Rentenbesteuerung – was du wissen musst
In kaum einem Thema steckt hierzulande so viel politische Sprengkraft wie in diesem: Armut im Alter. Seit Jahren streiten deutsche Parteispitzen um die richtige Lösung, wie die Rentnerinnen und Rentner von Morgen vor dem Abrutschen unter die Armutsgrenze bewahrt werden könnten - und legen alle Jahre wieder neue Ideen für eine Verbesserung der Rente vor: Die “Zuschussrente”, die “Kombirente” oder die “Lebensleistungsrente” waren hier schon im Gespräch. Jetzt also ist es die Grundrente geworden, die kommenden Januar eingeführt werden soll und mit der Rentner ihre Bezüge aufstocken können. Grob gesagt funktioniert das Konzept so: Wer 33 Jahre und länger in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt einen Zuschlag auf die Alterssicherung. Auch wenn die Idee ihre Mängel hat und längst nicht alle Senior*innen davon profitieren werden, wird die Grundsicherung doch viele künftige Rentner*innen finanziell besser stellen. Wäre da nicht eine Sache, die vor allem junge Menschen kaum auf dem Schirm haben: Die Rente wird besteuert. Und zwar von Jahr zu Jahr stärker.
Schon heute muss, wer im Jahr 2020 in den Ruhestand geht, ganze 80% seiner Rente versteuern lassen, es zählt als steuerpflichtiges Einkommen. Weil dieser Satz jedes Jahr prozentual steigt, müssen Rentenbezüge ab 2040 sogar komplett versteuert werden. Ja, richtig. Wer in 20 Jahren aus dem Arbeitsleben scheidet, bekommt eventuell nicht nur ziemlich wenig Rente, sondern muss dann auch noch Einkommenssteuer auf seine Bezüge zahlen. Ein Skandal, finden viele Deutsche. Zurecht? Wie unfair die Rentenbesteuerung wirklich ist und wie ihr euch vor zu wenig Geld im Alter schützen könnt, erklären wir euch in diesem Artikel.
Rentenbesteuerung: Was ist das eigentlich?
Nur die wenigsten (vor allem jungen) Menschen wissen überhaupt, dass sie auf ihre Bezüge im Alter Steuern zahlen müssen. Zunächst einmal klingt das Ganze auch ziemlich paradox: Schließlich arbeiten wir unser Leben lang und zahlen brav in die Kasse ein, um dann im Ruhestand weiter zu blechen?
Keine Sorge: So unfair ist das Ganze gar nicht. Im Gegenzug können Arbeitnehmer nämlich schon jetzt einen Teil ihrer Rentenbeiträge von der Steuer absetzen und sparen damit bares Geld.
Doch gehen wir noch mal einen Schritt zurück:
Seit wann gibt es die Rentenbesteuerung? Und wie funktioniert das System?
Angefangen hat alles im Jahr 2005, als Deutschland die sogenannte nachgelagerte Besteuerung eingeführt hat. Bis dato war das Thema Steuern ab Eintritt in den Ruhestand für die meisten erst einmal abgehakt. Nun aber musste sich auch der Pensionär Gedanken machen, wie viel Netto ihm am Ende von der Brutto-Rente bleiben würde. Ganze 50% der erhaltenen Rentenzahlungen waren ab sofort steuerpflichtig. Im Gegenzug durfte ab sofort allerdings auch mehr abgesetzt werden, genauer gesagt: Auf 60% ihrer regelmäßigen Rentenbeiträge mussten Arbeitnehmer künftig keine Steuern mehr zahlen. Und dieser absetzbare Anteil wächst seit Jahren.
Seit 2005 nun steigt also stufenweise nicht nur der zu versteuernde Anteil der Rente, sondern auch der von der Steuer freigestellte Anteil. Und bis 2040 werden beide Sätze die 100% Marke erreicht haben, sprich: Wer dann in Rente geht, muss diese zwar zu 100% versteuern lassen, kann seine Beiträge vorher dafür aber auch vollständig von der Steuer absetzen.
Ist das nun unfair?
Nun ja. Für immer mehr künftige Rentner bedeutet die Lösung tatsächlich einen finanziellen Nachteil. Grund ist das Stufenmodell, die dem ganzen zugrunde liegt und zu einer sogenannten “Doppelbesteuerung” führt. Schon jetzt laufen beim Gericht Klagen von Rechtsanwälten und Verbänden ein, die die Rentenbesteuerung als “verfassungswidrig” ankreiden, weil sie einige Rentner zu unrecht belasten wird.
Was hat es mit der Doppelbesteuerung auf sich?
Am besten lässt sich das an einem Beispiel erklären: Nehmen wir einmal eine Beispielperson, sagen wir: Marie, 47 Jahre, angestellt. Aktuell kann Marie nur 90% ihrer Rentenbeiträge bei der Steuer angeben und bekommt dafür jedes Jahr Geld vom Finanzamt zurück. Geht Marie in 20 Jahren in den Ruhestand, wird sie ihre Rente aber trotzdem direkt vollständig versteuern müssen. Doppelbesteuerung meint in dem Fall, dass ab 2040 auch die Rentenzahlungen besteuert werden, die schon zuvor besteuert wurden - weil sich eben jetzt gerade die Beiträge noch nicht komplett absetzen lassen.
Zweifachbesteuerung ist eigentlich nicht erlaubt
Tatsächlich ist diese Art von “Doppelbesteuerung” laut Gesetzbuch verboten. Das haben inzwischen auch viele Anwälte und Richter erkannt und ziehen vor Gericht - allen voran der bei Finanzpolitikern gefürchtete Richter Egmont Kulosa, der die ganze Debatte um die Rentenbesteuerung Ende 2019 mit einem Beitrag in einer Fachzeitschrift erst wieder zum Kochen gebracht hat.
Die bis 2040 geltende Übergangsregelung sei “verfassungswidrig”, schreibt der Jurist dort, da sie zu einer Doppelbesteuerung führe.
Und tatsächlich hatte auch der Bundesverfassungsgericht die Zweifachbesteuerung schon 2002 für verfassungswidrig erklärt. Das Stufenmodell aber kommt trotzdem - allerdings nicht ohne politischen Gegenwind: Während die Große Koalition bestreitet, eine drohende Doppelbesteuerung erkennen zu können, fordern Linke und FDP eine Abkehr von dem bisherigen System. Die Linke zum Beispiel schlägt alternativ vor, die Übergangszeit bis 2060 zu strecken, um so eine Doppelbesteuerung zu verhindern. Die FDP dagegen empfiehlt, aus dem einen Prozent, um den der Besteuerungsanteil jedes Jahr ansteigt, ganz einfach 0,5% zu machen. Auch das würde die Übergangsphase strecken und laut der Liberalen mehr Gerechtigkeit schaffen.
Freiberufler sind besonders benachteiligt
Freiberufler trifft das Modell der Rentenbesteuerung übrigens deutlich heftiger - sofern sie privat vorsorgen. Beiträge für private Rentenversicherungen können nämlich überhaupt nicht von der Steuer abgesetzt werden. Und doch werden sie mit Eintritt in den Ruhestand ihre Rentenleistungen besteuern lassen müssen.
Zwei Freiberufler zum Beispiel wollen sich das nicht gefallen lassen und klagen schon jetzt gegen die Steuerlast, die sie in ein paar Jahren treffen soll. Der Bund der Steuerzahler begleitet das Gerichtsverfahren und unterstützt die Kläger mit einer Musterklage.
Freibetrag macht die Sache (ein wenig) besser
Als Argument für ihr Rentenbesteuerungssystem nennen die Verantwortlichen gerne die Steuerfreibeträge, auf die auch Rentner Anspruch haben. Denn weil ihre Renteneinkünfte grundsätzlich als Einkommen zählen, greift auch der normale Steuerfreibetrag, auf den auch Arbeitnehmer schon Anspruch haben. Aktuell liegt der Freibetrag bei knapp 9.400€ im Jahr. Versteuert werden müssen also “nur” jene Rentenbezüge, die darüber liegen.
Lieber selbst um die Altersvorsorge kümmern
Verschiedene Juristen, der Bund der Steuerzahler, aber auch Unternehmen wie der Online-Steuerberater Smartsteuer raten Arbeitnehmern, schon jetzt gegen das Konzept der Rentenbesteuerung zu klagen. Der Haken dabei: das Ganze ist furchtbar aufwendig und die Erfolgsaussichten mäßig.
Neben den Vorschlägen von FDP und Linken gibt es natürlich noch weitere Möglichkeiten, wie sich die Doppelbesteuerung künftiger Rentner verhindern ließe. Zum Beispiel, indem der Grundfreibetrag erhöht wird, wie eine Verena Bentele vom Handelsblatt fordert. Auch auf die Frage, wie die fehlenden Steuereinnahmen kompensiert werden sollten, hat die Journalistin eine (altbekannte) Lösung: Endlich eine Vermögenssteuer einzuführen. Eine Abgabe, die de facto nur Multimillionäre treffen und im Gegenzug jene entlasten würde, die ein paar Hundert Euro mehr im Monat dringend gebrauchen könnten.
Bislang aber hilft es alles nichts: Ob die Verfassungsklagen etwas bewirken, alternative Modelle gefunden werden oder das gesamte Steuersystem in den nächsten Jahren reformiert wird, ist derzeit nicht abzusehen. Als Arbeitnehmer - ob Angestellter oder Freiberufler - bleibt also letztlich nur eines zu tun: Sich absichern. Und zwar, indem privat Altersvorsorge betrieben wird: Mit der Bildung von Rücklagen und dem Investieren in risikoarme, aber dennoch renditereiche Anlagen wie Fonds und ETFs.
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