Elterngeld-Reform: Zurück in alte Rollenmodelle?
So manche Erkenntnis aus der Bevölkerungsstatistik lässt sich nur mit den nüchternen Worten eines Demografen übermitteln. Zum Beispiel diese: In Deutschland wird mehr gestorben als geboren. Seit 1972 ist das so, und fast genauso lange müht sich die Bundesregierung daran ab, den Trend umzukehren. Aus ganz pragmatischen Gründen: Je mehr Babys geboren werden, desto mehr junge Leute stehen dem Arbeitsmarkt ein paar Jahre später zur Verfügung, zahlen Steuern und in die Rentenkasse ein. Doch hierzulande stagniert die Geburtenrate seit Jahren, nachdem sie zuvor über Jahrzehnte gesunken ist. 17,3 Kinder kamen 1960 pro 1.000 Einwohner auf die Welt. 20 Jahre später waren es nur noch elf, 1995 nur noch 9,4 und 2006 nur noch 8,2.
Das Kinderkriegen müsse wieder attraktiver werden, gestand sich die Politik schon vor Jahrzehnten ein, vor allem für berufstätige Eltern. Und so wurde 2007 das Elterngeld geboren. Eine Transferzahlung, die künftig den Lohnausfall von jungen Eltern kompensieren sollte. Im Vergleich zum Erziehungsgeld, das bis dato galt, bot es einige Vorteile: Plötzlich konnten beide Eltern die Lohnersatzleistung flexibel untereinander aufteilen, und auch Mütter wurden fortan finanziell dafür belohnt, wenn sie nach der Elternzeit relativ zügig in ihren Beruf zurückkehrten. So stand das Elterngeld für viele auch für den Kampf gegen die traditionelle Rollenverteilung in Familien und wurde als Schritt in Richtung gleichberechtigte Partnerschaft gelobt.
Und jetzt? Könnten einige Mütter und Väter in ihre alten Rollen zurückgedrängt werden, beklagen Kritiker der jüngsten Elterngeld-Reform. Seit dem 1. April gibt es die Lohnersatzleistung nicht mehr für Besserverdienende, außerdem ist nur noch ein gemeinsamer Monat Auszeit erlaubt. Doch treibt das zwangsläufig die Mütter zurück an den Herd und die Väter in die Rolle des Alleinernährers? Und wie lässt sich – je nach Situation – das meiste aus dem Elterngeld herausholen?
Obergrenze sinkt auf 175.000€
Knapp 1,8 Millionen Menschen erhielten vergangenes Jahr Elterngeld, der größte Teil (1,3 Mio.) waren Frauen. Mit 7,9 Mrd. Euro schlägt das Elterngeld im diesjährigen Etat so stark zu Buche, wie keine andere Familienleistung. Eine gute Gelegenheit, um Haushaltsmittel zu sparen, ist der Posten also allemal. Und genau das passiert nun seit einigen Tagen.
Seit dem 1. April gibt es Elterngeld nur noch für Paare, die pro Jahr zusammen auf weniger als 200.000€ zu versteuerndes Einkommen kommen. In diesem Jahr, so schätzt es jedenfalls die Bundesregierung, sollen davon in Deutschland rund 7.000 Paare und damit 0,5% der Bevölkerung betroffen sein. Ab nächstem Jahr dürften es mehr sein, denn ab 2025 soll die Obergrenze auf 175.000€ sinken. Ab 2026 will das Familienministerium auf diese Weise jährlich 250 Mio. Euro einsparen.
Doch ist das Elterngeld wirklich der richtige Posten, um auf die Kostenbremse zu treten? Das bezweifeln einige. Silvia Breher etwa, familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, nannte die Absenkung gegenüber der Nachrichtenagentur dpa einen „familienpolitischen Schnellschuss“ und „nicht durchdacht“. Die Reform befördere, dass „Familien das Vertrauen in die Politik insgesamt verlieren“, so Breher. Ähnlich sieht es die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrat: „Jede Form der Kürzung beim Elterngeld“ weise in die falsche Richtung, gab diese gegenüber der dpa zu bedenken. Diese Richtung könnte – Befürchtungen der Kritiker zufolge – zum Beispiel so aussehen: Lediglich der schlechter verdienende Elternteil übernimmt die Elternzeit allein, weil man es sich ohne Unterstützung nun noch weniger leisten könne, auf das sehr gute Gehalt zu verzichten.
175.000€ zvE sind oft mehr als 200.000€ brutto
Wieder andere finden die Kürzung mehr als berechtigt und den Aufstand der oberen Mittelschicht gegen die neuen Obergrenzen eher lächerlich. Schließlich sollte doch, wer sechsstellig verdient, in der Lage sein, ein paar Monate ohne Einkommen und staatliche Leistung zu überbrücken, heißt es dabei gern. Doch schauen wir uns zunächst an, was die Obergrenze genau bedeutet.
Zunächst mal darf man das zu versteuernde Einkommen nicht verwechseln mit dem Bruttoeinkommen, welches meist erheblich höher liegt. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich, wenn vom Bruttoeinkommen jegliche Ausgaben, Freibeträge und Aufwendungen abgezogen werden, die nicht versteuert werden müssen. Darunter etwa die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer (2024 sind das 1.230€), der Grundfreibetrag (aktuell 11.604€) sowie die Kirchensteuer und Beiträge zur Krankenversicherung und Altersvorsorge. Aus einem gemeinsamen Bruttogehalt von 232.000€ werden durch die Abzüge schnell mal 200.000€ zu versteuerndes Einkommen, wie das Familienministerium auf seiner Website beispielhaft vorrechnet. 175.000€ zu versteuerndes Einkommen entsprächen derweil gut und gern 207.000€ brutto, also 103.500€ Jahreseinkommen pro Person. Wie hoch das zu versteuerndem Einkommen ausfällt, hängt also davon ab, wie viel sich von der Steuer absetzen lässt. Wer beispielsweise nebenbei eine eigene Immobilie vermietet, kann weitere Ausgaben geltend machen.
Wie viel geht verloren?
Wer vor der Geburt sehr gut verdient hat, konnte sich bisher oft über den Höchstsatz an Elterngeld freuen, das sind 1.800€ pro Monat. Den gibt es, wenn die zuvor mindestens 2.770€ netto verdient wurden, was in etwa 4.300€ brutto entspricht.
In dieser Einkommensklasse gleicht das Elterngeld also knapp 67% des Nettolohns aus. Bei niedrigeren Einkommen ist der prozentuale Anteil etwas höher und kann sogar bei bis zu 100% liegen. Im Elterngeldrechner des Familienportals lässt sich ausrechnen, wie hoch der Anspruch je nach Einkommen ausfällt. Bei 2.000€ brutto rechnet das Tool mit 889€ Elterngeld, bei 1.500€ mit 718€, bei 800€ brutto mit 502€ und bei 500€ mit 312€ Elterngeld. 300€ sind der Mindestsatz, der jedem Elternteil zusteht, sobald die Elternzeit beginnt. Übrigens, unabhängig davon, ob vorher ein Beschäftigungsverhältnis bestand oder nicht. Auch Studenten, Auszubildende und Selbstständige haben Anspruch auf Elterngeld.
Bei Selbstständigen und Freiberuflern wird ebenfalls das Kalenderjahr vor der Geburt als Bemessungszeitraum herangezogen. Das gilt auch für Angestellte, die nebenbei freiberuflich arbeiten oder ein Gewerbe betreiben. Zur Berechnung des Elterngelds werden alle Einkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit zusammengerechnet.
Verrechnung mit Muttergeld
Das klassische Elterngeld nennt sich „Basiselterngeld“ und ist dazu da, Lohnausfälle zu einem gewissen Teil zu kompensieren. Voraussetzung ist, dass während der Elternzeit nicht mehr 32 Stunden gearbeitet wird. Allerdings: Wer das normale Elterngeld beantragt und nebenbei in Teilzeit weiter arbeitet, bekommt vom Staat lediglich die Differenz zwischen vorherigem Vollzeiteinkommen und dem Teilzeitgehalt kompensiert.
Basiselterngeld wird für zwölf Monate ausgezahlt, unter Umständen aber auch für 14. Das ist der Fall, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen. Das Minimum sind zwei Monate und das Maximum zwölf Monate pro Elternteil. Bei Frauen wird das Elterngeld mit dem sogenannten Mutterschaftsgeld verrechnet, das Müttern in den ersten zwei Monaten nach der Geburt den Lohnausfall ausgleicht. De facto stehen Frauen damit höchstens zehn Monate Elterngeld zu.
Wer seinen Elterngeld-Anspruch wann „einlöst“, war bis vor Kurzem egal, das heißt: Die zwölf Monate ließen sich mehr oder weniger flexibel unter beiden aufteilen. Zum Beispiel hätte ein Partner allein sieben Monate zu Hause bleiben können und der andere im Anschluss ebenfalls sieben Monate. Genauso gut hätten beide so viele Monate parallel Elterngeld empfangen können, wie sie wollten. Wichtig war allein, dass zusammen nicht mehr als 14 Monate Elterngeld bezogen wurde.
Nur noch einen Monat gemeinsam zu Hause sein
Seit diesem Monat gilt das nicht mehr: Zwar gibt es das Standard-Elterngeld weiterhin für insgesamt 14 Monate, doch dürfen beide nur noch einen Monat gleichzeitig zu Hause bleiben, um Elterngeld zu erhalten. Dazu muss dieser eine Monat im ersten Lebensjahr des Kindes liegen. Ausnahmen gibt es bei Frühgeburten und Mehrlingen.
Heißt im Klartext: Eltern können auch weiterhin ihre Elternzeit voll ausschöpfen und theoretisch die gesamte Zeit gemeinsam zu Hause bleiben. Denn an dem Recht auf Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber ändert sich nichts. Nur werden sie für die meisten dieser Monate fortan auf Einkommen verzichten müssen. Parallel lässt sich das Basiselterngeld nur noch maximal einen Monat beziehen.
„Es kann sein, dass der Schuss nach hinten losgeht“
Und wozu das Ganze? Die Bundesregierung erklärte sich mit lobenswerten Motiven: Man wolle Anreize schaffen, dass Mutter und Vater die Sorgearbeit fairer untereinander aufteilen, hieß es in Pressestatements. Väter sollten bestärkt werden, für einige Zeit allein Elterngeld zu beziehen, sich also zumindest die meiste Zeit des Tages allein um die Kindererziehung zu kümmern. Gegenüber dem MDR führte das Familienministerium einige Studien an, nach denen sich Väter auch langfristig mehr um Haushalt und Erziehung kümmern würden, wenn diese einige Monate allein Elternzeit nehmen.
Der Deutsche Familienverband hielt dagegen: „Es kann sein, dass eben durch so eine Regelung der Schuss nach hinten losgeht, wenn dann einfach der Ernährer, der ja meistens immer noch der Mann ist, länger wegfällt, als das in der Vergangenheit der Fall war.“ Ähnliches gab eine Elterngeld-Coachin im Interview mit dem MDR zu bedenken: „Die wenigsten Paare wollen es sich so radikal aufteilen, dass die Mutter z.B. schon nach sechs bis sieben Monaten wieder arbeiten geht und insofern nützt es den Eltern auch gar nichts.“ Eine Spiegel-Autorin findet die neue Regelung vor allem mit Blick auf die zwei Monate Mutterschutz fragwürdig: „Es ist ein Segen, wenn der Vater in dieser Zeit zu Hause ist, Einkäufe erledigen, die Wäsche waschen, Essen kochen, Wohnung putzen und das Neugeborene mitversorgen kann. Warum soll das künftig nur noch vier Wochen lang möglich sein? Das Basiselterngeld erlaubt nun keinen weiteren gemeinsamen Tag mehr.“
Müssen sich Eltern nun also damit abfinden, dass einer von beiden die ersten Monate des Aufwachsens verpassen wird – schlichtweg, weil sonst das Geld nicht reicht? Nicht unbedingt. Denn zur Wahrheit gehört auch: Neben dem klassischen Basiselterngeld existieren noch einige weitere Formen der Lohnersatzleistung. Und werden diese miteinander kombiniert, lassen sich die neuen Beschränkungen zum Teil umschiffen oder wenigstens abschwächen.
Option 1: Einer von beiden nimmt Elterngeld Plus
Wer länger als einen Monat gemeinsam mit dem Baby zu Hause bleiben will, muss auch künftig nicht zwingend auf ein ganzes Einkommen verzichten. Denn neben dem Basiselterngeld gibt es noch das Elterngeld-Plus: Es ist halb so hoch wie der Basisbezug, wird dafür aber doppelt so lange ausgezahlt. Das heißt: Wer beispielsweise Anspruch auf 1.200€ Elterngeld pro Monat hat, kann sich stattdessen auch 600€ pro Monat auszahlen lassen, dafür jedoch doppelt so lange. Ein Basiselterngeld-Monat entspricht immer zwei Elterngeld-Plus-Monaten.
Elterngeld-Plus ist grundsätzlich dazu gedacht, die Teilzeit-Arbeit für junge Eltern attraktiver zu machen. Wer neben der Kindererziehung arbeitet, muss die Bezüge nämlich nicht mit dem Gehalt verrechnen. Eine Bedingung für Elterngeld-Plus ist eine Beschäftigung aber nicht. Es kann deswegen auch genutzt werden, um eine Zeitlang gemeinsam gar nicht zu arbeiten: Bezieht einer von beiden Elterngeld-Plus, kann der andere problemlos zwei Monate oder länger parallel den vollen Basissatz empfangen.
Option 2: Beide kriegen Elterngeld Plus
Denkbar ist auch, dass beide Elternteile Elterngeld-Plus beantragen, also für 28 Monate (statt 14) bzw. 24 statt 12 (mit Mutterschaftsgeld) den halben Basissatz bekommen. Die Monate lassen sich genauso frei aufteilen, wie es bis vor Kurzem beim Basiselterngeld möglich war. Mit dem offensichtlichen Nachteil, dass in diesem Fall beide auf ihr volles Einkommen verzichten und nur halb so viel Elterngeld erhalten wie mit der klassischen Variante. Verdienten beide Paare beispielsweise jeweils 5.000€ brutto pro Kopf (gemeinsam 10.000€ brutto), hätten sie (vor dem 1. April) pro Monat jeweils 1.800€ Basiselterngeld erhalten, gemeinsam also 3.600€. Mit Elterngeld-Plus wären es lediglich 1.800€ für beide (dafür aber doppelt so lange).
Option 3: Einer von beiden arbeitet Teilzeit
Elterngeld-Plus lohnt sich vor allem dann, wenn die Beschäftigung nach der Geburt nicht komplett eingestellt, sondern auf Teilzeit reduziert wird. In dem Fall orientiert sich das Elterngeld weiterhin an der Höhe des Nettoeinkommens vor der Geburt. Bei einem Gehalt von 1.400€ wären das laut Beispielrechnung des Familienministeriums im Basissatz 910€. Das Elterngeld-Plus würde 50% davon betragen, also 455€ pro Monat. Was in Teilzeit hinzuverdient wird, wird beim Bezug von Elterngeld-Plus einfach addiert, es findet keine Verrechnung statt. Beim normalen Elterngeld wird lediglich die Differenz zwischen Vollzeit- und Teilzeitgehalt ausgeglichen, was erst einmal mehr sein kann als beim Elterngeld-Plus. Doch wird der Basissatz eben nur halb so lang ausgezahlt, sodass sich die Plus-Variante bei Teilzeit unterm Strich mehr lohnt.
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Das Einkommen künstlich drücken (oder erhöhen)?
Wer „zu viel“ verdient, um überhaupt noch Anspruch auf Elterngeld zu haben, hat weniger Spielraum zum Umschiffen der neuen Regeln. Schließlich gelten die Obergrenzen von 200.000€ und bald 175.000€ für alle möglichen Varianten des Elterngelds.
Im Netz wurden in den vergangenen Monaten trotzdem schon ein paar Tricks zusammengetragen. Auf einigen Websites wird empfohlen, das zu versteuernde Einkommen künstlich zu drücken. Etwa indem man sich im Jahr vor der Geburt in schlechtere Steuerklassen eingruppieren lässt. Andere empfehlen, Sabbaticals und andere berufliche Auszeiten oder Sonderurlaube in diese Zeit zu legen.
Umgekehrt funktioniert das genauso: Wer gern für das Jahr vor der Geburt mehr Einkommen auf dem Steuerbescheid stehen hätte, könnte sich theoretisch in dieser Zeit Überstunden auszahlen lassen, in eine schlechtere Steuerklasse einteilen lassen oder die Arbeitszeit temporär erhöhen. Auch von solchen (legalen) Steuertricks finden sich etliche im Internet. Und vielleicht hat der Gesetzgeber gar nicht so viel dagegen, wie man vermuten würde. Wollte man nicht das Kinderkriegen attraktiver machen?
Kommentare (27)
A
Anonyme Ironikerin
sagt am 09. April 2024
Ich verdiene nicht schlecht (knapp 6000 Brutto) und finde die neue Regelung gut. Wer mit einem Einkommen von 200.000 Euro über die fehlende 1800 Euro meckert, hatte nie einen guten Umgang mit Geld.
D
David
sagt am 08. April 2024
Ich sehe die Beschränkung auf einen gemeinsamen Monat positiv. Ich hab mit der Geburt meiner Tochter 4 Wochen Urlaub genommen und später dann 6 Monate Elternzeit. Auch 4 Jahre später, als mein Sohn geboren war, habe ich 6 Monate Elternzeit genommen und dabei sogar einen Großteil der Sommerferien abgedeckt, wo meine Tochter nicht im Kindergarten war und ich somit beide Kinder daheim hatte, während meine Frau gearbeitet hat. Beide Elternzeiten waren anstrengende, aber sehr schöne Erfahrungen. Meine Frau und ich haben uns schon immer zu gleichen Teilen eingebracht, weil das für uns vollkommen normal ist. Ich bin ein Kind des Ostens und meine Frau Amerikanerin. Aus den USA ist sie es nicht gewohnt, überhaupt Elternzeit zu bekommen und in der DDR war es normal, dass die Frau arbeitet und Kinder nach spätestens 12 Monaten in den Kita gehen. Die größte Herausforderung war es damals, einen Kinderkrippenplatz in München zu bekommen. In beiden Firmen war ich der erste Mann, der mehr als 2 Monate Elternzeit genommen hat und die meisten Männer, die 2 Monate genommen haben, haben diese gleichzeitig mit der Mutter des Kindes genommen und wenn sie ganz ehrlich sind, war es Familienurlaub, wo sich am Ende doch meist die Mutter gekümmert hat. Für uns was das Elterngeld das, wozu es gedacht war - ein Gehaltsersatz während der Zeit, bis man wieder arbeiten gehen kann, was direkt an einen Krippenplatz gebunden war. Für die gemeinsame Zeit haben sowohl meine Frau als auch ich Urlaub genommen, wenn der jeweils andere in Elternzeit daheim war. Meines Erachtens wurde mit dieser Änderung ein Designfehler behoben, der sich final förderlich auswirken sollte. Väter, die der Hauptverdiener sind und Elternzeit nur gemeinsam mit der Frau nehmen, werden dies jetzt evtl. nicht mehr tun, aber das sind dann auch die, die sich in der gemeinsamen Elternzeit auch nicht hauptsächlich um das Kind gekümmert haben. Väter, die wirklich Elternzeit nehmen und Gleichberechtigung in Familie und Beruf leben wollen, werden durch diese Änderung nicht benachteiligt.
S
Sebastia
sagt am 06. April 2024
Müsste es in dem Absatz "Seit dem 1. April gibt es Elterngeld nur noch für Paare, die pro Jahr zusammen auf weniger [mehr] als 200.000€ zu versteuerndes Einkommen kommen" heißen? Viele Grüße
F
Franzi
sagt am 05. April 2024
Hi, Es ist in Deutschland zwar besser als in den meisten Ländern (Amerika, Schweiz, Italien, ...), aber es gibt trotzdem viel Kritik: Ich finde die Elterngeldregelung in Deutschland war schon vorher nicht wirklich "frauen-fördernd", da meist die Männer besser verdienen und arbeiten gehen. In anderen Ländern, wie z.B. Spanien, ist es gleichberechtigter. Beide, Mann und Frau, bekommen je 4 Monate mit vollem Gehalt (wobei ich 4 Monate auch wenig finde). Andere Sache: Warum ist das Elterngeld überhaupt einkommensabhängig, d.h. Gutverdiener bekommen mehr, und warum gibt es nicht den gleichen Betrag einfach für alle Familien, egal wer wir vorher was verdient hat? Schließlich sollte die Aufziehung der Kinder für alle gleich viel wert sein! Dann könnte jede Familie frei entscheiden, wer und wann zu Hause bleibt, oder ob jemand freiwillig noch arbeitet um einfach etwas mehr Geld zu haben....
F
Frida
sagt am 05. April 2024
Uns ist es wichtig, dass mein Mann während des Wochenbetts zu Hause bei mir und den Kindern ist. Als Studentin muss ich den Mutterschutz nicht einhalten und kann direkt wieder los. Dem im Wege steht nur mein Job. Deshalb wird es bei uns darauf hinauslaufen, dass ich meinen Arbeitsplatz kündige. So kann mein Mann während des Wochenbetts zu Hause sein und mich mit allen Kindern unterstützen.
J
Jugie
sagt am 05. April 2024
Mag sein, dass mein "geringeres" Einkommen aus mir spricht, aber kann man sich die Elternzeit nicht mit der Menge an Einkommen einfach selbst ansparen? Wo gehen die 6k netto denn hin vor den Kindern? Wir könnten mit weniger Geld mehrere Monate, wahrscheinlich ca 1 Jahr ohne Gehalt auskommen. Und das, wenn beide kein Gehalt haben... also einer geht ja noch arbeiten in der Elternzeit, man hat also nicht kein Geld. Und man darf doch in TZ arbeiten gehen. Bei dem Gehalt wird das nicht wenig sein. Ich verstehe die gutverdienenden Leute nicht, die kein Geld angespart haben, um die Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Andere Sache ist natürlich einfach das "Prinzip", dass politisch zuerst bei Familien gespart wird (aber Reiche brauchen doch auch keine Sozialleistung).
H
Hans Dampf
sagt am 05. April 2024
Mit der Ansicht ist dir leider nicht mehr zu helfen! Warum sollen die gut/besser Verdiener dir die Zeit mit deinem Kind finanzieren/ermöglichen und selbst schauen sie in die Röhre und sollen arbeiten gehen? Wie du schon schreibst… Die sollen selbst sparen und sollen von dem eingezahlten Geld nichts mehr sehen. Leider haben immer mehr Leute diese Ansicht, dass die “reichen” ausgequetscht werden sollen aber nichts mehr zurückbekommen sollen. In 10-20 Jahren werden sich viele umschauen und fragen wo die qualifizierten Besserverdienenden den sind, die dem Rest des Landes ein schönes Leben ermöglichen. Ganz zu schweigen von den Konzernen und dem Mittelstand die früher oder später auch das Weite suchen werden wenn sich hier nicht schnell etwas gravierendes ändert! So einen Bullshit wie von dir lesen zu müssen finde ich traurig und beschämend für alle die sich jeden Tag den Arsch aufreißen und dafür 3,50 mehr bekommen als andere. Ist aber wohl leider von immer mehr Leuten in diesem Land die Meinung. Die Rechnung wird früher oder später folgen.
A
Anonym
sagt am 05. April 2024
Es geht doch in einem Sozialstaat darum, sich gegenseitig zu unterstützen. Die die mehr haben, helfen denen, die weniger haben. Das mache ich auch sehr gerne. Sonst ist es doch immer noch ungleich verteilt, wenn ein Millionär Elterngeld bekommt. Was soll der damit? Das Geld ist rausgeschmissen und fehlt dann in Schulen, Kitas, bei anderen Sozialleistungen. Menschen mit hohem Einkommen sind nicht darauf angewiesen, andere schon. Wäre ja auch blöd, wenn ein gesunder Mensch Pflegegeld bekommt, obwohl er es nicht braucht, oder ein kinderfreies Paar bekommt Kindergeld, obwohl sie es nicht brauchen usw. Außerdem reißen sich Millionen Menschen den A auf, um Geld zu verdienen. Es sind doch nicht die gutverdienenden, die hart arbeiten, sondern die allermeisten, unabhängig vom Gehalt.
E
Ex Munich
sagt am 05. April 2024
Es geht hier ums Geben und Nehmen. Der Staat kann nicht immer nur "nehmen". Die Superreichen sind schon längst weg, die nächste Schicht folgt jetzt.
E
Ex Munich
sagt am 05. April 2024
"Es sind doch nicht die gutverdienenden, die hart arbeiten, sondern die allermeisten, unabhängig vom Gehalt." Dieser Satz sollte nochmal überdacht werden. Klar gibt es Ausnahmen (auf beiden Seiten), aber die meisten meiner Freunde die zwischen 200-300k/Jahr verdienen arbeiten auch exterm hart dafür. Es geht hier NICHT darum den Sozialstaat abzuschaffen. Der Frust kommt daher, dass durch den Wegfall vom Elterngeld uns indirekt eine weitere Steuererhöhung aufgebrummt wird, die zusätzlich dafür sorgt, dass noch weniger hochgebildete Familien Kinder haben, bzw. diese nicht mehr in Deutschland haben werden.
J
Jus
sagt am 05. April 2024
Ganz ehrlich? Ich verdiene ziemlich gut. Ich racker mich aber nicht so sehr dafür ab, wie ein Handwerker, eine Pflegekraft, ein Erzieher usw. Die paar gut bezahlten Überstunden sitze ich vorm PC oder bin auf Konferenzen, wo es gratis geiles Essen gibt und die ganze Dienstreise bezahlt wird. Es gibt hart arbeitende Leute an beiden Enden der Gehaltsspanne. Weniger verdienende sind nicht faul oder arbeiten zu wenig! Wenn jetzt jeder meine er müsse einen hoch bezahlten akademischen Job machen, weil die niedriger bezahlten Leute keiner mehr gerecht unterstützen möchte, dann haben wir bald Ingenieure und Entrepreneurs, die keiner pflegen kann, Kinder, die keiner abgeben kann und marode Häuser, die keiner reparieren kann
A
Anonym
sagt am 05. April 2024
Beim Geben und Nehmen darf auch erwähnt werden, dass der Staat Kindern von Spitzenverdienern die nächsten 24 Jahre über den Kinderfreibetrag mehr auszahlt als Normal- und Geringverdienern. Wenn man sich die aktuellen Zahlen anschaut, entspricht das lustigerweise ziemlich genau dem Bezug von einem Jahr Elterngeld. Also gerne für beides stark machen, Elterngeld für alle und Kindergeld angleichen an Kinderfreibetrag. Das ist Gerechtigkeit, bei der alle gewinnen ;)
B
Br
sagt am 05. April 2024
Solidarität ist keine Einbahnstraße... Und einkommensreich ist nicht gleich vermögend. Es kommt immer
E
Ex Munich
sagt am 05. April 2024
Guter Artikel, wir haben uns schon letztes Jahr dazu entschieden, ein potentielles zweites Kind nicht mehr in Deutschland zu haben. Der finanzielle Einschnitt und die fehlende Flexibilität sind einfach zu groß geworden. Wir haben im Jahr vorm ersten Kind gemeinsam über 150000 Euro Einkommensteuer gezahlt und so wird es nun einem gedankt. Gerade bei DINK Paaren in Großstädten geht diese Regelung schon jetzt ganz stark nach hinten los und beschleunigt das Abwandern von Fachkräften ins Ausland. Ist das alles Jammern auf hohem Niveau? Vielleicht, aber wenn Gutverdiener die über 100000 Euro Einkommenssteuer pro Jahr zahlen jetzt keine Sozialleistungen mehr bekommen, dann braucht sich niemand mehr wundern.
J
JG
sagt am 05. April 2024
Ich verstehe, dass man bei so viel Steuern zahlen was vom Staat zurück haben möchte. Aber kann man bei so viel Kohle die Kinder nicht selbst zahlen? Ist es nicht dafür da, die einkommensschwachen Familien zu stützen, die sich das eben nicht leisten können?
L
Lukas
sagt am 05. April 2024
Wer über 150.000 Einkommensteuer zahlt, verdient auch über 300.000 brutto. Ihr hättet also vorher auch schon kein Elterngeld erhalten.
E
Ex Munich
sagt am 05. April 2024
Korrekt, wir hatten geschaut dass wir bei knapp 295k nach Abzügen liegen. Dann lass es nur 140k ES sein...
E
Ex Munich
sagt am 05. April 2024
Ich bin 100% einverstanden einkommensschwache Familien zu unterstützen, keine Frage. Aber denjenigen die den Karren ziehen dann auch noch die letzten Benefits wegzunehmen sorgt einfach nur für Frust. Wir leben inzwischen nicht mehr in Deutschland und damit ist das Problem jetzt auch erledigt.
P
Phil
sagt am 05. April 2024
"Auf einigen Websites wird empfohlen, das zu versteuernde Einkommen künstlich zu drücken. Etwa indem man sich im Jahr vor der Geburt in schlechtere Steuerklassen eingruppieren lässt." Das ist ja auch Quatsch. Was hat denn die Steuerklasse mit dem zvE zu tun? Die schlechtere Steuerklasse wird empfohlen, weil sich die Höhe des Elterngeldes am Netto berechnet. Wirklich nicht gut recherchiert der Artikel und ganz sicher von jemanden geschrieben, der noch nie Elterngeld beantragt hat.
P
Phil
sagt am 05. April 2024
Der Grundfreibetrag wird nicht vom Brutto abgezogen, um das zvE zu erhalten. Er ist Teil des Steuertarifs. Auch die Website des Familienministeriums listet den Grundfreibetrag nicht unter den Abzügen auf. Bitte korrigieren.
K
Konstantin
sagt am 05. April 2024
Irgendwie stimmen die Informationen hier nicht, den das EG Plus in Verbindung mit Teilzeitarbeit, wird das Gehalt nähmlich bei mir zu den Bezügen dazu addiert und das so laut der Elterngeld Stelle für den gesamten Bezugszeitrum! Wenn das Gehalt höher ausfällt als die 12 Monate davor, wird es an das EG Plus angerechnet und Mann müsste evtl etwas zurück zahlen. Aber alles in einen hört sich die neue Regelung einfach gesagt gegen die Menschheit an! Es sollte nicht in diesem Bereich gespart werden, eher die “Sonderausgaben” Militär sollte entfallen genau so wie diese irrsinnig gemachte Klimapolitik!
A
Anonym
sagt am 05. April 2024
Danke für diesen informativen Artikel. Ich würde mir aber weniger Verherrlichung der Einkommensrealität in Deutschland wünschen. Paare mit einem Einkommen um die 200k € sind eine Minderheit und nicht in der Mittelschicht zu verordnen.
E
Ex Munich
sagt am 05. April 2024
Vielleicht auf Deutschland gesehen nicht, aber in den Großstädten ist bei vielen Paaren ohne Kinder gegeben. Aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten muss das auch so sein, sonst würde ja niemand mehr in München und Co leben.
A
Anonym
sagt am 05. April 2024
Ich weiß auch nicht was genau hier geraucht wurde (aber ist ja jetzt auch legal! :D) aber mit 200k€ im Jahr ist man nicht mehr in der Mittelschicht. Nach ifo endet die obere Mittelschicht für Paare mit Kindern bei etwas unter 100k€ Netto und mit 200k€ oder auch nur 175k€ brutto ist man da immer noch drüber.
I
Innovative Familie
sagt am 05. April 2024
Die Regelung geht bei uns komplett nach hinten los. Mein Mann wollte zur Geburt komplett in Elternzeit gehen nachdem wir uns die letzte Elternzeit komplett mit Elterngeld plus geteilt hatten. Jetzt kann er wegen der Regelung nur den ersten Monat zuhause bleiben, muss dann den zweiten mit Elterngeld plus überbrücken um dann wieder voll zu gehen. Das man für einen Monat nicht wieder „halb“ zum Arbeitgeber geht ist wohl verständlich. Ein völlig innovatives Modell, was erstmal schön kaputt gemacht wird. Herzlichen Dank, wenige Monate vor der Geburt.
V
Viatorem
sagt am 05. April 2024
Ihr habt euch auf die Regierung verlassen. Hoffentlich habt ihr was gelernt.
I
Innovative Familie
sagt am 08. April 2024
Ziemlich unnützer und pauschaler Kommentar, hättest du dir auch sparen können. Es ging hier darum, dass es uns das „modernere“ aufteilen tatsächlich schwieriger macht.
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