Vorabpauschale für Fonds und ETF berechnen
Auf der Basis der sogenannten Vorabpauschale wird die laufende Besteuerung für Fonds berechnet. Mit unserem Vorabpauschale Rechner kannst du die steuerliche Last überschlagen.
💰
💡
- Thesaurierende ETFs gelten in der Regel als steuerlich günstiger. Da keine Ausschüttungen stattfinden, werden auch keine Gewinne besteuert.
- Um diesen steuerlichen Vorteil auszugleichen, gibt es die Vorabpauschale.
- Bei der Vorabpauschale wird ein fiktiver Ertrag angenommen, der versteuert wird. Wie dieser berechnet wird, erklären wir dir in diesem Artikel.
- Die Vorabpauschale wird jeweils im Januar des Folgejahres von deinem Broker eingezogen. Das Verrechnungskonto sollte dafür ausreichend gedeckt sein, weil es ansonsten zu Problemen kommen kann.
- Mit unserem Rechner kannst du ausrechnen, wie hoch die Vorabpauschale voraussichtlich ausfallen wird.
Die Vorabpauschale
Im Folgenden erfährst du, was es mit der Vorabpauschale bei Fonds und ETF auf sich hat und wie du unseren Rechner benutzt.
Bitte beachte Folgendes: Unser Rechner wurde nach bestem Wissen und Gewissen entwickelt, bloß können wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Berechnungen keine Gewähr übernehmen. Wir empfehlen dir bei weiteren Fragen und Nachprüfungen einen Steuerberater aufzusuchen.
Du kannst dir zu dem Thema auch das Video auf unserem Youtube-Kanal ansehen:
Vorabpauschale Rechner für Fonds und ETF
Nach einer Investmentsteuerreform gilt seit dem 1. Januar 2018 das neue Investmentsteuergesetz, das die Anleger- und Fondsbesteuerung in Teilen neu regelt. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Einführung der sogenannten Vorabpauschale, die eine vorherige Steuer ersetzt und eine gewisse Mindestbesteuerung auf Ebene der Anleger gewährleisten soll. Ans Finanzamt gezahlt wird allerdings nicht sie, sondern die auf ihrer Basis berechnete Abgeltungssteuer. Betroffen sind vordergründig thesaurierende Fonds & ETFs, bei denen ein dauerhafter, durchaus mehrere Jahrzehnte anhaltender Stundungseffekt vermieden werden soll. In diesem Beitrag erfährst du, wie du mit dem Tool schnell und einfach die Vorabpauschale berechnen kannst.
Was ändert sich durch die Vorabpauschale für ETF-Anleger?
Fonds zu besteuern, wird generell einfacher. Beispielsweise wird nicht mehr unterschieden zwischen ausländischen und inländischen Fonds oder ETF. Zudem gehört die Besteuerung auf Thesaurierung bei ausländischen Fonds der Vergangenheit an, indem die auf Basis der Vorabpauschale ermittelte Abgeltungssteuer an ihre Stelle tritt. Dadurch müssen die Erträge im Zuflussjahr nicht mehr in der Einkommensteuererklärung manuell genannt werden. Auch das In-Abzug-Bringen bei einem Verkauf erübrigt sich.
Welche Kenndaten gibt es und was sagen diese aus?
Um die Vorabpauschale berechnen zu können, benötigt der Rechner einige Informationen. Du musst das Tool demnach mit den folgenden Kenndaten füttern:
- Fondswert am Jahresanfang
- Fondswert am Jahresende
- Ausschüttungen
- Art des Fonds
- Jahr der Berechnung
Nach einem Klick auf „Berechnen“ erhältst du als Ergebnis die Vorabpauschalhöhe einmal mit und einmal ohne Teilfreistellungsquote (TFQ) sowie den Basisertrag. Doch was sagen diese Kenndaten eigentlich aus?
Fondswert am Jahresanfang
Zur Kalkulation deiner Vorabpauschale mit dem Rechner benötigt jener den Wert deiner im Depot befindlichen Fondsanteile am Anfang des Jahres. Damit ist der 1. Januar des Vorjahres gemeint, schließlich bezieht sich die Höhe der Vorabpauschale stets auf das vorherige Jahr. Angegeben wird der Fondswert in Euro. Er ist wichtig, um den relevanten Zinssatz für die Kalkulation zu berechnen und die Wertsteigerung der Fondsanteile zu ermitteln.
Fondswert am Jahresende
Für die Fonds- und ETF-Besteuerung bedeutsam ist auch der Fondswert am Jahresende (31. Dezember). Analog zum Fondswert am Jahresanfang bezieht er sich auf das Vorjahr. Er wird in Euro angegeben und zur Ermittlung der Wertsteigerung deiner Fondsanteile benötigt. Die Differenz zwischen den beiden Fondswerten stellt die Steigerung beziehungsweise die Minderung dar, falls dein Fonds am Ende des Vorjahres weniger wert war als zu Jahresbeginn.
Ausschüttungen
Um die Pauschale nach der Steuerreform 2018 mit dem Rechner kalkulieren zu können, ist die Höhe der Ausschüttungen wichtig. Dabei handelt es sich um sämtliche im Rahmen des Fonds erwirtschafteten Erträge. So können dies bei Immobilienfonds Mieten, bei Rentenfonds Zinsen und bei Aktienfonds die Dividenden sein. Angegeben wird die Ausschüttung in Euro. Es spielt aufgrund der generellen Gleichbehandlung aller Fonds bei diesen Erträgen deiner Geldanlage keine Rolle, ob die Fonds ausschüttend oder thesaurierend (die Erträge wieder anlegend) sind.
Auch ob es sich um inländische oder ausländische Anlagen handelt, ist unbedeutend. Wichtig ist nur, dass der Staat nach der Investmentsteuerreform zur Grundlage der Besteuerung mindestens einen risikolosen Ertrag zur Verfügung hat – und zwar auch dann, wenn die Fondsanteile über Jahrzehnte nicht verkauft werden. Andernfalls müsste der Staat bei thesaurierenden Fonds lange auf die Steuer warten. Gibt es gar keine Ausschüttung oder ist jene nur sehr gering, kommt es zur Vorabpauschalbesteuerung. Sind die Ausschüttungen höher als die Pauschale, entfällt Letztere.
Art des Fonds
In puncto Fondsart stehen mehrere Optionen zur Auswahl:
- Aktienfonds (Aktienquote ≥ 51%)
- Mischfonds (Aktienquote ≥ 25%)
- Sonstige (Aktienquote > 25%)
Somit ist die Vorabpauschalberechnung unter anderem auch dann wichtig, wenn es bei deinem zu den Investmentfonds zählenden ETF zur Besteuerung kommt.
Jahr der Berechnung
Möchtest du die Vorabpauschale im Rechner kalkulieren, musst du das Jahr der Berechnung angeben. Bei aktuellen Kalkulationen handelt es sich um das Vorjahr.
Basiszins
Das Jahr der Berechnung spielt deswegen eine Rolle, weil der Basiszins jedes Jahr neu von der Bundesbank festgelegt und vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht wird. Im Jahr 2022 war der Basiszins negativ, sodass keine Vorabpauschale erhoben wurde. 2023 beträgt der Zins 2,55%.
Basisertrag
Der Basisertrag ist eines von elf Resultaten, die dir der Rechner liefert. Es handelt sich um das Vorabpauschalmaximum, von dem die Ausschüttungen abgezogen werden. Berechnen lässt sich der Basisertrag mittels einer einfachen Formel, die anhand eines kleinen Beispiels mit einer Anlage von 5.000€ Fondswert im Jahr 2019 erklärt werden soll:
- Basiszins · 0,7 · Fondswert am Jahresanfang
- 0,52% · 0,7 · 5.000€
- 18,20€
Der Basisertrag beträgt somit 18,20€. Den Basiszins veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jedes Jahr im Januar. 2019 lag er bei 0,52%. Die 0,7 tauchen deshalb in der Berechnung auf, da lediglich mit 70% des Basiszinses kalkuliert wird. Liegen die Ausschüttungen im Beispiel bei höchstens 18,19€, kommt die Pauschale zur Anwendung – bei Erträgen ab 18,20€ aufwärts hingegen nicht.
Wertsteigerung der Fondsanteile
Die Wertsteigerung der Fondsanteile ergibt sich aus der Differenz der Fondswerte am Jahresanfang und am Jahresende. Um die Vorabpauschale zu berechnen, wird mit Blick auf die Wertsteigerung der Fondsanteile und den Basisertrag der kleinere Betrag als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Vorabpauschale
Die Pauschale ist ein weiteres Resultat des Tools und sicherlich jene Information, für die du dich am meisten interessierst. Ihre maximale Höhe drückt sich im Basisertrag aus, wobei eine geringe Wertsteigerung des Fonds das Vorabpauschalmaximum senkt. Ist die Wertsteigerung innerhalb eines Jahres nämlich kleiner als die Pauschale, wird diese niedrige Wertsteigerung automatisch zur Grundlage der Berechnung. Wenn im Beispiel aus den 5.000€ vom Jahresanfang lediglich 5.010€ am Jahresende werden, dann beträgt die Pauschale 10€. Mithilfe eines Freistellungsauftrags lässt sich der Steuerabzug vermeiden. Kommt es doch dazu, wird die Pauschale beim späteren Verkauf der Fondsanteile berücksichtigt.
Erhaltene Ausschüttungen
Innerhalb eines Jahres kann es im Rahmen von Investitionen zu Ausschüttungen kommen. Dies muss allerdings nicht zwingend so sein, da es beispielsweise bei ETFs auch thesaurierende ETFs gibt. Die Erträge werden dann wieder direkt angelegt. Kommt es zu Ausschüttungen und sind jene höher als die Vorabpauschale, so entfällt diese. Sind die Ausschüttungen geringer oder sogar 0, dann wird die Vorabpauschale nur für die Differenz fällig.
Teilfreistellungsquote (TFQ)
Je nach Art des Fonds kann noch die sogenannte Teilfreistellungsquote von der Pauschale abgezogen werden. Die Teilfreistellung sorgt dafür, dass nicht die kompletten 100% versteuert werden müssen. Grund dafür sind bereits anderweitig vorhandene steuerliche Belastungen, für die die Teilfreistellung einen Ausgleich darstellt. Bei Aktienfonds beispielsweise beträgt die TFQ 30%, sodass von 100€ lediglich 70€ versteuert werden müssten. Kalkulierst du die Vorabpauschale mit dem Rechner und gibst einen ausländischen Immobilienfonds als Fondsart an, liegt die TFQ sogar bei 80%. Die Erträge der Immobilien werden nämlich häufig schon im Ausland besteuert, sodass du dank der Teilfreistellung einer doppelten Besteuerung entgehst.
Vorabpauschale abzüglich TFQ
Kommt eine TFQ zur Anwendung, wird die ursprüngliche Vorabpauschalhöhe dementsprechend minimiert und die Abgeltungssteuer auf dieser Basis ermittelt.
Steuer auf Ausschüttung
Wird dein Gewinn nicht gleich wieder angelegt, kommt es zu einer Ausschüttung. Auf jene fällt eine Steuer an.
Steuer auf Vorabpauschale
Kommt es zu Ausschüttungen und sind jene höher als die Vorabpauschale, so entfällt Letztere. Sind die Ausschüttungen geringer oder sogar 0, dann fällt die Vorabpauschale nur für die Differenz an.
Steuern insgesamt
Dieser Punkt zeigt dir an, wie hoch die Steuern insgesamt sind, die bei der Vorabpauschale und den Ausschüttungen anfallen.
Steuer bei Verkauf
Hier werden dir ausschließlich jene Steuern angezeigt, die für den Verkauf der Fondsanteile fällig werden.
Steuern bei Verkauf insgesamt
Dieser Betrag zeigt dir alle Steuern an, die insgesamt nach dem Verkauf anfallen. Enthalten sind demnach je nach den Gegebenheiten die Steuern auf die Ausschüttungen, die Vorabpauschale und den Verkauf.
Was bringt die Nutzung des Vorabpauschale-Rechners?
Mit dem Vorabpauschale-Rechner bist du in der Lage, die Auswirkungen des Investmentsteuergesetzes von 2018 anhand verschiedener Anlage-Situationen durchzuspielen. Du kannst diverse Fälle kalkulieren und dadurch beispielsweise auch Rückschlüsse ziehen, wie du deinen Freistellungsauftrag idealerweise anpasst. Du solltest allerdings beachten, dass für die Korrektheit des Rechners und seiner Ergebnisse keine Gewähr übernommen werden kann. Jeder Anleger ist ein Individuum mit persönlichen Besonderheiten, die auf die steuerliche Behandlung Einfluss nehmen können. Da der Vorabpauschale-Rechner unmöglich alle steuerlichen Aspekte berücksichtigen und stattdessen nur mehr oder weniger grobe Anhaltspunkte liefern kann, führt kein Weg an einer professionellen steuerlichen Beratung durch einen Steuerberater vorbei.
Fazit
Die Vorabpauschale zu berechnen, ist mit dem Tool innerhalb eines Augenblicks möglich. Der Rechner benötigt lediglich einige Angaben wie die Fondswerte oder die Ausschüttungen, um den Basisertrag und die Vorabpauschalhöhe zu kalkulieren. Letztere hängt generell von mehreren Faktoren ab, die auch individueller Natur sein können. Die Pauschale an sich dient lediglich als Berechnungsgrundlage, um die Abgeltungssteuer zu ermitteln. Da die Pauschale theoretisch für sämtliche Investmentfonds aus dem In- und Ausland angesetzt werden kann, ist sie auch für die ETF Steuern interessant.