
Der Koalitionsvertrag steht: Das ändert sich für deine Finanzen
Was die neue Regierung für deine Finanzen bringt
1. Der Sparerpauschbetrag wird erhöht
Diese Erhöhung werden Anlegerinnen und Anleger auf lang oder kurz in ihrem Depot zu spüren bekommen. Der Sparerpauschbetrag liegt bisher noch bei 801€ und wird zum Jahr 2023 auf 1.000€ erhöht. Für verheiratete Paare gilt insgesamt das Doppelte.
Was ist der Sparerpauschbetrag? Das ist der Betrag, auf den man keine Kapitalertragsteuer zahlen muss. Wenn du also Gewinne aus Wertpapierverkäufen oder Dividenden erzielst, müssen künftig die ersten 1.000€ pro Jahr nicht versteuert werden.
Was zunächst nach einer kräftigen Erhöhung klingt, relativiert sich jedoch, wenn man bedenkt, dass der Sparerpauschbetrag seit dem Jahr 2009 nicht erhöht worden ist. Weil gleichzeitig jedoch die Preise gestiegen sind, kommt das einer schleichenden Steuererhöhung gleich. Wird der Pauschbetrag nun im Jahr 2023 erhöht, entspricht das einer jährlichen Erhöhung von 1,6% pro Jahr seit 2009.
Was zunächst nach einer großen Entlastung klingt, ist letztlich nichts anderes als eine Inflationsanpassung an die letzten 14 Jahre. Wünschenswert wäre es, wenn der Sparerpauschbetrag auch in Zukunft häufiger an die Preisentwicklung angepasst werden würde.
2. Die Aktienrente kommt
Viele Parteien haben auf unterschiedliche Weise im Wahlkampf gefordert, die gesetzliche Rente künftig auch um einen kapitalgedeckten Teil zu erweitern. Das bedeutet, dass die Rentenversicherung durch einen Aktienfonds ergänzt werden soll. Das setzt die Ampelkoalition nun um.
Sie wird zwar offiziell nicht Aktienrente genannt, aber die Ampel-Koalition plant, die gesetzliche Rentenversicherung um einen kapitalgedeckten Teil zu erweitern. Es kommt also eine Art Staatsfonds. Im Koalitionsvertrag ist dieses Vorhaben noch recht schwammig umschrieben. Ein paar Dinge wissen wir aber schon::
- Der Fonds soll von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet werden
- Das Vermögen soll global am Kapitalmarkt angelegt werden.
- Dieser kapitalgedeckte Teil der gesetzlichen Rente muss für die Beitragszahler dauerhaft eigentumsgeschützt sein.
- In einem ersten Schritt wird dieser Fonds schon 2022 mit 10 Milliarden Euro ausgestattet.
Zehn Milliarden Euro wird also das anfängliche Volumen dieses Fonds betragen. Was nach viel klingt, ist gar nicht so viel. Zum Vergleich: Jedes Jahr zahlt die gesetzliche Rentenversicherung rund 325 Milliarden Euro an Renten aus. Der neu geschaffene Fonds wird also gerade mal 3% der jährlichen Ausgaben umfassen. Mit einem solch niedrigen Volumen wird der Fonds also kaum einen großen Unterschied bringen.
Fragt sich also, was in Zukunft mit diesem Fonds passiert und wie dieser in Zukunft anwachsen soll. Im Koalitionsvertrag wird das nicht beantwortet. Faktisch blieben der neuen Regierung jedoch drei Möglichkeiten:
- Die Beiträge zur Rentenversicherung werden erhöht, damit ein Teil der Beiträge in den Fonds fließen kann. Das ginge zulasten der heutigen Beitragszahler und das hat die Koalition ausgeschlossen.
- Es wird weniger Rente ausbezahlt, damit ein Teil der heute eingenommenen Beiträge in den Fonds fließen kann. Das ginge zulasten der heutigen Rentner und auch das hat die Koalition quasi ausgeschlossen: Ein Rentenniveau von mindestens 48% soll auch künftig gesichert sein, obwohl die Zahl der Beitragszahler sinkt.
- Es werden Schulden aufgenommen, die in den Fonds investiert werden. Angesichts der Schuldenbremse und der vielen Ausgaben, die die Koalition plant, ist das aber unwahrscheinlich.
Der Fonds ist definitiv ein guter Anfang und es ist begrüßenswert, dass sich die Koalition auf dieses neue Terrain der kapitalgedeckten Rente wagt. Dennoch ist hier noch deutlich mehr Mut und Willenskraft gefordert, damit dieser kapitalgedeckte Teil auch zu einer wirklichen Entlastung des Rentensystems beitragen kann.
Neben der gesetzlichen Rente möchte die künftige Regierung auch in der betrieblichen Altersvorsorge Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen zulassen. Und auch für die private Altersvorsorge könnte bald ein neuer Fonds geschaffen werden, in den Bürgerinnen und Bürger investieren können. Mehr Details gibt der Koalitionsvertrag jedoch nicht her.
Somit ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, dass für alle drei Säulen der Altersvorsorge, nämlich die gesetzliche, die betriebliche und die private, ein bisschen mehr Kapitaldeckung ermöglicht werden soll.
3. Bekenntnis zu Neobrokern
Es ist zwar nur ein kleiner und ziemlich nebulöser Satz, und doch könnte er für Neobroker und diejenigen, die sie nutzen, entscheidend sein: “Für Fintechs, Insurtechs, Plattformen und Neobroker soll Deutschland einer der führenden Standorte innerhalb Europas werden”, steht im Koalitionsvertrag. Abgesehen davon, dass es eine kleine Premiere ist, dass das Wort “Neobroker” in einem Koalitionsvertrag auftaucht, lässt sich bislang nur mutmaßen, welche konkreten Handlungen die neue Regierung mit dem Satz verfolgt.
Aller Wahrscheinlichkeit nach spielt er auf eine Diskussion an, die aktuell auf europäischer Ebene geführt wird: Die Frage, ob Broker auch weiterhin nach dem “payment for order flow”-Prinzip arbeiten dürfen. “Payment for order flow” bedeutet simpel gesagt, dass Broker von Börsen eine Provision bekommen, wenn sie diesen Orders von Anlegern vermitteln. Gerade Neobroker wie Trade Republic oder Scalable Capital profitieren massiv von solchen Provisionen und können zum Beispiel deswegen so geringe Ordergebühren verlangen.
Der Satz im Koalitionsvertrag stimmt also optimistisch, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, dass diese Praxis auch in Zukunft möglich sein wird.
Welcher Neobroker am besten für dich geeignet ist, erfährst du übrigens in unserem Neobroker-Vergleich.
Weitere Vorhaben der neuen Regierung
Darüber hinaus hat die Regierung noch eine Reihe weiterer Vorhaben geplant, die deine persönlichen Finanzen beeinflussen könnten:
- Aus “Hartz IV” wird das “Bürgergeld”
Dahinter steckt nicht nur eine Namensänderung: Der Beitragssatz soll zwar derselbe bleiben, dafür aber die Zuverdienstgrenze und das Schonvermögen erhöht werden. Außerdem soll künftig in den ersten zwei Jahren darauf verzichtet werden, Wohnungsgrößen von Hartz IV-Empfängern zu überprüfen. - BAföG wird reformiert
Die neue Regierung plant eine Reform des BAföG. Dessen Höhe soll nach wie vor von dem Einkommen der Eltern abhängen. Jedoch sollen die Verdienstgrenzen der Eltern angehoben werden. Außerdem ist eine elternunabhängige Komponente geplant, die Studierenden und Auszubildende direkt ausbezahlt werden kann. Die Höhe dieses Betrags ist nicht bekannt, jedoch hat die FDP in ihrem Wahlprogramm einen Betrag von 200€ pro Monat gefordert.
Das ändert sich im Jahr 2022
Unabhängig von den jüngsten Ampel-Plänen gibt es einige Änderungen, die im nächsten Jahr in Kraft treten und dich ebenfalls betreffen könnten:
Steuern
- Grundfreibetrag steigt
Der Grundfreibetrag gibt an, wie viel jeder Arbeitnehmer steuerfrei einnehmen kann.. Der Freibetrag wird jedes Jahr an die Preisentwicklung angepasst. Bislang liegt er bei 9.744€ und wird im Jahr 2022 auf 9.984€ erhöht. Für Ehepaare gilt insgesamt der doppelte Betrag.
- 5€ für jeden Tag im Home-Office
Wegen der Corona-Pandemie können aktuell für jeden Homeoffice-Tag 5€ als Werbungskosten geltend gemacht werden, das sind maximal 600€. Die Regelung war eigentlich bis Ende 2021 befristet, wird nun aber bis Ende 2022 verlängert - so steht es jedenfalls im Koalitionsvertrag der neuen Regierung.
Kleine Erinnerung: 1.000€ Werbungskosten werden pro Jahr ohnehin automatisch von der Steuer abgesetzt. Erst wer mehr als 1.000€ an Werbungskosten hat, profitiert also von der Homeoffice-Pauschale.
- Die Grundsteuerreform kommt
Wer ein Grundstück besitzt, zahlt dafür eine Grundsteuer für den Wert des Grundstücks. Diese zu reformieren, fordern Kritiker bereits seit langem. Das Problem ist nämlich: Die der Steuer zugrunde liegenden Grundstückswerte sind die aus dem Jahre 1935. Weil die Bodenpreise seither massiv gestiegen sind, geht die aktuelle Steuer vollkommen an der Realität vorbei. Mit der Grundsteuerreform soll sich das nun ändern. Für manche Grundstücksbesitzer wird es teurer, für andere günstiger. Auch für Mieterinnen und Mieter ist die Grundsteuerreform relevant, denn Vermieter können sie über die Nebenkosten umlegen.
- Corona-Bonus noch bis März 2022
Der steuerfreie Corona-Bonus, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zahlen können, läuft Ende März 2022 aus. Bis dahin kann dieser noch bezahlt werden. Insgesamt darf dieser 1.500€ nicht überschreiten.
Arbeitnehmer
- Der Mindestlohn steigt
Und zwar gleich zweimal: Ab dem ersten Januar steigt dieser auf 9,82€/h und ab dem 1. Juli auf 10,45€/h. Auch einige Branchenmindestlöhne werden steigen. Darüber hinaus plant die Ampel-Koalition eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12€. Wann dies passiert ist noch nicht klar.
- Höhere Zusatzbeiträge bei den Krankenkassen?
Die Corona-Krise hat das Gesundheitssystem finanziell stark beansprucht. Ende 2021 wurden noch einmal Steuergeld (knapp 30 Mrd. €) in die Krankenversicherungen gesteckt, damit die Krankenkassen 2022 ihre Zusatzbeiträge nicht erhöhen müssen. Dennoch könnte dies bei vereinzelten Krankenkassen der Fall sein. Falls dies passiert, hast du die Möglichkeit, deine Krankenkasse zu wechseln.
Energiekosten
- Der CO2-Preis steigt um eine weitere Stufe
Mit dem CO2-Preis werden verschiedene Produkte bepreist, die für CO2-Emissionen sorgen. Dadurch werden zum Beispiel Flugtickets, Kraftstoff oder das Heizen teurer – je nachdem wir viel CO2-Emissionen diese verursachen. Der CO2-Preis steigt stufenweise an und wird 2022 auf 30€ pro Tonne CO2 erhöht. Somit werden im nächsten Jahr unter anderem Benzin und Diesel, aber auch das Heizen teurer.
- EEG-Umlage wird reduziert
Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau erneuerbarer Energien finanziert. Diese zahlt jeder Stromkunde und diese wird nun reduziert. Von 6,5 auf 3,752 Cents pro Kilowattstunde Strom. Dies kann sich in deinem Geldbeutel definitiv bemerkbar machen, wenn dein Stromanbieter diese Senkung an dich weitergibt. Hier kann es sinnvoll sein, Stromanbieter miteinander zu vergleichen.
Verbraucherschutz
- Verträge online kündigen über Kündigungsbutton
Ab Juli 2022 müssen online abgeschlossene Verträge auch ganz einfach online wieder gekündigt werden können. Denn dann gilt die gesetzliche Pflicht für Vertragspartner, auf ihrer Website einen leicht sichtbaren Kündigungsbutton zu platzieren.
- Defekte Ware noch einfacher zurückgeben
Die meisten kennen es: Wenn ein Produkt einen Mangel hat, gilt zwei Jahre lang die gesetzliche Gewährleistung. Das bedeutet: Das Produkt kann zwei Jahre lang umgetauscht werden. Im ersten halben Jahr muss der Verkäufer das Produkt dann entweder einfach zurücknehmen oder nachweisen, dass dieser den Mangel nicht verursacht wird. Danach wird die Beweislast auf den Käufer umgewälzt, was eine Rückgabe eventuell erschweren kann. Das ändert sich nun aber: Künftig muss im ersten Jahr der Verkäufer beweisen, dass kein Mangel vorliegt.
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