Cum-Ex: Ein Steuerskandal für die Geschichtsbücher
Es wurde vertuscht, geleugnet, getäuscht - und vor allem: abkassiert. Cum-Ex gilt als bislang größter Steuerskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte, der an Skrupellosigkeit kaum zu übertreffen ist. Über Jahre wurde der deutsche Fiskus durch Steuertrickserei um mindestens 10 Milliarden Euro erleichtert. Banken, Investoren, Berater und Finanzdienstleister waren in das Verwirrspiel mit leer verkauften Aktien und doppelten Steuererstattungen verwickelt. Inzwischen ist das komplexe System hinter dem sogenannten “Dividendenstripping” aufgedeckt - das Netz dahinter aber noch lange nicht. Die wenigsten Beschuldigten wollen von den illegalen Machenschaften gewusst haben, mit denen zwischen 2001 und 2016 der Fiskus betrogen wurde - oder sie geben an, lediglich ein Schlupfloch im deutschen Steuergesetz genutzt zu haben. Manch einer ist ins Ausland geflüchtet, viele andere in die Opferrolle. Doch gehen wir einen Schritt zurück: Was ist passiert?
Worum geht es?
Mehr als 1.000 Einzelpersonen stehen allein hierzulande unter Verdacht, sich an den illegalen Cum-Ex-Geschäften beteiligt oder zumindest wissentlich davon profitiert zu haben. Inzwischen ermitteln Spezialeinheiten, um die 80 Verfahren laufen, laut Medienberichten wurden bereits rund 1,4 Mrd. Euro Steuerausfälle zurückgeholt. Und es hagelt zunehmend Schadenersatzforderungen, vor allem zwischen den einzelnen Beschuldigten: Banken verklagen ehemalige Geschäftspartner, Investoren Banken, Banken Berater und Finanzdienstleister, Fondsgesellschaften Anwaltskanzleien und Investoren wiederum Banken. Wie hoch die Bußgelder noch steigen und wie viele Haftstrafen noch verhängt werden, wird sich zeigen. Sicher ist, dass durch die Cum-Ex und CumCum-Geschäfte ein viel höherer Schaden entstanden ist als anfangs angenommen. Aber wie funktioniert das Ganze überhaupt?
Wie funktioniert Cum-Ex?
Cum-Ex bezeichnet kurz gesagt das Herumreichen eines einzelnen Aktienpakets über mehrere Akteure kurz vor und kurz nach dem Tag der Dividendenausschüttung. Das Ganze wird daher auch als “Dividendenstripping” bezeichnet, das dazu dient, die Finanzämter zu verwirren - und Steuerrückerstattungen vom Fiskus einzuheimsen, obwohl niemals Steuern gezahlt wurden. Das Ganze läuft so ab:
Cum steht für die Zeit vor der Dividendenausschüttung, und Ex für die Zeit nach der Dividendenausschüttung. Wenn ein börsennotiertes Unternehmen an seine Aktionäre Dividenden ausschüttet, müssen diese darauf 25% Kapitalertragsteuer zahlen. Das Geld wird automatisch an den Fiskus abgeführt. Institutionelle Investoren können sich die Steuer allerdings zurückerstatten lassen, indem sie einen Steuerbescheid beim Finanzamt einreichen.
Investor A kauft Aktien eines börsennotierten Unternehmens im Wert von 2 Mio. Euro. Dafür erhält er 100.000€ Dividende, die er zu 25% versteuern lässt. Anschließend reicht er beim Finanzamt seine Steuerbescheinigung ein und bekommt die gezahlten Steuern zurückerstattet. In diesem Beispiel 25.000€. So weit, so legal.
Investorin B kauft vor der Dividendenausschüttung (Cum) ebenfalls Aktien des Unternehmens im Wert von 2 Mio.€. Allerdings bekommt sie diese von einem Leerverkäufer C, der selbst noch nicht im Besitz der Aktien ist. Die 2 Mio. Euro kassiert er trotzdem schon mal von Investorin B.
Nach der Dividendenausschüttung (Ex) sind die Aktien nur noch 1,9 Mio. Euro wert, weil das Unternehmen einen Teil seiner Gewinne abgegegeben hat. Der Leerverkäufer C kauft nun Aktienhalter A die Aktien ab, um sie an Investorin B weiterreichen zu können, der sie die Aktien versprochen hatte. Leerverkäufer C muss Aktienhalter A jetzt nur noch 1,9 Mio.€ dafür zahlen.
Leerverkäufer C gibt die Aktien nun wie geplant an Investorin B weiter - plus 75.000€ Netto-Dividende. Denn Investorin B hatte ja ursprünglich 2 Mio.€ für die Aktien gezahlt, also 100.000€ mehr. Auf die Dividende wurden bereits 25.000€ Steuern abgeführt (von Aktienhalter A ganz zu Anfang). Investorin B war aber ebenfalls vor Dividendenausschüttung Eigentümerin der Aktien - zumindest auf dem Papier. Auch sie lässt sich deswegen eine Steuerbescheinigung von ihrer Depotbank ausstellen und reicht diese beim Finanzamt ein. Sie bekommt ebenfalls 25.000€ erstattet - die sie jedoch nie an den Fiskus gezahlt hat. Die 100.000€ Dividende hat sie also eingestrichen, ohne auch nur einen Euro an Steuern dafür zu zahlen.
Am Ende verkauft Investorin B ihre Aktien zurück an Investor A, von dem sie ja eigentlich stammen. Das Ergebnis: Zwei Investoren haben sich die Steuer zurückerstatten lassen, obwohl nur einer von beiden sie tatsächlich abgeführt hat. Möglich ist das, weil ein Aktienkäufer bereits als wirtschaftlicher Eigentümer gilt, sobald der Kauf vollzogen ist. Das heißt, bei einem Leerverkauf gibt es zur gleichen Zeit zwei Eigentümer für ein und dieselben Aktien.
Was ist Cum-Cum?
Das Prinzip von Cum-Cum ist ähnlich: Auch hier wird ein und dasselbe Aktienpaket herumgereicht. Allerdings nicht, um zusätzliche Gewinne zu machen, sondern um Steuern zu sparen. Denn anders als inländische Investoren müssen institutionelle Aktienhalter aus dem Ausland eine Steuer von knapp 15% auf die Dividendengewinne entrichten und können sich diese nicht zurückholen. Vor der Ausschüttung wird die Aktie gegen eine Gebühr an einen inländischen Finanzdienstleister, beispielsweise eine deutsche Bank verliehen. Diese streicht die Dividende ein und zahlt gesetzeskonform Steuern, die sie sich anschließend wieder erstatten lässt. Anschließend gibt die Bank die Aktie an den ausländischen Halter mitsamt der Dividende zurück und behält sich einen Teil als Gegenleistung ein. So hat sich der ausländische Aktienbesitzer die Dividendensteuer gespart und der deutsche Finanzdienstleister etwas daran verdient.
Allein durch Cum-Cum-Geschäfte zwischen 2001 und 2016 sind dem Staat 24 Mrd.€ entgangen, zusammen mit den Cum-Ex-Geschäften also mehr als 30 Mrd. €.
Wer sind die Akteure?
Die Strippenzieher
Hanno Berger, einst einer der gefragtesten Steueranwälte Deutschlands, ist heute vielfach nur noch unter seinem Beinamen “Mr. Cum Ex” bekannt. Der mittlerweile 70-Jährige gilt als einer der Haupt-Drahtzieher und Schlüsselfigur in den illegalen Cum-Ex-Deals. Das komplizierte Verwirrspiel hat er sich nicht ausgedacht, soll es aber befeuert haben, so die Anschuldigung. Zum Beispiel soll Berger zusammen mit einem Netz aus Komplizen nicht nur mehrere Hundert Millionen Euro Steuern hinterzogen, sondern auch Investoren in Cum-Ex-Fonds gelockt haben, ohne offenzulegen, wie der Fonds seine paradiesischen Renditen erwirtschaftet. Seit neun Jahren haben die Strafverfolgungsbehörden Berger auf dem Radar, der aktuell in einem Schweizer Gefängnis weilt und die Auslieferung nach Deutschland verweigert.
Wo sich der Ex-Banker Paul Robert Mora aktuell aufhält, haben die Behörden dagegen noch nicht herausgefunden, inzwischen wird international nach ihm gefahndet. Wie schon bei Hanno Berger lauten die Vorwürfe Steuerhinterziehung und bandenmäßiger Betrug, womit dem ehemaligen Hypo-Vereinsbank- und Merrill-Lynch-Banker bis zu zehn Jahre Haft drohen könnten. Mora soll als Teil eines Netzwerks Cum-Ex Geschäfte durchgeführt und geplant haben und dabei nach Presseberichten mehr als 100 Mio. Euro aus dem deutschen Steuertopf erbeutet haben. Zu seinem Kundenkreis gehörte laut Anklage auch die deutsche Privatbank M.M. Warburg.
Die “Helfer”
Im Fadenkreuz der Ermittler stand das Geldhaus M.M. Warburg schon recht früh. Zwischen 2009 und 2010, so schreibt es das Institut auf der eigenen Website, seien von der hauseigenen Fondsgesellschaft Warburg Invest KAG mbH zwei Fonds verwaltet worden, die ihre Renditen mit Cum-Ex Geschäften erzielt haben. Beinah 150 Mio. Euro hat das Bankhaus nach eigenen Angaben inzwischen dem Finanzamt zurück erstattet. Die Warburg Gruppe hat ihrerseits Schadenersatzklagen gegen die Deutsche Bank eingereicht. Unter anderem bezichtigt sie die Deutsche Bank der Finanzierung der Cum-Ex-Geschäfte. Die Deutsche Bank hatte unter anderem als Depotbank für einen britischen Broker fungiert, der die Cum-Ex-Deals mitunter abgewickelt habe. Nach Berichten der Zeitung Handelsblatt stimmte sich die Deutsche Bank ebenfalls “eng” mit Leerverkäufern ab und belieferte diese mit Aktien. Wieder andere Bankhäuser traten ihrerseits als Leerverkäufer auf, dienten als Fremdkapitalgeber für die Finanzierung der dubiosen Geschäfte oder waren anderweitig an der Steuerhinterziehung beteiligt. Gegen mehr als 100 Institute und Finanzdienstleister ermitteln die Behörden aktuell, darunter die HypoVereinsbank und die französische Geschäftsbank Societé Generale. Seit Ende 2020 muss sich unter anderem die nachhaltige Privatbank J. Safra Sarasin vor Gericht verantworten beziehungsweise einer ihrer Kundenberater. Dieser soll letztlich gestanden haben, unter Mithilfe einiger deutscher Rechtsanwälte mehrere Investoren in Cum-Ex-Fonds gelockt zu haben. Das Schweizer Geldhaus hat daher bereits mehrere Schadenersatzklagen am Hals, unter anderem von Unternehmer Carsten Maschmeyer und seiner Frau Veronika Ferres. Dazu gleich mehr.
Die Berater
Auch Wirtschaftsprüfer und Anwälte sitzen oder saßen bei der juristischen Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals auf der Anklagebank, darunter Partner und Ex-Partner der Wirtschaftskanzlei Freshfields. Den Anwälten wird mitunter vorgeworfen, mehrere Bankhäuser in Sachen Cum-Ex beraten zu haben. Anfang 2021 ist es Freshfields gelungen, gegen freiwillige Zahlung von 10 Mio. € einen größeren Strafprozess gegen die Kanzlei abzuwenden, gegen einzelne Beteiligte wird aber nach wie vor ermittelt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY und die inzwischen insolvente Maple Bank haben sich mittlerweile auf einen Vergleich geeinigt. Die deutsche Bank mit Niederlassung in Kanada war schon 2016 an den Schadenersatzklagen wegen Cum-Ex-Geschäften zugrunde gegangen und hatte Insolvenz angemeldet. Der Insolvenzverwalter der Maple Bank hatte den Wirtschaftsprüfern von EY anschließend Falschberatung vorgeworfen. EY habe angeblich von den riskanten Geschäften gewusst, sie steuerlich falsch beraten und der Bank ein Testat ausgestellt, obwohl diese keine Rückstellungen für die riskanten Geschäfte gebildet hatte. Nach Informationen der Zeitung Handelsblatt wird den Wirtschaftsprüfern außerdem vorgeworfen, die Bank bei der Abgabe falscher Steuererklärungen zu unterstützen. Die Maple Bank war 2016 nicht mehr in der Lage, die etwa 300 Mio. Euro Steuern zurückzuerstatten, die die Bank offenbar firmenintern mit Cum-Ex-Geschäften eingestrichen hatte.
Die “Opfer”
Und dann sind da noch die Investoren, von denen die wenigsten im Nachhinein gewusst haben wollen, worin sie ihr Geld eigentlich investiert hatten. Eine der bekanntesten Figuren ist der Höhle-der-Löwen-Juror Carsten Maschmeyer, der an die 40 Mio. Euro für sich, seine Frau Veronika Ferres und Bekannte in den Sheridan-Fonds der Schweizer Bank J. Safra Sarasin gesteckt hatte - einen Cum-Ex-Fonds. Unwissentlich, wie Maschmeyer in der Vergangenheit mehrmals betonte. Einen Fondsprospekt habe er nie zu Gesicht bekommen, von dem Wort Cum-Ex bis zum Auffliegen der Geschäfte nie etwas gehört, sagte er der Presse.
Als Opfer krimineller Machenschaften sehen sich auch die meisten anderen Investoren, die ihre Millionen für Cum-Ex-Deals hergegeben haben. Darunter beispielsweise der Unternehmer Erwin Müller, Begründer der gleichnamigen Drogeriekette. Rund 100 Mio. Euro hatte der heute 88-Jährige ebenfalls in den Sheridan-Fonds gesteckt - und mit Auffliegen des Steuerbetrugs fast vollständig verloren. Zumindest einen Teil konnte sich Müller zurückholen, indem er anschließend gegen die Schweizer Bank klagte und vor Gericht gewann.
Ein weiteres bekanntes Gesicht unter den Investoren ist Clemens Tönnies, der normalerweise Schlagzeilen mit Skandalen in der Fleischindustrie macht. Auch er konnte Schadenersatz gegen Safra Sarasin geltend machen, und zwar beachtliche 900.000€. Tönnies habe den illegalen Fonds für eine gewöhnliche Geldanlage gehalten, so sein Verteidiger damals. Über die Risiken sei er von der Bank nicht aufgeklärt worden.
Die Behörden als stille Beobachter?
Was wussten Politik und Behörden? Seit Jahren schwebt diese Frage über den Ermittlungen zur Causa Cum-Ex. Wann wussten welche Instanzen von den Tricksereien, warum wurde lange Zeit nicht reagiert und wurde die Aufklärung des Steuerbetrugs vielleicht sogar bewusst verlangsamt? Vorwürfe richten sich unter anderem gegen die Bafin, die nicht richtig hingeschaut und zum Beispiel geprüft haben soll, weshalb gerade um den Dividendenstichtag überdurchschnittlich viele Aktiengeschäfte getätigt wurden. Erste Hinweise soll die Aufsichtsbehörde sogar schon 2007 von einem Hinweisgeber erhalten haben, ohne darauf zu reagieren.
Untätigkeit wirft man bis heute auch den Hamburger Finanzbehörden vor, die 2016 darauf verzichtet hatten, von der genannten Warburg Bank Steuererstattungen zu verlangen - und die Forderungen verjähren ließen. Zwei Jahre später wären weitere Forderungen aller Wahrscheinlichkeit nach erneut verjährt, hätte das Bundesfinanzministerium nicht insistiert.
Damaliger Bürgermeister der Stadt Hamburg war der jetzige Finanzminister Olaf Scholz. Ob er eine Rolle bei dem Ganzen spielte und als Stadtoberhaupt die Entscheidung der Hamburger Finanzverwaltung beeinflusste, steht seit vergangenem Jahr als Anschuldigung im Raum. Olaf Scholz bestreitet die Vorwürfe, soll sich nach Aussagen eines Warburg-Miteigentümers aber mehrmals mit diesem getroffen haben, als die Vorwürfe der Steuerhinterziehung bereits im Raum standen.
Sicher ist, dass Gesetzgeber und Behörden lange Zeit wenig erfolgreich mit ihren Versuchen waren, dem Cum-Ex-Treiben Steine in den Weg zu legen. Nach einer ersten Reform 2007 verlegten die Akteure das Geschäft kurzerhand ins Ausland. Unterbunden wurden die Aktivitäten innerhalb Deutschlands aber erst 2011/2012 mit einer Korrektur im Steuerverfahren, das die doppelte Rückerstattung von Steuern unmöglich machte. Übrigens gelten Cum-Ex-Geschäfte auch erst seitdem als “illegal”.
Dass die Machenschaften überhaupt entwickelt werden konnten, ermöglichte ein 2002 vom Bundesfinanzhof gefälltes Urteil. Das Gericht hielt damals fest, dass eine Aktie ab dem Moment einen wirtschaftlichen Eigentümer hat, ab dem sie gekauft wird. Im Falle von leer verkauften Aktien kann ein Wertpapier so zur gleichen Zeit zwei verschiedene Eigentümer haben.
Knapp 5% des vermutlich entstandenen Schadens haben sich die Behörden bislang zurückholen können. Das ist nicht gerade viel. Hoffnungsvoll könnte allerdings stimmen, dass bislang auch erst vier Hauptverhandlungen an den deutschen Gerichten laufen oder bereits abgeschlossen sind. Etwa 100 Prozesse warten noch darauf, gemacht zu werden.
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Kommentare (2)
M
Max Mustermann
sagt am 12. August 2022
Wieso können sich die Investoren die Steuer zurückerstatten lassen? Es ist ja nicht so wie bei der Mehrwertsteuer, die man bezahlt und als nicht-Endnutzer wieder zurückbekommt. Also welche Begründung gibt es die Kapitalertragssteuer wieder vollständig vom Fiskus zurückzubekommen?
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leo
sagt am 08. November 2023
Nur 25% kann man sich erstatten lassen hoffe das hilft ............................................................
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