Ranking: In welchen Ländern fallen die höchsten Steuern an?
Es gibt Länder, in denen die öffentliche Hand mit Unternehmern gnädig ist, dafür aber vor allem Angestellte zur Kasse bittet. Mancherorts sparen verheiratete Eltern im Jahr zigtausende Euro Steuern, andernorts lohnt sich das Single-Dasein finanziell mehr. Welche steuerlichen Regeln, Höchst- und Eingangssätze für verschiedene juristische und natürliche Personen und pro Land gelten, untersucht jedes Jahr das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Auftrag des Bundesfinanzministeriums. Wir haben einen Blick in die jüngste Studie geworfen (Stand: 31.12.20) und verraten euch, wo der Fiskus wie zuschlägt. Dabei konzentrieren wir uns auf Lohn- und Einkommenssteuern, Unternehmenssteuern und Steuern auf Kapitalerträge. Außerdem sehen wir uns an, wie einige Länder eine Vermögensteuer umgesetzt haben, um die zuletzt auch hierzulande gerungen wurde.
Steuern für Angestellte und Freiberufler
Sowohl Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis als auch aus freiberuflicher Tätigkeit müssen in Deutschland versteuert werden, sobald der für jeden geltende Freibetrag von aktuell 9.984€ überschritten ist. Wie hoch der prozentuale Anteil dann ist, der an den Fiskus wandert, hängt von der Höhe des Einkommens ab. Der Steuersatz steigt also progressiv, beginnend bei 14% Eingangssteuersatz. Während die Einkommensteuer hier direkt an den Bund geht, teilt sie sich in vielen anderen europäischen Ländern in eine Abgabe an den Staat und eine an die Region oder Gemeinde auf.
45% Spitzensteuersatz in Deutschland
Der Bericht vergleicht unter anderem die geltenden Spitzensteuersätze. Damit gemeint ist die Maximalbesteuerung, also der höchstmögliche Steuersatz auf Einkommen in einem Land. Relevant ist jedoch nicht nur der prozentuale Anteil, sondern vor allem die Grenze, ab der der Spitzensteuersatz fällig wird. In Deutschland extistiert seit 2007 eine sogenannte Reichensteuer von 45%, die 2022 auf Einkommen ab 274.613€ erhoben wird. Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag von 5,5%, den nach wie vor Alleinverdiener mit einem Jahreseinkommen von 120.000€ weiterhin zahlen, ergibt das einen Steuersatz von 47,48%. Diese Reichensteuer ist nicht zu verwechseln mit der Vermögensteuer, zu der wir gleich noch kommen. Teilweise wird auch schon der zweithöchste Steuersatz vor der Reichensteuer als Spitzensteuersatz bezeichnet. In diesem Fall sind das 42% bei einem Einkommen ab 57.918€. Wie ist die Lage in anderen Ländern?
Österreicher zahlen 55% Spitzensteuersatz
Wer in Belgien lebt und arbeitet, gibt bereits ab einem Einkommen von 41.060€ mehr als die Hälfte davon wieder ab, nämlich 53%. In Österreich liegt der Spitzensteuersatz mit 55% sogar noch höher, greift dafür aber erst ab Einkünften von einer Millionen Euro. Nicht überall zahlt mehr Steuern, wer mehr verdient. In einigen Ländern, darunter Schweden, Rumänien, Ungarn, Tschechien. Bulgarien und Japan, gilt eine sogenannte Flat Tax, zu deutsch “Einheitssteuer”, die für jedes Einkommensniveau dieselbe ist. In Bulgarien beispielsweise liegt der Einheitssteuersatz gerade einmal bei 10%, dafür existiert kein Freibetrag. Das heißt, 10% des Einkommens gehen an den Staat - ganz egal, ob 10.000€ oder 500.000€ im Jahr verdient wurden. In Estland sind es 20% und in Japan sind zumindest die Steuern an Gemeinden und Ortsteile für alle Einkommensklassen gleich. Den Spitzensteuersatz von 45%, den der Staat einnimmt, zahlen dagegen nur jene Bürger mit einem Einkommen von über 326.851€. Auch in Schweden sind Eingangs- und Spitzensteuersatz einheitlich und liegen bei 52,28%. Zwar zählt zum Beispiel “nur” 32,28%, wer unter dem Grundfreibetrag von 49.190€ liegt. Diese 32,28% muss dafür jeder abgeben, der mehr als 1.343€ im Jahr verdient.
Bulgarien und Rumänien belegen mit gerade einmal 10% Spitzensteuersatz Platz 1 im Ranking der steuergünstigsten Länder für Angestellte und Freiberufler. Deutschland liegt im Vergleich des Bundeszentralamts für Steuern im unteren Mittelfeld und das Schlusslicht bildet Japan mit 55,95% Spitzensteuersatz.
Einkommensteuerspitzensätze inklusive weiterer regionaler Zuschläge
Die Ehe spart Steuern? Nicht immer.
Vielerorts bestimmt auch der Familienstand, wie viel der Fiskus vom Gehalt einbehält. In Deutschland werden verheiratete Eltern mit Kindern prinzipiell steuerlich entlastet. Während ein Single bei einem Durchschnittseinkommen 18.8% Steuern zahlt, sind es bei einem verheirateten Durchschnittsverdiener mit zwei Kindern nur 10%. Allerdings gelten diese 10% nur, wenn einer der beiden Ehepartner nur maximal 67% des Durchschnittseinkommens verdient. Arbeitet nur ein Ehepartner und verdient dabei das Durchschnittseinkommen, muss der arbeitende Part überhaupt keine Steuern zahlen, sondern erhält sogar eine Steuergutschrift von 0,3%. So ein Wert kommt zustande, wenn zusätzlich erhaltene Familienleistungen einberechnet werden, also beispielsweise das Kindergeld. In Tschechien ist die Einkommensteuer für verheiratete Alleinverdiener mit zwei Kindern ebenfalls negativ und liegt sogar bei -4,5%. Bedenken sollte man bei solchen Zahlen immer, dass eine negative Einkommensteuer nicht automatisch mehr Wohlstand bedeutet - schließlich wird auch monatlich weniger Geld verdient, das für die Lebenshaltung von vier Personen oder mehr reichen muss.
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Einkommen- / Lohnsteuer in Prozent des Bruttolohns
Im internationalen Vergleich stehen Junggesellinnen und Junggesellen in Dänemark am schlechtesten dar: Sie haben 35,3% an Steuern auf ihr Bruttoeinkommen zu entrichten. Man muss allerdings dazu sagen, dass selbst eine verheiratete Alleinverdienerin mit zwei Kindern nicht merklich entlastet wird, hier liegt der Satz bei 34,2%. Auch in der Schweiz, in den USA oder in Großbritannien geben Alleinstehende mehr von ihrem Gehalt ab als Ehepaare. In Griechenland dagegen ist es umgekehrt: Für eine verheiratete alleinverdienende Person mit zwei Kindern gilt ein Einkommensteuersatz von 10,5%, für Singles beispielsweise nur 9,9%.
Die gesamte Abgabenlast ist mit der Einkommensteuer beziehungsweise Lohnsteuer natürlich noch nicht erfasst, denn Beiträge zur Kranken- oder Rentenversicherung sowie andere Sozialabgaben werden hier nicht berücksichtigt. Rechnet man diese Ausgaben noch ein, liegt die Abgabenlast in den meisten Ländern für Alleinstehende noch deutlich höher: In Deutschland beispielsweise bei insgesamt 38,9%, während zwei arbeitende Ehepartner knapp 30% zahlen. Damit werden Singles in Deutschland international am stärksten zur Kasse gebeten, dicht gefolgt von Belgien, wo ein Steuersatz von 38,4% gilt.
Teurer Reichtum: Die Vermögensteuer im Ausland
Bis 1997 gab es sie auch in Deutschland, seither wird sich um ihre Wiedereinführung gestritten. Die Rede ist von der Vermögensteuer, die in Teilen der Gesellschaft der Ruf einer “Wohlstandsbremse” vorauseilt. SPD, Grüne und Linke warben im letzten Wahlkampf damit, sie wieder einführen zu wollen und scheiterten. In Ländern wie der Schweiz, Frankreich, Spanien, Luxemburg und Norwegen dagegen existiert bereits seit längerem eine Steuer auf Vermögen. Die Idee dahinter ist, besonders wohlhabender Personen oder Unternehmen stärker an den Staatsausgaben zu beteiligen. Eine Vermögensteuer darf man nicht verwechseln mit sogenannten vermögensbezogenen Steuern, also Steuern, wie sie beispielsweise auch hierzulande auf den Erwerb oder das Verschenken von Grundbesitz oder Immobilien anfallen. Eine Vermögensteuer kann Geldvermögen, Sachwerte wie Immobilien oder Kapitalvermögen in Form von Aktien oder Staatsanleihen betreffen, häufig auch mehrere Vermögenswerte. Die Vermögensteuer ist eine Substanzsteuer, das heißt, dass Vermögen auch dann versteuert werden muss, wenn überhaupt keine Erträge damit erzielt wurden. Kritiker befürchten deswegen, dass die Vermögensteuer reiche Unternehmer dazu bewegen könnte, ihr Vermögen ins Ausland zu schaffen und damit am heimischen Fiskus vorbei, was wiederum das Wirtschaftswachstum eines Landes schwächen könnte. Die Befürchtung ist durchaus angebracht, wie das Beispiel Frankreich zeigt.
Frankreich: Bis zu 1,5% auf Immobilien
1981 führte die französische Regierung eine sogenannte “Solidaritätssteuer” ein, die alle Personen mit einem Vermögen von mindestens 1,3 Mio. Euro zur Kasse bat. Rund 10.000 Franzosen verließen das Land und schafften zusammen ein Kapitalvermögen von knapp 35 Mrd. Euro ins Ausland. 2018 verwandelte Präsident Macron die Solidaritätssteuer deswegen in eine reine Immobiliensteuer (IFI - Impôt sur la Fortune Immobilière). Die Steuer bezieht sich einzig auf private Immobilienvermögen, nicht aber auf Betriebsvermögen und fällt ab einem Immobilienvermögen von mindestens 800.000€ an. In dem Fall sind es bis zu einer Grenze von 1,3 Mio. Euro 0,5%, mit denen Vermögen über 800.000€ versteuert werden müssen. Dieser Steuersatz steigt progressiv mit Höhe des Vermögens an und kann maximal 1,5% betragen (bei einem Vermögen von mehr als 10 Mio. Euro).
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Luxemburg: Je höher das Vermögen, desto niedriger die Steuern
Für natürliche Personen wurde die Vermögensteuer in Luxemburg bereits 2006 abgeschafft. Für Unternehmen gilt auch weiterhin ein Steuersatz von 0,5% auf das Nettovermögen. Überschreitet das Vermögen die 500 Mio. Euro-Grenze, sinkt der Steuersatz auf 0,05%. Erfasst wird davon grundsätzlich das gesamte Betriebsvermögen.
Spanien: Bis zu 2,5% auf das weltweite Vermögen
Die spanische Vermögensteuer gilt ausschließlich für Privatpersonen und bezieht sich außerdem auf das gesamte Vermögen - ganz egal, ob dieses in Spanien oder einem anderen Land geparkt wurde. Die spanische Vermögensteuer ist - wie die französische - progressiv und reicht von 0,2% bei einem Vermögen von 167.130€ bis hin zu 2,5% auf ein Vermögen von 10.695.996€. Versteuert werden muss grundsätzlich das gesamte Vermögen, ausgenommen sind aber zum Beispiel Wertpapiere, die steuerfreie Gewinne bringen sowie die eigene Privatwohnung bis zu einer Höhe von 300.000€. Es gilt ein Freibetrag von 700.000€, der je nach Region aber abweichen kann. In Katalonien und Valencia beispielsweise fällt die Vermögensteuer bereits ab 500.000€ an.
Norwegen: 0,85% für Vermögen über 140.000€
Norwegerinnen und Norweger zahlen einen festen Steuersatz von 0,85% auf Vermögen von über 1,5 Mio. Norwegische Kronen, was umgerechnet etwas mehr als 140.000€ entspricht. Die Vermögensteuer gilt für natürliche Personen und sowohl für Sach- und Grundstückswerte als auch für Geldvermögen.
Maximal 0,657% Vermögensteuer in Zürich
Die Schweizer Vermögen wird ausschließlich an den jeweiligen Kanton entrichtet, nicht aber an den Bund. Je nach Region reichen die Steuersätze von 1,3% bis mehr als 10%. Im Kanton Zürich beispielsweise fällt mit Überschreiten des Freibetrags von umgerechnet 71.889€ ein Steuersatz von 0,110% an. Bei einem Vermögen von über 3,15 Mio. Franken sind es 0,657%, was dem Höchstwert entspricht. Die Vermögensteuer in der Schweiz gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer. Letztere können die Vermögensteuer jedoch mit der Körperschaftssteuer verrechnen.
In der Schweiz ist die Körperschaftsteuer am niedrigsten
Wenn Unternehmen Gewinne machen, müssen diese ebenfalls versteuert werden. Mit welchem Steuersatz, hängt nicht nur von der Höhe der Einnahmen ab, sondern auch von der Rechtsform. Kapitalgesellschaften, zu denen Aktiengesellschaften und GmbHs zählen, entrichten beispielsweise eine Körperschaftssteuer, wohingegen Einzelunternehmen grundsätzlich Einkommensteuer bezahlen.
Vergleicht man nur die Standardsätze der Körperschaftsteuer, bildet die Schweiz mit einem Standard-Steuersatz von 8,5% das günstige Schlusslicht, gefolgt von Ungarn und Bulgarien. Auch Deutschland fordert im internationalen Vergleich niedrige Körperschaftsteuern von Unternehmern. In Deutschland beläuft sich der Standardsatz der Körperschaftsteuer auf 15% vom zu versteuernden Einkommen.
Besonders ausssagekräftig ist allein ein Blick auf die Körperschaftsteuer jedoch nicht. Im Regelfall erhöht sich der Standardsatz individuell, falls weitere Steuern wie beispielsweise eine Gewerbesteuer entrichtet werden müssen, deren Höhe von den Gemeinden festgelegt wird. Möglich ist auch, dass zusätzlich eine Grundsteuer beim Erwerb von Immobilien oder Grundstücken anfällt oder die jeweilige Kommune, Provinz oder Gemeinde weitere Abgaben fordert und die effektive Steuerbelastung letztlich weit über oder weit unter diesem Wert liegt.
Gesamtbesteuerung in Deutschland am dritthöchsten
Blickt man auf die Gesamtbelastung für Unternehmen, in die neben der Körperschaftsteuer auch andere in dem Land erhobene Steuern auf Unternehmensgewinne einberechnet wurden, bildet Deutschland plötzlich eines der Schlusslichter mit knapp 30% Gesamtbesteuerung, die Schweiz befindet sich mit etwas mehr als 20% im soliden Mittelfeld, Bulgarien und Ungarn mit rund 10% Gesamtbelastung an der Spitze.
Unternehmensbesteuerung im internationalen Vergleich
Überraschen dürfte manch einen, welches Land von allen die höchste Gesamtbelastung für Unternehmen ausweist. Es ist der Mittelmeerinsel Malta, die sich vor allem als Steuerparadies einen Namen gemacht hat. Wie kann das sein?
In der Tat werden maltesische Unternehmen hoch besteuert (mit 35%) - nur können sich ausländische Gesellschafter, also Privatpersonen und Unternehmen, die nicht in Malta steuerpflichtig sind, knapp 80% der entrichteten Steuer beim maltesischen Finanzamt zurückholen und kommen so auf einen effektiven Steuersatz von gerade einmal 5%. Zwar muss auf diese Steuererstattung im Heimatland (also beispielsweise in Deutschland) wiederum Körperschaftsteuer entrichtet werden, was sich jedoch zum Beispiel durch eine Holding-Konstruktion umgehen lässt. Die zurückgeforderte Steuererstattung kann auf diesem Wege als Dividende ausgeschüttet werden.
Steuern auf Zinsen und Dividenden
Wer mit dem Geld auf dem Konto oder in Wertpapieren wie Aktien und Staatsanleihen Gewinne in Form von Dividenden oder Zinsen erzielt, muss diese versteuern lassen. In Deutschland fällt dafür eine Abgeltungssteuer in Höhe von 26,375% an, welche die Kapitalertragsteuer von 25% sowie den Soli von 5,5% beinhaltet. Ist der Steuerpflichtige zusätzlich Mitglied in der Kirche, werden je nach Bundesland noch mal 8% oder 9% Kirchensteuer angerechnet. Dieser Steuersatz gilt für alle Arten von Zinserträgen, was in vielen anderen Ländern nicht der Fall ist. In Belgien beispielsweise gelten grundsätzlich 30% Abgeltungssteuer, bei Spareinlagen jedoch werden nur 15% als Quellensteuer einbehalten. In Italien liegt die Abgeltungssteuer mit 26% auf einem ähnlichen Niveau wie in Deutschland, auf Zinsen aus bestimmten Staatsanleihen gilt jedoch ein Sondersatz von nur 12,5%. Griechenland veranschlagt 15% Abgeltungssteuer auf Zinsen, dafür aber nur 5% auf Dividenden.
Höchstsätze auf private Zinserträge für ansässige Anlegerinnen und Anleger
Große Unterschiede ergeben sich auch in der Höhe der geltenden Freibeträge. Während in Deutschland nur Gewinne versteuert werden müssen, die über dem jährlichen Sparerpauschbetrag von 801€ (ab 2023 sind es 1.000€) liegen, existieren in vielen anderen Ländern überhaupt keine Freibeträge, darunter Griechenland, Litauen, Frankreich, Italien und Finnland. In Bulgarien werden Zinsen und Dividenden mit 8% besteuert. Ein Blick auf die höchstmöglichen Steuersätze auf Zinserträge zeigt, dass es vor allem in Zürich, im kanadischen Ontario und in New York richtig teuer für Aktionäre werden kann. Hier bemisst sich die Kapitalertragsteuer nämlich am persönlichen Einkommensteuersatz und kann damit bis zu 53% betragen, falls der Spitzensteuersatz erreicht sein sollte.
Steuern auf Transaktionen am Kapitalmarkt
Eine Finanztransaktionssteuer, wie sie ebenfalls in Deutschland seit Jahren diskutiert wird, existiert in vielen Ländern längst. Sie fällt unter den Oberbegriff “Kapitalverkehrssteuer” und wird je nach Ausgestaltung auch als “Stempelsteuer” oder als “Börsenumsatzsteuer” bezeichnet.
In allen Fällen wird mit ihrer Erhebung die Transaktion, das heißt der Handel mit Wertpapieren wie Aktien und Staatsanleihen oder auch Sachwerten wie Immobilien besteuert. Auch in diesem Fall gelten je nach Region unterschiedliche Sonder- und Ausnahmeregelungen. In Frankreich beispielsweise fällt die Transaktionssteuer von 0,3% nur an, wenn das börsennotierte Unternehmen, dessen Aktie erworben wird, mindestens 1 Mio. Euro an der Börse wert ist und seinen Sitz in Frankreich hat. In den Niederlanden fallen sogar 6% Steuer an, allerdings gelten diese nur für Immobilienunternehmen oder für Aktien von Unternehmen, deren Vermögen aus Wohnraum besteht.
Kommentare (14)
P
Pio
sagt am 11. Februar 2022
Sehr Interessante Übersicht, Danke!
A
Anonym
sagt am 06. Februar 2022
Der Vergleich von Spitzensteuersätzen sagt leider wenig aus. Sinn voller wäre ein Vergleich der Gesamtbesteuerung des Medianeinkommens. Als Fleißaufgabe könnte man dann noch das Nettomedianeinkommen mit einem Warenkorbfaktor bereinigen und hätten so einen Vergleich, der tatsächlich Aussage hat.
F
Felix
sagt am 04. Februar 2022
Richtig dreist, wie sich Leute und auch Unternehmer einfach durch wahnwitzige Konstrukte vor der Steuer ducken. Von Solidarität will ich gar nicht erst anfangen... Nur wer gibt dem wird auch gegeben! Behalte ich alles für mich, werde ich auch von anderen nichts bekommen.
A
Anonym
sagt am 14. September 2022
"Richtig dreist, wie sich Leute und auch Unternehmer einfach durch wahnwitzige Konstrukte vor der Steuer ducken" Fake news ohne Faktengrundlage
A
Anonym
sagt am 04. Februar 2022
Geht der Artikel weiter oder hört er an der wichtigsten Stelle wirklich in plötzlich auf? Wo ist die Tabelle mit der Höhe der Besteuerung auf Kapitalerträge in welchem Land? :)
A
Anonym
sagt am 07. Februar 2022
das würde mich auch sehr interessieren, besonders bezüglich Ruhestand & Co.
Markus Schmidt-Ott
Autor
sagt am 09. Februar 2022
Danke für den Hinweis! Da war der Artikel abgeschnitten und das haben wir jetzt korrigiert.
K
Kathrin
sagt am 04. Februar 2022
In der Schweiz zahlen verheiratete (egal ob mit oder ohne Kinder) mehr Steuern als Alleinstehende bzw. Lebensgemeinschaften.
A
Anonym
sagt am 04. Februar 2022
Die Vergleiche hinken ein wenig und sind oft polemisch. Denn neben den Steuersätzen sollte auch die Bemessungsgrundlage verglichen werden. Denn in nicht jedem Staat wird diese gleich ermittelt, was in dem einem Staat steuerfrei ist, wird in dem anderen teilweise der Steuer unterworfen und in dem nächstem Staat vollständig. So macht es einen Unterschied ob bspw. ob in einem Staat "geringe" 10 % auf eine Bemessungsgrundlage von 100 Euro anfallen, bei dem anderen Staat aber "hohe" 20 % auf nur 50 Euro, weil hier ein Teil freigestellt wird.
A
Anonym
sagt am 04. Februar 2022
Ein schweizer Durchschnitt (oder Median) wäre vielleicht angemessener als nur das Kanton Zürich zu nennen, da unter den Kantonen (mMn erstrebenswerter) Steuerwettbewerb herrscht und Zürich zumindest bei der Einkommensteuer über diesem Durchschnitt liegt (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/513589/umfrage/einkommenssteuersaetze-in-der-schweiz-nach-kantonen/)
R
Rüdiger
sagt am 04. Februar 2022
Die Frage ist, was bekomme ich als Gegenleistung für die Steuern. Wenn die Verwaltung inkompetent oder korrupt ist, nützen mir niedrige Steuern nur begrenzt. Oder wenn ich selbst massiv in meine persönliche Sicherheit investieren muss.
S
Sascha
sagt am 04. Februar 2022
Zum Thema Körperschaftssteuer in der Schweiz. Die 8.5% beziehen sich auf die "direkte Bundessteuer". Bei juristischen Personen erhebt aber der Kanton bzw. die Gemeinde auch eine Steuer auf dem Gewinn. Steuergünstige Kantone wie z.B. Zug kommen insgesamt auf ca. 12%, teurere Kantone auf eine Belastung von um die 26%.
I
Iwan
sagt am 04. Februar 2022
Gibt es auch eine Auswertung beziehungsweise auch Infos zu Russland?
F
Felix
sagt am 04. Februar 2022
kleine Anmerkung, auch in Deutschland verteilt sich die Einkommenssteuer auf Bund, Länder und Gemeinden. Allerdings ist richtig das sie Zentral eingesammelt wird.
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