Wie viel Pendlerpauschale kannst du absetzen?
Für den Weg zur Arbeit müssen viele Berufstätige auf das eigene Auto samt Spritkosten oder auf öffentliche Verkehrsmitteln zurückgreifen. Über ein Jahr verteilt kommt da schnell ein beachtlicher Betrag zusammen. Daher entlastet der Staat jeden Pendler mit einem bestimmten Cent-Betrag pro Kilometer. Welchen Gesamtbetrag das ausmacht und viel du jährlich bei der Steuer damit absetzen kannst, berechnest du ganz leicht mit unserem Pendlerpauschale-Rechner. Zudem erläutern wir, was beim Absetzen erlaubt ist und was nicht.
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Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale ist ein Betrag, den du als Steuerzahler in Deutschland für deinen Weg zur Arbeit in Anspruch nehmen kannst. Der Gesetzesbegriff dafür lautet Entfernungspauschale und ist im deutschen Einkommensteuerrecht §9 Abs. 1 bis 4 festgehalten. Bis 2001 hieß die Pendlerpauschale noch Kilometerpauschale – ein Begriff, der auch heutzutage noch gängig ist.
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Damit gibt der Gesetzgeber die Möglichkeit, die Kosten zu reduzieren, die du für den Anfahrtsweg hast, und zwar unabhängig vom Verkehrsmittel, das du nutzt. Es macht also keinen Unterschied, ob du mit deinem Pkw, den öffentlichen Verkehrsmittel oder dem Fahrrad zur Arbeit fährst.
Auch sind keine Belege, wie bei anderen Steuerentlastungen, notwendig. Die 0,30€ pro Kilometer erhältst du automatisch, sobald du bei deiner Steuererklärung die Entfernungspauschale angibst.
Wie funktioniert der Pendlerpauschale-Rechner?
Unser Pendlerpauschale-Rechner gibt dir einen schnellen Überblick darüber, wie hoch dein Pendlerpauschale-Betrag in einem Kalenderjahr ist, den du von der Steuer absetzen kannst. Zudem ermöglicht dir unser Rechner, die genaue Anzahl an Arbeitstagen ganz bequem und ohne Taschenrechner zu berechnen.
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Die Strecke zur Arbeit ist der einfache Weg von deinem Haus oder deiner Wohnung zur Arbeitsstätte. Wichtig hierbei ist, dass du den kürzesten und nicht einen möglichen schnelleren Weg wählst. Falls du die Kilometerzahl noch nicht kennst, kannst du sie ganz einfach per Google Maps’ Routenplaner bestimmen.
So berechnest du deine individuelle Pendlerpauschale für ein Kalenderjahr
Wähle das relevante Steuerjahr aus.
Gib die Arbeitstage und die Strecke zur Arbeit in Kilometern an.
Nachdem du auf Berechnen gedrückt hast, erscheint automatisch der steuerlich absetzbare Pendlerpauschale-Betrag.
Alternativ kannst du auch die folgende Formel anwenden: Entfernungspauschale = Zahl der Arbeitstage x 0,30€ x Entfernungskilometer.
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So berechnest du die Arbeitstage und die Pendlerpauschale
Wähle das relevante Steuerjahr aus.
Gib die Arbeitstage pro Woche an.
Wähle das Bundesland, in dem dein Arbeitgeber gemeldet ist.
Fülle die Felder für die Urlaubs- und Krankheitstage aus. Urlaubstage stehen im Arbeitsvertrag.
Gib an, wie viele Kilometer du für den einfachen Weg, also die Anfahrt zur Arbeit benötigst. Hierbei zählt die kürzeste Strecke.
Nach dem Drücken des Berechnen-Knopfes erscheinen die Werte für die Arbeitstage und die daraus resultierende Pendlerpauschale für das jeweilige Jahr.
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Wie hoch ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale beträgt für jeden gefahrenen Kilometer zwischen Wohnsitz und erster Arbeitsstätte 0,30€. Angebrochene Kilometer werden nicht berücksichtigt. Sie gilt nur für den einfachen Weg, obwohl du natürlich von der Arbeit auch wieder heimfährst. Du darfst also nur die einmalige Strecke geltend machen, 2021 genauso wie für die Pendlerpauschale 2020 und die Pendlerpauschale 2019.
Ab 2021 gelten zudem weitere Bestimmungen. Im Rahmen des verabschiedeten Klimapakets 2020 und des Steuerentlastungsgesetzes von 2022 werden Pendler ab dem 21. Kilometer zusätzlich entlastet. Für das Jahr 2021 gibt es ab dem 21. Kilometer 0,35€ pro Kilometer und danach bis 2026 sogar 0,38€.
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Wer über 61 Kilometer einfache Strecke bis zur Arbeit zurücklegen muss, kommt über 4.500€. Ab diesem Wert ist die Kilometerpauschale nur dann absetzbar, wenn du mit dem eigenen Pkw oder Dienstwagen gefahren bist oder wenn du mit den öffentlichen Verkehrsmitteln eine tatsächlich höhere Belastung hattest. Diese musst du dann aber durch Belege und Tickets nachweisen können.
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Referenzjahr | Betrag für Kilometer 1-20 | Betrag für ab dem 21. Kilometer |
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2019 | 0,30€ je km | 0,30€ je km |
2020 | 0,30€ je km | 0,30€ je km |
2021 | 0,30€ je km | 0,35€ je km |
2022 | 0,30€ je km | 0,38€ je km |
2023 | 0,30€ je km | 0,38€ je km |
2024 | 0,30€ je km | 0,38€ je km |
2025 | 0,30€ je km | 0,38€ je km |
2026 | 0,30€ je km | 0,38€ je km |
Was ist bei der Pendlerpauschale zu beachten?
Die Pendlerpauschale wird prinzipiell jedem Arbeitnehmer und Selbstständigen gewährt, der Steuern zahlen muss. Allerdings gibt es einige Punkte bei der Berechnung, auf die du achten musst.
Kürzeste und einfache Strecke
Für die Strecke darfst du immer nur den einfachen Weg angeben. Dabei ist stets die kürzeste Strecke von deinem Wohnsitz zur ersten Arbeitsstätte anzugeben. Dabei ist unerheblich, ob du tatsächlich so fährst. Gerade mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn kann die gefahrene Strecke abweichen.
Für die Pendlerpauschale gilt aber nur der kürzeste Weg als Bemessungsgrundlage. Einzige Ausnahme, die das Finanzamt unter Umständen akzeptiert: Wenn du beweisen kannst, dass eine längere Strecke regelmäßig zu kürzerer Fahrtdauer führt.
Für die Berechnung ist zudem unwichtig, ob du die Strecke mit dem Fahrrad, dem Bus, dem eigenen Auto oder Dienstwagen zurücklegst. Nur Flüge werden für die Entfernungspauschale nicht anerkannt.
Anzahl der Fahrten
Die Pendlerpauschale ist nur für die Tage von der Steuer absetzbar, an denen du auch wirklich zur Arbeit gefahren bist. Für die 5-Tages-Arbeitswoche sind 220 Tage ein vom Finanzamt akzeptierter Wert, von dem du allerdings noch Urlaub und Krankheitstage abziehen musst. Dienstreisen, bei denen du am Tag zuvor nicht in der Arbeit warst, dürfen ebenso nicht eingerechnet werden.
Auch mehrmalige Fahrten dürfen nicht an einem Tag angerechnet werden, zum Beispiel, wenn du im Schichtbetrieb arbeitest oder die Mittagspause zu Hause verbringst.
Erste Tätigkeitsstätte
Elementar für die Berechnung der Pendlerpauschale ist die sogenannte erste Tätigkeitsstätte oder erste Arbeitsstätte. Bei herkömmlichen Bürojobs ist die Sache meist eindeutig. Die Arbeitsanschrift ist die Arbeitsstätte. Bei Berufsgruppen, die allerdings nicht dauerhaft an einem Ort sind, Piloten oder Polizisten beispielsweise, wird ebenfalls die Adresse des entsprechenden Büros, Flughafens oder der Dienststelle als Bezugsrahmen genutzt.
4.500€ Höchstbetrag
Immer wieder liest man von 4.500€ Höchstbetrag, der für die Pendlerpauschale geltend gemacht werden kann. Dies ist allerdings nur bedingt richtig. Denn wenn du mit deinem Auto zur Arbeit fährst – für 2021 alles über 61 Kilometer – kannst du auch mehr absetzen. Und wenn du mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fährst, musst du deine Tickets aufbewahren, um den Nachweis zu erbringen. Dann erkennt das Finanzamt die Kosten in der Regel an.
Fahrgelegenheiten
Wenn du einen Kollegen mitnimmst, kannst du deine Entfernungspauschale geltend machen und dein Kollege seine. Umgekehrt gilt es genauso: Fährst du irgendwo mit, kannst du die Pauschale für diese Tage nutzen, obwohl du nicht mit deinem Auto gefahren bist. Umwege, die du zum Abholen von Kollegen machst, darfst du nicht in die Rechnung einbringen.
Mehrere Wohnungen / Doppelte Hausführung
Wenn du in mehreren Wohnungen gemeldet bist, zählt für die Berechnung der Strecke der Wohnsitz, der als Lebensmittelpunkt gilt. Damit ist der Wohnsitz gemeint, in dem du dich vorwiegend aufhältst und bei dem du mindestens 10 Prozent der Lebenshaltungskosten für Miete und Lebensmittel übernimmst.
Bei doppelter Haushaltsführung kannst du zudem die Heimfahrten zur Familie am Wochenende ebenfalls für die Pendlerpauschale berücksichtigen. Das heißt beispielsweise, dass die Fahrt am Montagmorgen und Freitagnachmittag mit mehr Kilometer anberaumt wird, wenn du zum beziehungsweise vom Arbeitsort in deinen Wohnort fährst.
Was ist nicht mit der Pendlerpauschale vereinbar?
Es gibt auch einige Punkte, die du bei der Pendlerpauschale nicht absetzen kannst. Dazu zählen grundsätzlich alle Leistungen, die du vom Arbeitgeber erstattet bekommst, beispielsweise die Dienstreisekosten und alle steuerfreien Leistungen für Familienheimfahrten.
Flüge können ebenfalls nicht angerechnet werden, genauso wenig wie alle Tage, an denen du im Homeoffice gearbeitet hast. Hier erhältst du allerdings für 2021 die Homeoffice-Pauschale in Höhe von 5€ pro Tag. Maximal gibt es 600€ für ein Kalenderjahr.
Wie kann ich die Kilometerpauschale absetzen?
Die Kosten für den Weg zur ersten Arbeitsstätte kannst du in Zeile 31 der Anlage N der Steuererklärung eintragen. Beachte, dass du nur die einfache Strecke, also den Anfahrtsweg, geltend machen kannst. Dabei spielt es keine Rolle, mit welchem Vehikel du zur Arbeit fährst. Nur wenn du den Betrag von 4.500€ in einem Kalenderjahr übersteigst, musst du bei öffentlichen Verkehrsmitteln die Tickets aufbewahren. Mit dem Auto hingegen wird die Pauschale ohne Belege vom Finanzamt akzeptiert.
Weitere Tipps zur Pendlerpauschale
Neben der bekannten Pauschale von 0,30€ pro Kilometer beziehungsweise den zusätzlichen Beträgen ab dem 21. Kilometer gibt es noch weitere Punkte, mit denen sich Steuern sparen lassen.
Zum einen kannst du während des Jahres weniger Lohnsteuer in Form der Vorab-Steuer bezahlen. Dafür musst du die Entfernungskilometer auf deiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Hast du mehrere Arbeitgeber, kannst du die Pendlerpauschale für jeden einzelnen Weg geltend machen, wenn du jedes Mal von deinem Wohnort losgehst. Fährst du aber von Arbeitgeber A direkt zu Arbeitgeber B, musst du den Weg zu Arbeitgeber A als sogenannte Umwegstrecke vermerken.
Verdienst du weniger als der Grundfreibetrag von 11.604€, kannst du von der Mobilitätsprämie profitieren. Diese gilt bis 2026 und bietet einen Ausgleich für diejenigen, die von der höheren Kilometerpauschale (0,38€ ab dem 21. Kilometer) keinen Gebrauch machen können, da sie keine Steuern zahlen. Voraussetzung ist hierbei, dass die einfache Arbeitsstrecke mindestens 21 Kilometer betragen muss. Die Mobilitätsprämie wird vom Finanzamt dann automatisch festgesetzt.
Bei Dienstreisen kannst du jeden Kilometer mit 0,30€ geltend machen, also sowohl die An- als auch die Rückfahrt. Dies gilt allerdings nur, wenn dir die Kosten nicht von der Firma erstattet werden. Nutze also berufliche Fahrten zu einer Filiale oder Niederlassung als Dienstreise. Genauso verhält es sich bei Kundenbesuchen, beispielsweise als Vertreter, oder wenn du für das Unternehmen ein Paket zur Post oder Müll zu Recyclinghof bringst. Wichtig ist hierbei, dass du dir die exakte Entfernung von der Arbeitsstätte zum Zielort notierst.
Menschen mit Behinderung können jeden Kilometer mit 0,30€ absetzen, also ähnlich der Dienstreise für Hin- und Rückfahrt. Dafür muss auf dem Behindertenausweis ein Grad von 70 oder 50 plus Merkzeichen G stehen und das eigene Auto oder der Dienstwagen genutzt werden.
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