Verlusttöpfe einfach erklärt: Für Aktien und ETFs
💡
- Kapitalerträge werden mithilfe der Kapitalertragsteuer besteuert. Bevor das geschieht, werden aber erst einmal die Verluste und Gewinne miteinander verrechnet und nur die überschüssigen Gewinne werden tatsächlich versteuert.
- Hierzu werden vom Depotanbieter separat Verlust- und Gewinntöpfe geführt. Diese werden noch einmal in Töpfe für „Aktien“ und „Sonstiges“ aufgeteilt.
- Unter die Kategorie „Sonstiges“ fallen Kursgewinne (oder -verluste) aus Fonds, ETFs, Dividendenzahlungen oder Stückzinsen (von Anleihen), unter „Aktien“ nur realisierte Gewinne bzw. Verluste aus Aktienverkäufen.
- Während Gewinne aus dem Topf „Sonstige“ nur mit Verlusten aus diesem verrechnet werden können, können Aktienerträge mit beiden Töpfen verrechnet werden – Aktienverluste allerdings logischerweise nur mit Gewinnen aus demselben Topf.
👉
- Da Verlusttöpfe auch über das Ende eines Kalenderjahres hinaus bestehen, bis sie aufgebraucht sind, benötigst du hierbei nichts weiter zu tun, da der Depotanbieter diesen Vorgang selbst erledigt.
- Du kannst Verlusttöpfe bei einem Depotübertrag mitnehmen – hierzu musst du lediglich das betreffende Feld im Formular auswählen.
- Wer Verluste aus mehreren Depots miteinander verrechnen möchte, kann bei seiner Bank eine Verlustbescheinigung beantragen. Damit werden die jeweiligen Verlusttöpfe auf null gesetzt.
- Vergiss nicht, bei deinem Depot einen Freistellungsauftrag einzurichten, solltest du deinen Sparerpauschbetrag (Steuerfreibetrag) nutzen wollen. Dieser wird nach der Verrechnung der Verlust- und Gewinntöpfe angerechnet.
Steuerliche Verluste werden verrechnet
Laut einer Vorlage des Bundesfinanzhofs an das Bundesverfassungsgericht aus dem Jahre 2021 ist die derzeitige Art der steuerlichen Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus Wertpapiergeschäften (Verlustverrechnungsbeschränkung) verfassungswidrig und steht damit zur Debatte. Aber wie funktioniert diese jetzt? Und könnte eine Änderung zum Vorteil von Privatanlegern sein?
Wer mit Wertpapiergeschäften Erträge erwirtschaftet, muss diese logischerweise versteuern. In Deutschland wird das auf Basis der Kapitalertragsteuer gemacht, welche derzeit 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer beträgt. Allerdings werden nur die Gewinne versteuert und die eventuell angefallenen Verluste mit ihnen verrechnet. Um die Methode der Verrechnung dieser beiden Posten geht es in diesem Ratgeber.
Da die Kapitalertragsteuer (auch als Abgeltungssteuer bekannt) eine Quellensteuer ist, wird sie direkt beim Depotanbieter abgeschöpft. Dieser ist dann auch für die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten zuständig. Grundsätzlich werden die Verluste von Aktien und anderen Wertpapieren (etwa ETFs und andere Fonds, Dividenden oder Zinsen) getrennt verrechnet. Zu diesem Zweck führen Depotanbieter (also Broker oder Banken) 2 getrennte Verlusttöpfe – einen für Aktien und einen für „Sonstiges“. Auf eine dritte Form des Verlusttopfs gehen wir weiter unten im Ratgeber noch näher ein.
Zu diesen Verlusttöpfen kommen noch zwei entsprechende „Steuertöpfe“ – erneut in Aktien und Sonstiges aufgeteilt. Bevor die anfallende Kapitalertragsteuer aus einem Depot also abgeführt wird, werden zwei Schritte durchgeführt:
- Zunächst werden Verlust- und Steuertöpfe miteinander verrechnet. Wie das konkret funktioniert, erklären wir im nächsten Abschnitt.
- Danach wird die übrig bleibende Gewinnsumme mit dem Sparerpauschbetrag gegengerechnet, dem Steuerfreibetrag für Kapitalerträge (welcher gegenwärtig 1.000€ oder 2.000€ für Ehepaare beträgt).
💡
Erst die hiernach verbleibende Summe wird als Berechnungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer verwendet und diese dann direkt vom Broker an den Staat abgeführt. Im Folgenden schauen wir uns die Funktionsweise der Verlust- und Gewinntöpfe, die bei den Depotanbietern separat geführt werden, im Detail an.
Verlusttöpfe und Gewinntöpfe im Überblick
Es gibt drei Arten von Verlusttöpfen:
Verlusttopf Aktien. In diesem werden lediglich die realisierten Verluste aus Aktiengeschäften aufgeführt.
Verlusttopf Sonstiges. In diesen kommen die Verluste aus anderen Wertpapiergeschäften, etwa Stückzinsen (von Anleihen), Verluste aus ETFs und anderen Fonds.
Quellensteuertopf. Dieser dient dazu, die Quellensteuer auf ausländische Kapitalanlagen anrechenbar zu machen.
Solange die Verlustverrechnungsbeschränkung noch besteht, können nur bestimmte Wertpapierverluste mit bestimmten -gewinnen verrechnet werden. Das bedeutet konkret, dass Gewinne aus dem Gewinntopf „Sonstiges“ ausschließlich mit Verlusten aus dem Verlusttopf „Sonstiges“ verrechnet werden können. Erträge aus Aktien können hingegen mit den Verlusten aus beiden Verlusttöpfen verrechnet werden. Verluste aus Aktienverkäufen können wiederum auch nur mit den Gewinnen aus dem Gewinntopf „Aktien“ verrechnet werden.
Das klingt zunächst komplizierter, als es ist. Hier eine grafische Darstellung, die dir das Verständnis erleichtern soll:
Wenden wir das ganze also einmal in einem Beispiel aus der Praxis an.
Beispiel: Verlusttöpfe in der Praxis
Nehmen wir realisierte Aktiengewinne von 500€ in unserem Depot an. Außerdem haben wir durch frühere Aktienverkäufe Verluste von insgesamt 200€ und durch einen ETF-Verkauf einen Verlust von 100€ realisiert. Dementsprechend sind im Verlusttopf „Aktien“ 200€ enthalten und im Verlusttopf „Sonstiges“ 100€.
Unsere Aktiengewinne von 500€ werden mit den im Verlusttopf „Aktien“ aufgeführten 200€ realisierten Verlusten durch Aktienverkäufe verrechnet. Da Aktien auch mit den Verlusten des Verlusttopfs „Sonstiges“ verrechnet werden können, werden die übrigen 300€ Gewinn mit den im Verlusttopf „Sonstiges“ verzeichneten 100€ gegengerechnet. Die jetzt noch bestehenden 200€ Aktiengewinne könnten, falls der Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist, mit diesem verrechnet werden. Ist der Freibetrag bereits ausgeschöpft, würden die 200€ also als Berechnungsgrundlage der Kapitalertragsteuer dienen.
Wären die von uns angenommenen 500€ aber Gewinne aus ETFs oder anderen Fonds, hätten wir sie lediglich mit den 100€ ETF-Verlusten verrechnen können und dann – je nach Ausschöpfung des Sparerpauschbetrags – mit dem Sparerpauschbetrag.
Der Quellensteuertopf
Eine besondere Form des Verrechnungstopfes ist der sogenannte Quellensteuertopf. Ihm kommt die Aufgabe zu, anrechenbare Quellensteuer aus ausländischen Kapitalanlagen aufzuzeichnen, wenn diese nicht auf die Abgeltungssteuer in Deutschland angerechnet werden konnte. Gewinne werden dann noch einmal mit diesem Topf verrechnet.
Verlusttöpfe: Depotübertrag und Jahresende
Bei einem Depotübertrag können die Verlusttöpfe ganz einfach mitübertragen werden. Dies muss im Formular für den Depotübertrag ausgewählt werden. Sobald diese Option ausgewählt wurde, werden die angefallenen Verluste im neuen Depot aufgesetzt und mit den anfallenden Gewinnen wie gewohnt und oben beschrieben verrechnet. Werden hingegen nur einzelne Wertpapiere von einem Depot in ein anderes übertragen, werden die Verlusttöpfe nicht berücksichtigt. Verlusttöpfe werden nur bei einem kompletten Depotübertrag übertragen.
Außerdem bestehen Verlustverrechnungstöpfe auch noch über das Ende des Kalenderjahres hinaus, bis sie aufgebraucht wurden (also mit den jeweiligen Gewinnen verrechnet). Nur wer bei seiner Bank eine Verlustbescheinigung beantragt, zum Beispiel, um die Verluste aus verschiedenen Depots miteinander zu verrechnen, setzt die Töpfe auf „null“. Eine Ausnahme ist der Quellensteuertopf, der am Ende des Kalenderjahres zurückgesetzt wird und wieder von „null“ startet.