Gasumlage: Wie viel du wirklich draufzahlen musst
Wer mit Gas heizt, duscht und kocht, muss sich spätestens nächstes Jahr ohnehin schon auf eine Verdreifachung der Nebenkosten einstellen. Lag der Gaspreis für Neukunden noch Anfang 2021 bei etwas mehr als 5 Cent pro kWh, sind es nach Informationen von Verivox inzwischen knapp 18 Cent. Mit der geplanten Gasumlage sollen die Kosten für Privathaushalte und Unternehmen nun noch weiter steigen. Denn ab Herbst dürfen Gasimporteure einen Teil ihrer Mehrkosten auf die Verbraucher umlegen, um nicht in finanzielle Schieflage zu geraten – das Ganze in Form einer Gasumlage in Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde. Während die Linkspartei schon zu Protesten gegen die neue Abgabe aufgerufen hat, fürchten Vertreter aus Industrie und Handel eine Überbelastung der Wirtschaft, Sozialverbände beklagen eine drohende Armutsspirale, gleichzeitig werden Entlastungspakete debattiert.
Doch wie berechtigt ist die Kritik an der Umlage? Wozu wird sie überhaupt erhoben, wie hoch werden die Zusatzkosten wirklich ausfallen und welche Entlastungen sind geplant?
Gasumlage soll Importeure vor der Insolvenz schützen
Momentan ist die Energiekrise vorwiegend für große Gashändler eine kostspielige Angelegenheit. Während die meisten Verbraucher erst gegen Ende des Jahres oder 2023 die Teuerungen zu spüren bekommen werden, stecken große Gasimporteure wie Uniper bereits seit Monaten in einer finanziellen Krise. Das Düsseldorfer Energieunternehmen etwa hat allein im ersten Halbjahr 2022 nach eigenen Angaben Nettoverluste von 12 Mrd. Euro gemacht.
Warum steht es so schlecht um die Gashändler?
Der Grund für die sagenhaften Verluste: Importeure wie Uniper oder auch die EnBW-Tochter VNG liefern Gas nach Europa – und die russischen Liefermengen werden seit Monaten immer weiter gedrosselt. Die Gashändler aber haben mit den Versorgern Verträge laufen, Uniper beispielsweise allein in Deutschland mit mehreren Hundert Stadtwerken. Der Importeur ist deswegen gezwungen, das Gas woanders einzukaufen, um die vereinbarten Liefermengen einhalten zu können – und muss auf den sogenannten Spotmarkt ausweichen: Das ist ein Handelsplatz, auf dem Lieferanten kurzfristig Strom, Agrarprodukte oder eben Erdgas einkaufen können. Die Preise werden allein von Angebot und Nachfrage bestimmt und schwanken dementsprechend stark. Allein seit Anfang Juli sind die Gaspreise am Spotmarkt der Energiebörse European Energy Exchange (EEX) im Schnitt um 60% gestiegen.
Und diese Zusatzkosten haben Lieferanten wie Uniper besagte Milliardenverluste beschert. Ein staatliches Rettungspaket hat die Bundesregierung bereits bewilligt, nun aber soll der Staatshaushalt nicht noch weiter belastet werden – und die Endkunden sollen bei der Rettung der Konzerne mithelfen.
Denn sollte es tatsächlich so Insolvenzen unter den Importeuren kommen, würde das die Liefermengen noch weiter verknappen – und der Preis als Folge noch weiter steigen. Vizekanzler Robert Habeck hat in dem Zusammenhang schon von einer Art „Lehman Brothers Effekt“ am Energiemarkt gewarnt. Engpässe in der Gasversorgung würden schließlich auch die Stadtwerke und damit die Verbraucher, aber auch Industrie und Wirtschaft in ökonomische Schwierigkeiten bringen. „Und dann hat man einen Dominoeffekt, der zu einer schweren Rezession führen würde“, so der Bundeswirtschaftsminister im Gespräch mit der Tagesschau.
Shell und RWE verzichten auf die Umlage
Deutschlandweit sollen nach aktuellen Informationen neben Uniper elf weitere Gasimporteure Bedarf nach Hilfen aus angemeldet haben. Um welche Unternehmen es sich dabei genau handelt, geben Wirtschaftsministerium und Bundesnetzagentur wegen „Wahrung der Geschäftsgeheimnisse“ aber nicht heraus. Klar ist dagegen schon, dass nicht alle Gashändler von der Umlage Gebrauch machen werden. Sowohl RWE als auch der Mineralölkonzern Shell haben die Leistungen abgelehnt. Zumindest vorerst wolle man die Mehrkosten selbst tragen, hieß es aus der Chefetage. Ein reiner Solidaritätsakt dürfte das jedoch nicht sein: Beobachter vermuten, die beiden Konzerne würden sich aktuell bewusst bescheiden zeigen, um die Debatte um eine mögliche Übergewinnsteuer nicht noch weiter anzuheizen. Eine solche Sondersteuer würde Unternehmen zur Kasse bitten, die finanziell von der Krise profitieren. Sowohl RWE als auch Shell haben im ersten Halbjahr Rekordgewinne in anderen Geschäftsfeldern erzielt.
Gut 500 Euro mehr für die vierköpfige Familie
2,419 Cent pro Kilowattstunde soll die neue Gasumlage Verbraucher kosten. Errechnet hat diese Zahl das Unternehmen Trading Hub Europe zusammen mit Experten von der Bundesnetzagentur und dem Bundeswirtschaftsministerium. Als Basis galten Informationen der importierenden Unternehmen. Doch was bedeutet das nun für die Heizkostenabrechnung eines Haushalts?
Als Exempel wird in den meisten Beispielrechnungen die vierköpfige Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr herangezogen. Bei Zusatzkosten von 2,419 Cent pro Kilowattstunden würden sich die jährlichen Mehrkosten eines solchen 4-Personen-Haushalts auf 483,80€ summieren. Hinzu kommt noch die Mehrwertsteuer: Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die Mehrwertsteuer auf Gas temporär von 19% auf 7% zu senken. So landet man für einen 4-Personen-Haushalt schon bei 518€ pro Jahr. Entlastung findet aber wiederum dadurch statt, dass auch der bisherige Gasverbrauch mit 12%-Punkten weniger Mehrwertsteuer versteuert wird.
Wohnfläche ist entscheidend
In erster Linie hängt der Verbrauch von der Größe der Wohnung ab. Je mehr Fläche zur Verfügung steht, desto mehr Fläche muss auch beheizt werden. Außerdem werden größere Wohnungen in der Regel auch von mehreren Personen bewohnt.
Der Berliner Energieversorger Gasag schätzt den Verbrauch für eine 200 m² Wohnung beispielsweise auf 30.000 kWh Gas pro Jahr. Allein die geplante Gasumlage würde bei dieser Größe Zusatzkosten von 725€ verursachen. Doch es geht auch sehr viel günstiger: Wer auf 30 m² wohnt, verbraucht nach Angaben des Energiekonzerns E.ON im Schnitt 2.200 kWh Gas im Jahr, würde also pro Monat nur um die 4€ Gasumlage zahlen.
Wie viele Personen am Ende auf der Fläche wohnen, ist natürlich nicht unerheblich. Zum Beispiel, wenn es um die Kosten der Warmwasseraufbereitung geht. Fünf Duschgänge pro Tag sind nichts Ungewöhnliches für einen 5-Personen-Haushalt, in der 30 m² Single-Wohnung aber eher selten. Ein Mehrpersonenhaushalt hat aber auch finanzielle Vorteile: Wird die Heizung in der Wohnung aufgedreht, reicht das für die gesamte Familie, im Singlehaushalt muss die Kosten eine einzelne Person tragen.
Verbrauch im Altbau bis zu 10x höher
Eine Rolle für den Verbrauch spielen auch die Art der Immobilie und ihr Baujahr: Handelt es sich um einen hervorragend gedämmten Neubau, muss entsprechend weniger geheizt werden als im zugigen Altbau. Gleichzeitig verlieren frei stehende Einfamilienhäuser mehr Wärme als etwa ein Reihenhaus, das links und rechts von weiteren Häusern eingeschlossen ist.
So schätzt E.ON den jährlichen Gasverbrauch eines älteren Einfamilienhauses mit 140 m² auf rund 28.000 kWh. Ein gleich großer Neubau verschluckt dem Energiekonzern zufolge gerade mal zwischen 2.200 und 8.750 kWh, eine kleine Neubauwohnung unter Umständen sogar nur 750 kWh.
Haushaltsgröße und Immobilienart | Baujahr bis 1977 | Baujahr ab 2002 | Neubau |
---|---|---|---|
40 m², Wohnung | 9.900 kWh | 4.900 kWh | 750 - 3.000 kWh |
60 m², Wohnung | 14.800 kWh | 7.300 kWh | 1.100 - 4.400 kWh |
85 m², Wohnung | 21.000 kWh | 10.400 kWh | 1.600 - 6.300 kWh |
100 m², Reihenhaus | 20.000 kWh | 10.000 kWh | 1.500 - 6.300 kWh |
120 m², Reihenhaus | 24.000 kWh | 12.000 kWh | 1.800 - 7.500 kWh |
140 m², Einfamilienhaus | 28.000 kWh | 14.000 kWh | 2.200 - 8.750 kWh |
So viel Gasumlage kommt auf dich zu
Anhand des Durchschnittsverbrauches haben wir ausgerechnet, welche Zusatzkosten je nach Haushaltsgröße und Baujahr pro Jahr auf Verbraucher zukommen können. Nicht eingerechnet ist hier die Mehrwertsteuer von 7%, die noch hinzukommt. Gleichzeitig wird aber auch der gesamte Gasverbrauch nur noch mit 7% Mehrwertsteuer versteuert, statt bisher 19%.
Haushaltsgröße und Immobilienart | Baujahr bis 1977 | Baujahr ab 2002 | Neubau |
---|---|---|---|
40 m², Wohnung | 239 € | 119 € | 18€ - 72€ |
60 m², Wohnung | 358 € | 177 € | 26€ - 106€ |
85 m², Wohnung | 508 € | 252 € | 38€ - 151€ |
100 m², Reihenhaus | 484 € | 242 € | 36€ - 151€ |
120 m², Reihenhaus | 581 € | 290 € | 43€ - 180€ |
140 m², Einfamilienhaus | 677 € | 339 € | 53€ - 210€ |
Am Ende entscheidet auch der persönliche Verbrauch darüber, wie hoch die Nebenkosten ausfallen. Wer regelmäßig zu Hause kocht, Herd und Backofen benutzt und täglich zehn statt 5 Minuten warm duscht und die Heizung im Winter auf 23 statt auf 21 Grad stellt, kommt leicht schon mal auf einen doppelt so hohen Verbrauch wie manch anderer Haushalt.
Gasumlage kommt erst mit Verzögerung bei Verbrauchern an
Bis Oktober müssen die großen Gasversorger die Zusatzkosten für das teure „Ersatz-Gas“ von der Börse noch allein tragen. Ab dem 1.10. dann dürfen sie 90% der Mehrbeschaffungskosten umlegen. Jedoch werden das zunächst die Gasanbieter, also unter anderem Unternehmen wie Vattenfall, Gasag und E.ON zu spüren bekommen, bei denen Endkunden ihre Tarife abgeschlossen haben. Mit etwas Abstand dürfen diese Anbieter anschließend die Zusatzkosten an die Endverbraucher weiterreichen, sodass die Gasumlage voraussichtlich im November oder Dezember auf den Gasrechnungen der Privathaushalte und Unternehmen ankommen wird.
Was noch zu klären ist
Einige offene Fragen sind auch in dieser Woche noch ungeklärt. Darunter zum Beispiel, wie mit Festverträgen umgegangen werden soll, die rund ein Viertel aller Gaskunden mit ihren Versorgern abgeschlossen haben. Solche Verträge zwischen Endkunde und Gasanbieter lassen es eigentlich nicht zu, dass die Preise angepasst werden. Doch jetzt möchte die Bundesregierung ausloten, ob nicht auch Kunden mit Preisgarantien zur Kasse gebeten werden sollen.
Bleiben Fernwärme-Kunden verschont?
Bislang nicht erfasst von der Umlage sind Fernwärme-Kunden. Hierbei wird die benötigte Energie über Rohrleitungen von einem Kraftwerk in die Wohnung oder ins Haus transportiert. Um Fernwärme zu erzeugen, wird ebenfalls teilweise Gas verwendet. Deutschlandweit heizen knapp 14% aller Haushalte ihre Wohnräume auf diese Weise. Noch ist nicht abschließend geklärt, ob die Gasumlage nicht zum Teil auch von Fernwärme-Kunden getragen werden und sich möglicherweise auf mehr Schultern verteilen soll. Auch das möchte das Bundeswirtschaftsministerium noch abschließend prüfen.
Welche Entlastungen möglich sind
Unklar ist ebenfalls, wer wann mit welchen Entlastungen rechnen kann. Denn die sollen nach Plänen der Ampelkoalition definitiv kommen – über die Form der Entlastung ist man sich dagegen noch nicht einig geworden. Finanzminister Christian Lindner hatte etwa steuerliche Entlastungen in den Ring geworfen. Ebenfalls zur Debatte stehen aktuell eine Erhöhung des Wohngelds sowie weitere oder auch dauerhafte Heizkostenzuschüsse.
Bleibt es bei den 2,4 Cent?
Der Cent Preis pro Kilowattstunde soll von Oktober an alle drei Monate neu berechnet werden. Je nachdem, wie knapp das Gas dann sein wird und wie hoch die Preise am Spotmarkt bis dahin gestiegen sein werden, wird sich auch die Gasumlage daran anpassen. Steigerungen sind hier genauso möglich wie Reduzierungen. Es bleibt also abzuwarten, wie lange die 2,419 Cent gelten werden. Grundsätzlich ist die Gasumlage erst einmal befristet bis April 2024.
Kommentare (10)
C
Christoph
sagt am 21. August 2022
Was soll diese Altbau vs ab 2002 und Neubau oder Familie durchschnittlich 20.000kwH Berechnungen?! Es kann doch jeder seine Abrechnung aus dem letzten Jahr anschauen und dort steht wieviel er verbraucht hat?! Wir (als Beispiel) Wohnung 3 Personen 96qm Bj 1990 verbrauchen 4000kwH weil Warmwasser über Strom erzeugt wird. Nach eurer Tabelle „müssten“ wir ~15.000kwH verbrauchen. Sorry aber es ist mM nur ein weiterer durchschnittlich guter Artikel im Netz
W
Weiter Denken
sagt am 19. August 2022
Wieso wird jetzt eine Vertragsseite dazu verpflichtet die andere Seite zu retten? Wenn die Gasanbieter ihre vertraglichen Preise nicht halten können, sollte doch, anstatt dass die Bundesnetzagentur sich für die Rettung wegen "Systemrelevanz" einsetzt, das Bundeskartellamt schon viel früher für die Zerschlagung von Uniper einsetzen, weil es doch anscheinend einen viel zu großen Marktanteil hat! Die „Wahrung der Geschäftsgeheimnisse“ wirkt irgendwie auch eher unschlüssig. Man soll Geld bezahlen, aber nicht wissen dürfen wo es genau landet? Am Ende fließen die Zwangabgaben über Umwege wie eine der Dutzenden Tochtergesellschaften von Gazprom (z.B. in DE: Gascade, WINGAS, Wintershall DEA, WIGA Transport, Ditgaz, VNG - Verbundnetz Gas AG, Astora) doch wieder in die russischen Kriegskassen, nur dann für weniger Gas. Würde mich nicht wundern und das Gegenteil zu beweisen verbietet der Staat hiermit anscheinend. Lasst gerne weitere Aspekte hier drunter da :)
K
Korrektur
sagt am 19. August 2022
VNG war zu 10,52% nur bis 2015 in der Hand von Gazprom. Danach hatten die beiden wahrscheinlich nur Lieferverträge.
N
Nico
sagt am 19. August 2022
Der Titel "Knapp 600 Euro mehr für die vierköpfige Familie" ist schon etwas daneben, wenn die unten aufgeführte Rechnung dann ein Mehraufwand von 518 Euro aufweist. 518 ist meiner Meinung nach nicht knapp 600, schon gar nicht mathematisch. Hier wünschte ich etwas mehr Präzision. Ansonsten guter Artikel. Eine Frage aber (bin aus der Schweiz und verfolge die deutsche News nur selten): Die Staatskasse soll aufgrund der bereits erfolgten Unterstützung genannter Importeure nicht weiter belastet werden. Die Privaten, die nun durch Übernahme gewisser Kosten (Umlage) den Staat stützen, sollen danach wieder steuerlich begünstigt werden. Das führt ja wiederum zu tieferen Steuereinnahmen. Und höhere Ausgaben oder tiefere Einnahmen führen doch schlussendlich zum gleichen Ergebnis - einem Defizit. Was soll das also bringen? Für mich klingt das ein wenig nach linke Tasche, rechte Tasche.
Markus Schmidt-Ott
Autor
sagt am 19. August 2022
Danke für den Hinweis, Nico! Wir hatten ursprünglich mit 19% Mehrwertsteuer gerechnet, dann kam die Meldung, dass die Bundesregierung 7% MwSt. plant und die Überschrift hatten wir nicht mehr angepasst. So ist das, wenn man besonders aktuell unterwegs ist :)
P
Peter Pusch
sagt am 19. August 2022
Super, danke! So gut aufbereitet habe ich das noch nicht gesehen. Eins bleibt für mich noch offen: Wir hatten letztes Jahr einen Verbrauch, wie in der Tabelle beschrieben. Jetzt stellen wir auf Hybridheizung mit Wärmepumpe um und werden in der nächsten Heizsaison deutlich weniger Gas verbrauchen. Müssen wir trotzdem die Gasumlage in gleicher Höhe bezahlen, als wenn wir weiter nur mit Gas heizen würden?
Markus Schmidt-Ott
Autor
sagt am 19. August 2022
Peter, ich hoffe, ich habe deine Frage richtig verstanden: Wenn du weniger Gas verbrauchst, zahlst du natürlich auch insgesamt weniger Gasumlage. Denn sie wird ja pro kWh Gasverbrauch berechnet. Aber der kWh-Preis der Umlage von 2,419 €/kWh bleibt konstant (bis sie wieder angepasst wird). Bisher muss man die Umlage tatsächlich nur für den Gasverbrauch bezahlen. Aber die Diskussion, ob auch andere Energieformen (z.B. für Strom, Heizöl, Fernwärme etc.) einbezogen werden, ist noch nicht zu Ende.
P
Peter Pusch
sagt am 19. August 2022
Danke für die Antwort. Wer lesen kann, ist im Vorteil 🥴. Ich habe einen Denkfehler gemacht. Es ist ja keine Einmalzahlung, die sich am Gasverbrauch des letzten Jahres orientiert, sondern der Gaspreis pro kWh steigt nicht nur durch die höheren Bezugspreise, sondern auch durch die Umlage. Wenn ich auf unsere Gasrechnung schaue, sind die Bezugspreise um den Faktor 4 gestiegen. Das ist heftig. Die Umlage spielt meines Erachtens dabei eine untergeordnete, wenn auch zusätzliche Rolle. Oder sehe ich das nicht richtig?
T
Thomas
sagt am 19. August 2022
Hallo, ich finde den Artikel sehr interessant und informationsreich. Danke dafür. Schade finde ich allerdings, dass ihr (obwohl ihr euch täglich mit Finanzen beschäftigt), einen gravierenden Schnitzer beim Preisvergleich gemacht habt. Bei den hohen Kosten sprecht ihr von Jahreskosten, bei den niedrigeren von Monatskosten. Das lässt den Unterschied noch viel drastischer aussehen, als er ohnehin schon ist. Es geht darum: "[...] für eine 200 m² Wohnung beispielsweise auf 30.000 kWh Gas pro Jahr. Allein die geplante Gasumlage würde bei dieser Größe Zusatzkosten von 725€ verursachen. [...] Wer auf 30 m² wohnt, verbraucht nach Angaben des Energiekonzerns E.ON im Schnitt 2.200 kWh Gas im Jahr, würde also pro Monat nur um die 4€ Gasumlage zahlen." 725€ jährlich vs. 4 € monatlich klingt noch drastischer als 60€ monatlich vs. 4€ monatlich oder 725€ jährlich vs. 48€ jährlich. Natürlich sind die Zahlen inhaltlich korrekt, aber für einen Vergleich würde ich hier die gleichen Zeiträume in Betracht ziehen um es dem Leser einfacher zu machen. Ansonsten habt ihr da ein schwieriges Thema schön aufbereitet. Danke dafür!
T
Thomas Kuhn
sagt am 19. August 2022
Danke für die übersichtliche Darstellung. Sie trägt wesentlich zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit der sehr sensiblen Thematik bei.
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