Minijob im Überblick & Minijob-Rechner
Ob du als Studentin Pizza ausfährst oder als Schüler Regale im Supermarkt einräumst – häufig gehst du dabei einem Minijob nach. Wir geben dir hier einen Überblick, was ein Minijob überhaupt ist, welche Vor- und Nachteile er hat und worauf du als Minijobber zusammen mit deinem Arbeitgeber achten solltest. Mit unserem Minijob-Rechner kannst du außerdem dein Gehalt als Minijobber errechnen.
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Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis.
Geringfügig bedeutet, dass es für dich bei der Beschäftigung eine Verdienstgrenze gibt oder die Beschäftigung von dir von vornherein nur für eine bestimmte begrenzte Zeit wahrgenommen wird.
In Deutschland gibt es zwei Arten von Minijobs:
538€-Minijobs (max. Verdienst im Monat 538€)
kurzfristige Minijobs (max. bis zu 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, wobei der Verdienst in dieser Zeit höher sein darf als 538€ im Monat)
Als Minijobber kannst du in einer Firma angestellt sein oder für eine Privatperson (zum Beispiel als Haushalts- oder Gartenhilfe) arbeiten. Unterschiede gibt es hier vor allem bei den Sozialabgaben für die die Beschäftigung. Die Anmeldung des Minijobs erfolgt bei der Minijob-Zentrale.
So funktioniert der Minijob-Rechner
Unser Minijob-Rechner zeigt dir schnell und übersichtlich, wie viel du als Minijobber monatlich netto verdienst, ob du in die Rentenversicherung einzahlen musst und welche Sozial- und Steuerabgaben auf deinen Arbeitgeber zukommen. Die wenigen Angaben, die du für die Berechnung benötigst, findest du in der Regel in deiner Gehaltsabrechnung.
Entscheide zunächst, für welches Jahr du dein Nettogehalt berechnen möchtest. Danach gibst du dein Monatsbruttogehalt ein. Ganz wichtig für Berechnung ist, dass du auswählst, ob du deinem Minijob in einem Betrieb oder in einem Privathaushalt nachgehst, denn an dieser Stelle gelten unterschiedliche Sätze für Steuern und Sozialabgaben.
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Abschließend noch auswählen, ob du gesetzlich oder privat versichert bist.
Minijob-Rechner: Ergebnis erklärt
Unser Minijob-Rechner zeigt nun, wie hoch dein Nettogehalt aus dem Minijob ausfällt. Zudem wird dir die Höhe deines Beitrages zur Rentenversicherung angezeigt. Nicht nur für dich, sondern auch für deinen Arbeitgeber (AG) ist unser Rechner spannend. Denn er zeigt im Ergebnis, wie viel der Arbeitgeber in Summe für die Beschäftigung noch an Abgaben auf dein Monatsbrutto drauflegen muss. Wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, sind Netto- und Bruttogehalt aus deinem Minijob in der Regel gleich.
Beschäftigungsart: Betrieb oder Privathaushalt
Wenn du einer Person im Garten oder Haushalt hilfst und dafür einen Lohn bekommst, bringt eine Anmeldung als Minijob einige Vorteile, unter anderem ein Anspruch auf Urlaub, Gehaltszahlung im Krankheitsfall und du bist auch bei einem Arbeitsunfall durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Die Absicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch für die Person, die dich in ihrem Privathaushalt als Arbeitgeber beschäftigt, von Vorteil. Dadurch ist ausgeschlossen, dass sie aus eigener Tasche für Kosten aufkommen muss, die durch einen Arbeitsunfall entstehen. Weiterhin bringt ihr die Anmeldung als Minijobber steuerliche Vorteile.
Die Anmeldung eines Minijobs im Privathaushalt erfolgt über ein Formular – den sogenannten „Haushaltscheck“. Diesen musst du zusammen mit der Privatperson ausfüllen, die dich beschäftigt.
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Wenn du hingegen einen Minijob in einem Betrieb hast, meldet dein Arbeitgeber dich bei der Minijob-Zentrale an. Für Betriebe gelten beim Minijob teils andere Regeln als bei Privatpersonen, zum Beispiel bei den Steuern oder den Beiträgen zur Rentenversicherung. Für dich gilt: Auch als Minijobber in einem Betrieb hast du Urlaubsanspruch, Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und eine Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung.
Welche Abgaben werden beim Minijob für Arbeitgeber fällig?
Je nachdem, ob du einen Minijob in einem Privathaushalt oder Betrieb hast, fallen unterschiedliche Abgaben für deinen Arbeitgeber an. Weiterhin macht es bei den Abgaben einen Unterschied, ob du den Minijob regelmäßig auf 538€-Basis ausübst oder nur kurzfristig. Generell gilt, dass Privathaushalte als Arbeitgeber beim Minijob weniger Abgaben zahlen als betriebliche Arbeitgeber.
Zu den Abgaben deines Arbeitgebers zählen:
- der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung
- der Beitrag zur Rentenversicherung
- der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung
- Umlagen für Krankheit, Insolvenzgeld und Schwangerschaft
- pauschale Steuer an die Minijob-Zentrale
Die Abgaben werden prozentual auf Basis deines Gehaltes berechnet. Bei einem Minijob auf 538€-Basis fallen für deinen Arbeitgeber folgende Abgaben an:
Abgabe | Minijob privater Arbeitgeber | Minijob betrieblicher Arbeitgeber |
Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung | 5% | 13% |
Beitrag zur Rentenversicherung | 5% | 15% |
Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung | 1,6% | individuell |
pauschaler Steuerbeitrag | 2% | 2% |
Umlage 1 (Krankheit) | 1,1% | 1,1% |
Umlage 2 (Mutterschutz) | 0,24% | 0,24% |
Umlage Insolvenz | keine Abgabe | 0,06% |
Gesamt | 14,94% | 31,4% + Unfallversicherung |
Die Berechnung der genauen Abgaben für deinen Minijob kannst du ganz bequem mit unserem Minijob-Rechner weiter oben vornehmen.
Rentenversicherung beim Minijob: Was bedeutet „rentenversicherungsbefreit“?
Grundsätzlich unterliegt ein Minijob der Rentenversicherungspflicht. Dein Arbeitgeber – egal ob Privatperson oder Firma – muss daher für dich einen festgelegten Pauschalbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Du selbst hast hingegen die Wahl, ob du von deinem Gehalt ebenfalls einen Beitrag zur Rentenversicherung zahlst oder dich von der Rentenversicherungspflicht durch schriftlichen Antrag bei deinem Arbeitgeber befreien lässt.
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Wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, hast du bei deinem Minijob in der Regel keine Abzüge vom Gehalt. Beachte jedoch, dass du dich hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht für deinen aktuellen Minijob nicht nochmal umentscheiden kannst. Das ist nur möglich, wenn du einen neuen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber beginnst oder wenn du das Beschäftigungsverhältnis in deinem aktuellen Minijob für mindestens zwei Monate beendest und dann nochmal ein neues Beschäftigungsverhältnis im Minijob beim gleichen Arbeitgeber beginnst.
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Ist man durch einen Minijob krankenversichert?
Über einen Minijob bist du, anders als bei einer normalen Vollzeitbeschäftigung als Arbeitnehmer, grundsätzlich nicht krankenversichert.
Dein Arbeitgeber führt für den Minijob zwar einen pauschalen Solidarbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ab. Dies führt aber nicht dazu, dass du über deinen Minijob eine Krankenversicherung erhältst. Vielmehr bist du bei einem Minijob verpflichtet, dich zu kümmern, dass du anderweitig krankenversichert bist. Hier hast du verschiedene Möglichkeiten:
- Krankenversicherung über deinen Hauptberuf
Du gehst deinem Minijob neben deinem Hauptberuf nach zum Beispiel in den Abendstunden oder am Wochenende. Die Krankenversicherung aus deinem Hauptberuf gilt dann auch für deinen Minijob.
- Krankenversicherung über die Familie
Du bist über deine Eltern oder deinen Ehepartner in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Die Familienversicherung sichert dich auch im Minijob ab.
- freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Wenn du weder über einen Hauptberuf noch über deine Familie krankenversichert bist, hast du die Möglichkeit, dich selbst freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Dies nur für den Minijob zu tun, lohnt sich aber eher selten, da die Beiträge im Rahmen einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung recht hoch sind.
- private Krankenversicherung
Du kannst dich eigenständig privat krankenversichern. Wenn du privat krankenversichert bist, entfällt für deinen Minijob auch der pauschale Solidarbeitrag deines Arbeitgebers zur gesetzlichen Krankenversicherung. Hier gilt Ähnliches wie bei der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine private Krankenversicherung nur für einen Minijob abzuschließen, macht in der Regel keinen Sinn, da die Beiträge in der privaten Krankenversicherung verhältnismäßig hoch sind.
Gehalt und Stundenzahl beim Minijob
Bei einem 538€-Minijob darfst du regelmäßig bis zu 538€ monatlich verdienen.
Im Jahr ergibt sich dadurch eine Verdienstgrenze von 6.456€ (12 Monate x 538€). Diese Verdienstgrenze darfst du bei einem 538€-Minijob nur in Ausnahmefällen und vor allem nicht regelmäßig überschreiten. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden hier ebenfalls eingerechnet. Steuerfreie Einnahmen wie zum Beispiel Wochenend-, Feiertags- und Nachzuschläge werden hingegen nicht berücksichtigt.
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Anders ist es bei einem kurzfristigen Minijob. Hier gibt es keine Obergrenze für das Gehalt. Es ist nur entscheidend, dass der Minijob von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist („kurzfristig“). Dies kann zum Beispiel bei einem Job der Fall sein, den du nur in den Schul- oder Semesterferien ausübst. Folgende Zeitgrenzen gelten bei kurzfristige Minijobs:
maximal drei Monate bei einer 5-Tage-Woche
maximal 70 Arbeitstage im Jahr, wenn man weniger als 5 Tage in der Woche arbeitet
Egal, ob 538€- oder kurzfristiger Minijobber – in einem Minijob hast du Anspruch auf den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser liegt seit 01.01.2024 bei 12,41€ und wird Anfang 2025 auf 12,82€ angehoben.
Minijob & Steuern: Das musst du beachten
Als Minijobber hast du im Normalfall mit den Steuern keinen Aufwand. Durch die pauschale Steuerabgabe, die dein Arbeitgeber monatlich mit den Abgaben für den Minijob entrichtet, sind alle steuerlichen Pflichten erfüllt.
Du musst den Minijob dann in der Regel in deiner Einkommensteuerklärung nicht noch zusätzlich angeben. Jedoch kannst du dann bei der Steuer aber auch keine Werbungskosten für den Minijob geltend machen. Wenn du einen privaten Arbeitgeber hast, sollte dieser hingegen unbedingt seine Ausgaben für den Minijob in der Steuererklärung angeben. Für ihn winken größere Steuervorteile.
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