BGH Urteil zu Bankgebühren: Keine Antwort ist keine Antwort
Das Orkantief Friederike zieht über Deutschland, in Frankreich gehen die ersten Gelbwesten auf die Straße, das Corona-Virus existiert noch nicht und der US-amerikanische Präsident Donald Trump trifft Nordkoreas Diktator Kim Jong Un. Wir schreiben das Jahr 2018. Die Welt ist damals noch eine andere - auch die Bankenwelt:
Bei Direktbanken wie der ING oder der Comdirect ist das Girokonto wie selbstverständlich kostenlos - für die EC-Karte muss auch nichts bezahlt werden. In den Filialbanken halten langsam die Kontoführungsgebühren Einzug und manch ein Kunde wird nun jeden Monat zur Kasse gebeten. Strafzinsen, in Bankensprache sogenannte “Verwahrentgelte”, verlangt 2018 kaum ein Institut. Inzwischen ist ihre Zahl auf mehrere Hundert Institute angestiegen. Wäre es da nicht eine nette Vorstellung, die Zeit zurückzudrehen und wieder auf den Stand von vor drei Jahren zurückzukehren?
Für etliche Bankkunden wird sich dieser Wunsch jetzt erfüllen. In einem historischen Urteil hat der BGH vor ein paar Wochen die seit 2018 eingeführten Preiserhöhungen zahlreicher Bankhäuser für nichtig erklärt. Denn statt für Änderungen an den Geschäftsbedingungen explizit eine Zustimmung von Kunden einzuholen, wurde ein Schweigen als “Ja” gewertet. Wer nicht widersprach, zahlte künftig mehr fürs Girokonto oder die Visa-Card. Die Institute müssen deswegen jetzt alle seit 2018 eingenommene Gebühren und teilweise sogar Strafzinsen an die Kunden zurückzahlen, so die Entscheidung des Gerichts. Was für die ohnehin angeknackste Bankenbranche einen herben Verlust bedeutet, ist eine erfreuliche Nachricht für Tausende von Kundinnen. Um tatsächlich Geld zurück zu bekommen, müssen die nun aber aktiv werden. Doch beginnen wir von vorne.
Was ist passiert?
Begonnen hat alles im kleineren Rahmen, nämlich mit einer Auseinandersetzung zwischen der Verbraucherzentrale und der Postbank, gegen die erstere Klage eingereicht hat. Die Verbraucherschützer hielten es für unangemessen, dass die Bank ihre Geschäftsbedingungen ändert, ohne dafür explizit die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einzuholen - und sich stattdessen auf eine sehr offene Klausel beruft, die da lautet: “Die Zustimmung des Kunden, (...), gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat.”
Nichts zu sagen, wird also als ein “Ja” gezählt. Das ist insofern problematisch, als dass die AGB-Änderungen der Banken unter anderem die Erhöhung von Gebühren enthalten können. Genauer: Kündigt ein Geldinstitut an, dass das Girokonto künftig 5€ im Monat kosten wird, können Kundinnen theoretisch Einspruch dagegen einlegen und mit der Bank verhandeln - reagieren sie aber überhaupt nicht, wird ihr Schweigen als Zustimmung gewertet. Die Verbraucherschützer sahen darin eine extreme Benachteiligung der Kunden - ebenso wie der Bundesgerichtshof, der daraufhin ein spektakuläres Urteil fällte, das nun die ganze Branche unter Druck setzt:
Die “Schweigen ist Zustimmung”-Klausel darf nur noch dann greifen, wenn es sich bei der geplanten Änderung nicht um eine Verschlechterung für den Kunden handelt. Doch viel gravierender dürfte sein: Seit 2018 eingeführte Preiserhöhungen sind mit dem Urteil unwirksam und müssen an die Kundinnen zurückgezahlt werden - sofern diese das verlangen. Warum seit 2018? Weil alle Rückforderungsanprüche, die mehr als drei Jahre zurückliegen, laut Gesetz als verjährt gelten.
Die Bafin geht bereits von einem Gesamtschaden von knapp 3 Mrd. Euro aus - denn die Postbank ist längst nicht das einzige Institut, das auf die umstrittene Klausel zurückgegriffen hat. Dutzende Banken und Sparkassen müssen sich nun dem Urteil des BGH beugen und ihre Geschäftsbedingungen anpassen.
Bereits geplante Preiserhöhungen wurden von einigen Bankhäusern bereits gestoppt. So informierte beispielsweise die comdirect kurz nach Veröffentlichung des BGH-Urteils Ende April: “Vor diesem Hintergrund werden wir die für den 01.05.2021 geplanten Umsetzungen des neuen Kontomodells zunächst aussetzen. Ihre Kontoverbindung wird bis auf Weiteres unter den Ihnen bekannten Bedingungen weitergeführt.“ Die comdirect hatte geplant, für bestimmte Neu- und Bestandskunden die Kontogebühren von 0€ auf knapp 5€ zu erhöhen. Die Sparkasse hat die umstrittene Klausel inzwischen gestrichen und damit bereits als unwirksam erklärt.
Welche Änderungen in den AGB sind betroffen?
Am teuersten wird die Banken die Rückzahlung von unrechtmäßigen Kontoführungsgebühren zu stehen kommen. Alleine im Laufe des Jahres 2020 sind diese laut des Statistischen Bundesamts im Schnitt um 6% gestiegen.
Manch eine Bank hat allerdings auch die laufenden Kosten für eine Kreditkarte oder ein Wertpapierdepot erhöht. Erfolgte die Zustimmung auch hier mittels “Schweigen”, gelten die Erhöhungen ebenfalls als unwirksam.
Das Urteil gilt aber auch für andere Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ohne explizite Zustimmung erfolgt sind. Beispielsweise, wenn sich etwas in der Art der Datenerhebung geändert hat.
Prinzipiell bezieht sich das Urteil auch auf Guthabenzinsen auf Tages- oder Festgeldkonten, die seit 2018 von einer Direktbank herabgesenkt wurden. Was allerdings nicht bedeutet, dass die Zinsanpassungen deswegen unwirksam sind. Denn die meisten Anbieter von Tagesgeldkonten sichern sich im Voraus vertraglich ab, indem sie sich das Recht auf “variable Zinsen” einräumen.
Was bedeutet das jetzt?
- Für die Banken
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schätzt, dass auf die Banken Kosten von bis zu 3 Milliarden Euro zukommen könnten - sollte sich tatsächlich jeder Kunde seine zu viel gezahlten Gebühren zurückholen wollen. Erste Geldhäuser haben inzwischen ebenfalls Prognosen abgegeben. Die Deutsche Bank zum Beispiel rechnet mit Verlusten in Höhe von etwa 300 Millionen Euro im zweiten und dritten Quartal 2021.
Ein Schaden, der die ohnehin angeschlagene Branche, hart treffen dürfte. Seit beinah zehn Jahren fallen die Zinsen für klassische Bankgeschäfte wie das Kreditgeschäft und erreichen einen Tiefststand nach dem nächsten. Von Zinsen zwischen 7 und 9%, wie sie noch bis in die 1990er Jahre für einen Immobilienkredit üblich waren, können die Geldhäuser heute nur noch träumen. Hinzu kommt, dass sie selbst Strafzinsen zahlen müssen, um ihre Einlagen über Nacht bei der Notenbank parken zu dürfen.
- Für Fintechs
Auch die vergleichsweise agile Konkurrenz der Filialbanken ist von dem BGH-Urteil betroffen: Denn auch viele FinTechs hatten die sogenannte “Zustimmungsfiktion” eingesetzt, um Änderungen an den AGB durchzuführen. Unter anderem die Online-Direktbank N26 und der Finanzanbieter Tomorrow, die nachhaltige Banking-Modelle anbietet, haben die nun als gesetzeswidrig geltende Klausel in ihren Geschäftsbedingungen festgeschrieben. Etwas besser stehen die Fintechs aber doch dar: Gebührenerhöhungen sind hier eher die Ausnahme, stattdessen werben viele Anbieter mit verschiedenen Kontomodellen, die von Gratis Basis-Konten bis hin zu kostenpflichtigen Premium-Produkten reichen. Statt die Gebühren zu erhöhen, wird Kunden also meist ein Modellwechsel vorgeschlagen, was eine aktive Zustimmung durch den Kunden verlangt. Oder die Preiserhöhungen betreffen lediglich Neukunden, wie es bei N26 der Fall ist, die seit Mai 2020 jedem Neukunden mit einem Kontostand von mehr als 50.000€ 0,5% Gebühren pro Jahr berechnen.
- Für die Kunden
Betroffene Kunden haben ab sofort das Recht, jegliche Änderungen an den AGB rückwirkend seit 1.1.2018 rückgängig zu machen und sich nicht nur zu viel gezahlte Kosten zurückzuholen (übrigens selbst dann, wenn das Konto in der Zwischenzeit gekündigt wurde) - sondern auch Zinsen auf die Beträge. Hier gilt: In Rechnung gestellt werden dürfen stets 5% Prozent über dem Basiszins. Bei einem aktuell von der Bundesbank festgelegten Basiszins von -0,88% ergibt sich daraus ein Verzugszins von knapp 4% pro Jahr, den Kunden ebenfalls zurückfordern können.
Aber mit viel Geld können Betroffene hier ungefähr rechnen? Gehen wir von einem Basis-Konto bei einer großen Geschäftsbank mit Filialnetz aus, das bis September 2018 gratis war - und ab dann Kontoführungsgebühren von 5,50€ pro Monat kostete. Bis Mai 2021 belaufen sich die zu viel gezahlten Kosten also auf 115,50€ (21 Monate x 5,50€). Hinzu kommen die (vergleichsweise eher bescheidenen) Verzugszinsen in Höhe von aktuell 4,12%. Um die dir zustehenden Zinsen auszurechnen, kannst du zum Beispiel unseren Sparrechner verwenden. Bei dem genannten Beispiel würden dem Bankkunden insgesamt etwa 4,50€ an Zinsen zustehen.
Gebührenerhöhungen widersprechen: Wie sind überhaupt die Erfolgsaussichten?
Bevor Preise für Bankprodukte geändert werden, müssen Kundinnen ab sofort also explizit ihre Zustimmung dazu geben. Doch was würde eigentlich passieren, wenn sie dies nicht täten? Aller Wahrscheinlichkeit nach würde die Bank ihnen das Konto kündigen, meint zum Beispiel die Verbraucherzentrale. Wer künftig widerspricht, indem er nicht zustimmt, müsse damit rechnen, dass die Bank das Konto kündige, schreibt der Bundesverband auf seiner Website. Allerdings habe das Geldinstitut hier eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten einzuhalten - genügend Zeit also für den Kunden, sich nach einem neuen Anbieter umzusehen.
Wieder andere Experten sind etwas optimistischer, was die Nachverhandlung über Preise betrifft. So sagte beispielsweise der Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Banken dem NDR 2016: Im Regelfall ist es so, dass die internen Vorgaben Ermessensspielräume zulassen und man dementsprechend mit seinem individuellen Berater über die Konditionen zumindest stellenweise verhandeln kann."
Wie komme ich jetzt als Kunde an mein Geld?
Es bleibt abzuwarten, welche Banken und Sparkassen freiwillig die Rückzahlungen vornehmen werden - um eventuelle Reputationsschäden zu vermeiden. Der größte Teil der Geldhäuser jedoch wird es vermutlich darauf ankommen lassen und darauf warten, dass die Kunden selbst aktiv werden und die Gebühren eintreiben, schätzen Verbraucherschützer.
Genau das wollen die beiden Startups Conny und Spreefels übernehmen, für die sich kurzerhand nun ein neues Geschäftsfeld geöffnet hat. Bei den Unternehmen handelt es sich nämlich um sogenannte Legal Techs, die man normalerweise eher aus dem Bereich der Fluggastrechte kennt. Gegen Zahlung einer Provision erstreiten sie beispielsweise Entschädigungen für Passagiere, deren Maschinen sich verspätet haben oder gestrichen wurden.
Für Conny und Spreefels geht es nun eben darum, unnötig gezahlte Gebühren zurückzuholen. Das Berliner Unternehmen Conny (ehemals weniger-miete.de), das bislang vor allem Mieterinnen bei der Durchsetzung der Mietpreisbremse unterstützt hat, bietet betroffenen Bankkunden hier drei Services an:
- Option 1:Im Erfolgsfall wird eine Provision in Höhe von 25% auf die erstrittene Summe fällig. Bei einer Rückzahlung von insgesamt 150€ blieben also der Kundin nach Abzug der Provision also knapp 112€ übrig..
- Option 2:Unabhängig davon, ob Conny die Durchsetzung des Anspruchs gelingt, zahlt der Kunde einmalig 69€. Sprich: Möglicherweise bleiben von den 150€ also nur 82€ übrig - oder es entsteht sogar ein Verlust in Höhe von knapp 70€. Die Einmalzahlung würde sich also nur im Erfolgsfall und erst dann lohnen, wenn die Rückzahlungen bei 300€ oder mehr lägen.
- Option 3:Conny zahlt einmalig 10€ als “Gegenleistung”, wenn die Kundin dafür den Rückzahlungsanspruch an Conny abtritt. Sprich: Der Kunde verzichtet darauf, sich zu viel gezahlte Gebühren zurückzuholen und begnügt sich mit einmalig 10€. Für die Legal Tech Firma dürfte das in vielen Fällen ein gutes Geschäft bedeuten, denn sie wird die Rückerstattung dennoch eintreiben.
Konkurrent Spreefels, bislang spezialisiert auf den Diesel-Abgasskandal und Kreditwiderrufe, operiert ähnlich wie Conny, hat allerdings nur ein Preismodell im Angebot: Eine Provision in Höhe von 25% auf die erstrittene Summe - falls die Firma denn erfolgreich sein sollte. Dafür verlangt Spreefels anhand eines ausführlichen Fragebogens deutlich mehr Informationen von seinen Kunden als Conny. Sollte die Bank auf die Forderung nicht reagieren, versucht es Spreefels zunächst mit einem Anspruchsschreiben an die Bank. Zeigt auch das keine Wirkung, wendet sich die Legal Tech Firma mithilfe einer kooperierenden Kanzlei an den Ombudsmann oder die Ombudsfrau der Bank - also ehemalige Juristen, die zwischen Antragsteller und Bank vermitteln sollen.
Unsere Empfehlung: Mach’ es einfach selbst.
Am günstigsten kommst du an deine eventuellen Rückerstattungen, wenn du dich selbst an dein Geldhaus wendest und die Forderung schriftlich stellst.
Voraussetzung dafür ist, dass du jegliche Gebührenerhöhungen, die seit 1.1.2018 ohne deine explizite Zustimmung vorgenommen wurden, auflistest. Überhaupt ist so eine Aufstellung sinnvoll, um überhaupt festzustellen, ob sich der ganze Vorgang lohnen würde - und ob du bei einer anderen Bank ebenso gute oder bessere Konditionen bekommen würdest - für den Fall, dass dich dein Geldinstitut im Anschluss kündigt.
Mit der Gebührenaufstellung ist der größte Teil schon geschafft. Denn um dich anschließend an die Bank zu wenden, kannst du unsere neueste Errungenschaft nutzen: unser Musterschreiben, das wir extra für diesen Zweck angelegt haben und bei dem du lediglich folgende Schritte vornehmen musst:
- Daten wie Name und Adresse eintragen
- Gebühren eintragen, die bei Eröffnung des Kontos galten
- Gebühren eintragen, die OHNE Preiserhöhung seit 2018 angefallen wären
- Gebühren eintragen, die seit 2018 tatsächlich gezahlt wurden
- Differenzbetrag ausrechnen und eintragen
- Unterschreiben und abschicken
Dort trägst du deine Daten wie Name und Adresse ein und trägst anschließend nur noch deine gezahlten Gebühren ein.
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