11 Tipps für deine Steuererklärung
Mach deine Steuererklärung
Nicht alle Steuerzahler müssen in Deutschland eine Steuererklärung abgeben. Während etwa Selbständige oder Arbeitnehmer, die bei mehreren Arbeitgebern angestellt sind, zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen etwa viele Angestellte, die während des Steuerjahres nicht die Steuerklasse gewechselt haben, keine Steuererklärung einreichen. Es gilt hierbei im Hinterkopf zu behalten, dass der Staat vor allem diejenigen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, von denen er sich verspricht, dass sie zu wenig bezahlt haben könnten und Steuern nachzahlen müssen. Die eingangs erwähnte Summe von knapp 1.000€, die viele nicht-steuerpflichtige Arbeitnehmer zurückbekommen können, spricht dafür, dass genau diese vermutlich von der Abgabe einer Steuererklärung profitieren. Dass man nicht muss, heißt hier also nicht, dass man nicht sollte.
Die Frist für freiwillige Steuererklärungen beträgt vier Jahre. Die Steuererklärung für 2021 kann also noch bis zum Ende des Jahres 2025 freiwillig eingereicht werden. Bei verpflichtend einzureichenden Steuererklärungen gelten allerdings andere Fristen: Wer seine Steuererklärung ohne Steuerberater abgibt, hat bis zum 31. Juli 2022 Zeit, dies zu tun. Bei einer Abgabe mit Steuerberater gilt eine Frist bis Ende Februar 2023.
Nutze aktuelle Freibeträge und Änderungen
Wenn du eine Steuererklärung für das Jahr 2021 abgibst, kannst du auch automatisch von den dann geltenden Steuerfreibeträgen profitieren, die sich von Jahr zu Jahr ändern. Hier eine beispielhafte Aufstellung der Grundfreibeträge der vergangenen Jahre:
Jahr | Grundfreibetrag |
---|---|
2019 | 9.168€ |
2020 | 9.408€ |
2021 | 9.744€ |
2022 | 9.984€ |
Bis zur Höhe dieses Grundfreibetrags, der im Jahr 2021 9.744€ beträgt, fällt normalerweise keine Einkommensteuer an.
Ein anderer wichtiger, sich jährlich ändernder Steuerfreibetrag ist der Kinderfreibetrag. Mit ihm sollen Eltern steuerlich entlastet werden. Er setzt sich aus dem Kinderfreibetrag selbst und dem Erziehungsfreibetrag zusammen und wird in Summe pro Kind für beide Elternteile von der Berechnungsgrundlage der Einkommensteuer abgezogen:
Jahr | Kinderfreibetrag | Erziehungsfreibetrag | Summe |
---|---|---|---|
2019 | 4.980€ | 2.640€ | 7.620€ |
2020 | 5.172€ | 2.640€ | 7.812€ |
2021 | 5.460€ | 2.928€ | 8.388€ |
2022 | 5.460€ | 2.928€ | 8.388€ |
Nutze coronabezogene Vorteile
Um der Zunahme von Heimarbeit im Zuge der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, wurde für die Jahre 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt, von der du sehr einfach profitieren kannst. Die Homeoffice-Pauschale hat eine Höhe von 5€ pro Arbeitstag, an dem von Zuhause gearbeitet wurde. Allerdings können maximal 600€ von der Steuer abgesetzt werden und die Homeoffice-Pauschale ist im Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000€ enthalten. Ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer zuhause kann aber nach wie vor von der Steuer abgesetzt werden und bringt meist mehr Entlastung als die Homeoffice-Pauschale.
Außer der Homeoffice-Pauschale kannst du auch immer noch von der Auszahlung eines steuerfreien Coronabonus von deinem Arbeitgeber profitieren. Dieser kann zwischen März 2020 und März 2022 einmalig in maximaler Höhe von 1.500€ steuerfrei ausgezahlt werden, solange ein erkennbarer Bezug zur Coronakrise besteht.
Schaff dir ein Ordungssystem
Die Einrichtung eines simplen, aber gut organisierten Ordungssystems für deine steuerlich relevanten Unterlagen ist die Grundlage jeder entspannten Abgabe einer Steuererklärung. Wer alle relevanten Unterlagen an einem Ort sammelt und ordnet, kann, sobald die Steuererklärung fällig wird, schnell auf sie zugreifen und die nötigen Berechnungen anstellen.
Zwar müssen seit Anfang 2017 Belege nicht mehr zwingend zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden – selbst eine Steuererklärung ganz ohne eingereichte Belege ist möglich. Das wurde durch eine Reform möglich, die aus einer Belegvorlagepflicht eine Belegvorhaltepflicht machte. Der Prozess der Anfertigung und Abgabe einer Steuererklärung ist für die meisten Steuerzahler damit deutlich einfacher geworden. Wichtig ist es aber dennoch, Belege zu sammeln und sicher aufzubewahren. “Vorhaltepflicht” drückt bereits aus, dass die Belege aufbewahrt werden müssen, um, falls es zu einer Nachprüfung des Finanzamts kommt, diese vorweisen zu können. Steuerlich relevante Unterlagen sollten mindestens vier Jahre, in besonderen Fällen aber sogar bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden. Ein gutes Ordnungssystem hilft dir hierbei, eine Menge Stress und Sorgen zu sparen und alles im Zweifelsfall griffbereit zu haben.
Setze Computerkosten ab
Ab dem Jahr 2021 gekaufte Computer und Zubehör, die beruflich genutzt werden, können von der Steuer in voller Höhe abgesetzt werden. Auch Steuerzahler, die sich 2020 einen beruflich genutzten Computer oder Zubehör angeschafft haben, können von dieser Neuregelung profitieren. Können sie nämlich nicht die gesamten Kosten in der Steuererklärung 2021 absetzen, können sie das in der darauffolgenden Steuererklärung (eingereicht im Jahr 2022) nachholen. Abgesetzt können Computer als Werbungskosten, ausgewiesen in der Anlage N. Diese Neuregelungen tragen insbesondere der gestiegenen Bedeutung des Homeoffices und der weiter zunehmenden Digitalisierung vieler Arbeitsbereiche Rechnung und schaffen steuerliche Entlastung für viele Arbeitnehmer.
Profitiere von kleineren Pauschalen
Kleinvieh macht auch Mist: Mit kleineren Pauschalen kannst du zumindest etwas steuerliche Entlastung schaffen. Beispiele hierfür sind etwa die Pauschale für Kontoführungsgebühren in Höhe von 16€ und die Arbeitsmittelpauschale in Höhe von 110€. Beide sind in der Anlage N zu finden. Unser Ratgeber zum Thema Steuern sparen zeigt dir übrigens noch viele andere Wege auf, um von Pauschalen und anderen Freibeträgen zu profitieren.
Nutze die Pendlerpauschale
Allein die Pendlerpauschale, die eigentlich Entfernungspauschale heißt, kann bei vielen Arbeitnehmern, die weiter entfernt von ihrer Arbeitsstätte wohnen, bereits die Anfertigung einer Steuererklärung sehr lohnenswert machen. Sie mindert die Einkommensteuer und wird zu den Werbungskosten zugerechnet (Anlage N). Seit Anfang 2021 gilt eine Pendlerpauschale von 0,30€ pro Kilometer bis inklusive zum 20. Kilometer und 0,35€ ab dem 21. Kilometer einfacher Wegstrecke. Sie mindert nicht nur die Einkommensteuer von Autofahrern, sondern kann genauso von Nutzern öffentlicher Verkehrsmittel oder von Fahrradfahrern angerechnet werden. Allerdings gilt für Pendler, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, ein jährlicher Höchstbetrag von 4.500€, für Autofahrer hingegen nicht.
Da für alle Arbeitnehmer ein Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000€ gilt, ergibt die Berechnung der Pendlerpauschale für die Steuerzahler Sinn, deren Betrag diese 1.000€ überschreitet. Aber das ist schon früher der Fall als oftmals angenommen. Die Pendlerpauschale wird anhand der tatsächlich gependelten Arbeitstage (also abzüglich aller Homeoffice, Urlaubs- oder Krankheitstage) und der gependelten Strecke berechnet.
Rechenbeispiel Pendlerpauschale
Nehmen wir also an, dass ein Arbeitnehmer an 223 Tagen im Jahr 2021 zu seiner Arbeitsstätte gependelt ist, die 17 Kilometer entfernt liegt. Wir rechnen: 223 (Tage) x 17 (km) x 0,30 (€) = 1.137,30€. Selbst bei dieser eher kurzen Wegstrecke liegt der Betrag schon über der Werbungskostenpauschale und die Steuererklärung lohnt sich wirklich. Bei einer angenommenen Wegstrecke von 23 Kilometern sieht es wie folgt aus: 223 x 20 x 0,30 + 223 x 3 x 0,35 = 1.572,15€. Die Erhöhung ab dem 21. Kilometer schlägt also hier deutlich zu Buche.
Vergiss nicht, Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen
Häufig vergessen Steuerzahler, dass sie Teile von Handwerkerkosten und haushaltsnahen Dienstleistungen von der Einkommensteuer absetzen können, wenn sie eine Steuererklärung anfertigen. Handwerkerkosten können zu 20% von der Einkommensteuer abgesetzt werden, wenn sie in der selbstgenutzten Wohnung beschäftigt werden. Der maximale Betrag liegt bei 1.200€. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass nur Tätigkeiten, die zum Erhalt bestehender Gebäude, nicht jedoch Neubautätigkeiten, abgesetzt werden können. Außerdem können nur Arbeits- und Fahrtkosten abgesetzt werden, nicht jedoch Materialkosten, weswegen es sich anbietet, diese direkt separat auf der Rechnung ausweisen zu lassen.
Tätigkeiten, die im Haushalt von den Bewohnern selbst durchgeführt werden könnten, aber an einen professionellen Dienstleister ausgelagert werden, bezeichnet man als haushaltsnahe Dienstleistungen. Auch diese können von der Steuer abgesetzt werden. Auch hier können wieder 20% der Kosten abgesetzt werden, der Maximalbetrag liegt aber bei 4.500€.
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Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung und einiges mehr mit der Anlage Vorsorgeaufwand zurückholen
Als Teil der Sonderausgaben kannst du dir verschiedene Kosten als Vorsorgeaufwendungen zurückholen. Zu den steuerlich absetzbaren Kosten zählen etwa Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungskosten, Altersvorsorgeaufwendungen wie Einzahlungen in eine Rürüp- oder Riesterrente oder Versicherungsbeiträge etwa für Haftpflicht-, Arbeitslosen- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Während Beiträge zur Riesterrente in die Anlage AV eingetragen werden, kommen die anderen aufgezählten Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand.
Es können aber nicht alle benannten Aufwendungen in voller Höhe abgesetzt werden, da es sich ja letztendlich um private Versicherungsausgaben handelt. Gänzlich abgesetzt werden können aber Beiträge zur Rentenversicherung, Rürup-Renten-Beiträge und Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Höhe der Basiskrankenversicherung (inklusive des Zusatzbeitrages, exklusive des Krankengeldes).
Bei Arbeitslosigkeits-, Unfall-, Haftpflicht-, Risikolebens-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gilt ein absetzbarer Höchstbetrag von 1.900€ für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und 2.800€ für Selbstständige.
Mach außergewöhnliche Belastungen geltend
Mit dem Begriff “außergewöhnliche Belastungen” werden Ausgaben beschrieben, zu denen Steuerzahler durch externe Ereignisse gezwungen sind und die sie final selbst tragen müssen. Außergewöhnlich werden hierbei Ausgaben genannt, die im Vergleich zu einer ähnlichen Gruppe (in Bezug beispielsweise auf das Einkommen oder den Familienstand) deutlich höher sind. Um Entlastung zu schaffen, können außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Allerdings müssen sie dazu die Grenze der sogenannten “zumutbaren Belastungen” überschreiten, die wie folgt gestaffelt sind:
Steuerbürger… | Ohne Kinder | Ohne Kinder | Mit Kindern | Mit Kindern |
---|---|---|---|---|
Unverheiratet | Verheiratet | 1-2 Kinder | >3 Kinder | |
<15.340€ | 5% | 4% | 2% | 1% |
15.340€ – 51.130€ | 6% | 5% | 3% | 1% |
>51.130€ | 7% | 6% | 4% | 2% |
Übersteigt die Summe einer Belastung diese Grenze des Gesamtbetrags der Einkünfte, kann sie unter Umständen als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Dies erfolgt in dem Jahr, in dem die Ausgabe tatsächlich getätigt wurde. Beispiele für typische anerkannte außergewöhnliche Belastungen sind etwa:
- Krankheitskosten
- Flutschäden
- Bestattungskosten
Ausbildungskosten ausweisen oder Verlustvortrag machen
Eine weitere gute Möglichkeit, um mit einer Steuererklärung 2021 Steuern zu sparen, ist es, Ausbildungskosten abzusetzen oder gegebenenfalls einen Verlustvortrag zu machen. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten, auf die wir in unserem Ratgeber zum Verlustvortrag für Studenten auch noch einmal näher eingehen: Entweder ist deine Ausbildung (dazu zählen etwa Studium oder Lehre) eine Erstausbildung, dann kannst du die Kosten prinzipiell als Sonderausgaben bis zum Maximalbetrag von 6.000€ von der Steuer absetzen. Oder deine Ausbildung ist eine Zweitausbildung (hierzu zählt beispielsweise auch ein Masterstudium), dann kann sie als Werbungskosten unbegrenzt von der Steuer abgesetzt werden. Im zweiteren Falle kannst du einen Verlustvortrag machen, also dir in der (Zweit-)Ausbildung entstandene Kosten in den folgenden Jahren der Berufstätigkeit anrechnen lassen und damit Steuern sparen. Wenn die Erstausbildung übrigens im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, lassen sich die Kosten wieder unbegrenzt als Werbungskosten absetzen.
Absetzbare Ausbildungskosten können etwa sein:
- Studiengebühren
- Kosten von Arbeitsmitteln
- Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte
- Studienbezogene Versicherungsbeiträge
Lass dir helfen
Seit 2021 kann die Steuererklärung nicht mehr mit der Einkommensteuersoftware “ElsterFormular” abgegeben werden, sondern nur noch mithilfe des webbasierten “MeinElster”. Für die meisten Steuerzahler macht das die Abgabe einer Einkommensteuererklärung sehr simpel, insbesondere, da die Angaben aus dem Vorjahr einfach automatisch wieder eingefüllt werden können. Dennoch ist das Gewimmel aus Zeilen, Anlagen und Formularen verwirrend und bietet kaum Hilfestellungen.
Wenn du also deine Steuererklärung lieber mit Hilfe abgibst, ohne einen Steuerberater engagieren zu wollen, kannst du alternative Steuersoftwares nutzen. Diese sollten je nach Grad der Komplexität der Steuererklärung ausgewählt werden und sind meist nicht besonders teuer. Man kann zudem die Kosten einer Steuersoftware wiederum von der Steuer absetzen. In diesem Video vergleichen wir die verschiedenen angebotenen Steuerprogramme:
Oft lohnt sich der Einsatz einer solchen Steuersoftware enorm, da du damit eine Menge Zeit und Mühe sparen kannst, dazu Steuern zurückholen, ohne hohe Kosten zu erzeugen.
Kommentare (3)
C
Christoph
sagt am 28. Mai 2022
Super übersichtlicher und hilfreicher Artikel! Fast alle Tipps haben direkt etwas für die Höhe der Rückerstattung bewirkt. Vielen Dank dafür!
J
Julia
sagt am 13. April 2022
Moin, ein hilfreicher Artikel. Vielen Dank für diese nützliche Info!
J
Julian
sagt am 24. März 2022
Hi, danke für den ausführlichen und übersichtlichen Artikel. Habe Fragen zu Punkt 7. Können die Nebenkosten für alle Mieter angegeben werden, nur vom Hauptmieter oder muss man diesen Betrag auf alle Mieter verteilen? Wenn der Betrag nur von einem Mieter angegeben werden darf, macht es dann Sinn diesen, bei Mieter dem mit dem geringsten Einkommen anzugeben? Vielen Dank!
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