Aktiengewinne versteuern: Alle Steuern im Überblick
💡
- Auf realisierte Gewinne und Dividenden werden Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erhoben. Die Gesamtbelastung liegt zwischen 26,38% und 27,99%.
- Deutsche Depotbanken führen die Kapitalerträge direkt an das Finanzamt ab.
- Wegen des Sparerpauschbetrags sind die ersten 1.000€ Gewinn steuerfrei.
- Der Grundfreibetrag ist eine weitere Möglichkeit, um die Steuer zu reduzieren.
👉
- Richte einen Freistellungsauftrag bei deiner Depotbank ein. So werden Gewinn in dieser Höhe nicht besteuert.
- Finde in unserem Depot-Vergleich ein steuereinfaches Depot, das heißt, die Depotbank führt die Kapitalerträge ab.
- Nutze unseren Rechner zur Abgeltungssteuer, um deine persönliche Steuerbelastung zu berechnen.
Welche Steuern fallen beim Verkauf von Aktien an?
Wenn du Aktien verkaufst, musst du deinen Gewinn üblicherweise versteuern. Der Gewinn ist die Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufskurs. Wenn du beispielsweise eine Aktie für 100€ gekauft hast und für 150€ verkaufst, hast du 50€ Gewinn erzielt. Auf die Gewinne fallen meist Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag an. Zusätzlich kann die Kirchensteuer erhoben werden.
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer wird auch Abgeltungssteuer genannt. Sie wird auf Kapitalerträge wie Dividenden und realisierte Gewinne erhoben. Realisierte Gewinne entstehen, wenn eine Aktie gewinnbringend verkauft wird. Im Gegensatz dazu fallen keine Steuern auf nicht realisierte Gewinne an. Du zahlst also keine Steuern, wenn deine Aktie zwar mehr wert ist als beim Kauf, aber du sie weiterhin behältst. Erst wenn du sie verkaufst, werden die Gewinne mit 25% besteuert. Alles Wichtige kannst du in unserem Ratgeber zur Kapitalertragsteuer nachlesen.
Solidaritätszuschlag
Vor über 30 Jahren wurde der Solidaritätszuschlag infolge der Wiedervereinigung eingeführt. Häufig wird auch vom Soli gesprochen. Für ca. 90% der Lohn- und Einkommenssteuerzahler ist der Soli seit 2021 abgeschafft worden. Bei Kapitalerträgen wird er dennoch weiterhin erhoben. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% und fällt auf die Abgeltungssteuer an. Angenommen, du zahlst keine Kirchensteuer. Dann zahlst du ungefähr 1,38% Solidaritätszuschlag. Dies sind 5,5% auf 25%.
Kirchensteuer
Zusätzlich kann die Kirchensteuer anfallen. Dafür müssen 2 Bedingungen erfüllt sein. Zum einen liegt der Hauptwohnsitz in Deutschland. Zum anderen ist man Mitglied in einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt. Beispielsweise erheben evangelische, katholische und jüdische Religionsgemeinschaften Kirchensteuer. Hingegen müssen etwa Muslime und Orthodoxe keine Kirchensteuer bezahlen. Der Kirchensteuersatz beträgt in fast allen Bundesländern 9%. Nur in Bayern und Baden-Württemberg werden 8% erhoben. Die Kirchensteuer fällt wie auch der Soli auf die Abgeltungssteuer an. In dem verlinkten Artikel erfährst du alles Weitere über die Kirchensteuer.
Diese Steuer zahlst du insgesamt
Um die Gesamtbelastung zu bestimmen, addiert man die Abgeltungssteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer. Bei der Berechnung gibt es eine Besonderheit: Da die Kirchensteuer als Sonderausgabe gilt, kann sie von der Abgeltungssteuer abgesetzt werden. Dadurch kann zwar die Abgeltungssteuer und der Soli reduziert werden, aber die Gesamtbelastung ist wegen der Kirchensteuer höher. Ein Beispiel: Bei einem Kirchensteuersatz in Höhe von 8% wird die Abgeltungssteuer zwar auf 24,51% reduziert, aber die Gesamtbelastung ist mit 27,82% statt 26,38% (ohne Kirchensteuer) höher. Wie viel Prozent der Kapitalerträge besteuert werden, kannst du der unteren Tabelle entnehmen.
Kirchensteuersatz | Gesamtbelastung (Abgeltungssteuer + Soli + Kirchensteuer) |
0% | 25% + 1,38% = 26,38% |
8% | 24,51% + 1,35% + 1,96% = 27,82% |
9% | 24,45% + 1,34% + 2,2% = 27,99% |
Kapitalertragsteuer wird meist automatisch abgeführt
Wenn du bei einer inländischen Bank bist, wird die Kapitalertragsteuer automatisch abgeführt. Da du einen Freibetrag hast, der nicht versteuert wird, kannst du einen Freistellungsauftrag anlegen. Wenn du berechnen möchtest, wie viel Steuern du bezahlen musst, kannst du unseren Rechner zur Abgeltungssteuer nutzen. Darin wird auch dein Freistellungsauftrag berücksichtigt.
⚠️
Falls du aber bei einem ausländischen Bankinstitut bist, musst du dich um die Steuer selbst kümmern. Du musst also deine Kapitalerträge selbst versteuern, indem du sie in der Steuererklärung angibst.
Welche Steuern fallen bei Dividenden an?
Auf Dividenden fallen meist Steuern an. Wie die Besteuerung abläuft, hängt insbesondere davon ab, ob die Aktie inländisch oder ausländisch ist.
Steuern bei inländischen Dividenden
Dividenden von inländischen Aktien-Unternehmen zählen zu den Kapitalerträgen, daher fallen Steuern darauf an.
Steuern bei ausländischen Dividenden
Die Abgeltungssteuer fällt auch auf ausländische Kapitalerträge an. Die Dividenden werden zuerst im Ausland besteuert. Man spricht auch von der Quellensteuer. Falls Deutschland mit dem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, können bis zu 15% der ausländischen Quellensteuer auf die Steuer in Deutschland angerechnet werden.
💡
Welche Freibeträge gibt es?
Um deine Steuerbelastung zu reduzieren, kannst du eine Reihe von Freibeträgen nutzen.
Sparerpauschbetrag
Jedes Jahr steht dir ein Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000€ zur Verfügung. Das heißt, Kapitalerträge in Form von Dividenden oder realisierten Gewinnen werden bis 1.000€ nicht besteuert. Erst darüber fallen Steuern an. Falls du verheiratet bist, habt ihr zusammen 2.000€.
Grundfreibetrag
Für den Fall, dass das Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, fallen keine Steuern an. Beim Einkommen wird das Erwerbs- und Kapitaleinkommen betrachtet. Dies ist besonders für Kinder interessant, da sie meist noch kein Erwerbseinkommen erzielen.
Möglich ist es auch Steuern zu sparen, obwohl der Grundfreibetrag schon ausgeschöpft ist. Falls die Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer höher als der persönliche Einkommensteuersatz ist, kann dieser verwendet werden.
Steuerfreiheit bei alten Aktien möglich
Für langjährige Aktionäre gibt es eine Ausnahme: Sie müssen keine Steuern auf Kursgewinnen zahlen, wenn sie die Aktien vor dem 1. Januar 2009 gekauft haben. Wenn das Unternehmen die Dividende aus Kapitalreserven statt Gewinnen bezahlt, ist sie für langjährige Aktionäre ebenfalls steuerfrei. Wer die Aktie hingegen ab 2009 gekauft hat, erhält in diesem Fall nur einen Steueraufschub. Dieser besteht darin, dass der Einstiegskurs um die Dividende reduziert wird. Folglich wird die Dividende nicht direkt besteuert, sondern der Kursgewinn erhöht sich und wird beim Verkauf besteuert.
👉
Beispielrechnung: Steuern ganz konkret
Um die Berechnung der Steuerbelastung besser zu verstehen, schauen wir uns ein Beispiel an. In unserem Beispiel haben wir 1.400€ Kapitalerträge. Davon werden nur 400€ versteuert, da wir einen Freistellungsauftrag in Höhe von 1.000€ gestellt haben. Wie du in der Tabelle sehen kannst, hängt die Gesamtbelastung von der Kirchensteuer ab. Mindestens 105,52€ werden an den Staat abgeführt.
Position | Betrag |
Kapitalerträge vor Steuern | 1400€ |
Freistellungsauftrag | 1.000€ |
Zu versteuernde Kapitalerträge | 400€ |
Gesamtbelastung (ohne Kirchensteuer) | 400€ x 26,38% = 105,52€ |
Gesamtbelastung (8% Kirchensteuer) | 400€ x 27,82% = 111,28€ |
Gesamtbelastung (9% Kirchensteuer) | 400€ x 27,99% = 111,96€ |
In Spezialfällen kann die Steuerbelastung geringer sein. Möglich ist beispielsweise, dass der Grundfreibetrag oder der Einkommensteuersatz benutzt wird. Mit unserem Abgeltungssteuer-Rechner kannst du deine Steuerlast selbst berechnen.
Tipps, um Steuern auf Aktien zu sparen
Um Steuer zu sparen, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten. Möglich ist dafür die Verlustrechnung. Dabei wird die Steuerbelastung durch Verluste reduziert. Ebenso können die oben genannten Freibeträge genutzt werden, um weniger Steuern zu bezahlen. Wenn dich das Thema interessiert, empfehlen wir dir den Ratgeber über die Umgehung der Abgeltungssteuer.