Mwst Rechner: Mehrwertsteuer einfach berechnen
Mit der Mehrwertsteuer ist jeder Verbraucher in Deutschland konfrontiert, da es sich hierbei um eine Konsumentensteuer handelt. Das bedeutet, dass diese Steuer beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen vom Verbraucher getragen werden muss. Mit unserem Mehrwertsteuerrechner kann man unkompliziert die anfallende Mehrwertsteuer auf einen Nettobetrag berechnen und ebenso bei einem Bruttobetrag kalkulieren, wie hoch der Anteil der Mehrwertsteuer und der des Nettobetrags ist.
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Was ist die Mehrwertsteuer?
Wir haben den Mehrwertsteuerrechner gebaut, um ein simples Tool anzubieten, mit dem ohne großen Aufwand die Mehrwertsteuer für Netto- und Bruttobeträge kalkuliert werden kann. Aber worin besteht die Mehrwertsteuer überhaupt?
Die Mehrwertsteuer ist eine besondere Steuer, die bei verkauften Waren oder Dienstleistungen anfällt. Sie wird bei jedem Kauf oder Verkauf – egal ob an gewerbliche und private Käufer – gezahlt. Durch ein System der Verrechnung von Einnahmen und Ausgaben beim Finanzamt übernimmt am Ende der Endverbraucher die Mehrwertsteuer, während die beteiligten Unternehmen als Vertreter des Finanzamtes fungieren.
Mehrwertsteuer und Vorsteuer berechnen – ein Beispiel
Ein Beispiel erklärt die Mehrwertsteuer. Es lässt sich einfach im Mehrwertsteuerrechner nachkalkulieren. Ein Unternehmer verkauft Holzwaren im Wert von 100€ an einen anderen Unternehmer, der daraus einen Stuhl herstellt. Er erhebt davon 19% Mehrwertsteuer, die er auch explizit ausweist, also 84,03€ netto und 15,97€ Mehrwertsteuer. Der nächste Unternehmer verarbeitet die Holzwaren dann zum Stuhl, den er an einen Händler verkauft. Er nimmt für den Stuhl 500€ brutto, also 420,17€ netto und 79,83€ MwSt. Die erstmals gezahlte Mehrwertsteuer kann der Unternehmer einbehalten (dies nennt sich Vorsteuer), weswegen er insgesamt lediglich die Differenz, also 63,86€ ans Finanzamt abführen muss.
Mehrwertsteuerrechner erklärt
Unser Mehrwertsteuerrechner funktioniert nach einem einfachen Prinzip, mit dem es möglich ist, entweder die zu entrichtende Mehrwertsteuersumme auf einen bestimmten Nettobetrag oder die in einem Bruttobetrag bereits enthaltene Mehrwertsteuer zu kalkulieren. So funktioniert die Verwendung vom MwSt.-Rechner praktisch:
In der ersten Einstellung kannst du mit unserem MwSt.-Rechner den Bruttobetrag herausfinden. Das meint in diesem Fall den Betrag, in dem Steuern enthalten sind. Zu diesem Zweck gibst du einfach im ersten Feld den Nettobetrag an, also den Betrag, in dem die Mehrwertsteuer noch nicht enthalten ist. In der nächsten Auswahl kannst du dich für den passenden Mehrwertsteuersatz entscheiden, der anfällt. Weiter unten erklären wir im Detail, wann, welcher der möglichen (5%, 7%, 16%, 19%) gültig ist. Sobald du diese Eingabe getätigt hast, kannst du bereits auf „Berechnen“ klicken.
Im Ergebnis siehst du dann den Mehrwertsteuerbetrag und den Bruttobetrag – Nettobetrag plus Mehrwertsteuer – aufgeführt.
Möchtest du hingegen den Nettobetrag kalkulieren, also aus einer bestehenden Summe die Mehrwertsteuer herausrechnen, kannst du die zweite Einstellung von unserem MwSt.-Rechner verwenden. Hier musst du zunächst den Bruttobetrag – den Gesamtbetrag mit der enthaltenen Mehrwertsteuer – angeben. Im nächsten Schritt wählst du den anfallenden Mehrwertsteuersatz aus und schon kannst du die Rechnung starten.
Das Ergebnis zeigt dir dann die Höhe des Mehrwertsteuerbetrages und den Nettobetrag an, der nach Abzug der Mehrwertsteuer übrig bleibt.
Mehrwertsteuersatz im MwSt-Rechner wählen
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz liegt in Deutschland seit 2007 bei 19%. Dieser gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Daneben existiert auch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für bestimmte Lebensmittel, Waren und Dienstleistungen. Diese stammen grob gesagt aus den Bereichen Grundnahrung, Sport und Kultur. Die reduzierte Mehrwertsteuer liegt generell bei 7%.
Mehrwertsteuerrechner: Beispiele für Mehrwertsteuersatz
Ermäßigt besteuert werden zum Beispiel Bücher, Tickets ins Sportstadion oder Eier und Kartoffeln. Heiß diskutiert wird immer wieder darüber, dass Trüffel oder Wachteleier unter den reduzierten Satz fallen, Sojamilch hingegen unter den normalen.
Weil manche dieser Regeln etwas kontraintuitiv wirken, hier ein paar interessante Beispiele für Waren mit ermäßigtem Steuersatz:
- Sammlungsstücke mit zoologischem, botanischem oder mineralogischem Wert
- Hygieneprodukte mit Bezug auf die Periode
- Gelatine
- Rosmarin, Beifuß und Basilikum für den Küchengebrauch sowie Dost, Minzen, Salbei, Kamilleblüten und Haustee
- lebende Maultiere
- Tonträger mit nicht jugendgefährdenden Hörbuchlesungen
- Rollstühle
- Skulpturen („Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art“)
- Gurken und Cornichons, in frischem oder gekühltem Zustand
- Brennholz
Quelle: gesetze-im-internet.de, 09/20
Natürlich findet sich in einem solchen Gesetz der Niederschlag lang andauernder Gesetzgebungsprozesse. Produkte für die Monatshygiene fallen beispielsweise erst seit Anfang 2020 unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz, obwohl die Diskussion darüber, ob diese als Grundversorgung zu führen wären, schon sehr lange geführt wurde.
Mehrwertsteuersenkung wegen Corona berechnen
Um während der Corona-Krise die deutsche Konjunktur anzukurbeln, wurde von der Bundesregierung beschlossen, von Juli bis Ende Dezember 2020 die Mehrwertsteuersätze zu senken. Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 liegt der allgemeine Mehrwertsteuersatz deswegen bei 16%, der ermäßigte hingegen bei 5%. Mit dem Mehrwertsteuerrechner (oder auch Umsatzsteuerrechner) lassen sich die Auswirkungen sehr einfach und schnell berechnen.
Viele Unternehmen können in der Zeit die Mehrwertsteuersenkung direkt an ihre Kunden weitergeben. Das ist allerdings nicht verpflichtend. Bei einer Beispielrechnung mit dem Mehrwertsteuerrechner merkt man, wie sich gerade bei größeren Summen die Senkung auswirkt: Bei einem Fernseher mit einem Nettopreis von 1.999€ würde zum normalen Mehrwertsteuersatz von 19% ein Mehrwertsteuerbetrag von 379,81€ fällig werden, zum gesenkten von 16% nur 319,84€. Dies sind immerhin über 60€ Differenz. Bei anderen größeren oder kleineren Käufen macht sich die Senkung deutlicher oder schwächer bemerkbar.
Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer
Zumindest in Deutschland gibt es keinen wirklichen Unterschied zwischen Mehrwert- und Umsatzsteuer. Die beiden Begriffe werden weitgehend synonym verwendet. Tatsächlich ist es so, dass es ein Umsatzsteuergesetz gibt, aber kein Mehrwertsteuergesetz. Das, was wir also als Mehrwertsteuer bezeichnen, fällt in der Tat unter das Umsatzsteuergesetz. Deswegen kann man unseren Mehrwertsteuerrechner durchaus auch Umsatzsteuerrechner nennen.
Allerdings wird mit dem Begriff „Mehrwertsteuer“ meist die konkrete Form der Umsatzsteuer bezeichnet, also die Art der Erhebung als Vorsteuer. Da die Mehrwertsteuer eine Endverbrauchersteuer ist, aber von jedem Unternehmen bei jeder (Ver-)Kaufstransaktion erhoben wird, können sich die vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen die Mehrwertsteuer im Nachhinein vom Finanzamt zurückholen. Dadurch wird die Mehrwertsteuer in einer Verkaufskette sozusagen immer weitergegeben, bis sie letztendlich beim Endverbraucher ankommt, der sie dann tatsächlich bezahlt.
Weil es einiges an administrativem Aufwand für Unternehmen erfordert, die Mehrwertsteuer zu berechnen, korrekt abzuführen und zu dokumentieren, gibt es für kleinere Unternehmen bis zu einer bestimmten Größe die Ausnahme, die unter „Kleinunternehmerregelung“ bekannt ist. Hierbei entfällt die Umsatzsteuer.