Aus für die Steuerklassen 3 und 5: Wen trifft das wirklich?
Beziehungen auf Augenhöhe sind eine tolle Sache, findet das Finanzministerium. Zumindest behaupten die Beamten, Paare mithilfe einer neuen Reform vor dem Abrutschen in alte Rollenmodelle zu bewahren: der Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5. Ab dem Jahr 2030, so der Plan, soll diese Steuerkombi für Ehepaare komplett entfallen. Stattdessen sollen diese ausnahmslos nach dem sogenannten Faktorverfahren besteuert werden, was vor allem Frauen dazu motivieren soll, mehr zu arbeiten. Dabei ist mehr als fraglich, ob der Plan aufgeht. Denn in Wahrheit bleibt den Eheleuten unterm Strich genauso viel Netto wie vorher – dafür dürften einige beim Elterngeld in die Röhre schauen. Spitzenverdiener dagegen könnten potenziell von der Reform profitieren.
Warum ist die Kombi 3 und 5 so umstritten?
Viel steht der Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 nicht mehr im Weg: Ende Juli wurde der Gesetzesentwurf von der Bundesregierung beschlossen. Doch warum ist die Steuerkombi überhaupt so unbeliebt? Dazu muss man sich kurz anschauen, was sich steuerlich mit der Hochzeit verändert.
Geben sich Paare das Ja-Wort oder lassen sich als Lebenspartner eintragen, werden sie – sofern sie nicht widersprechen – automatisch gemeinsam veranlagt. Das heißt, sie werden ab sofort steuerlich wie eine einzige Person behandelt und geben eine gemeinsame Steuererklärung ab. Wer will, kann sich auch einzeln veranlagen lassen, dann bleibt alles beim Alten. Bei der gemeinsamen Veranlagung kombiniert das Paar seine beiden Steuerklassen, wobei es zwischen mehreren Kombis wählen kann. Für welche sich die Eheleute entscheiden, bestimmt wiederum maßgeblich, wie viel Steuergeld übers Jahr ans Finanzamt fließt.
Je ungleicher die Gehälter, desto niedriger die Steuer
Äußerst beliebt ist die Kombi 3/5. Sie soll dem Paar die größten Steuererleichterungen bringen, ist zugleich aber hochumstritten, denn: Sie lohnt sich umso mehr, je größer das Gefälle zwischen den Gehältern ist. Während der Partner mit dem höheren Einkommen in die günstige Steuerklasse 3 rutscht, wird dem schlechter verdienenden Partner die Klasse 5 zugeordnet. Konkret bedeutet das: Die Grundfreibeträge beider Partner (aktuell 11.604€ pro Person) werden dem besser verdienenden Partner zugerechnet. So kann dieser fortan 23.208€ geltend machen und der schlechter verdienende gar nichts. In seinem Fall wird bereits der erste verdiente Euro besteuert. Und das hat erhebliche Auswirkungen auf den Nettolohn. Man könnte auch sagen: Es hebelt das progressive Steuersystem aus.
Ein Beispiel: Partner A verdient im Jahr 80.000€ brutto, Partner B 20.000€. Gruppiert man Partner A in die Steuerklasse 3 ein, zahlt dieser pro Jahr 10.346€ an Steuern (knapp 13% seines Bruttogehalts) und damit weit weniger, als ohne die Ehe anfallen würde. In der Steuerklasse 1 etwa, dem Standard für alleinstehende Steuerpflichtige ohne Kinder, hätte Partner A mit seinem Gehalt etwas mehr als 16.000€ Steuern zahlen müssen. Partner B hingegen wäre als Single besser dran gewesen: In Steuerklasse 1 wären bei seinem Gehalt von 20.000€ brutto nur 552€ Lohnsteuer im Jahr angefallen, in der Steuerklasse 5 sind es ganze 2.516€. Zusammen zahlt das Paar mit der Kombi 3 und 5 also 12.862€ Steuern – und damit in Summe rund 4.000€ weniger als ein unverheiratetes Paar. Das jedenfalls gilt für den einzelnen Monat, doch dazu kommen wir gleich.
Netto-Monatslohn in den Steuerklassen 3/5 (verheiratet) vs. Steuerklasse 1
Steuerklassen | Lohnsteuer Partner A (80.000€ Gehalt) | Lohnsteuer Partner B (20.000€ Gehalt) | Lohnsteuer beide Partner |
---|---|---|---|
1/1 | 16.711€ | 552€ | 17.263€ |
3/5 | 10.346€ | 2.516€ | 12.862€ |
Ab 2030 nur noch 4/4 mit Faktor erlaubt
Ab 2030 nun soll das Modell 3/5 verschwinden. Frisch Vermählte sollen automatisch die Kombi 4/4 mit Faktor zugeteilt bekommen, und wer bis dato noch in 3 und 5 eingruppiert ist, ebenfalls in diese Kombi rutschen. Damit gilt: Beide Partner werden besteuert, als wären sie ledig.
Der Faktor hingegen soll dafür sorgen, dass die Lohnsteuer gerecht auf beide Partner verteilt wird. Er wird vom Finanzamt individuell berechnet und anschließend mit der Steuerlast der beiden Partner multipliziert. Der Faktor ist immer eine Zahl unter 1, wird die Steuerlast also in jedem Fall leicht reduzieren. Damit sorgt er zusätzlich dafür, die Erleichterungen durchs sogenannte Ehegattensplitting einzupreisen. Auch das werden wir uns gleich im Detail anschauen.
Steuerlast mit und ohne Faktor in der Kombi 4/4
Steuerklassen | Lohnsteuer Partner A (80.000€ Gehalt) | Lohnsteuer Partner B (20.000€ Gehalt) | Lohnsteuer beide Partner |
---|---|---|---|
IV/IV | 16.711€ | 552€ | 17.263€ |
IV/IV mit Faktor (0,865) | 14.455€ | 477,48€ | 14.932€ |
Nur scheinbare Erleichterung durch die Kombi 3/5
Der Faktor bringt dem Paar eine leichte Entlastung. Trotzdem stellen sich die beiden schlechter als mit der Kombi 3 und 5, mit der ja nur etwas mehr als 12.000€ ans Finanzamt gehen. Doch das nur scheinbar. Denn für die tatsächliche Steuerlast ist es in Wahrheit völlig egal, in welche Steuerklassen sich die beiden eingruppieren lassen. Die Kombi 3/5 führt mitnichten dazu, dass Familien weniger Geld ans Finanzamt zahlen müssen, auch wenn Medien und selbst Politiker diesen Irrtum immer wieder aufwärmen.
Hohe Nachzahlungen im Folgejahr
Auf dem Lohnzettel sieht es zunächst so aus, als würde die Kombi 3/5 Steuern sparen. So bekommt der besser verdienende Partner tatsächlich mehr Netto überwiesen als zuvor. Doch wird die Freude darüber nicht lang anhalten. Das Finanzamt verlangt die „Einsparungen“ im nächsten Jahr in Form einer Steuernachzahlung zurück. Mit anderen Worten: Die tatsächliche Steuerschuld eines Ehepaares bleibt auch mit der Kombi 3/5 dieselbe. Sie wird lediglich anders verteilt.
Nur Ehegattensplitting spart wirklich Steuern
Nichtsdestotrotz kann die Ehe Steuern sparen. Allerdings nicht über die Steuerklassen, sondern über das sogenannte Ehegattensplitting. Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn sich Eheleute nach der Hochzeit gemeinsam veranlagen lassen. Dann nämlich werden sie nicht nur in eine bestimmte Steuerkombi eingeteilt, sondern obendrein nach dem sogenannten Splittingverfahren besteuert.
Wie funktioniert das genau? Zunächst werden beide zu versteuernden Einkommen addiert und anschließend durch zwei geteilt („gesplittet“). Auf dieses halbierte Einkommen berechnet das Finanzamt die Steuer und verdoppelt sie im nächsten Schritt. Es wird so getan, als hätten beide Partner exakt das Gleiche verdient. Auch hier gilt (wie bei der Steuerklassenkombi 3 und 5): Je weiter die Gehälter auseinander klaffen, desto größer ist die Ersparnis. Während der besser verdienende Partner seinen Steuersatz erheblich senken kann, wird der schlechter verdienende effektiv stärker besteuert. Verdient ein Partner überhaupt nichts, ist der Splittingvorteil am größten.
Ein Beispiel: Partner A kommt auf ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000€, während Partner B gar nichts verdient. Sind beide ledig, muss Partner A 14.680€ Steuern zahlen und Partner B logischerweise nichts. Sind sie verheiratet, werden die 60.000€ beiden zugerechnet und gesplittet. Es ergeben sich 30.000€ zu versteuerndes Einkommen pro Kopf, was bei den aktuellen Steuersätzen einer Steuerschuld von 4.446€ entspricht – zusammen also knapp 9.000€. Das Paar spart (insgesamt) durch die Ehe also mehr als 5.000€ Steuern pro Jahr. Unverheiratet hätten Sie schließlich 14.680€ von ihrem Haushaltseinkommen abgeben müssen.
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Ehegattensplitting bleibt erhalten
Am Ehegattensplitting will die Bundesregierung auch so bald nicht rütteln. Mit anderen Worten: Ehepaare und eingetragene Lebenspartner werden auch in Zukunft steuerlich besser gestellt sein als Ledige.
Das finden einige begrüßenswert, wie etwa der Deutsche Familienverband. In einer Stellungnahme von Anfang Oktober ließ der mitteilen: „Für Familien würde eine Abschaffung des Ehegattensplittings eine Steuererhöhung in Milliardenhöhe bedeuten.“ Und weiter: „Eine Abschaffung des Ehegattensplittings würde die Ehe schlechter stellen als andere Wirtschaftsgemeinschaften im Steuerrecht wie die Personengesellschaft, die steuerlich vergleichbar mit dem Splittingverfahren behandelt wird.“
„Ehegattensplitting macht Erwerbsarbeit für Frauen unattraktiv“
Für andere gehört das Ehegattensplitting schon seit Langem in die Mottenkiste: „Ehegattensplitting macht Erwerbsarbeit für Frauen unattraktiv“, titelte etwa die Hans-Böckler-Stiftung bereits 2011 in einer Publikation. Das Splitting führe dazu, dass sich für viele Frauen die Erwerbstätigkeit nicht rechne.
Auch im Jahre 2024 machen nach wie vor Frauen den größten Teil der schlechter verdienenden Partner aus. Was unterschiedliche Gründe hat: Nach Angaben des Statistischen Bundesamts arbeitete 2023 jede zweite Frau in Teilzeit und brachte schon allein dadurch meist weniger Gehalt in die Ehe. Unter den Männern lag die Teilzeitquote dagegen nur bei 13%.
Weniger Elterngeld?
Doch zurück zu den Steuerklassen 3 und 5. Ehepaare könnten ihre Abschaffung noch in anderer Hinsicht zu spüren bekommen. Etwa, sobald sie zu Eltern werden. Denn an der Höhe des Nettogehalts, wie es auf dem Lohnzettel ausgewiesen ist, bemessen sich einige Lohnersatzleistungen, unter anderem das Elterngeld. Grundsätzlich gilt: Je mehr ein Elternteil zuvor verdiente, desto höher sind die Ansprüche während der Elternzeit. Ab einem Einkommen von mindestens 1.240€ beispielsweise erhalten Eltern 65% ihres Nettogehalts. So bekommt logischerweise mehr überwiesen, wer 5.000€ netto vorweisen kann statt 4.000€. Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 würde damit einen legalen Steuertrick zunichtemachen, dem sich viele werdende Eltern bedienen: Jener Partner, der plant, in Elternzeit zu gehen, wechselt im Jahr vor der Geburt in die günstige Steuerklasse 3 und erhöht damit künstlich sein Nettogehalt – und damit die Elterngeld-Ansprüche.
Faktorverfahren besser fürs Selbstwertgefühl?
Befürworter der Reform verweisen außerdem auf einen Punkt, den man auf den ersten Blick gern übersieht: die emotionalen Folgen der Steuerkombi 3 und 5. „Schon das ‚weniger verdienen‘ kann am Selbstwertgefühl kratzen“, schreibt etwa die Ökonomin Dani Parthum in im Magazin Capital. „Und wenn dann noch ein Teil der Lohnsteuer des mehr verdienenden Partners mit gezahlt werden muss, kann das in das Gefühl münden: Meine Arbeit ist weniger wert.“ Die Erwerbsarbeit von Mann und Frau sei aber „gleich viel wert“. „Jeder trägt seinen Teil zum gemeinsamen Leben bei.“
Kommentare (8)
Z
Zoé
sagt am 12. Oktober 2024
"So bekommt logischerweise mehr überwiesen, wer 5.000€ netto vorweisen kann statt 4.000€" BRUTTO ist wahrscheinlich hier gemeint. Ab einem bestimmten Nettobetrag (um die 3000 Euro) kriegt man nicht mehr Geld ab dann kriegt jeder nur 1800 egal ob 3000, 4000 oder höher. Unterschiede macht nur wenn das Gehalt niedriger ist. 3/5 ist total überflüssig weil man ändert ja gar nicht an der Steuerlast sondern nur an der Zeitpunkt. Das Gefühl wir haben mehr im Monat trügt, weil eigentlich müsste man sogar etwas zur Seite legen falls Nachzahlungen erforderlich sind. Für mich zu ungewiss und aufwendig, außerdem man ist verpflichtet eine St.erklärungen abzugeben. Wir entscheiden uns bis jetzt immer für 4/4, was aus meiner Sicht gerecht ist, wir können uns Zeit lassen mit der Steuererklärung, kriegen dafür ein paar Zinsen (ok früher waren deutlich höher als der Markt) und freuen uns auf die Rückerstattung, die immer in der Gemeinschaftskasse landet, die Bearbeitung sowohl in Frankfurt als auch im Umland war weniger als 4 Monate.
M
Martin
sagt am 11. Oktober 2024
@Max: Super Kommentar. Ich denke da ähnlich. Dem Bürger - in dem Fall Eheleuten o. Menschen in einer Lebenspartnerschaft - wir (mal wieder) totale Unmündigkeit unterstellt. Ich bin selbst verheiratet. Das letzte Jahresentgelt (2021) durch Erwerbsarbeit meiner Frau betrug 42k (brutto) in Vollzeit, das Meine lag 2023 bei 115k (brutto). Abgesehen von den zwei Lehrer-Ehepaaren und dem einen Ärztepaar in unserem Freundes-, Familien- und Bekanntenkreis sieht es immer ähnlich aus. Der Gehaltsunterschied zwischen den Partnern ist min. mit einem Faktor 2 zu beziffern. Da ist doch vollkommen klar, dass man sich als Paar so versteuern lässt, dass beide damit am Ende zufrieden sind und möglichst viel monatlich übrig bleibt. Man hat als Paar vielleicht auch Wünsche, Träume und konkrete Vorstellungen was das gemeinsame Leben und Zukunft betrifft (Immobilienkauf, Hausbau, Urlaube, Lifestyle). Da kann es schon sehr sinnvoll sein, dass möglichst viel monatlich übrig bleibt, um den Ansprüchen gerecht zu werde. Und ganz nebenbei: Es hat nicht unbedingt derjenige, der eigentlich das niedrigere Einkommen hat, auch die kleineren Ansprüche. ;-) Ähnliche Überlegungen werden dann bei der Nachwuchsplanung und damit verbundenen Aufgabenteilung gemacht. Obwohl ich wollen würde und ich mir früher auch immer gut vorstellen konnte den Hausmann zu machen, und mich hauptsächlich um die Kinder zu kümmern, können (wollen) WIR das nicht und ich habe darauf verzichtet, weil WIR uns ansonsten vieles nicht leisten könnten. Und da ist unsere Situation absolut kein Einzelfall - zumindest in unserem Umfeld, ist das die Regel. Es ist so ein Quatsch zu glauben, dass die Entscheidung von Frauen ihrer Erwerbstätigkeit für eine Zeit nicht mehr oder nur reduziert nachzugehen, einzig und alleine "dominanten", patriarchalen Männern und der Besteuerung von Paaren zuzurechnen ist. Wahrscheinlich muss ich mich dafür schämen, dass ich mir eine "gute" Qualifikation erkämpft habe und deshalb gut entlohnt werde - v.a. als Mann. Von gewissen Leuten wird einem da mal schnell Karrieregeilheit etc. auf Kosten der Frau unterstellt, die ihre beruflichen Ambitionen hinten anstellen muss. Sicher mag es so Fälle geben, auch wenn ich keinen kenne, aber man sollte hier doch mal die Kirche im Dorf lassen. Für meine Frau gilt, und da ist sie sicherlich auch kein Einzelfall, dass, selbst wenn sie sich sehr engagiert und in ihrem Beruf Karriere macht, wird sie vielleicht in paar Jahren mal 58k bis 65k verdienen. Da wäre der Gehaltsunterschied dann aber immer noch enorm und es gibt ja auch keine Garantie, dass das klappt. Aber gleichzeitig müssten wir als Paar in Kauf nehmen, auf mein aktuell hohes - und wahrscheinlich über die Jahre ja auch noch etwas steigende - Gehalt größtenteils zu verzichten. Das macht für uns beide einfach keinen Sinn! Aber so ist halt "leider" das Leben: Man sucht sich den Partner ja nicht unbedingt nach dem Kriterium aus, dass dieser jetzt und in Zukunft möglichst ähnlich verdient.
b
b_run_s
sagt am 11. Oktober 2024
@Max: genau das habe ich beim Lesen des Beitrags auch gedacht. Gut zusammengefasst!!
S
Souksouk
sagt am 11. Oktober 2024
Also ich bin in einer Ehe da verdient meine Frau deutlich mehr als ich. Und es geht ja nicht nur um die tatsächliche Steuerlast, die ja in allen Fällen gleich bleibt, sondern um die Tatsache, dass man unterjährig weniger Geld im Monat hat, dass man schon anlegen könnte. Währendwir jetzt erst nach einer Steuererklärung und Geld zurückbekommen.
K
Kevin
sagt am 11. Oktober 2024
Im vorletzten Absatz steht, dass man durch den Wechsel der Steuerklasse im Jahr vor der Geburt sein Nettoeinkommen und damit den Elterngeldanspruch erhöhen kann. Ich dachte, dem sei seit April dieses Jahres ein „Riegel“ vorgeschoben, da sowieso nur noch max. 1800 Euro Elterngeld ausgezahlt werden. Zitat Homepage BMFSFJ: „Eltern, deren Einkommen vor der Geburt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben mehr als 2.770 Euro betrug (sogenanntes Elterngeld-Netto), bekommen den Höchstbetrag von 1.800 Euro. Darüberhinausgehendes Einkommen wird nicht durch das Elterngeld ersetzt.“ (Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/neuregelungen-beim-elterngeld-fuer-geburten-ab-1-april-2024-228588#:~:text=Eltern%252C%2520deren%2520Einkommen%2520vor%2520der,den%2520H%C3%B6chstbetrag%2520von%25201.800%2520Euro.)
D
David
sagt am 11. Oktober 2024
1800 Euro war auch vor der Reform schon der Höchstsatz. Daran hat sich nichts geändert. Geht wohl darum, bis 1800 Euro zu kommen.
M
Max
sagt am 11. Oktober 2024
Es wird durch die zitierte Ökonomin und Ampel-Politiker so getan, als ob man uns mündigen Bürgern unbedingt bei der Entscheidungsfindung helfen muss. Dass aber die Eheleuten beide mündig sind und gemeinsam entschieden haben, was für sie besser ist, wird hier völlig übergangen. Die Ökonomin o.a. sind sogar zu faul eine Meinungsumfrage unter den betroffenen Eheleuten zu erheben. Das ist ein starkes Stück! Vor allem ist es krass, dass die Autorin von Finanzfluss den Zinses-Zins-Effekt völlig außen vorlässt. Beim Faktorverfahren warten wir knapp 2 Jahre auf das uns zu stehende Geld. Ihr legt doch sonst so viel wert darauf den Zinseszins für die eigene finanzielle Unabhängigkeit zu betonen. Warum wird hier der Hans Böckler Stiftung einfach nach geredet? Es ist mE eine Steuererhöhung durch die Hintertür, weil man auf ausbleibende Rückforderung hofft. Aber die Politiker und Ökonomen vergessen eins: die Kapitalertragsteuereinnahmen werden durch ausbleibende Zinseszinseffekte ggf. geringer ausfallen. Und wofür das Ganze? Vermutlich um einen weiteren aufgeblähten Finanzhaushalt zu kreieren. Würden die eher vorliegenden Steuergelder wenigstens für die Bedienung der Schulden eingesetzt werden, hätte es ja einen gesellschaftlichen Mehrwert. Daran glaube ich aber nicht..
G
Giri
sagt am 11. Oktober 2024
@Max: sehr interessanter Kommentar. Durchaus nachvollziehbar. Danke!
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