So kannst du deine Abgeltungssteuer berechnen
Auf alle Kapitalerträge aus Geldanlagen musst du Abgeltungssteuer zahlen, die pauschal mit 25% berechnet wird. Diese Steuer musst du also in der Anlagestrategie berücksichtigen. Mit unserem Abgeltungssteuer-Rechner kannst du berechnen, wie viel Abgeltungssteuer du genau zahlen musst.
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Was ist die Abgeltungssteuer?
Unter der Abgeltungssteuer, die früher auch als Kapitalertragsteuer bezeichnet wurde, versteht man die Steuerabgaben, die du auf Kapitalerträge leisten musst. Kapitalerträge sind alle Gewinne aus Geldanlagen.
Die Abgeltungssteuer sollte als Nachfolger der Kapitalertragsteuer Anleger entlasten und die steuerliche Berücksichtigung vereinfachen. Bis 2009 mussten Kapitalerträge bei der Steuererklärung in der der Anlage KAP angegeben werden. Hier wurden sie zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Es fielen die Kapitalertragsteuer, die Zinsabschlagsteuer und - damals wie heute - auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an. Anleger, deren persönlicher Steuersatz über 25% lag, wurden dadurch steuerlich erheblich belastet.
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Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge beträgt pauschal 25%. Allerdings werden auf die Abgeltungssteuer außerdem der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer erhoben. Daraus ergeben sich folgende Prozentsätze für die Abgeltungssteuer:
Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer: 26,38%
Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und 8% Kirchensteuer: 27,82% (in Bayern und Baden-Württemberg)
Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und 9% Kirchensteuer: 27,99% (in allen übrigen Bundesländern)
Willst du die Abgeltungssteuer berechnen, darfst du allerdings den Freibetrag nicht vergessen. Bei diesem Freibetrag, auch als Sparerpauschbetrag bekannt, handelt es sich um einen gewissen Anteil des Kapitalertrags, den du steuerfrei behalten darfst. Bei Singles beträgt der Sparerpauschbetrag 1.000€, bei verheirateten Paaren 2.000€. Dieser muss über den Freistellungsauftrag bei deinem zuständigen Geldinstitut hinterlegt werden.
Alternativ kannst du auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen und bei deinem Broker oder deiner Bank hinterlegen. Mit der Nichtveranlagungsbescheinigung bescheinigt das Finanzamt, dass für eine natürliche oder juristische Person keine Einkommens- oder Körperschaftssteuer entstehen wird, weil die Einnahmen sich im Bereich der Steuerfreiheit bewegen.
Darauf musst du Abgeltungssteuer zahlen
Die Abgeltungssteuer fällt auf verschiedene Arten von Kapitalerträgen an. Diese bringen unterschiedliche Voraussetzungen mit, unter denen sie steuerlich bewertet werden. Wir schlüsseln im Folgenden alle Kapitalerträge, auf die du Abgeltungssteuer zahlen musst, für dich auf.
Aktien
Die Abgeltungssteuer fällt auf alle Kursgewinne und Dividenden an, unabhängig von der Haltedauer der Aktien.
Anleihen
Sämtliche Zinsen und Kursgewinne müssen im Rahmen der Abgeltungssteuer versteuert werden.
Bankeinlagen
Seit 2009 fallen sämtliche Zinsen aus Bankanleihen unter die Abgeltungssteuer.
Dachfonds
Für Dachfonds gelten unterschiedliche Voraussetzungen: Hast du die Anteile an einem Dachfonds vor 2009 erworben, gilt für die Kapitalerträge die Rechtslage zur Zeit der Anschaffung so lange, bis du dir das Geld auszahlen lässt und es neu anlegst. Erträge aus Dachfonds, an denen du nach dem 31.12.2008 Anteile erworben hast, unterliegen komplett der Abgeltungssteuer.
Finanzinnovationen
Alle Kursgewinne werden bei der Abgeltungssteuer berücksichtigt.
Kapitallebensversicherungen
Auch bei Kapitallebensversicherungen gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, die entscheiden, ob die Erträge der Abgeltungssteuer unterliegen oder nicht.
Beträgt die Laufzeit des Versicherungsvertrages weniger als zwölf Jahre und lässt du dir die Kapitalerträge vor deinem 60. Lebensjahr auszahlen, fallen auf alle Kapitalerträge 25% Abgeltungssteuer an.
Lässt du dir sämtliches Kapital und alle Erträge auf einmal auszahlen, kann diese Auszahlung steuerfrei sein. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hat, der Vertragsbeginn vor dem 01.01.2005 liegt, als Todesfallleistung mindestens 60% der Versicherungssumme ausgezahlt werden und du mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt hast.
Bei Verträgen, die nach dem 01.01.2005 geschlossen worden sind, kann die Hälfte der Erträge zum persönlichen Steuersatz, also zum Steuersatz der persönlichen Einkommenssteuer, versteuert werden, wenn der Vertrag länger als 12 Jahre läuft und du dir die Erträge erst nach dem 60. Lebensjahr auszahlen lässt. Das bedeutet, hier können auch weniger als 25% Abgeltungssteuer anfallen.
Zertifikate ohne Kapitalgarantie
Alle Erträge aus diesen Zertifikaten werden von der Abgeltungssteuer erfasst. Einzige Ausnahme: Erträge aus Risikozertifikaten, die du vor dem 15. März 2007 gekauft hast und deren Haltedauer mindestens ein Jahr beträgt, sind steuerfrei.
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge im Ausland
Auch auf Kapitalerträge, die du im Ausland erzielst, musst du Abgeltungssteuer zahlen. In welcher Form das passiert, hängt davon ab, wo die zuständige Bank ihren Sitz hat. Bei Banken im Inland werden die im Ausland erzielten Kapitalerträge direkt abgeführt, du brauchst dich also um nichts weiter kümmern.
Bei einem Konto oder Depot im Ausland hingegen erfolgt keine automatische Freistellung. Hier musst du die erzielten Kapitalerträge in der Anlage KAP der Steuererklärung eintragen. Die Versteuerung erfolgt im Rahmen der Steuererklärung.
Kapitalertragsteuer vs. Abgeltungssteuer - Das ist der Unterschied
Die Begriffe Abgeltungssteuer und Kapitalertragsteuer werden von vielen Personen mittlerweile synonym verwendet. Trotzdem besteht dahingehend ein Unterschied, dass die Kapitalertragsteuer genau betrachtet nur eine Form der Abgeltungssteuer ist. Sie wurde bis 2009 erhoben und dann von der Abgeltungssteuer abgelöst.
Bis zum 31.12.2008 galt für die Versteuerung von Kapitalerträgen ein prozentualer Abschlag auf verschiedene Erträge. Das bedeutet, auf Dividenden zahlte man 20% Kapitalertragsteuern, auf Zinsen aus Kapitalanlagen 30% Zinsabschlagsteuer und auf anonyme Tafelgeschäfte fielen 35% Kapitalertragsteuern an.
Mit dem 01.01.2009 wurden die Kapitalertragsteuer und die Zinsabschlagsteuer dann zur Abgeltungssteuer zusammengefasst, um die Versteuerung der Erträge zu vereinfachen.
Abgeltungssteuer-Rechner im Detail erklärt
Willst du die Abgeltungssteuer für deine Kapitalerträge berechnen, hilft dir unser Abgeltungssteuer-Rechner. Er berechnet zwei Dinge für dich:
Die Kapitaleinkünfte vor Steuern, wenn du wissen willst, wie viele Erträge du in Summe erzielen musst, um gewisse Einkünfte nach der Versteuerung zu erhalten.
Die Kapitaleinkünfte nach Steuern, die dir schließlich aus deinen gesamten Erträgen nach der Versteuerung übrigbleiben.
Damit der Rechner die gewünschten Summen ermitteln kann, musst du verschiedene Angaben machen. Trage hierfür den Kapitalertrag ein, entweder vor Steuern oder nach Steuern. Außerdem kannst du angeben, ob du einen Freistellungsauftrag erteilt hast und so von dem Steuerfreibetrag von 1.000€ (Singles) oder 2.000€ (Ehepaare) profitierst. Stelle darüber hinaus ein, ob du kirchensteuerpflichtig bist und ob eine Teilfreistellung für Aktien in Frage kommt.
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Kommt außerdem die Kirchensteuer dazu, wird auch diese erhoben. Da die Kirchensteuer aber als Sonderausgabe abzugsfähig ist und damit von der Abgeltungssteuer an sich abgezogen wird, wird die Formel etwas komplizierter. Je nach Bundesland musst du 8% (Bayern und Baden-Württemberg) oder 9% (restliche Bundesländer) Kirchensteuer veranschlagen, die auf die Abgeltungssteuer erhoben wird. Das bedeutet, die Formel sieht folgendermaßen aus:
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Diese Beträge, also 24,51% bzw. 24,45% addierst du mit dem Anteil für die Solidaritätszuschlag, also 1,35% und dem Anteil für die Kirchensteuer von 1,96% bzw. 2,2%. So erhältst du den richtigen Prozentsatz für die Abgeltungssteuer.
Kapitaleinkünfte nach oder vor Steuern
Um die Abgeltungssteuer zu berechnen, kannst du in unserem Rechner zwischen Kapitaleinkünften vor Steuern oder Kapitaleinkünften nach Steuern wählen. Bei den Kapitaleinkünften vor Steuern handelt es sich um die Reinerträge, das sind also alle Einkünfte aus deinen Geldanlagen, die du generierst, bevor sie versteuert werden.
Bei den Kapitaleinkünften nach Steuern hingegen sind die Steuern schon abgezogen worden. Diesen Ertrag kannst du nach der Steuererklärung behalten.
Die Steuern, die hierbei berücksichtigt werden, sind die Abgeltungssteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.
Freistellungsauftrag
Für die Abgeltungssteuer kannst du bei der Bank oder deinem Depot-Betreiber den sogenannten Freistellungsauftrag beantragen. Hierbei handelt es sich quasi um die Mitteilung an die Bank, dass sie die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt abführen dürfen, sofern sie höher ist als der für dich geltende Freibetrag. Gleichzeitig teilst du also mit, dass du von deinem Sparerpauschbetrag Gebrauch machen möchtest und sie diese Beträge steuerfrei stellen sollen.
Das Formular hierfür erhältst du bei der Bank oder Broker. Entweder druckst du es bei der Kontoeröffnung direkt mit aus oder du forderst es online an. Du kannst es dann ausgefüllt und unterschrieben bei der Bank abgeben. Manche Banken oder Broker stellen es auch komplett online zur Verfügung.
Kirchensteuerpflicht
Wenn du Mitglied in der katholischen oder evangelischen Kirche bist, musst du von deinem Bruttolohn die Kirchensteuer entrichten. Diese wird ausgehend vom Lohnsteuersatz berechnet und beträgt je nach Bundesland 8% (Bayern oder Baden-Württemberg) oder 9% (restliche Bundesländer). Der Lohnsteuersatz als Grundlage für die Kirchensteuer bestimmt sich mit deiner Steuerklasse. Mehr Infos dazu bekommst du bei unserem Kirchensteuer-Rechner.
Teilfreistellung bei Aktienfonds berücksichtigen
Für Erträge aus Aktienfonds, gilt, dass 30% der Erträge für private Anleger steuerfrei bleiben dürfen. Bei Erträgen aus sogenannten Mischfonds, die aus mindestens 25% Aktien bestehen, bleiben 15% der Erträge steuerfrei. Wichtig ist, dass es sich um inländische Erträge handelt. Dann bleiben aber nicht nur die Ausschüttungen, sondern auch Gewinn aus Veräußerung und die sogenannten Vorab-Pauschalen steuerfrei.
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Abgeltungssteuer-Rechner: Ergebnis erklärt
Hast du alles in den Abgeltungssteuer-Rechner eingetragen, errechnet dieser die Abgeltungssteuer. Im Ergebnis schlüsselt er die einzelnen Anteile für die Abgeltungssteuer nach der obigen Formel, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer auf. Dies addiert der Rechner anschließend zur Gesamtbelastung. Übrig bleibt dein Ertrag nach bzw. vor Steuern.
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