Arbeitszeitrechner: So viel arbeitest du wirklich
Mit unserem Arbeitszeitrechner findest du heraus, wie lange du täglich tatsächlich arbeitest. Aber auch für eine Woche, einen Monat oder ein Jahr kannst du deine tatsächliche Arbeitszeit berechnen. So behältst du vor allem bei flexiblen Arbeitszeiten den vollen Durchblick.
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Wie funktioniert der Arbeitszeitrechner?
Mit dem Arbeitszeitrechner berechnest du deine tatsächliche Arbeitszeit. Diese brauchst du beispielsweise, wenn du mit unserem Stundenlohnrechner deine Arbeitszeit berechnen willst.
In unserem Arbeitszeitrechner musst du vier Angaben machen, um deine Arbeitszeit berechnen zu können:
Trage ganz oben deinen Arbeitsbeginn ein. Hierfür erfasst du einfach minutengenau die Uhrzeit, zu der du mit der Arbeit begonnen hast.
Im nächsten Schritt erfasst du deine Pausen. Der Arbeitszeitrechner kann bis zu fünf Pausenzeiten berücksichtigen. Trage deine Pausen minutengenau in das entsprechende Feld ein. Gesetzliche Pausenzeiten berücksichtigt der Arbeitszeitrechner nicht, sondern nur die tatsächlich genommenen Pausen.
Als nächstes musst du dein Arbeitsende eintragen. Halte die genaue Uhrzeit fest, zu der du deine Arbeit beendet hast.
Der letzte Schritt ist die Auswahl, für wie viele Arbeitstage du deine Arbeitszeit berechnen möchtest. Du kannst hierbei einen einzigen Arbeitstag tracken, du kannst die Arbeitszeit aber auch für einen ganzen Monat oder ein ganzes Jahr berechnen. Bedenke hierbei, dass du bei der Berechnung eines Monats oder eines Jahres nicht einfach 30 oder 365 Tage eintragen kannst. Feiertage, Wochenenden und auch Urlaubstage müssen abgezogen werden.
Arbeitszeit und Freizeit auf einen Blick
Hast du alle Angaben eingetragen, berechnet der Arbeitszeitrechner, wie lange du tatsächlich gearbeitet hast. Das Ergebnis wird dir graphisch dargestellt:
Der Arbeitszeitrechner schlüsselt dabei nicht nur deine Arbeitszeit auf, sondern stellt auch deine entsprechend verbleibende Freizeit dar. Neben der Angabe in Stunden und Minuten erhältst du ein Kreisdiagramm: Die Arbeitszeit wird in Rot dargestellt, die Freizeit in Blau. Du bekommst also auf einen Blick gezeigt, wie sich deine verfügbare Zeit verteilt. Allerdings solltest du daran denken, dass du von deiner Freizeit die Nächte abziehen solltest, also die Zeit, in der du schläfst. Auch längere Arbeitswege können die dargestellte Freizeit subjektiv verkürzen. Im Beispiel oben wollten wir die Wochenarbeitszeit berechnen und sind von einem Arbeitsbeginn um 8:30 Uhr und einem Arbeitsende um 17:00 Uhr ausgegangen. Als Pausenzeiten haben wir eine Frühstückspause von 15 Minuten und eine Mittagspause von 45 Minuten angegeben.
Das sagt das Gesetz zum Thema Arbeitszeit
Der Arbeitszeitrechner kann dir dabei helfen, zu kontrollieren, ob deine tatsächlich Arbeitszeit auch den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Diese sind im Arbeitszeitgesetz, kurz ArbZG, geregelt. Dieses Gesetz dient vor allem dazu, deine Gesundheit als Arbeitnehmer zu schützen und flexible Arbeitszeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich zu regulieren.
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Dieser Paragraph enthält auch eine Ausnahme: Wird die Arbeitszeit innerhalb von bis zu 24 Wochen wieder ausgeglichen, dürfen Arbeitnehmer phasenweise auch bis zu 10 Stunden pro Arbeitstag arbeiten. Innerhalb dieser 24 Wochen darf die durchschnittliche Arbeitszeit dann aber nicht höher sein als 8 Stunden pro Tag.
Gemäß §87 Abs. 1 Ziffer 2 BetrVG können Betriebsräte an der Gestaltung der maximalen Arbeitszeit pro Tag aktiv mitwirken. Ausnahmen gelten gemäß Jugendschutzgesetz und Mutterschutzgesetz für Jugendliche sowie für Schwangere und Mütter, die stillen. In §7 ArbZG ist außerdem geregelt, dass Ausnahmen von den gesetzlichen Regelungen in Tarifverträgen getroffen werden können. Das betrifft etwa die Regelung von Schicht- oder Bereitschaftsdiensten.
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So viel Pause steht dir zu
Dass du im Arbeitszeitrechner Pausen eintragen musst, liegt daran, dass auch Pausen im Arbeitszeitgesetz geregelt sind. Das Gesetz sieht in §4 vor, dass du nach mehr als sechs Stunden Arbeitszeit eine mindestens 30-minütige Pause einlegen musst. Arbeitest du länger als neun Stunden, musst du insgesamt mindestens 45 Minuten Pause machen. Diese 45 Minuten darfst du allerdings auch auf mehrere Pausen verteilen.
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Sollte dein Arbeitgeber mit einer elektronischen Zeiterfassung arbeiten, ist es sehr wahrscheinlich, dass diese die gesetzlichen Pausenzeiten automatisch abzieht, selbst wenn du keine Pause gemacht hast. Dabei wird allerdings nur die Zeit abgezogen, die sich oberhalb der sechs oder neun Stunden Arbeitszeit befindet. Arbeitest du etwa sechs Stunden und 20 Minuten, werden dir 20 Minuten als Pausenzeit abgezogen, sodass deine reine Arbeitszeit sechs Stunden beträgt. Bei neun Stunden und 35 Minuten wären es entsprechend 35 Minuten, die dir als Pausenzeiten abgezogen werden.
Im Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber auch längere Pausen anordnen als im Gesetz vorgeschrieben. Ist dies der Fall, gilt die dort angegebene Ruhezeit als verbindlich.