So kannst du deinen Urlaubsanspruch berechnen
Es ist gar nicht so einfach, die eigenen Urlaubstage zu berechnen, wenn man in Teilzeit arbeitet. Auch, wer mitten im Jahr einen neuen Job antritt, hat mitunter Schwierigkeiten, den Urlaubsanspruch zu berechnen. Der Urlaubsrechner hilft dir, herauszufinden, wie viel Urlaub du tatsächlich nehmen kannst.
💰
🧮
Wie viel Urlaubsanspruch ist gesetzlich vorgeschrieben?
Unser Urlaubsrechner berücksichtigt in seinen Angaben den gesetzlichen Mindesturlaub. Dieser ist in § 3 Bundesurlaubsgesetz festgelegt und beträgt für eine Sechs-Tage-Woche 24 Urlaubstage jährlich. Gibt es in eurem Unternehmen nur eine Fünf-Tage-Woche, musst du den Urlaubsanspruch analog zu § 3 BUrlG berechnen. Hierfür wendest du einfach folgende Formel an:
24 Tage Mindesturlaub / 6 Wochen-Arbeitstage x 5 tatsächliche Wochen-Arbeitstage = 20 Urlaubstage
Somit ergibt sich für eine Fünf-Tage-Woche ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen.
Wer bei Vertragsverhandlungen bessere Konditionen erzielen will, kann beispielsweise versuchen, mehr Urlaubstage herauszuhandeln. Dafür ist es ganz interessant zu wissen, wie viel Urlaub abseits der gesetzlichen Regelungen als üblich gilt. Laut einer Erhebung von Statista hatten Arbeitnehmer 2018 in Deutschland durchschnittlich 30 Urlaubstage pro Jahr.
Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Entgegen der allgemeinen Annahme berechnet sich der Urlaubsanspruch bei Teilzeit nicht anhand der vereinbarten Arbeitszeit, sondern anhand der tatsächlich gearbeiteten Arbeitstagen. Gelten also in einer Firma 27 Tage Urlaubsanspruch bei einer Fünf-Tage-Woche, haben auch Teilzeitkräfte, die fünf Tage pro Woche arbeiten, diesen Anspruch. Selbst, wenn sie nur zwei statt acht Stunden arbeiten.
Teilzeitkräfte, die nicht fünf Tage pro Woche arbeiten, sondern weniger, können ihren Urlaubsanspruch berechnen, indem sie folgende Formel benutzen:
🧐
Als Beispiel: Wenn in deinem Unternehmen 27 Urlaubstage für die Fünf-Tage-Woche gelten, du aber nur an drei Tagen pro Woche arbeitest, rechnest du folgendermaßen:
🧐
Diese Formel funktioniert allerdings nur für feste Wochen-Arbeitstage. Arbeitest du unregelmäßig, also etwa in der einen Woche zwei Tage und in der nächsten vier, musst du mit den Jahreswerktagen rechnen. Das ist die Summe der Tage, die du im Jahr insgesamt im Unternehmen gearbeitet hast. Bezugsgröße sind hier die Jahreswerktage des Unternehmens. Hast du beispielsweise 160 Tage im Unternehmen gearbeitet und dein Unternehmen veranschlagt 260 Jahreswerktage in Vollzeit, rechnest du:
🧐
Fällt ein Feiertag auf einen deiner freien Tage, hast du gemäß § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub, da dir durch den Feiertag keine finanziellen Einbußen entstehen.
Urlaubsanspruch bei Minijobs
Auch bei Minijobs besteht ein Anspruch auf Erholungsurlaub. Ist vertraglich nichts anderes geregelt, gilt der Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen (Sechs-Tage-Woche) bzw. 20 Tagen (Fünf-Tage-Woche) anteilig für die tatsächlich gearbeiteten Tage.
💡
So funktioniert der Urlaubsrechner
Mit dem Urlaubsrechner hast du zwei Möglichkeiten. Du kannst den Urlaubsanspruch berechnen, wenn du in Teilzeit arbeitest oder du lässt deine Urlaubstage berechnen, wenn du mitten im Jahr einen neuen Arbeitsvertrag abschließt. In beiden Fällen ermittelt der Urlaubsrechner auf Basis der jährlich vereinbarten Urlaubstage, wie viele freie Tage dir zustehen.
Urlaub in Teilzeit berechnen
Willst du mit Hilfe des Urlaubsrechners den Urlaubsanspruch für eine Teilzeitstelle ermitteln, musst du drei verschiedene Angaben machen:
Urlaubsanspruch bei Vollzeit
Wochen-Arbeitstage bei Vollzeit
Wochen-Arbeitstage bei Teilzeit
Der Urlaubsanspruch bei Vollzeit ergibt sich aus deinem Arbeitsvertrag, genauso wie die Wochen-Arbeitstage bei Vollzeit. Deine individuellen Wochen-Arbeitstage bei Teilzeit werden ebenfalls im Vertrag festgehalten. Auf Grundlage dieser Tage berechnet der Urlaubsrechner nun, wie viele Urlaubstage dir pro Jahr zustehen.
Unterjährigen Urlaub berechnen
Trittst du mitten im Jahr einen neuen Job an und willst deinen unterjährigen Urlaub berechnen, machst du im Urlaubsrechner zwei Angaben:
Urlaubsanspruch bei Vollzeit
Monate mit Urlaubsanspruch
Unter “Monate mit Urlaubsanspruch” trägst du die Monate ein, für die du im laufenden Jahr einen Urlaubsanspruch erworben hast. Der Urlaubsrechner rundet im Ergebnis auf eine Nachkommastelle auf. Hierbei handelt es sich nicht um die verbliebenen Monate, die du noch im Unternehmen beschäftigt bist, sondern um die Zeit, die vergangen ist, seitdem du angefangen hast.
Die Berechnungsgrundlage ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Paragraf 5 BUrlG besagt, dass Beschäftigte mit jedem vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubsanspruchs erwerben. Folgendes Beispiel erläutert, wie die Berechnung funktioniert:
Du trittst du zum 1. März eines Jahres eine neue Stelle an und möchtest ab dem 1. August Urlaub nehmen. Vertraglich vereinbart sind 27 Tage Urlaubstage pro Jahr. Vor deinem Urlaub warst du nun schon fünf volle Monate im Unternehmen beschäftigt. Das heißt, du hast einen Anspruch auf fünf Zwölftel des Jahresurlaubs. Wie lange du Urlaub nehmen kannst, errechnet sich laut folgender Formel:
🧐
Das bedeutet, wenn du bereits volle fünf Monate im Unternehmen beschäftigt bist, hast du am 1. August einen Anspruch von 11,3 Urlaubstagen.
Mindesturlaub nach mindestens sechs Monaten
Anders stellt sich die Situation am 1. September dar. Zu diesem Zeitpunkt bist du bereits sechs volle Monate im Unternehmen. Das Bundesurlaubsgesetz verfügt in § 4 BUrlG hierzu, dass Mitarbeiter nach sechs Monaten den Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub erwerben. Das bedeutet für eine Fünf-Tage-Woche einen gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen, den du zum 1. September geltend machen dürftest. Darauf weist dich der Urlaubsrechner hin, wenn du 6 oder mehr Monate in das entsprechende Feld einträgst.