Arag kündigen
ARAG kündigen: So geht's!
ARAG ist das Kürzel für Allgemeine Rechtsschutzversicherungs-AG. Das Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf hat sich also auf Rechtsschutz aller Art spezialisiert. Die ARAG bietet abere eine Vielzahl von an Versicherungen an: Neben den Rechtsschutzversicherungen kannst du bei der ARAG auch Zahnzusatzversicherungen, Reisekranken-, Hausrat- oder Unfallversicherungen abschließen. Solltest du einen Anbieter mit besseren Leistungen finden oder nicht mehr zufrieden sein, verraten wir dir, worauf es bei einer Kündigung deiner Versicherung ankommt.
Was sind die Kündigungsfristen der ARAG?
Wie lang deine Kündigungsfrist ist, hängt davon ab, welche Versicherung du mit der ARAG abgeschlossen hast. Die meisten Verträge haben eine Mindestlaufzeit von zwölf, einige sogar von 36 Monaten. In der Regel musst du eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Tust du das nicht, verlängert sich dein Vertrag um ein weiteres Jahr. Unter dem Menüpunkt Meine ARAG kannst du dich mit deinen bestehenden Daten einloggen und findest eine Übersicht über alle deine Verträge. Hier kannst du auch erkennen, wie lange deine Versicherung jeweils läuft und wann es an der Zeit ist, zu kündigen. Mit deiner Versicherungsnummer kannst du dich ganz einfach bei der ARAG registrieren. Du erhältst dann eine E-Mail, die du bestätigen musst. Dein persönliches Passwort für den internen Kundenbereich bekommst du dann nach wenigen Tagen per Post zugesandt.
ARAG kündigen
Absolut sicher gehst du, wenn du deine Kündigung schriftlich per Einschreiben abschickst. Entscheide dich für ein Einschreiben mit Rückschein, denn so hast du gleich einen Beleg für deine Unterlagen. Sende dein Schreiben an folgende Adresse:
ARAG Versicherungs AG
ARAG-Platz 1
40472 Düsseldorf
Bitte in deinem Schreiben unbedingt um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung. Möchtest du deine Kündigung lieber per E-Mail versenden, nutze folgende Adresse: service@arag.de.
Entscheidest du dich für eine Kündigung per Fax, sende das Schreiben an die Nummer 02119632850 und bewahre den Sendebericht gut auf. Die ARAG ist aber auch online gut aufgestellt. Mit deinem persönlichen Passwort kannst du jederzeit deine Verträge einsehen und sogar online kündigen. Um deine Versicherung auf der Internetpräsenz der ARAG zu kündigen, halte unbedingt deine Versicherungsnummer bereit.
Worauf du bei der Kündigung der ARAG achten musst
Ähnlich wie bei anderen Versicherungen auch, ist es wichtig, dass du deine Versicherungspolice vor dir liegen hast, denn hier findest du deine Versicherungsnummer. Vergiss auch deine Unterschrift nicht unter dem Schreiben; nur so ist die Kündigung wirksam.
Checkliste für die ARAG Kündigung
Folgende Checkliste soll dir helfen, keine wichtigen Punkte bei deiner Kündigung zu vergessen:
- Kündige schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
- Gib deine Versicherungsnummer an.
- Bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.
- Vergiss deine Unterschrift nicht.
Was kostet die Kündigung der ARAG?
Versteckte Gebühren und zusätzliche Kosten musst du bei der ARAG nicht befürchten. Eine rechtssichere Kündigung bedeutet für dich also keine Folgekosten. Bedenke bei deiner Kündigung aber die dreimonatige Kündigungsfrist. Wichtig: Das Versicherungsjahr entspricht nicht zwingend dem Kalenderjahr. Schau am besten in deinen Unterlagen nach, wann du deinen Vertrag abgeschlossen hast.
ARAG Kündigungsformular zum Ausdrucken
Möchtest du eines der Musterformulare im Internet nutzen, benötigst du zwingend deine Versicherungsnummer. sie musst du an entsprechender Stelle im Formular eingeben, ebenso wie deinen Namen und deine Anschrift. Der Vorteil eines solchen rechtssicheren Vordrucks ist, dass du keine wichtigen Informationen vergisst. Hast du alles komplett ausgefüllt, wird das Formular online direkt an die ARAG übermittelt und sofort bearbeitet. Bereits nach wenigen Tagen erhältst du eine schriftliche Bestätigung deiner Kündigung.
Gibt es ein Recht auf Sonderkündigung?
Du kannst deinen Vertrag mit der ARAG auch außerhalb der Kündigungsfrist beenden. In diesem Fall spricht man von einem Sonderkündigungsrecht. Ein solches kannst du problemlos in Anspruch nehmen, wenn die Versicherung ihre Preise erhöht hat. Das Recht auf Sonderkündigung steht dir auch dann zu, wenn es das versicherte Objekt nicht mehr gibt. Nach Abschluss deines Vertrages steht dir weiterhin das gesetzliche Widerrufsrecht zur Verfügung. Binnen 14 Tagen nach Abschluß des Vertrages kannst du ihn ohne Angabe von Gründen widerrufen. Nach einem regulierten Schaden steht es übrigens auch der Versicherung zu, deinen Vertrag zu kündigen. Wichtig ist ebenso, dass du bereits einen neuen Anbieter hast, bevor du deinen Vertrag mit der ARAG beendest.