Was ist die Quellensteuer?
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- Als Quellensteuer wird eine Erhebungsform von Steuern bezeichnet, bei der die Steuern direkt an der Entstehungsquelle erhoben werden. Jedes Land legt die Quellensteuer auf Kapitalerträge selbst fest und dabei gibt es große Unterschiede.
- Auf die besteuerten Gewinne aus dem Ausland fällt in Deutschland dann noch die Kapitalertragsteuer an. Es kann also zur Doppelbesteuerung kommen.
- Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Staaten können den Steuersatz für ausländische Investorinnen verringern.
- Du musst dich nicht um die Zahlung der Steuer kümmern: In der Regel übernimmt die Depot-Bank das und führt die Steuer ans Finanzamt ab. Allerdings musst du dich eventuell selbst um eine Rückerstattung kümmern.
- Die Quellensteuer wirkt sich auf Einzelaktien und Fonds unterschiedlich aus: Bei Fonds muss man sich im Gegensatz zu Einzelaktien nicht selbst kümmern. Da die Teilfreistellung von Fonds die Quellensteuer z.T. kompensiert.
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- Achte beim Kauf von Aktien und ETFs darauf, in welchem Land deine Geldanlage beheimatet ist. Je nach Fondsdomizil gelten die Regel und Steuersätze des Landes.
- Auf Doppelbesteuerungsabkommen achten: Durch Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ländern gelten meist geringere Steuersätze für ausländische Investorinnen und die Quellensteuer kann teilweise auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden.
- Rückerstattung der Quellensteuer beantragen: Falls dir eine Rückerstattung der Steuer zusteht, sie aber nicht automatisch erfolgt, kannst du sie selbst beantragen lassen.
- Quellensteuer vermeiden: Durch die Wahl deiner Geldanlagen kannst du Quellensteuer vermeiden oder zumindest verringern, zum Beispiel werden bestimmte Swap-ETFs in den USA nicht besteuert. Das wirkt sich auf ihre Performance aus.
Was ist eine Quellensteuer? - Definition
Die Quellensteuer beschreibt eine Erhebungsform von Steuer und meint, dass die Steuer direkt dort erhoben und abgeführt wird, wo sie entsteht. Das bedeutet auch, dass das Land die Steuer erhebt, in dem das Wertpapier beheimatet ist und in dem somit die Gewinne erzielt wurden. Dabei behält die depotführende Bank oder der Fonds die Steuern ein und führt sie ans Finanzamt ab. Du musst dich also in der Regel nicht selbst darum kümmern.
Quellensteuer bei Kapitalerträgen
Wenn wir von einer Quellensteuer sprechen, meinen wir in der Regel die Steuer, die von Dividendenausschüttungen ausländischer Aktien vom jeweiligen Staat abgezogen wird, bevor die Dividende dich als Investor erreicht. In Deutschland gibt es die Kapitalertragsteuer, auch Abgeltungssteuer genannt, die auf Gewinne aus Kapitalanlagen erhoben wird. Sie liegt bei 25% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Quellensteuer im Volksmund ist also die ausländische Steuer, die zusätzlich zur Kapitalertragsteuer auf deine Gewinne im Ausland erhoben wird. Dazu zählen Zinsen, Dividenden aus Fonds und Einzelaktien, aber auch Gewinne aus dem Verkauf von ETFs.
Wer zum Beispiel eine US-Aktie im Portfolio hat, die Dividenden ausschüttet, bekommt nur die Summe an Dividende ausgezahlt, die nach Abzug der Quellensteuer übrig bleibt. Im Fall der USA sind es 30% Quellensteuer, die einbehalten werden: Von 100€ Dividende würde nach Abzug der Steuer also nur noch 70€ ausgeschüttet.
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Auch Fonds wie ETFs sind davon betroffen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen ausschüttenden Fonds oder einen thesaurierenden, also wiederanlegenden Fonds handelt. Um den Abzug der Quellensteuer auszugleichen, wurde vom deutschen Fiskus die Teilfreistellung eingeführt, die den Steuerbetrag auf bestimmte Fonds verringert. Dabei gilt Folgendes:
Aktienfonds (mehr als 50% Aktienanteil): 30% der Erträge bleiben steuerfrei
Mischfonds (mindestens 25% Aktienanteil): 15% der Erträge bleiben steuerfrei
Immobilienfonds: 60%* oder 80%** der Erträge bleiben steuerfrei
Durch die Teilfreistellung entfällt allerdings die Anrechnung von Quellensteuer auf die Kapitalertragsteuer.
Wer jedoch eher in Einzelaktien investiert und die Doppelbesteuerung vermeiden möchte, hat es etwas komplizierter. Wie du dann vorgehen kannst, erfährst du weiter unten.
Quellensteuersätze von unterschiedlichen Ländern
Die Steuersätze für Kapitalerträge sind in vielen Ländern unterschiedlich – sogar innerhalb der EU. Für die Quellensteuer gelten dabei immer die Steuerregeln des Landes, in dem die Geldanlage beheimatet ist. In den meisten Ländern liegt sie für ausländische Investorinnen zwischen 0% und 35%. Manche Staaten unterscheiden außerdem zwischen institutionellen Anlegern und Privatpersonen.
Hier ein Überblick für die Besteuerung von Privatpersonen:
Land (Quellenstaat) | Währung | Art des Gewinns | Steuersatz (in %) |
---|---|---|---|
Belgien | Euro | Dividenden, Zinsen | 30% |
Irland | Euro | Dividenden Zinsen | 25% 20%, Für Privatanleger*: 0% |
Japan | Yen | Dividenden Zinsen | 15% 20% |
Kanada | Kanadischer Dollar | Dividenden, Zinsen | 25% |
Luxemburg | Euro | Dividenden Zinsen | 15% 0% |
Schweiz | Euro | Dividenden, Zinsen | 0% bis 35% |
USA | US-Dollar | Dividenden, Zinsen | 30% |
Vereinigtes Königreich | Pfund | Dividenden Zinsen | 0% 20% |
*gilt für EU-Bürger oder Staaten, mit denen Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat
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Wie kann man die Quellensteuer zurückfordern?
Grundsätzlich fällt auf Gewinne aus Aktien und ETFs auch in Deutschland Kapitalertragsteuer an. Wenn diese Gewinne aus Anlagen stammen, die im Ausland beheimatet sind, erhebt auch dieser Staat ggf. eine Quellensteuer. Es kann also zur Doppelbesteuerung kommen. Unter bestimmten Bedingungen kannst du die gezahlte Quellensteuer zurückfordern.
Dafür gibt es sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). In diesen Abkommen wurde zwischen zwei Ländern vereinbart, wie hoch der Steuersatz auf Kapitalerträge für ausländische Investoren ausfällt und wie viel davon in Deutschland auf die Kapitalertragsteuer angerechnet werden kann.
Zwischen Irland und den USA existiert ein spezielles Abkommen für Fonds: Statt mit 30% werden Fonds mit nur 15% besteuert. Für einen ETF mit Fondsdomizil Irland, der US-Aktien enthält, heißt das: Anlegerinnen bekommen von 100€ Gewinn nicht nur 70€, sondern 85€ an Dividenden. Als Investorin spart man also einiges an Steuer. Aus diesem Grund haben viele Emittenten ihren Sitz nach Irland verlegt.
Je nach Abkommen bekommen Anlegerinnen die Differenz zur deutschen Kapitalertragsteuer erstattet und automatisch gutgeschrieben. Ist das nicht der Fall, muss man selbst ran. Dafür benötigst du in der Regel:
den entsprechenden Rückforderungsantrag (gibt es auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern)
eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung (sofern nicht im Rückforderungsantrag enthalten)
Kapitalertragsrechnung der Bank
Ggf. zusätzliche Formulare je nach Land
Die Unterlagen müssen dann vom zuständigen Finanzamt bestätigt werden. Erst danach kannst du sie bei der Steuerbehörde im Ausland einreichen. Die Rückerstattung von Steuerzahlung im Ausland kann jedoch aufwendig und kompliziert sein. In manchen Fällen kann sich die Rückerstattung über Monate oder sogar Jahre ziehen. Außerdem können Kosten für Gebühren und Porto anfallen.
Durch ein Doppelbesteuerungsabkommen können meist bis zu 15% der Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden. Darum kümmert sich meist die depotführende Bank, aber du kannst die Infos zusätzlich in deine Steuererklärung übertragen. Nutze dafür die Jahressteuerbescheinigung deiner Bank und beachte die Posten „anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer“. Bei Fonds ist es wegen der Teilfreistellung anders: Die Anrechnung der Quellensteuer ist durch die Teilfreistellung bereits abgegolten und es ist kein weiterer Aufwand bezüglich der Steuer nötig.
Hier ein Überblick, wie viel Quellensteuer für Dividenden sich in einigen Ländern auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechnen lassen:
Land | Nationaler Quellensteuersatz | Nach DBA anrechenbar in Deutschland |
---|---|---|
Belgien | 30% | 15% |
Frankreich | 12,8% | 15% |
Kanada | 25% | 15% |
Niederlande | 15% | 15% |
Österreich | 27,5% | 15% |
Schweden | 30% | 15% |
USA | 30% | 15% |
Wie man die Quellensteuer vermeidet
Damit man sich gar nicht erst um die aufwendige und oft sehr komplizierte Rückerstattung der Steuer kümmern muss, gibt es ein paar Punkte, auf die du achten kannst, um eine (höhere) Quellensteuer auf ausländische Gewinne zu vermeiden:
- Fonds vs. Einzelaktie: Fonds haben gegenüber Einzelaktien einen entscheidenden Vorteil: Die Fondsgesellschaft kümmert sich um die richtige Besteuerung und Erstattung. Dafür buchen Fonds die Dividenden plus Erstattung schon direkt mit ein. Sie stehen also zwischen Quellenstaat und Investor. Damit macht sich die Quellensteuer nicht direkt für Fonds-Anlegerinnen bemerkbar, aber sie kann die Performance eines Fonds beeinflussen. Bei Einzelaktien fällt diese Vermittler-Position weg und man muss sich als Investorin möglicherweise selbst um die Rückerstattung der Steuern kümmern.
- Ausgleich durch Teilfreistellung von Fonds: Die Teilfreistellung von Fonds sorgt dafür, dass auf die Gewinne aus bestimmten Fonds ein geringerer Steuersatz erhoben wird, wenn der Freibetrag überstiegen wird. Dadurch entlastet die Teilfreistellung Anleger und kompensiert für die abgezogene Quellensteuer. Es bleibt also mehr Dividende übrig, allerdings kann die Quellensteuer deshalb nicht mehr angerechnet werden.
- Fondsdomizil beachten: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ländern können zu einer geringeren Steuerbelastung für Investorinnen führen. Das gilt für ausgeschüttete Dividenden aus Aktien, aber auch für Fonds. Wenn der Fonds in einem Land beheimatet ist, das ein Doppelbesteuerungsabkommen z.B. mit den USA hat und zudem viele US-Aktien enthält, wird dadurch keine oder weniger Quellensteuer einbehalten. Länder, in denen für Privatanleger keine Quellensteuer anfällt, sind Großbritannien, Liechtenstein, Singapur und Irland.
- Auf Höhe der Quellensteuer achten: Durch Doppelbesteuerungsabkommen kann die Quellensteuer ggf. auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden. Das gilt allerdings nur für Einzelaktien und häufig nur bis zu einer Höhe von 15% Quellensteuer. Wer darauf achtet, nur Aktien aus Ländern zu kaufen, in denen grundsätzlich nicht mehr als 15% Quellensteuer einbehalten wird, spart sich also den Aufwand der Rückerstattung. Zu den Ländern mit Quellensteuer von 15% zählen unter anderem: Japan, Griechenland, Luxemburg, die Niederlande und die USA. Die Bank oder der Broker muss im Falle der USA bei der US-Steuerbehörde IRS als „Qualified Intermediary“ registriert sein, erst dann gilt der Steuervorteil. Ob das bei deinem Broker der Fall ist, kannst du einfach erfragen.
- Replikationsart des ETFs: Eine Ausnahmeregelung im US-Steuergesetz sorgt dafür, dass bestimmte Swap-ETFs nicht mit der Quellensteuer besteuert werden. Sie müssen dazu unter die Klassifizierung „United States IRS 871 (M)“ fallen. Solche Swaps sind damit steuerbefreit und man bekommt die Dividenden vollständig ausgezahlt. Das wirkt sich auch auf die Performance aus: Synthetische ETFs können durch die Steuerbefreiung besser abschneiden als physisch replizierende ETFs.
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