Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung ihr Geld wert?
Viele wollen sie, wenige kriegen sie, und wer sie kriegt, bindet sich über Jahre einen Berg von Kosten ans Bein. Kaum eine Versicherung gilt als so essentiell und ist gleichzeitig so umstritten wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, auch BU genannt. Die Verbraucherzentrale bezeichnet sie als “unverzichtbar” - wir selbst haben sie an mehreren Stellen als “wichtigste nicht-gesetzliche Versicherung” neben der Haftpflicht beschrieben. Doch es mehren sich die Berichte, Artikel und Forenbeiträge im Internet, die einen gänzlich anderen Eindruck vermitteln: Sie erzählen von befangenen Gutachtern, spitzfindigen Versicherungsagenten und unlauteren Methoden, mit denen die Versicherer angeblich versuchen, die Auszahlungen zu umgehen. Was ist dran an solchen Vorwürfen und was sagen die Versicherer dazu? Und sollte man das mit der BU unter diesen Umständen nicht besser gleich lassen?
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20% der BU-Renten werden nicht ausgezahlt
Dass viele Menschen zögern, bevor sie eine BU abschließen, ist nachvollziehbar. Denn die Versicherung ist eine der kostspieligsten überhaupt. Zwar gibt es den Studententarif vereinzelt schon ab 40€ pro Monat, andere Alters- und Berufsgruppen müssen dagegen weit tiefer in die Tasche greifen. Einem rauchenden Dachdecker, der 52 Jahre alt ist und selbstständig arbeitet, schlägt die Hannoversche 290€ pro Monat als günstigsten Tarif vor, um dann bei Berufsunfähigkeit mit 1.500€ BU-Rente abgesichert zu sein. Mögliche Vorerkrankungen sind in den Preis noch nicht eingerechnet. Die nichtrauchende verheiratete Lehrerin im Alter von 42 müsste mindestens 175 Euro zahlen, um diese Leistung im Ernstfall zu erhalten. Die Frage ist, ob sie sie letztlich auch erhält.
Am besten ist es, man schließt gleich dazu eine Rechtsschutzversicherung ab.Claude Dawood, Rechtsanwalt
Denn einige Antragsteller warten vergeblich auf Ihre BU-Rente, obwohl sie jahrelang Beiträge gezahlt haben - das bestreiten auch die Versicherer nicht. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schreibt auf seiner Website, dass “81% der BU-Renten bewilligt” würden und beruft sich dabei auf eigene Befragungen. Die Versicherer leisteten also “zuverlässig”. Dass jeder fünfte Antrag dennoch abgelehnt wird, hat laut GDV verschiedene Gründe. Häufigster Anlass sei, dass der BU-Grad nicht erreicht wurde, die Person also nach wie vor zu mindestens 50% in ihrem Beruf arbeiten könnte. Daneben lägen oft Verletzungen der “vorvertraglichen Anzeigepflicht” vor: Bei Abschluss einer BU müssen die Antragsteller vollumfänglich Auskunft über ihre Gesundheit geben - zum Beispiel, bei welchen Ärzten sie in den letzten fünf Jahren waren, ob sie Drogen nehmen, zuckerkrank sind oder sich schon mal einen Tropen-Infekt eingefangen haben. Bleiben Vorerkrankungen oder Unfälle unerwähnt, gilt das als Verletzung der Anzeigepflicht und der Betroffene verliert sein Recht auf die BU-Rente.
Sind die Antragsteller selbst schuld, wenn sie abgewiesen werden?
Der Stuttgarter Rechtsanwalt Claude Dawood bezweifelt das. Allein in den vergangenen drei Jahren hat er mehr als 300 Akten von Mandanten angelegt, die sich ihre BU-Rente juristisch erstreiten möchten. Die meisten, weil sie wegen angeblichem Nicht-Erreichen des Krankheitsgrades eine Absage erhalten haben. Um den Krankheitsgrad zu überprüfen, fordert die Versicherung Arztberichte und Diagnosen des Versicherten an und entscheidet unter anderem daran, ob ein Recht auf BU-Rente besteht. “Was soll man da als Antragsteller ohne Anwalt machen, wenn die Versicherung sagt: Was wir sehen, reicht uns nicht?”, so Dawood. Der Jurist empfiehlt, direkt mit der BU eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um später leichter klagen zu können. Denn: Zum Teil würden Versicherte zurecht abgelehnt werden, manchmal aber eben auch zu unrecht. Vor allem bei psychischen Erkrankungen sei es so gut wie unmöglich, den Krankheitsgrad haarscharf festzustellen, kritisiert Dawood: “Bei Depressionen beispielsweise schwanken die Symptome und sie sind viel schwerer nachzuweisen als eindeutige Krankheiten wie Krebs oder Rückenprobleme.” Gerade psychische Leiden sind inzwischen jedoch der Hauptgrund, warum Menschen ihren Job nicht mehr ausüben können. Über die Hälfte von Dawoods Mandanten kommen mit psychischen Problemen zu ihm. Waren es also lange Zeit vor allem Dachdecker oder Bauarbeiter, denen man ein hohes Risiko zur Berufsunfähigkeit nach sagte, schließt das heute auch Schreibtisch-Berufe ein. Claude Dawood fasst es recht treffend zusammen: “Früher hat man gesagt, als Sesselpupser brauchst du sowas nicht - doch das stimmt nicht mehr.”
In uneindeutigen Fällen wird ein medizinischer Gutachter eingeschaltet, der dann beurteilen soll, welches Arbeitspensum eine Person noch schaffen kann. 2019 war das laut GDV in 6% der Anträge der Fall.
Wie neutral sind die Gutachter?
Einige Kritiker finden es auffällig, dass oftmals die selben Gutachter von Gesellschaften beauftragt werden. Für Claude Dawood ist das nicht zwangsläufig ein Zeichen für Befangenheit. Trotzdem zweifelt der Rechtsanwalt mitunter an der Neutralität der Gutachter. Er berichtet von einer Fortbildung, bei der er einmal einem Gutachter begegnet sei. “Mir fiel eine Tendenz auf, dass dieser Gutachter den Versicherungsnehmern, die untersucht werden sollen, sehr skeptisch gegenüberstand.” Sicherlich gebe es auch Einzelfälle, in denen sich Kunden eine BU-Rente erschleichen wollen. Eine “generelle Skepsis gegenüber den zu untersuchenden Personen” vonseiten der Gutachter hält er trotzdem für fragwürdig. Er rät dazu, den Beurteiler, den die Versicherung vorschlägt, im Vorfeld zu googlen. Versicherte haben nämlich das Recht, den Gutachter abzulehnen.
Ein Sprecher vom GDV findet die Kritik an den Gutachten unberechtigt - und verweist stattdessen auf die Leitlinien des Verbandes, die eine qualifizierte Begutachtung sicherstellen sollen. Auf knapp 120 Seiten finden sich darin Anleitungen, nach welchen Kriterien so eine Begutachtung stattfinden soll. Etwa, wie das Ausmaß an emotionalen Problemen oder die Frustrationstoleranz einer psychisch erkrankten Person festgestellt werden sollte - oder auch, woran man eine kognitive Störung erkennt. Die Fragen, die sich der Gutachter für eine Beurteilung stellen muss, seien zusammen mit Fachgesellschaften ausgearbeitet worden und entsprächen einem hohen Qualitätslevel, so der Sprecher. Dass mitunter wiederholt auf die gleichen Gutachter zurückgegriffen wird, kann sich der Versicherungsmathematiker ebenfalls erklären: “Wenn ich einmal einen guten Handwerker hatte, beauftrage ich den ja auch noch mal.”
Prinzipiell würden ohnehin immer drei Gutachter vorgeschlagen, zwischen denen sich der Betroffene dann entscheiden kann. “Viele Unternehmen geben ihren Kunden sogar die Chance, selbst Gutachter vorzuschlagen.”
Kommt es vor, dass Versicherte abgewiesen werden, obwohl sie alle Voraussetzungen für eine BU-Rente erfüllen? Einige Fachanwälte sind davon überzeugt. Der WDR hat sie in einer kürzlich erschienen Reportage mit dem Titel “Der ungleiche Kampf” zu Wort kommen lassen. Die Experten beklagen darin, dass selbst bei ausführlichster Darlegung und ausreichend Beweisen für die Berufsunfähigkeit in vielen Fällen die Versicherer die Zahlung verweigern würden. Die Doku begleitet unter anderem einen ehemaligen KfZ-Mechaniker, der seit einer Herzattacke einseitig gelähmt ist und dem vom Staat eine Schwerbehinderung bescheinigt wurde - dennoch streitet er seit Jahren mit der Versicherung um die Auszahlung der Leistung. Die Versicherer bescheinigten ihm keine Berufsunfähigkeit.
Der Verband möchte zu einem solchen konkreten Fall wegen “fehlender Detailinformationen” keine Stellung beziehen. “Der Versicherer muss jeden Einzelfall prüfen und bewerten, wie eingeschränkt der Versicherte ist“, betont der GDV auf unsere Nachfrage hin. Verstoßen die Gesellschaften teilweise gegen Recht und Gesetz, wenn sie BU-Versicherte ablehnen? In vielen Fällen ist das Problem eher, dass die Gesellschaften extrem viel Spielraum haben, was die Ausgestaltung ihrer Verträge betrifft. Sie müssen sich an keine gesetzlichen Vorschriften wie beispielsweise das Sozialgesetz halten und können damit selbst festlegen, wann jemand aus Sicht des Unternehmens als berufsunfähig gilt und wann nicht.
Suchen die Versicherer spitzfindig nach Fehlern?
Das Verletzen der Anzeigepflicht, also das bewusste Verschweigen von Krankheiten ist ebenfalls einer der häufigsten Gründe, warum die Versicherung zurücktritt - ob nun vorsätzlich oder aus Versehen. Aber wie weit dürfen die Versicherer dabei gehen? In einem Forenbeitrag von 2020 berichtet ein Teilnehmer von einem Fall in seinem Bekanntenkreis: Eine Freundin habe schwere Depressionen bekommen, die Versicherung hätte sich allerdings geweigert, die Rente auszuzahlen - mit Verweis auf eine Pollenallergie, die damals nicht angegeben worden sei. Wird spitzfindig nach solchen Fehlern gesucht? Wir haben dem GDV auch diesen Fall geschildert. “Fakt ist, dass der Versicherer unter bestimmten Bedingungen zurücktreten kann, wenn die Fragen damals nicht korrekt beantwortet und Erkrankungen verschwiegen wurden”. In dem Fall findet es der GDV-Sprecher auch berechtigt, dass die Versicherung die Zahlung unterlässt. “Würde jedem unberechtigten Antrag stattgegeben werden, ginge das letztlich zu Lasten aller anderen Kunden - denn es hieße, dass man die Beiträge hochsetzen müsste”.
Rechtsanwalt Claude Dawood ist skeptisch, ob die Antragsteller ausreichend darüber aufgeklärt werden, wie wichtig die Gesundheitsfragen ganz zu Anfang sind. Für ihn beginnt dort die Ungerechtigkeit. Die meisten Verbraucher wüssten nicht, dass im Zweifelsfall jede kleinste Angabe darüber entscheiden kann, welche Leistungen man erhält und welche nicht. “Ich muss dort zum Beispiel angeben, weswegen ich vor vier Jahren beim Arzt war”, so der Rechtsanwalt. Allein auf sein Erinnerungsvermögen sollte man sich dabei nicht verlassen: “Ich empfehle, sich einen Krankenkassenauszug geben zu lassen und diesen noch vor Vertragsabschluss an die BU-Versicherung zu schicken.”
Der GDV hält dagegen: “Wir weisen durchaus darauf hin, wie wichtig die Gesundheitsfragen sind.” Es sei fast unmöglich, die Hinweise zu übersehen, die ja auch die Verbraucherzentralen und Finanzportale regelmäßig veröffentlichten. “Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die nicht wahrnimmt.”
Auf den Websites der Versicherer sucht man solche Hinweise überwiegend vergeblich. Die Hannoversche betont in ihren FAQ, wie wichtig korrekte Angaben sind - ebenso die Axa, wenn man dafür auch etwas scrollen muss. Auf der Website der Nürnberger Versicherung bleibt es dagegen unerwähnt, stattdessen bietet das Unternehmen an, den Prozess zu vereinfachen und selbst Einsicht in die Krankenakten zu nehmen. Bei der Ergo, der LV1871 und der Alten Leipziger sucht man ebenfalls vergeblich nach einem Hinweis darauf, wie entscheidend die Gesundheitsfragen sind.
Relevant ist, wonach die Versicherung fragt
In vielen Fällen würde man die BU aber ohnehin nicht online abschließen, sondern mithilfe eines Beraters, meint der GDV-Sprecher. “Der unterliegt dann der Informationspflicht, muss also ganz klar über die Wichtigkeit der Gesundheitsfragen aufklären.”
Immerhin: Wer heute eine BU abschließt, muss nur noch beantworten, was er von dem Versicherungsagenten gefragt wird. Nur wenn er dann eine Frage falsch beantwortet oder eine Krankheit verschweigt, von der er zu diesem Zeitpunkt nachweislich schon gewusst hat, kann ihm sein Recht auf eine BU-Rente später streitig gemacht werden. Diese Regelung gilt für alle Verträge, die nach 2008 abgeschlossen wurden.
Vom Professor zum Berater: die Verweisbarkeit
Aus den meisten neuen Verträgen ist auch die sogenannte “abstrakte Verweisbarkeit” verschwunden. Diese Klausel berechtigt Versicherungsunternehmen im Leistungsfall einfach eine andere Tätigkeit vorzuschlagen, die unter Umständen gar nichts mit dem eigentlichen Beruf des Versicherten zu tun hat. So ließ sich die Leistungspflicht lange Zeit umgehen. In einigen älteren Verträgen aus der Jahrtausendwende sei der Paragraf immer noch enthalten, bestätigt der GDV - teilweise aber auch noch in neuen Verträgen. Konkrete Verweisungen dagegen sind Gang und Gäbe: Mit so einer Klausel im Vertrag hat der Versicherer das Recht, auf eine ähnliche Tätigkeit zu verweisen, die bereits ausgeübt wird und daraufhin die BU-Rente zu verweigern. Der GDV findet diese konkrete Verweisbarkeit nur fair: “Wenn so eine ähnliche Arbeit möglich ist, dann muss die Versichertengemeinschaft auch nicht für eine BU-Rente aufkommen”, kommentiert der Sprecher.
Sollte man das mit der BU also lieber gleich lassen?
Sich vor der Berufsunfähigkeit abzusichern, ist zweifelsohne wichtig. Schließlich gibt es kaum eine verzweifelnde Situation, als neben gesundheitlichen auch noch finanzielle Probleme zu bekommen.
Fairerweise muss man sagen, dass die Versicherer in den meisten Fällen auch zahlen. In durchschnittlich jedem fünften Fall aber nicht. Sei es, weil die Gesundheitsfragen unzureichend beantwortet wurden, Klauseln im Vertrag übersehen wurden, die eine Verweisbarkeit ermöglichen, oder die Versicherung ihre ganz eigene, teilweise bestimmt fragwürdige Definition von Berufsunfähigkeit hat. Die Frage lautet also weniger: “Soll man es machen oder nicht?” und mehr: Möchte man das Risiko eingehen, dass die Beiträge am Ende umsonst gezahlt wurden?
Sicherlich lässt sich das Risiko einer Ablehnung senken, indem besonders sorgfältig und bestenfalls mit externer Hilfe vom (Honorar)-Berater der Vertrag bis ins Kleinste studiert und korrekt ausgefüllt wird. Oder indem gleich mit der BU eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, um später im Zweifelsfall leichter klagen zu können. So empfiehlt es zum Beispiel Rechtsanwalt Dawood. Helfen kann es auch, den Leistungsantrag im Falle der Berufsunfähigkeit nicht auf eigene Faust zu erstellen, sondern sich dabei ebenfalls Hilfe von einem Juristen oder Berater zu holen. Völlig ausmerzen lässt sich das Risiko aber nicht, dass am Ende doch etwas schiefgeht. Besonders psychische Erkrankungen sind schwer vor einem medizinischen Gutachter zu rechtfertigen oder nachzuweisen, sodass es bei der Beurteilung des Krankheitsgrades grundsätzlich jederzeit vorkommen kann, dass eine Krankheit unberechtigterweise unterschätzt wird.
Es ist also eine Frage des eigenen Ermessens, ob einem die (nicht garantierte) Sicherheit einer BU die teilweise hohen Monatsbeiträge wert ist. Um die Frage leichter für sich beantworten zu können, kann es hilfreich sein, sich bei verschiedenen Unternehmen Kostenvoranschläge einzuholen, um erst einmal einen Überblick darüber zu gewinnen, was einen eine solche Versicherung kosten würde. Es kann ebenfalls sinnvoll sein, bereits im Voraus mit einem unabhängigen Berater darüber zu sprechen und zusammen abzuwägen, ob sich die Monatsbeiträge lohnen oder nicht. Eventuell gibt es auch eine Alternative zur BU: Falls bereits Rücklagen vorhanden sind, sollte zunächst geprüft werden, ob diese bei Unfall oder Krankheit anstelle einer BU-Rente verwendet werden könnten - und ob sie ausreichen würden.
Kommentare (16)
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Yannic
sagt am 13. März 2022
Mein Arbeitgeber hat eine Kooperation mit einem Versicherer. Dort wird ein BU Vertrag kostenseitig durch den Arbeitgeber mitfinanziert. Die Preise sind verlockend. Hier wird aber explizit erwähnt, dass KEINE Gesundheitsfragen für den Abschluss des Vertrags nötig sind. Wie darf ich das interpretieren, wo doch in diesem Blog Artikel diese Fragen als so wichtig hervorgehoben werden. Parallel sind die durch den Arbeitgeber geförderten Konditionen aber trotzdem sehr gut. Das passt für mich irgendwie nicht zusammen. Danke euch vorab für eure Einschätzung :)
M
Maxie
sagt am 11. März 2022
Ich kann nur jedem empfehlen eine BU anzuschließen. Mir hat Sie vor Hartz4 gerettet. Mit Anfang 20 hält man sie für Überflüssig aber wenn es einem mit 40 erwischt.... Übrigens kann man von 1500€ nicht leben. Einen wichtigen Punkt habt Ihr übrigens vergessen zu erwähnen. Wenn die BU greift, zahlt die Versicherung nur solange, bis ihr wieder arbeitet. Solltet Ihr also denken, super 1500€ reichen und suche mir einen Vollzeitjob - das funktioniert nicht.
M
Marie
sagt am 11. März 2022
Hi liebes Team, danke für diesen spannenden Artikel! Wie sieht es aus mit Personen, die noch keine BU abgeschlossen haben, aber aufgrund von Vorerkrankungen mit solch hohen Tarifen rechnen können, dass es fast unmöglich wäre? Ich bin ehemalige Krebspatientin und gelte als geheilt, gehe aber davon aus, dass das für die BU ein Grund wäre, utopische Summen von mir zu verlangen. Stattdessen lege ich mein Geld lieber privat an. Was meint ihr? Liebe Grüße
A
Anonym
sagt am 11. März 2022
Zitat aus dem Artikel: "Eventuell gibt es auch eine Alternative zur BU: Falls bereits Rücklagen vorhanden sind, sollte zunächst geprüft werden, ob diese bei Unfall oder Krankheit anstelle einer BU-Rente verwendet werden könnten – und ob sie ausreichen würden." Das halte ich ja eher für eine theoretische Überlegung. Wenn wirklich so hohe Rücklagen vorhanden sein sollten, dass man die komplette Berufsunfähigkeit sowie die darauf folgende Rente damit finanzieren kann, dürfte es ja auch nicht schwierig sein, den Versicherungsbeitrag für eine BU aufzubringen.
A
Anonym
sagt am 11. März 2022
Interessanter Artikel. Leider wird nicht erwähnt, dass bei fehlerhaften Angaben der Versicherer den Vertrag nur bis maximal 10 Jahre nach Vertragsabschluss anfechten kann. Urteil vom 25.11.2015 (IV ZR 277/14). Das ist also für bestehende Verträge interessant, wo eventuell bei Abschluss Angaben vergessen wurden.
A
Anonym
sagt am 11. März 2022
Bzgl. der 10 Jahre siehe https://www.torsten-breitag.de/blog/bu-mit-10-jahren-wartezeit
M
Malte
sagt am 12. März 2022
Sehr wichtiger Kommentar, danke fürs Teilen. Es sollten mehr Leute wissen!
U
Ulle
sagt am 11. März 2022
Hallo liebes Finanzfluss-Team, danke für den netten Artikel. Ich habe das Problem relativ früh eine BU-Versicherung abgeschlossen zu haben und darin "nur" eine BU-Rente von knapp 1000€ enthalten ist. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass eine Erhöhung nicht möglich ist. Ich müsste einen neuen Vertrag abschließen. Frage an euch: Ist das eine gängige Praxis? Habe ich Nachteile bei einem Neuabschluss? Wird mein bisheriger Vertrag angerechnet? Danke für eure Antworten.
N
Nadja
sagt am 11. März 2022
Bei mir ist die Lage ganz ähnlich: Meine Eltern haben für mich mit den besten Absichten früh ein BU-Rente-Kombiprodukt abgeschlossen. Das habe ich inzwischen aufgesplittet und nur die BU mit 1000 Euro im Leistungsfall behalten. Das ist ja nicht kostendeckend - also erhöhen zu schlechten Konditionen, eine neue BU bei einem anderen Anbieter abschließen oder behalten? Ich freue mich auch, wenn ihr zum Umgang mit bestehenden BUs ein Video/ einen Absatz ergänzt. Und danke für eure Arbeit insgesamt, euer Content hilft echt weiter! :)
H
H.
sagt am 11. März 2022
Hi Ulle, du kannst einfach Nachversicherungsoptionen in deinem Vertrag nutzen - die gibt es in jedem guten Vertrag. Beim Kauf einer Immobilie, bei Heirat oder wenn man ein Kind bekommt oder eine Lohnsteigerung im Brutto von 20% kann man sich ohne erneute Gesundheitsprüfung zu Preisen von heuten aufstocken. Dafür gibt es Fristen
M
Maximilian Götze
sagt am 11. März 2022
Hallo Ulle, es gibt eine Nachversicherungsgarantie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. In der Regel kannst du um 50% der abgesicherten Leistung bei Ereignissen wie Gehaltserhöhung, Jobwechsel, Heirat anpassen. Also von 1.000 € auf 1.500 €. Ebenso sollte man eine Dynamik von mindestens 3% vereinbaren. Ebenso sollte man mindestens 80% des Nettoeinkommens absichern, nach dem Motto Minirenten bringen nichts.
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BANKROCKER | Stephan Heider
sagt am 11. März 2022
Hallo Ulle, falls dein Versicherer eine Nachversicherungsgarantie vereinbart hat, könntest du erhöhen. Scheinbar sieht es nicht dannach aus. Hier bleibt dir nur der Abschluß einer weiteren BU zur Differenzdeckung zu deinem Bedarf. Dieser wird dann in der Tat angerechnet, und bedarf einer neuen Risikoprüfung deiner Gesundheitsdaten. Aber so könnte auch ein besserer Vertrag zustande kommen, und du kannst ggf den Alten Vertrag beenden und gleich einen neuen machen. Das muss man individuell betrachten, am besten bei einem neutralen Makler (nach HGB §93
B
BANKROCKER | Stephan Heider
sagt am 11. März 2022
Hallo Nadja, falls dein Versicherer eine Nachversicherungsgarantie vereinbart hat, könntest du erhöhen. Scheinbar sieht es nicht dannach aus. Hier bleibt dir nur der Abschluß einer weiteren BU zur Differenzdeckung zu deinem Bedarf. Dieser wird dann in der Tat angerechnet, und bedarf einer neuen Risikoprüfung deiner Gesundheitsdaten. Aber so könnte auch ein besserer Vertrag zustande kommen, und du kannst ggf den Alten Vertrag beenden und gleich einen neuen machen. Das muss man individuell betrachten, am besten bei einem neutralen Makler (nach HGB §93
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max mustermann
sagt am 11. März 2022
finanzfluss wird da wohl weniger antworten. die sind busy denke ich mir. besser ist die verbraucherzentrale in deinem bundesland zu kontaktieren.
G
Greg
sagt am 11. März 2022
Schöner Artikel. Ich selbst habe seit 2015 eine BU und hadere aber immer noch mit der Entscheidung wenn ich die monatlichen Abgänge sehe. Welches Gebiet müsste denn eine Rechtsschutzversicherung für den Streitfall mit dem BU-Versicherer abdecken?
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Rafael R.
sagt am 11. März 2022
Vertragsrecht. Ist aber meist bis 25k oder 50k gedeckelt.
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