Krankengeldrechner: Wie hoch ist mein Krankengeld?
Eine plötzliche Krankheit kann jeden treffen. Wenn du Angestellter oder Arbeitnehmer bist, brauchst du jedoch nicht gleich Angst um deine Existenz zu haben. In diesem Fall bist du gesetzlich abgesichert, da dir deine Krankenkasse nach dem Ablauf von 6 Wochen, in denen du von deinem Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung erhältst, weiterhin Geld zahlt. Damit du weißt, welchen Betrag du dann erhältst, kannst du dein Krankengeld berechnen.
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Krankengeld: ab wann und wie lange?
Krankengeld erhältst du ab der siebten Woche deiner Erkrankung – vorausgesetzt, du hast eine ärztliche Bescheinigung über deine Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Andernfalls solltest du schnellstmöglich zum Arzt gehen und dir diese besorgen. Wichtig ist zudem, dass du den Krankenschein umgehend sowohl bei deinem Arbeitgeber als auch bei der Krankenkasse einreichst. Erst, wenn diese von deiner Krankmeldung wissen, kann die Zahlung des Krankengeldes in die Wege geleitet werden.
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Die Voraussetzung hierfür ist, dass du bereits mindestens 29 Tage in der Firma beschäftigt bist. Ist das nicht der Fall, springt die Krankenkasse ab der 1. Woche deiner Krankheit ein und zahlt dir Krankengeld.
Wann zahlt die Krankenkasse das Krankengeld?
Sobald der Krankenkasse die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, wird der Anspruch auf Krankengeld geprüft. Es wird ab der 7. Woche der Krankschreibung für jeden Kalendertag gezahlt, an dem du krankgeschrieben bist. Bei einer Krankschreibung über einen vollen Monat werden bei der Berechnung 30 Tage zugrunde gelegt.
Anspruch auf Krankengeld hast du immer dann, wenn du bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist. Anders sieht es bei Selbstständigen aus. Diese können sich für eine gesetzliche oder private Krankenkasse entscheiden und bei der PKV zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Bei günstigen Tarifen besteht oft kein Anspruch auf Krankengeld.
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Dies gilt übrigens auch für kürzere Krankschreibungen. Schließlich ist auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein voraussichtliches Datum des Endes der Krankschreibung angegeben. Es kann also vorkommen, dass du deiner Arbeit eher wieder nachgehst oder ein neuer Krankenschein ausgestellt wird. Auf diese Weise soll unnötiger Aufwand vermieden werden, der durch Rückzahlungen entstehen würde.
Das kommt nach dem Krankengeld
Hast du für 72 bzw. maximal 78 Wochen Krankengeld bezogen, erhältst du von deiner Krankenkasse kein Geld mehr. Stattdessen kannst du das sogenannte „Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit“ bei der Agentur für Arbeit beantragen. Steht darüber hinaus fest, dass du wegen deiner Erkrankung deinen Job nicht mehr ausüben kannst, hast du das Recht, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Diese steht dir allerdings nur dann in vollem Umfang zu, wenn du weniger als drei Stunden am Tag einer Arbeit nachgehen könntest. Die Art der Arbeit spielt dabei keine Rolle. Es ist folglich egal, welchen Job du vor deiner Erkrankung hattest.
Hast du eine Berufs- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, kannst du bei der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auch von dieser eine monatliche Zahlung erhalten. Welche Bedingungen hierfür erfüllt sein müssen, ist in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben. Des Weiteren kann die Höhe der Auszahlung bei Vertragsabschluss individuell geregelt werden. Wenn du dir im Voraus ein paar Minuten Zeit für den Krankengeldrechner nimmst, hilft dir dies, abzuschätzen, wie hoch die monatliche Auszahlung sein muss, damit du deinen aktuellen Lebensstandard halten kannst.
Während du Krankengeld beziehst, bleibst du übrigens beitragsfrei bei deiner Krankenkasse weiter versichert. Beziehst du später Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit, übernimmt die Agentur für Arbeit deine Beiträge.
Wie wird die Höhe des Krankengeldes berechnet?
Die Höhe des Krankengeldes ist abhängig von deinem Einkommen. Im Normalfall bekommst du 70% deines Bruttoeinkommens. Gleichzeitig darf es nicht mehr als 90% deines Nettoeinkommens betragen. Weihnachtsgeld und andere Bonuszahlungen fließen bei der Berechnung mit ein.
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Wichtig zu wissen ist außerdem, dass eine gesetzliche Höchstgrenze für den Betrag des Krankengeldes festgelegt wurde. Diese liegt derzeit bei 109,38€ pro Tag. Wie viel Krankengeld dir zusteht, kannst du mit unserem Krankengeldrechner herausfinden.
So funktioniert der Krankengeldrechner
Damit du dein Krankengeld berechnen kannst, musst du nur ein paar Daten in den Krankengeldrechner eingeben. Trage hierfür zunächst Folgendes ein:
Monatsbruttolohn
Monatsnettolohn
Weihnachts- oder Urlaubsgeld bzw. sonstige Bonuszahlungen
Einkommensart (Festgehalt oder Stundenlohn)
Als Nächstes musst du angeben, für welches Jahr du das Krankengeld berechnen möchtest. Hierbei hast du Wahl zwischen dem aktuellen und dem nächsten Jahr. Das ist wichtig, da sich Sozialversicherungssätze, Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen je nach Jahr ändern. Zuletzt musst du auswählen, ob du älter als 23 Jahre und kinderlos bist oder nicht. Personen mit Kindern bekommen einen leicht höheren Betrag durch gesenkte Pflegeversicherungssätze. Es handelt sich hierbei aber nur um wenige Euro.
Mit einem Klick auf „Berechnen“ erfährst du, wie viel Krankengeld dir im Falle einer Krankschreibung zusteht – aufgeschlüsselt nach monatlichem und täglichem Betrag. Darüber hinaus erfährst du, wie hoch deine monatliche Netto-Lücke ist. Zum besseren Verständnis wird dir diese am unteren Ende der Seite auch grafisch dargestellt.
Was bedeutet „Netto-Lücke“ im Krankengeldrechner?
Bestimmt ist dir aufgefallen, dass beim Krankengeldrechner eine Netto-Lücke angezeigt wird. Diese beschreibt, wie viel weniger Geld du täglich bzw. monatlich zur Verfügung hast, wenn du anstelle deines Gehalts Krankengeld bekommst.
Dabei gilt: Je höher dein Verdienst ist, desto mehr Geld wird dir bei der Inanspruchnahme des Krankengeldes fehlen. Desto größer ist also die sogenannte „Netto-Lücke“. Ein Beispiel:
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Bei einem Nettolohn von 3000€ (Bruttolohn 5400€), beträgt die Netto-Lücke rund 625€. In diesem Fall musst du ebenfalls mit rund 20% weniger Geld auskommen. In Summe ist der Betrag, auf den du verzichten musst, aber dreimal so hoch.
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