Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage
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- Bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) handelt es sich um zusätzliche Leistungen deines Arbeitgebers, die maximal 40€ pro Monat betragen können.
- Die VL stellen eine staatlich subventionierte Anlagemöglichkeit durch deinen Arbeitgeber dar. Für die Anlage des Geldes hast du mehrere Möglichkeiten, etwa Bank- oder Fondssparpläne, Bausparverträge oder die Tilgung einer privaten Immobilienfinanzierung.
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- Informiere dich bei deinem Arbeitgeber, ob dir nach deinem Arbeits- oder Tarifvertrag eine vermögenswirksame Leistung zusteht. Prüfe, ob dein Einkommen unter den Bezugsgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie liegt.
- Als Arbeitnehmer schließt du den Vertrag über die vermögenswirksame Leistung mit deiner gewünschten Anlageform selbst ab. Vergleiche dafür am besten verschiedene Anbieter! Deinem Arbeitgeber legst du nur noch die Bestätigung vor. Danach zahlt dein Arbeitgeber den vereinbarten Beitrag jeden Monat in den laufenden VL-Vertrag ein.
- Die staatliche Förderung wird dann in der Einkommensteuererklärung beantragt – sie wird dir nach Ablauf des VL-Vertrags ausgezahlt.
So funktionieren die vermögenswirksamen Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sollen dir beim Aufbau von Vermögen helfen. Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte können von ihrem Arbeitgeber jeden Monat bis zu 40€ zusätzlich zu ihrem Gehalt erhalten. Das entspricht einer jährlichen Summe von 480€.
Der Vertrag für die VL hat eine Laufzeit von mindestens sieben Jahren. Davon entfallen sechs Jahre auf die Einzahlung, das siebte Jahr ist ein Ruhejahr. Lediglich bei Bausparverträgen ist auch die Spardauer sieben Jahre, ohne Ruhejahr. Zum Ende der Laufzeit kannst du dir das Guthaben auszahlen lassen und darüber frei verfügen. Du kannst es aber auch für deine Altersvorsorge verwenden.
Wie attraktiv die vermögenswirksamen Leistungen sind, zeigt dir ein Rechenbeispiel:
Es lohnt sich also auch, die Sparraten aus eigenen Mitteln aufzustocken, wenn du von deinem Arbeitgeber keine oder nur eine kleine VL bekommst. Gerade wenn du Anspruch auf die staatliche Förderung hast, sparst du mit einem überschaubaren Anteil pro Monat ein kleines Vermögen an. Dieses kannst du nach Ablauf der sieben Jahre für deine Wünsche ausgeben oder für den weiteren Vermögensaufbau nutzen. Natürlich solltest du hierbei bedenken, dass vermögenswirksame Leistungen das Nettogehalt mindern, da sie versteuert werden müssen – mehr dazu weiter unten im Abschnitt zu Steuern und VL.
Staatliche Leistungen sind inklusive
Nicht nur der Arbeitgeber beteiligt sich an dem Aufbau deines Vermögens. Auch der Staat erbringt dazu eine Leistung. Wenn dein Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, bekommst du zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage, von der allerdings vor allem Geringverdiener profitieren. Ausschlaggebend dafür ist dein zu versteuerndes Einkommen, welches nicht mit dem Bruttoeinkommen gleichzusetzen ist. Dein zu versteuerndes Einkommen wird aus deinen Einnahmen abzüglich der Werbungskosten, der Vorsorgeaufwendungen, aller Freibeträge und sonstiger Abzüge ermittelt. Dadurch ist dein zu versteuerndes Einkommen deutlich niedriger als dein Bruttoeinkommen und stellt die Berechnungsgrundlage deiner Einkommensteuer dar.
Vor allem, wenn du eine Familie mit Kindern hast, lohnt es sich zu prüfen, ob du in den Genuss einer Arbeitnehmersparzulage kommen kannst. Dir und deiner Familie können Freibeträge zustehen, die das zu versteuernde Einkommen verringern. Deshalb solltest du auf jeden Fall prüfen, ob du berechtigt bist, die staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage zu erhalten. Die genaue Höhe deines zu versteuernden Einkommens findest du in deinem letzten Steuerbescheid.
Die Arbeitnehmersparzulage bekommst du, wenn du das Geld in einen VL-Fonds- oder ETF-Sparplan, in einen Bausparvertrag oder in die Tilgung einer Baufinanzierung einzahlst. Nur bei der Einzahlung in einen Banksparplan hast du keinen Anspruch auf eine staatliche Förderung.
Einkommensgrenzen und Höhe der Förderung
Bei einem Banksparplan erhältst du keine Förderung durch den Staat. Dafür musst du beim steuerpflichtigen Einkommen logischerweise auch keine Höchstgrenzen beachten. Bei einem Bausparvertrag und der Tilgung eines Bankdarlehens kannst du die Arbeitnehmersparzulage empfangen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen 40.000€ im Jahr nicht überschreitet (80.000€ bei Ehepaaren). Die maximale Förderung liegt pro Jahr bei 9% der eingezahlten Summe und somit bei maximal 43€ pro Jahr. Ehepaare haben Anspruch auf den doppelten Wert, wenn sie in zwei Verträge einzahlen.
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Eine weitere staatliche Förderung, die Wohnungsbauprämie, bekommst du zusätzlich, wenn dein zu versteuerndes Einkommen nicht höher ist als 35.000€ im Jahr (Verheiratete: 70.000€). Mehr zur Wohnungsbauprämie findest du in unserem Artikel zum Bausparen.
Wenn du die VL in einen Aktienfondssparplan oder ETF-Sparplan einzahlst, hast du ebenfalls Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage. Dein zu versteuerndes Einkommen darf dann 40.000€ jährlich nicht überschreiten (80.000€ bei Verheirateten). Mit einem Bruttoeinkommen in Höhe von 50.000€ kannst du durch absetzbare Ausgaben wie Werbungskostenpauschale, Kranken- und Rentenversicherungsbeitrag gut auf ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000€ kommen. Die Förderung des Staates liegt bei 20% der eingezahlten Summe, maximal 80€ im Jahr. Das heißt, eine Sparrate von jährlich höchstens 400€ bzw. monatlich 33,33€ wird gefördert.
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Förderung beantragen
Die staatliche Förderung beantragst du mit deiner Einkommenssteuererklärung. Dazu musst du im entsprechenden Formular nur einen Haken setzen und die „Bescheinigung zu vermögenswirksamen Leistungen“ beifügen. Wenn du das in einem Jahr vergessen hast, ist das nicht schlimm – die Prämie kannst du auch rückwirkend beantragen. Solltest du in einem Jahr die Einkommensgrenzen überschreiten und keine Arbeitnehmersparzulage erhalten, ist auch das nicht dramatisch.
Du kannst in deiner jährlichen Steuererklärung wählen, ob du die Arbeitnehmersparzulage beantragen willst oder nicht. Sofern du in einem Jahr zu viel verdienst, streicht das Finanzamt die Förderung ganz automatisch für das entsprechende Jahr, ohne dass dir daraus Nachteile entstehen.
Übersicht: Förderbeträge und Einkommensgrenzen
Anlageform | Maximales zu versteuerndes Einkommen (Ehepaare) | Arbeitnehmersparzulage Förderung pro Jahr (Ehepaare doppelte Höhe) |
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Banksparplan | - | keine |
Bausparvertrag | 40.000€ (80.000€) | 9% der Einzahlungen, maximal 43€ |
Tilgung eines Immobilienkredites | 40.000€ (80.000€) | 9% der Einzahlungen, maximal 43€ |
Aktienfonds / ETF Sparplan | 40.000€ (80.000€) | 20% der Einzahlungen, maximal 80€ |
Das musst du zu Steuern und Sozialabgaben wissen
Wenn du von deinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen bekommst, musst du dafür Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Die freiwilligen Zahlungen deines Chefs erhöhen nämlich dein Bruttogehalt. Der Arbeitgeber überweist den vollen VL-Betrag auf ein Sparkonto. Im Gegenzug musst du über deine Gehaltsabrechnung Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dein Nettoeinkommen wird sich also etwas verringern, wenn du dich entscheidest, die VL in Anspruch zu nehmen. Da die VL-Zahlungen angelegt werden, solltest du damit Zinsen erwirtschaften. Diese Kapitalerträge sind steuerpflichtig.
Du kannst bei dem Anbieter deines Sparplans einen Freistellungsauftrag einrichten. Sofern die Summe aller Freistellungsaufträge bei allen Banken die zulässige Höchstsumme von 1.000€ für einen Alleinstehenden nicht überschreitet, bleiben die Erträge aus deiner Kapitalanlage steuerfrei. Du kannst den ausgezahlten Betrag auch in eine betriebliche Altersvorsorge, der sogenannten altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL), einzahlen. Du musst dann keine Steuern und Sozialabgaben auf deine vermögenswirksamen Leistungen zahlen. Erst bei der Auszahlung der Rente im Alter fällt eine Steuerzahlung an.
Vermögenswirksame Leistungen aufstocken
Auch bei vergleichsweise niedrigen vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers – im öffentlichen Dienst sind etwa nur 6,65€ monatlich brutto üblich – lohnt es sich, dieses zusätzliche Geld des Arbeitgebers zu nutzen. Noch mehr ergibt es Sinn, aus eigenen Mitteln die vermögenswirksamen Leistungen aufzustocken und damit den eigenen Vermögensaufbau voranzutreiben.
Aber nicht nur aufgrund des einfachen Vermögensaufbaus lohnt sich das Aufstocken: Wer von staatlichen Förderungen profitieren kann, da er unterhalb der Einkommensgrenze verdient, kann diese am effektivsten ausschöpfen, indem er aufstockt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die staatlichen Förderungen prozentual bis zu einer gewissen Höhe ausgegeben werden.
Die 4 Anlagevarianten für deine vermögenswirksamen Leistungen
Grundsätzlich hast du 4 Möglichkeiten, die vermögenswirksamen Leistungen anzusparen. Welche Option für dich am besten geeignet ist, hängt von deiner Wohnsituation, von deinem zu versteuernden Einkommen und auch von deiner Risikobereitschaft ab.
- Die Rückzahlung einer Baufinanzierung oder das Ansparen in einen Banksparplan sind relativ sicher und gut kalkulierbar.
- Ein Fonds- und ETF-Sparplan bringt dir eine höhere Renditemöglichkeit und die höchstmögliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage. Wählst du einen Exchange Traded Fund (ETF) profitierst du außerdem von niedrigen Kosten. Du musst aber auch damit rechnen, dass der Wert deiner Geldanlage schwankt.
- Bei einem Bausparvertrag kommst du unter Umständen in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie, gleichzeitig sind aber die Kosten recht hoch.
- Ein VL-Banksparplan ist dagegen überhaupt nicht förderfähig.
Vermögenswirksame Leistungen als ETF-Sparplan oder Aktienfondssparplan
Wenn du für dein angespartes Geld eine höhere Rendite erhalten möchtest, kommt der Fonds- oder der ETF-Sparplan für dich in Frage. Hier zahlst du dein Geld in einen Investmentfonds oder in einen ETF-Sparplan ein. Die Fondsanteile bzw. ETF-Anteile unterliegen Schwankungen, denn es handelt sich in beiden Fällen um Körbe von Aktien und anderen Anlageklassen. Der zur Verfügung stehende Endbetrag zum Laufzeitende ist aufgrund dieser Schwankungen nicht garantiert.
Aktienfonds und ETFs bringen, gerade bei längerer Laufzeit, eine vergleichsweise höhere zu erwartende Rendite als beispielsweise ein Bausparvertrag oder ein Banksparplan. Je länger der Anlagezeitraum ist, desto wahrscheinlicher ist es insbesondere bei global gestreuten ETFs auch, dass sich die Rendite der mittleren Rendite des Aktienmarkts von 5-7% annähert. Einen Fondssparplan kannst du direkt bei deiner Bank oder bei einem Onlineanbieter wie zum Beispiel Finvesto abschließen. Entscheidest du dich für den Abschluss bei einer Direktbank, sind die Kosten meist deutlich geringer.
Wenn du keine Arbeitnehmersparzulage bekommst, weil du über die Einkommensgrenze hinaus verdienst, bist du übrigens nicht an die Laufzeit von sechs Jahre und an die einjährige Ruhezeit gebunden. Du kannst dein VL-Depot ganz ohne Nachteile auch früher kündigen. Wenn du deine Anlage mehr als sieben Jahre führen möchtest, ist das auch kein Problem. Du bist also mit deiner Geldanlage relativ flexibel und kannst sie ganz nach deinen Wünschen und Möglichkeiten gestalten.
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Als Gegenstück zum ETF kann man aktive Investmentfonds verstehen. Bei einem Fonds mit einem aktiven Management kümmern sich Fondsmanager darum, welche Aktien in einen Fonds aufgenommen oder wieder verkauft werden. Diese aktiv gemanagten Aktienfonds sind recht teuer. Außerdem halten die Fonds nur in den seltensten Fällen ihr Versprechen, auch nach Kosten bessere Renditen als ein marktneutraler, passiver Vergleichsindex zu erzielen. Durch die Kombination aus attraktiver Rendite und geringen Kosten sind ETFs meist die bessere Wahl.
VL zur Tilgung deines Baukredites
Du kannst vermögenswirksame Leistungen ebenfalls gut nutzen, um dein bestehendes Bankdarlehen zu tilgen. Das bietet sich an, wenn du schon eine Immobilie gekauft hast und dafür ein Darlehen aufgenommen hast. Die Zinsen für dein Darlehen sind vermutlich höher als die Rendite deiner vermögenswirksamen Leistung. Deshalb ist es sinnvoll, dein Darlehen möglichst zeitnah zurückzuzahlen.
Beachten musst du, dass es nicht bei jeder Bank zulässig ist, VL als Tilgung einzusetzen. Ob deine Bank damit einverstanden ist, findest du am besten durch ein Gespräch mit deinem Bankberater heraus. Dieser wird dir auch erklären, ob du bestimmte Auflagen oder Fristen einhalten musst. Bei einer selbst bewohnten Immobilie kannst du übrigens noch zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage beantragen, wenn du die Einkommensgrenzen nicht überschreitest.
Der Bausparvertrag als Alternative
Unter einem Bausparvertrag versteht man eine Kombination aus einem Sparplan und einem Baudarlehen für eine Immobilienfinanzierung. Ein Bauspardarlehen ist unter Umständen zu empfehlen, wenn du dir Zinsen für ein Baudarlehen für viele Jahre sichern willst. Allerdings sind die Zinsen für klassische Bankdarlehen heute vergleichbar mit den Zinsen für ein Bauspardarlehen, weswegen dieser Vorteil des Bauspardarlehens erheblich an Bedeutung verloren hat. In Verbindung mit dem Bausparvertrag erhältst du die Arbeitnehmersparzulage, wenn du die Einkommensgrenze nicht überschreitest. Eine weitere Förderung ist die Wohnungsbauprämie. Wenn du verheiratet bist, kann dein Partner ebenfalls einen Bausparvertrag mit VL abschließen. Ihr erhaltet dann für beide Verträge die staatlichen Zulagen, sofern ihr nicht über die Einkommensgrenzen hinaus verdient.
Wenn du einen Bausparvertrag für deine VL wählst, musst du außerdem eine Laufzeit von mindestens sieben Jahren für den Vertrag vorsehen, sofern du die staatliche Förderung in Anspruch nehmen willst. Eine Ruhezeit ist hier also nicht einzuhalten, denn du zahlst sieben Jahre lang in den Vertrag ein. Nach diesen sieben Jahren kannst du das Darlehen nutzen oder das Guthaben auf dein Konto überweisen lassen.
Wenn du dir das Guthaben auszahlen lässt, musst du bedenken, dass du beim Abschluss des Bausparvertrags schon Gebühren für die Inanspruchnahme des Darlehens gezahlt hast, da sich die Abschlusskosten sowohl auf den Sparanteil als auch auf den Darlehensteil bezieht. Diese Gebühren sind dann für dich verloren, wenn du das Darlehen nicht nutzt.
Für wen sich ein Banksparplan lohnt
Ein Banksparplan lohnt sich für dein VL-Sparen, wenn du keinen Anspruch auf die staatlichen Förderungen hast und wenn du eine Anlage mit hoher Sicherheit suchst. Wenn dein Einkommen so hoch ist, dass du keine Arbeitnehmersparzulage bekommst, kann der Banksparplan eine Alternative für dich darstellen. Deine VL-Anlage ist hier sicher investiert. Einen Banksparplan kannst du bei einer klassischen Filialbank eröffnen. Die Zahl der Banken mit VL-Banksparplänen ist derzeit überschaubar. Du musst unter Umständen also etwas suchen, bis du den geeigneten Anbieter findest.
Da die staatliche Förderung entfällt, bist du nicht an die Mindestvertragslaufzeit von sieben Jahren gebunden. Trotzdem bieten die meisten Banken eine Laufzeit von 7 Jahren an. Die Grundverzinsung bei einem Banksparplan ist oft recht gering, da sie sich am Allgemeinen Marktniveau orientiert. Bedenke auch, dass dir durch die Inflation in Kombination mit den Niedrigzinsen effektiv Geld verloren geht.
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Die Rendite von Banksparplänen ist meist besser als bei vergleichbaren Investments wie dem Festgeld. Deshalb ist ein VL-Banksparplan eine interessante Alternative, sofern andere Varianten wie etwa der ETF-Sparplan für dich nicht in Frage kommen.
Fazit: Renditemäßig lohnt sich ein ETF-Sparplan
Welche Version des VL-Sparens für dich optimal ist, hängt von ganz verschiedenen Kriterien ab. Da es sich hier um ein mittelfristiges Investment handelt, solltest du dir gut überlegen, welchen Vertrag du abschließen willst. Außerdem solltest du unbedingt die Konditionen vergleichen.
Hier stehen Kosten und Erträge im Mittelpunkt. Mit den VL baust du aus einer zusätzlichen Leistung deines Arbeitgebers und aus einer staatlichen Förderung ein kleines Vermögen auf, das du nach einigen Jahren für den einen oder anderen Wunsch ausgeben kannst oder das du als Basis für deine Altersvorsorge oder den weiteren Vermögensaufbau einsetzen kannst. Aufgrund der hohen Renditeerwartung bei gleichzeitiger breiten Diversifizierung lohnt sich insbesondere ein Sparplan in Welt-ETFs.