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Girokonto kündigen: So gehst du vor

Stephan Kintrup
Stephan Kintrup
Stand: 13. Oktober 2022
Es gibt viele Gründe, ein Girokonto zu kündigen. Da meistens auf dem Girokonto das Gehalt eingeht und Forderungen häufig durch Lastschriftverfahren beglichen werden, gilt es einiges zu beachten. Daher haben wir dir hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst, damit der Kündigungsprozess deines Girokontos reibungslos verläuft.

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Was du wissen solltest
  • In der Regel kannst du dein Girokonto fristlos kündigen.
  • Die Bank kann höchstens eine Frist von einem Monat in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen.
  • Die Kündigung ist auf verschiedenen Wegen möglich. Sie muss im Wesentlichen deine Kontakt- und Bankdaten sowie den Zeitpunkt der Kündigung enthalten.
  • Nicht nur der Kunde kann das Girokonto kündigen, sondern auch die Bank. Meist beträgt die Kündigungsfrist mindestens 2 Monate.

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Wie du vorgehst
  • Kündige dein Girokonto erst, wenn du deinen gesamten Zahlungsverkehr auf ein anderes Konto übertragen hast. Alternativ kannst du auch den Kontowechselservice deiner neuen Bank nutzen.
  • Um das richtige Girokonto zu finden, empfehlen wir dir unseren Girokonto-Vergleich.
  • Orientiere dich bei der Kündigung an unserer Checkliste, die du im Artikel findest.
  • Besonders einfach kündigst du mit dem vorgefertigten Kündigungsformular deiner Bank oder lässt dies Anbieter wie aboalarm* bequem für dich regeln.

Wie ist die Kündigung des Girokontos rechtlich geregelt?

Nicht nur du kannst dein Girokonto kündigen, sondern häufig auch deine Bank.

Fristen bei deiner Kündigung

Wenn du dein Girokonto kündigen möchtest, geht dies in der Regel fristlos. Für den Kunden ist gesetzlich keine Kündigungsfrist vorgesehen. Möglich ist jedoch, dass die Bank in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Frist von bis zu einem Monat festgelegt hat. Alles darüber hinaus ist unzulässig. Der Kunde muss die Kündigung nicht begründen und es dürfen ihm dadurch keine Kosten entstehen.

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Kündigung durch deine Bank
Möglich ist auch, dass die Bank dir das Konto kündigt. Bei Girokonten ist es üblich, dass die Bank vertraglich eine Kündigungsmöglichkeit hat. Sie muss hierbei jedoch eine Frist von mindestens 2 Monaten einhalten. So hat der Kunde ausreichend Zeit, seinen Zahlungsverkehr auf ein anderes Konto zu übertragen. Im Ausnahmefall kann die Bank außerordentlich kündigen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn es der Bank unzumutbar ist, das Konto weiterzuführen. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sich häufig mögliche Gründe für eine außerordentliche Kündigung. Ein Grund kann sein, dass der Kunde falsche Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat.

Kreditkarte und verbliebene Bankeinlagen kündigen

Wie auch beim Girokonto ändern sich die Serviceleistungen, Rahmenbedingungen und Konditionen ebenso bei Kreditkarten und den übrigen Bankeinlagen. Wer das Girokonto bei einer Bank kündigt, wird meistens auch die Kreditkarte sowie eventuell zusätzlich abgeschlossene Bankeinlagen wie das Sparbuch oder Tagesgeldkonto kündigen. Je nach Bank ist dies auch zwingend erforderlich, wenn das Girokonto gekündigt wird.

Kreditkarte kündigen

Die Kündigung von Kreditkarten ist durch die erste und zweite Zahlungsdiensterichtlinie vereinfacht worden. Seit dem 1. November 2009 können Verbraucher ihren Kreditkartenvertrag jederzeit zum Ende eines Monats kündigen. Diese Regelung gilt für alle Kreditkartentypen, einschließlich Prepaid-Kreditkarten. Die Kündigung der Kreditkarte erfolgt schriftlich. Möglich ist dies vor Ort in der Bank oder per Kündigungsformular, das meistens online abgerufen werden kann. Ansprechpartner für die Kündigung einer Kreditkarte ist immer das Unternehmen, das die Karte ausgestellt oder bei dem sie beantragt wurde. Falls das Kreditinstitut für die Kreditkarte eine Jahresgebühr erhoben hat, hast du als Kunde nach § 675h BGB Anspruch auf eine anteilige Erstattung.

Bankeinlagen kündigen

Die Bedingungen für die Kündigung von Bankeinlagen sind abhängig von der Einlagenart und vom jeweiligen Kreditinstitut. Sichteinlagen, wie Einlagen auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto, sind täglich verfügbar und häufig fristlos kündbar. Unter Spareinlagen fällt z.B. das Bankguthaben auf dem Sparbuch. Die Kündigungsfrist liegt üblicherweise bei 3 Monaten. Termineinlagen, etwa Einlagen auf dem Festgeldkonto, sind nur zur vereinbarten Frist kündbar.

Nach Ablauf der Kündigungsfrist hast du Anspruch auf die sofortige Rückzahlung des Bankguthabens. Anderes gilt, wenn du die Auszahlung vor seiner Fälligkeit wünschst, worauf du allerdings keinen Anspruch hast. Dafür kannst du mit deiner Bank einen sogenannten Schuldabänderungsvertrag schließen.

Meistens verlangt die Bank bei einer vorzeitigen Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung in Form von Zinseinbußen oder anderen Kosten. Daher raten wir dir, die reguläre Kündigungsfrist einzuhalten. Bestenfalls hast du für schlechte Zeiten einen Notgroschen angespart, auf den du jederzeit zugreifen kannst. So bist du auf eine vorzeitige Kündigung nicht angewiesen.

Wie kann ich mein Girokonto kündigen?

Um ein Girokonto zu kündigen, sollte das Kündigungsschreiben folgende Angaben enthalten:

  1. Vorname und Nachname
  2. Die vollständige Wohnanschrift
  3. Angabe der IBAN des Girokontos
  4. Ein klar formuliertes Kündigungsbegehren
  5. Der Zeitpunkt der Kündigung (oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“)
  6. Ort, Datum und Unterschrift

Nicht erforderlich ist es, den Grund für die Kündigung des Girokontos zu nennen. Für den Nachweis ist es wichtig, mit der Kündigungserklärung eine schriftliche Bestätigung der Kündigung anzufordern. Adressiert wird das Kündigungsschreiben an das Kreditinstitut.

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Hier geht’s zu aboalarm
Du benötigst Hilfe bei deiner Konto-Kündigung? Dann kannst du den Kündigungsservice von aboalarm nutzen. Aboalarm ist ein unabhängiges Verbraucherportal, mit dem du einfach, schnell und rechtssicher Verträge verwaltest, widerrufst oder kündigst.

Die Kündigung ist auf verschiedenen Wegen möglich. Was dabei zu beachten ist, erfährst du hier:

  • Eine Kündigung per Einschreiben ist immer möglich, wobei es aus Beweisgründen sinnvoll ist, ein Einschreiben mit Rückschein zu versenden.

  • Oftmals ist eine Kündigung des Girokontos per Fax möglich. Vorteilhaft ist hierbei, dass die Kündigung durch einen Sendebericht dokumentiert wird.

  • Immer häufiger ist eine Kündigung per E-Mail zulässig. Achte dabei darauf, mit der E-Mail-Adresse zu schreiben, die bei der Bank hinterlegt ist. Hänge an die E-Mail dein unterschriebenes Kündigungsschreiben als PDF-Datei an. Es ist empfehlenswert, sich den Zugang der E-Mail beim Kreditinstitut durch eine Lese- oder Empfangsbestätigung nachweisen zu lassen.

  • Das Girokonto kann auch persönlich in der jeweiligen Bankfiliale gekündigt werden. Auch hier ist eine schriftliche Bestätigung wichtig.

  • Vor allem Direktbanken bieten auf Ihren Webseiten Online-Formulare an, mit denen ein Girokonto einfach und schnell gekündigt werden kann. Wenn dies bei deiner Bank möglich ist, empfehlen wir dir dieses Verfahren.

  • Eine Kündigung per Telefon ist aufgrund der fehlenden schriftlichen Dokumentation nicht möglich.

Girokonto in 8 Schritten kündigen

Vor der Kündigung des Girokontos steht die Suche nach einem neuen und besseren Girokonto. Unterschiede gibt es in Bezug auf die Serviceleistungen, die Zinshöhe und die Kosten.

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Zum Vergleich
Welches Girokonto zu dir am besten passt, kannst du mit unserem Girokontenvergleich herausfinden.

Damit die Kündigung des Girokontos reibungslos und fehlerfrei abläuft, solltest du auf folgendes achten:

  • Kündigungsfrist
    Das Konto kann in der Regel fristlos gekündigt werden. Möglich ist jedoch, dass in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank eine Frist von bis zu einem Monat vereinbart ist. Alles darüber hinaus ist unzulässig.
  • Anderes Konto bereit haben
    Für deinen bargeldlosen Zahlungsverkehr benötigst du mindestens ein Girokonto. Daher solltest du dein Girokonto erst kündigen, wenn dein gesamter Zahlungsverkehr über ein anderes Konto läuft. Falls du noch kein anderes Konto hast, eröffne zuerst ein neues Girokonto.
  • Dispo tilgen
    Das bisherige Girokonto kann in der Regel erst gekündigt werden, wenn ein in Anspruch genommener Dispositionskredit (der „Dispo“) vollständig getilgt ist. Demnach muss das Girokonto oftmals zum Zeitpunkt der Kündigung ausgeglichen sein.
  • Einzahlungen umstellen
    Alle regelmäßigen Einzahlungen, z.B. vom Arbeitgeber, müssen vom bisherigen auf das neue Girokonto umgestellt werden. Dafür müssen alle Beteiligten über deine neue Bankverbindung informiert werden.
  • Daueraufträge und Lastschriften umstellen
    Auch Daueraufträge und Lastschriftmandate müssen auf die neue Bankverbindung umgestellt werden. Dazu zählen unter anderem die Mietzahlungen, Strom- und Gaskosten, Telefonkosten, Versicherungen, Rundfunkbeitrag, Vereinsmitgliedschaften und Ratenzahlungsverträge.
  • Zahlungsdaten in Online-Shops
    Zahlungsdaten in Online-Shops aktualisieren: Auch wenn die Bank einen Großteil der Datenübertragung übernimmt, musst du zum Beispiel bei Online-Shops selbst aktiv werden und die alten durch die neuen Zahlungsdaten ersetzen.
  • Restguthaben
    Abschließend wird ein mögliches Restguthaben von deinem bisherigen auf dein neues Girokonto überwiesen. Entweder überweist du selbst oder du forderst deine Bank in der Kündigung dazu auf.
  • Schriftlich kündigen
    Es ist sinnvoll, mit der Kündigung des bisherigen Girokontos so lange zu warten, bis alle Umstellungen erfolgreich abgewickelt sind. Orientiere dich bei der Kündigung an den obigen Empfehlungen. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Kündigung des Girokontos schriftlich zu bestätigen, während du im Gegenzug zur Rückgabe oder Vernichtung der Girocard verpflichtet bist. Der Kündigungsvorgang ist abgeschlossen, sobald die Kündigungsbestätigung bei dir eingetroffen ist. Geschieht dies nicht, solltest du noch einmal nachhaken.

Kontowechselservice als Alternative

Anstatt deinen gesamten Zahlungsverkehr selbst umzustellen, kannst du auch den Kontowechselservice deiner neuen Bank nutzen. Seit 2016 müssen ihn alle Banken anbieten, um den Wechsel zu erleichtern. Dies geschieht mit von der Bank erstellten Listen, die alle regelmäßigen Kontobewegungen – Lastschriftmandate, Daueraufträge und Geldeingänge – der vergangenen Monate enthalten, die an die neue Bank weitergegeben werden. Alles, was du dazu wissen musst, kannst du in unserem Ratgeber über den Kontowechsel nachlesen.

Checkliste für die Kündigung des Girokontos

Hier sind alle notwendigen Schritte für die Kündigung eines Girokontos in einer Checkliste zusammengefasst:

  • Kündigungsmodalitäten des bisherigen Girokontos klären

  • Negativen Kontostand ausgleichen

  • Daueraufträge umstellen

  • Lastschriftmandate ändern

  • Beachte typische Zahlungen, wie Mietzahlungen, Strom- und Gaskosten, Telefonkosten, Versicherungen, Rundfunkbeitrag, Vereinsmitgliedschaften und Ratenzahlungsverträge.

  • Bei Zahlungseingängen Adressaten informieren

  • Oder einfacher: Kontowechselservice nutzen

  • Kontodaten bei Online-Shops ändern

  • Restguthaben auf das neue Girokonto selbst überweisen oder die alte Bank in der Kündigung dazu auffordern

  • Kündigung des bisherigen Girokontos und Rückgabe oder Zerstörung der Girocard

  • Schriftliche Bestätigung der Kontoauflösung

Insgesamt ist es einfacher geworden, ein Girokonto zu kündigen. Das liegt an den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen wie dem Zahlungskontengesetz, das den Kontowechsel erleichtert. Außerdem profitierst du von unserem Girokontenvergleich, der die Suche nach dem passenden Girokonto deutlich erleichtert. Der eigentliche Kündigungsprozess wird durch ein vorgefertigtes Kündigungsformular, z.B. von den Banken selbst oder Anbietern wie aboalarm, deutlich erleichtert.

Weitere Ratgeber zum Thema:

Häufig gestellte Fragen

Gibt es einen Kündigungsservice, um das Girokonto zu kündigen?

Wie lange dauert eine Kündigung des Girokontos?

Über welche Wege kann ich eine Kündigung des Girokontos einreichen?

Welche Daten müssen bei der Kündigung meines Girokontos mitgeteilt werden?

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