Kampf gegen Kartelle: Was die Zerschlagung von Google und Co. bedeuten würde
Wenn es jemand mit dem Kampf gegen die Kartelle ernst gemeint hat, dann er: Theodor Roosevelt. Zu den Opfern des Präsidenten der USA gehörten damalige Wallstreet-Giganten wie J.P-Morgan, US Tobacco und Standard Oil, die dem Staatsoberhaupt wegen ihrer Marktbeherrschung schon länger missfallen waren. Weil sie Gesetze brachen, Politiker unter Druck setzten oder unliebsame Konkurrenten gnadenlos ausschalteten, um mächtiger und mächtiger zu werden. Roosevelt erließ Gesetze und Verbote - und schreckte auch nicht davor zurück, die Mega-Konzerne zu zerschlagen.
Eine Maßnahme, nach der auch heute wieder viele Stimmen rufen, wenn es um die Marktmacht der führenden Tech-Giganten Amazon, Facebook, Google und Apple geht. Schon seit Jahren haben Justizbehörden und Kommissionen ein Auge auf die “Big Four” und ihre zunehmende Macht über ganze Wirtschaftszweige geworfen, es wurden mehrere Klagen durchgesetzt und Geldstrafen verhängt. Bislang allerdings ohne Erfolg. Vor allem in den USA will man deswegen zu härteren Mitteln greifen, um die Konglomerate zu “entflechten”. Aber welche Folgen hätte eine solche Zerschlagung - für Verbraucher, die Wirtschaft und die Aktionäre?
Warum die Big Four in der Kritik stehen:
Ohne die Innovationen und Expansionen der aktuell mächtigsten Digitalfirmen Facebook, Google, Amazon und Apple müssten wir heute vielleicht auf viele bequeme Lösungen verzichten. Und doch stehen die “Big Four” im Fadenkreuz von Verbraucherschutzbehörden, Politikern und Kartellrechtsexperten. Sie sehen in dem rasanten Wachstum der Firmen eine Gefahr für den Wettbewerb - weil Konkurrenten aufgekauft oder vom Markt gedrängt werden. Nicht zuletzt sind alle vier Tech-Giganten durch ihr globales Wachstum inzwischen Meister in der Vermeidung unliebsamer Steuern. Das sind die Vorwürfe im Einzelnen:
Amazon
Bis vor einigen Jahren galt Amazon vor allem als Schreck lokaler Buchhändler, Inzwischen regiert der Online-Versandhändler in den USA die Hälfte des E-Commerce-Geschäfts mit seinem eigenen Amazon Marketplace, eine Handelsplattform für Drittanbieter. Wer dort nicht gelistet wird, ist für Online-Kunden quasi nicht mehr auffindbar. Gleichzeitig wird Amazon unter anderem vorgeworfen, große Konkurrenten aus dem stationären Geschäft auszuschalten, indem sie der Konzern einfach aufkauft.
Vorwurf der Marktverzerrung
Am Pranger steht Amazon auch wegen seiner Doppelrolle als Händler und Plattform-Betreiber: So habe der Versandhändler Zugang zu zig nicht-öffentlichen Geschäftsdaten von Händlern, die auf dem Marketplace gelistet sind , und nutze diese, um seine eigenen Produkte den Kundeninteressen anzupassen, so der Vorwurf der EU-Kommission, die im November 2020 ein Kartellverfahren gegen den Marktführer eingeleitet hat.
Google / Alphabet
Dass Google inzwischen rund 90% des Suchmaschinenmarktes dominiert, ist nur die eine Seite. Gleichzeitig betreibt das Silicon Valley-Unternehmen Alphabet nämlich auch seinen eigenen Online-Kanal “Google-Shopping” - und damit aus Sicht der Gerichte Marktmissbrauch. Weil Google Search vor allem die eigenen Google-Shopping-Produkte prominent platziert, hat die EU-Kommission bereits Milliardenstrafen gegen Alphabet verhängt - und eingetrieben. Auch ist es Google inzwischen nicht mehr gestattet, Herstellern von Android-Smartphones zu zwingen, ein Paket von eigenen Apps auf den Geräten installieren zu müssen, sofern die Hersteller auf den Handys Google-Dienste bereitstellen wollen. Auch hierin sah die EU-Wettbewerbsbehörde einen Missbrauch von Marktmacht.
Auch mit der Verlagsbranche hat sich Google bereits angelegt. Seit mehreren Jahren läuft ein Rechtsstreit zwischen Google und insgesamt 41 Klägern, die von dem Suchmaschinen-Anbieter Gebühren verlangen. Dafür, dass Teile von Presse-Artikeln dort veröffentlicht werden. In Frankreich hat man sich dagegen bereits vorgesorgt und ein entsprechendes Pressleistungsschutzgesetz erlassen. Google drohte daraufhin damit, künftig nur noch Artikelüberschriften in der Suchmaschine anzuzeigen - und Frankreich sieht darin ganz klar einen Marktmissbrauch. Eine finales Urteil seitens der Gerichte steht noch aus.
Mit dem Aufkauf des Messenger Dienstes Whatsapp und Instagram ist Facebook mit (großem) Abstand die mächtigste Social-Media-Plattform der Welt. Inzwischen fordern viele Kritiker, dass die beiden Dienste wieder herausgelöst und der Konzern damit in drei Teile zerschlagen wird. Die Begründung: Facebook stärke sein Monopol, indem der Konzern Wettbewerber ganz einfach aufkaufe.
Streit mit Apple
Das Kerngeschäft von Facebook besteht darin, Nutzerdaten zu Werbezwecken zu nutzen, weswegen nun wiederum ein Streit zwischen dem Social-Media-Giganten und der iPhone-Firma Apple entbrannt ist: Letztere verlangt nämlich seit kurzem von allen iOS-Apps ein sogenanntes “Privacy Label”, das Kunden transparent Auskunft über die Privatsphärer-Richtlinien der App geben soll. Facebook will sich auf die neue Regelung partout nicht einlassen, könnten dabei doch Werbeeinnahmen verloren gehen. Bis sich die beiden Giganten einigen werden, dürfte es wohl noch eine Weile dauern - eine gelungene Ablenkung von der Diskussion um die Monopole der Online-Giganten ist der Streit jedoch allemal.
Apple
Womit wir bei dem Soft- und Hardwarehersteller Apple wären, der sich selbstverständlich ebenfalls weitere Einkommensquellen geschaffen hat - unter anderem den Apple Store. Wer dort seine App anbieten will, muss 30% seiner Einnahmen an den iPhone-Hersteller abdrücken. Unter anderem der Musikstreaming-Dienst Spotify hat dagegen Klage eingereicht und wirft dem Konzern wettbewerbsverzerrende Geschäftsgebaren vor.
Wie die Behörden gegen die Big Four vorgehen wollen
Wenn jeder mit jedem handeln darf, dann fördert das Wettbewerb und Konkurrenz, sinkende Verbraucherpreise und mehr Innovation - so der eigentliche Gedanke hinter dem freien Markt, den viele Regierungen und Kartellrechtsexperten inzwischen aus dem Ruder laufen sehen; insbesondere in der Heimat der vier Tech-Giganten Facebook, Amazon, Apple und Google.
USA wollen Übernahmen verhindern und notfalls Konzerne zerschlagen
Aus dem US-Repräsentantenhaus kommen seit Jahren Vorschläge, wie sich die Marktmacht der vier großen Tech-Firmen beschränken und wieder ein fairer Wettbewerb herstellen ließe. In einem Bericht Ende vergangenen Jahres fordert der Wettbewerbs-Unterausschuss, dass den Plattformen künftig verboten wird, ihre eigenen Produkte zu bevorzugen - sei es in eigenen Suchmaschinen oder Handelsplattformen. Auch möchte der Unterausschuss künftig einschreiten können, sollten wieder einmal entscheidende Fusionen oder Übernahmen einstehen.
Die demokratische Senatorin Elizabeth Warren schlug bereits vor knapp zwei Jahren vor, einige Übernahmen durch die Tech-Riesen wieder rückgängig zu machen und die Unternehmen damit zu zerteilen. Auch Präsident Joe Biden kündigte bereits im Wahlkampf an, die Macht der Großkonzerne beschneiden zu wollen - indem er Social-Media-Plattformen beispielsweise wieder für Inhalte haften lassen oder Kartellklagen schneller durchsetzbar machen will. Auch Steuererhöhungen für die Mega-Firmen hat der Demokrat in Aussicht gestellt.
Wäre eine Zerschlagung überhaupt rechtens?
Rechtlich möglich wäre eine erzwungene Aufspaltung von Unternehmen nach amerikanischem Kartellrecht schon. Doch dürfte sich ein solches Verfahren nicht nur über Jahre ziehen, sondern könnte letztlich auch in einem Kompromiss enden. Schon Ende der 1990er Jahre versuchte die US-amerikanische Regierung, den Technologie-Riesen Microsoft wegen Missbrauchs von Marktmacht zu zerteilen. Am Ende lenkte Microsoft ein und räumte der Konkurrenz mehr Freiheiten ein.
EU will Verhaltensregeln festlegen
Die EU-Kommission will den mächtigen Vier vielmehr mit Auflagen, Verboten und Bedingungen die Unterdrückung der Konkurrenz vereiteln. Außerdem arbeitet Brüssel an einem neuen Kontrollsystem, dem Digital Markets Act, um Monopolstellungen kurz gesagt schneller feststellen und entsprechende Verhaltensvorgaben machen zu können. Wer dann beispielsweise gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, dem würden Bußgelder von bis zu 10% des Umsatzes drohen. All das könnte laut der Kommission künftig auch neuen Anbietern den Zugang zum Markt erleichtern.
China verhindert Börsengänge
Vorreiter im Kampf gegen Großkonzerne ist China. Schon seit Monaten beschießt die Volksrepublik ihre heimischen Digitalkonzerne mit neuen Auflagen, Gesetzen und Verboten - allen voran die IT-Firmengruppe Alibaba. Im November hatte die Regierung den Börsengang der Alibaba-Tochter Ant platzen lassen. Auch eine Verstaatlichung des Finanzdienstleisters stand im Raum.
Alibaba verzerrt den Markt
Der Vorwurf der Marktverzerrung würde tatsächlich auch auf chinesische Digital-Riesen passen: Alibaba und Tencent beispielsweise stehen seit Längerem in der Kritik, weil sie ihren Nutzer gezielt auf die eigenen Plattformen schleusen. Auch können Produkte, die über den Online-Händler Alibaba gekauft werden, nur mit dem konzerneigenen Dienstleister Alipay bezahlt werden. Und Alibaba hatte mehrmals in der Vergangenheit Geschäftskunden abgestraft, sobald sie mit der Konkurrenz Geschäfte gemacht hatten.
Fraglich bleibt, ob für die chinesische Regierung tatsächlich die reine Wettbewerbsfreiheit vorderster Beweggrund ist. Denn den Angriffen gegen Alibaba war ein öffentlicher Auftritt von Firmenchef Jack Ma vorausgegangen, in dem der Unternehmer die chinesische Regierung kritisierte.
Was eine Zerschlagung bewirken würde
Dazu wäre erst einmal zu klären, was unter der Zerschlagung eines Unternehmens verstanden wird. Sie ist nämlich nicht zu verwechseln mit der “Entflechtung” von Firmen, bei der lediglich einzelne Abteilungen eines Unternehmen voneinander getrennt werden, um Interessenskonflikte und damit Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden. Im Bereich der Energieversorgung beispielsweise existieren bestimmte Entflechtungsvorschriften: Ein Netzbetreiber, der gleichzeitig Energieversorger ist, könnte sich ansonsten selbst billigere Preise bzw. der Konkurrenz höhere Preise verschaffen.
Eine Zerschlagung geht noch etwas weiter: Hier wird eine Firma in mehrere Einzelunternehmen zerlegt, um monopolistische Strukturen aufzulösen. In beiden Fällen muss das Schrumpfen der Konzerne nicht unbedingt positive, aber auch nicht garantiert negative Folgen haben, wie ein Blick in die Vergangenheit zeigt.
Die Zerteilung von Standard Oil
Schon 1906 hat der damalige Präsident Theodor Roosevelt gegen John D. Rockefellers Unternehmen Standard Oil das erste Verfahren wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht eröffnet. Das Raffinerie-Unternehmen war zeitweise 20 mal so mächtig gewesen wie die Konkurrenz, potentielle Rivalen wurden systematisch ausgeschaltet. Knapp 5 Jahre später dann die Zerschlagung: Standard Oil wurde in 34 Einzelgesellschaften zerlegt, um die Marktmacht des Rockefeller-Konzerns zu brechen.
So wirklich ist der Plan nicht aufgegangen: Durch spätere Zukäufe und Wiedervereinigungen gingen aus dem gespaltenen Standard Oil unter anderem der heutige Öl-Gigant Exxon Mobil (Esso) und der weltweit agierende Energiekonzern Chevron daraus hervor. Und auch Firmenchef Rockefeller verzeichnete keineswegs finanzielle Einbußen durch die Zerschlagung, im Gegenteil: Den Aktionären der Dachgesellschaft Standard Oil wurden nämlich Anteile an den neuen Tochtergesellschaften zugesprochen. Zunächst fiel der Aktienkurs, und Firmenchef Rockefeller deckte sich mit billigen Aktien ein - die anschließend rapide an Wert gewannen. Letztlich sollte er als der erste Dollar-Milliardär in die Geschichte eingehen.
AT&T ist nach wie vor ein mächtiger Player
Auch im Falle des Telefonkonzerns American Telephone and Telegraph Company (AT&T) sollte die Firmenzerlegung nicht das Ende der Machtstrukturen bedeuten: Bereits in den 1920er Jahren liefen die ersten Kartellverfahren gegen das Unternehmen, 1982 wurde die Firma dann in sieben neue regionale Telefonanbieter zerschlagen. AT&T verlor knapp 70% seines Wertes, fokussierte sich aber weiterhin auf Kommunikationsdienstleistungen. Durch erneute Aufkäufe und Fusionierungen (u.a. mit einigen der in den 1980ern abgespaltenen Anbietern) ist dem Unternehmen ein erneuter Aufstieg gelungen: Heute ist AT&T einer der stärksten Mobilfunkanbieter in den USA - und das trotz der Entflechtung vor knapp 40 Jahren.
Abspaltung kann den Unternehmen “neuen Drive” bringen
Allgemein blicken viele Investmentberater eher hoffnungsvoll auf geplante Abspaltungen oder Entflechtungen von Unternehmen. Sie glauben, dass sich die neuen Gesellschaften wirtschaftlich anschließend besser entwickeln als im vorherigen Zusammenschluss mit dem einstigen Mutterkonzern. Weil sie fortan sichtbarer und eher dazu angehalten sein, tatsächliche Erfolge hervorzubringen, so eine These.
Im Falle Lanxess, von dem sich der Chemiekonzern Bayer 2005 entledigt hatte, scheint genau das eingetreten zu sein, galt die heutige Aktiengesellschaft doch lange Zeit als “Resterampe” des Bayer Konzerns. Kurz nach der Trennung aber hat sich das Unternehmen konsolidiert und weiter expandiert, zeitweise wurde der Chemie-Konzern sogar im DAX gelistet.
Was eine Zerschlagung für Verbraucher bedeuten könnte
Auch Verbraucherschützer sprechen sich immer wieder für die Entflechtung großer Marktführer aus mit dem Argument, dass Nutzer bzw. Kunden zwischen mehreren Angeboten und damit auch zwischen mehreren Preisen wählen können.
Ob eine Zerschlagung für Verbraucher und auch Arbeitnehmer tatsächlich nur Besserung bringen würde, ist allerdings die Frage. Bei weiter fallenden Preisen dürften beispielsweise die Löhne von Beschäftigten eher weiter sinken statt zu steigen.
Aktionäre: Zerteilung kann die Kurse nach oben treiben - aber auch nach unten
Wie sich eine Zerschlagung von Google, Amazon und Co. auf die Aktionäre des jeweiligen Unternehmens auswirken würde, kann niemand mit Sicherheit vorhersehen. In der Regel ist es so, dass die Aktionäre zunächst automatisch eine bestimmte Anzahl der Aktien des “neuen “ Konzerns quasi geschenkt bekommen und damit erst einmal einen “Vorsprung” haben. Einige Analysen aus den USA haben außerdem ergeben, dass die Rendite von abgespaltenen Unternehmen zumindest im ersten Jahr nach der Zerschlagung durchschnittlich ein paar Prozent höher lag als der Gesamtmarkt. Dass sich die Kurse anschließend positiv entwickelt, ist allerdings nicht garantiert. Es hängt auch davon ab, wie wirtschaftlich profitabel die einzelnen Gesellschaft künftig arbeiten.
Der Kurs der Alibaba-Aktie jedenfalls entwickelt sich seit Oktober vor allem nach unten. Allerdings wird dafür nicht allein die Nachricht über eine drohende Zerschlagung des Konzerns ausschlaggebend sein, sondern auch der vereitelte Börsengang und das Verschwinden des Managers.
Siemens-Aktionäre haben von jüngster Abspaltung profitiert
Als erfolgreich kann man auch die Abspaltung der Energiesparte Siemens Energy von Siemens im Herbst vergangenen Jahres bezeichnen. Während die Siemens-Aktie kurzzeitig um wenige Prozentpunkte nach unten korrigierte, hat der Kurs von Siemens Energy bis heute um 40% zugelegt.
Trennung von Infineon verlief weniger glücklich
Einen Kontrast dazu bildet Siemens Trennung von dem Halbleiterhersteller Infineon. Kurz nach dem Börsengang des Neulings im Jahr 2000 konnten Anleger nicht genug von dem Papier bekommen. Doch schon kurze Zeit später rauschte der Kurs in den Keller - bis heute warten langfristige Aktionäre auf einen Aufschwung.
Die Abspaltung lohnt sich nicht immer: Börsengänge kosten Geld und sind mit Aufwand verbunden. Reicht die Marktkapitalisierung eines vielleicht ohnehin schon angeschlagenen Unternehmens nicht aus, um die Kosten zu decken, kann eine solche freiwillige Entflechtung auch schnell nach hinten losgehen.
Also: Passive Anleger müssen nichts befürchten
In vielen Fällen der Vergangenheit hat eine Zerschlagung von Konzernen nicht automatisch zur Zerschlagung von Machtstrukturen geführt. Auch Amazon und Co. würden - falls es überhaupt soweit kommen sollte - aller Voraussicht nach weiterhin hohe Gewinne erwirtschaften. Sollte sich Google von seiner Shopping-Plattform oder Facebook von seinen aufgekauften Plattformen trennen müssen, dann könnte das durchaus neuen Anbietern eine Möglichkeit zur Expansion bieten. Denkbar wäre aber auch, dass sich anschließend neue Monopole bilden, indem neu geschaffene Gesellschaften untereinander fusionieren und sich so vernetzen, dass sie den Markt erneut dominieren und zu ihren Gunsten manipulieren können.
Auch ist ungewiss, wie sich eine Entflechtung oder Zerschlagung für die Aktionäre der Big Four entwickeln würde. Wer Anteile an einzelnen Aktien von Amazon, Google, Facebook oder Apple hält, dem könnte eine Zerschlagung durch die US-Regierung durchaus einen Strich durchs Depot machen. Genauso gut könnten die Kurse aber auch steigen.
Über mehrere Sektoren hinweg investieren
In der komfortabelsten Situation jedenfalls sind solche Anleger, die ihr Erspartes ohnehin nicht nur auf die aktuellen Tech-Giganten setzen. Zwar erlebt die Technologie-Branche derzeit einen nie dagewesenen Hype an der Börse - dass dieser für immer anhält, ist jedoch alles andere als gewiss.
Direkt breit zu streuen und über mehrere Branchen hinweg zu investieren, schützt vor Verlusten und gibt gleichzeitig die Chance, auch an dem Aufstieg anderer Unternehmen beteiligt zu sein: Firmen aus dem Gesundheitssektor, dem Einzelhandel und der Lebensmittelindustrie oder der Automobilbranche - um nur einige Beispiele zu nennen. Mit einem ETF auf einen globalen Aktienindex wie den FTSE All World oder den MSCI World ACWI investieren Anleger ohnehin in die stärksten Firmengrößen dieser Welt. Und sollten diese in viele kleine Teile zerlegt werden, die wiederum als Börsenlieblinge durchstarten, dann werden passive Anleger auch in diese investieren - ohne dass sie überhaupt etwas dafür tun müssen.
Kommentare (1)
D
DatenDemokratie
sagt am 29. November 2022
Die Kritik an Alphabet/google, insbesondere bezüglich Datenschutz, kommt inzwischen aus vielen Ecken. Trotz aller praktischer Dienstleistungen dieses Konzerns ist eine differenzierte Sicht angebracht. Wesentlichste Kritikpunkte sind aufgelistet in https://sensiblochamaeleon.blogspot.com/2015/09/suche-mit-oder-ohne-google-alphabet.html
Kommentar schreiben