Freistellungsauftrag: Das musst du wissen
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- Mit einem Freistellungsauftrag verhinderst du, dass deine Bank automatisch die Abgeltungssteuer ans Finanzamt abführt, solange deine Kapitalerträge unter dem Steuerpauschbetrag liegen.
- Der Steuerpauschbetrag liegt pro Person bei 1.000€, für Paare, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, bei 2.000€.
- Ehepartner können gemeinsame oder getrennte Freistellungsaufträge erteilen. Für den Freistellungsauftrag benötigt die Bank die persönliche Steuer-Identifikationsnummer.
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- Gehe auf die Website deiner Bank und lade dir das bereitgestellte Formular zum Freistellungsauftrag herunter. Alternativ gibt es je nach Kreditinstitut die Möglichkeit, das Formular auch in der Filiale auszufüllen oder postalisch anzufordern.
- Fülle das Formular aus und schicke es an deine Bank. Schon ist der Freistellungsauftrag hinterlegt.
- Beachte, dass du insgesamt 1.000€ beziehungsweise 2.000€ deiner Kapitalerträge freistellen lassen kannst, auch wenn du bei mehreren Banken bist.
Was ist der Freistellungsauftrag?
Der Freistellungsauftrag ermöglicht dir, deine Kapitalerträge bis zum Steuerpauschbetrag ohne Abzug der Abgeltungssteuer zu erhalten. Das bedeutet, dass du deine Kapitalerträge direkt auf dem Konto hast und diese nicht mit dem steuerlichen Abzug belegt werden. Unter Kapitalerträge fallen neben realisierten Verkäufen von Wertpapieren auch Dividendenausschüttungen sowie Zinsen. Niedergeschrieben ist die Möglichkeit des Freistellungsauftrags für Kapitalerträge in §44a des Einkommensteuergesetzes.
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So hoch ist der Freistellungsauftrag
Der Freistellungsauftrag ist vom Sparerpauschbetrag abhängig. Er beträgt aktuell 1.000€ pro Person. Damit steht diese Summe prinzipiell auch allen Kindern zur Verfügung. Für zusammenveranlagte Paare gilt der Höchstsatz von 2 × 1.000€, also 2.000€. Überschreiten die Kapitalerträge in einem Jahr nicht die jeweilige Summe, werden darauf auch keine Steuern fällig.
In Österreich gibt es diesen Sparerpauschbetrag übrigens nicht. Daher gibt es auch keine Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge einzureichen. Der Steuersatz auf Kapitalerträge liegt hier bei 27,5%.
Das musst du beim Einrichten des Freistellungsauftrags beachten
Notwendige Unterlagen
Für einen gültigen Freistellungsauftrag bei einer Bank brauchst du seit 2011 deine Steueridentifikationsnummer. Diese erhältst du bei Geburt in Deutschland automatisch zugeschickt und behältst sie ein Leben lang. Wenn du den Zettel mit den elf Ziffern gerade nicht zur Hand hast, kannst du die Nummer ganz einfach auf deinem letzten Steuerbescheid nachschauen. Stelle also sicher, dass deine Bank deine Steuer-ID vorliegen hat.
Darüber hinaus sind neben dem Formular zum Freistellungsauftrag in der Regel keine weiteren Dokumente erforderlich, es sei denn, du bist Neukunde bei der Bank. Dann kann zusätzlich auch eine Legitimation erforderlich werden, die aber generell für Kontoeröffnungen notwendig ist.
Dauer
Der Freistellungsauftrag ist stets für das Kalenderjahr gültig, in dem er erteilt wird, beginnend mit dem 1. Januar. Prinzipiell kann er für eine befristete oder unbefristete Laufzeit bei der Bank eingereicht werden. Der unbefristete ist die übliche Variante und bis auf Widerruf oder eine Änderung gültig.
Freistellungsauftrag verteilen
Besitzt du alle Konten bei einem Kreditinstitut, reicht es, wenn du dort einen Freistellungsauftrag hinterlegst. Dieser ist dann für alle Konten und Depots gültig. Die frühere Regelung, bei der für jedes einzelne Konto ein separater Auftrag nötig war, ist nicht mehr gängig.
Hast du hingegen mehrere Konten bei verschiedenen Banken, auf denen Kapitalerträge ankommen, kannst du den Sparerpauschbetrag aufzuteilen. Du könntest also auf Konto A einen Freistellungsauftrag in Höhe von 600€ und auf Konto B einen in Höhe von 400€ hinterlegen.
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Kann man den Freistellungsauftrag rückwirkend einrichten?
Einen Freistellungsauftrag kannst du nicht rückwirkend für ein vergangenes Jahr einrichten. Der Auftrag gilt immer nur für das Jahr, in dem er eingereicht wurde - und die zukünftigen Jahre.
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Du hast vom Freistellungsauftrag beim Eröffnen noch nichts gewusst? Keine Sorge. Wenn du den Antrag vergessen hast, erhältst du im Rahmen deiner Steuererklärung die gezahlten Steuern für das jeweilige Jahr zurück, sofern die Gewinne nicht den Steuerpauschbetrag überschreiten. Fülle dafür die Anlage KAP für Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Steuererklärung aus und trage dort deine Kapitalerträge und alle abgeführten Steuern ein. Diese Zahlen erhältst du mit der Steuerbescheinigung deines Kreditinstituts, das du gegebenenfalls erfragen musst.
Freistellungsauftrag bei Eheleuten: Teilen oder getrennt beantragen
Als Ehepaar könnt ihr euren Steuerpauschbetrag und damit den Freistellungsauftrag zusammen mit 2.000€ hinterlegen. Beim gemeinsamen Freistellungsauftrag muss das Formular von beiden Parteien unterschrieben werden und ist prinzipiell für Einzelkonten genauso möglich wie für Gemeinschaftskonten.
Alternativ besteht die Möglichkeit, dass jeder seinen Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000€ pro Person in Anspruch nimmt. Dies kann beispielsweise bei dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten notwendig werden.
Wenn ihr der Bank einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilt, gilt dieser auch gleichzeitig als Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustrechnung. Das bedeutet, dass alle Gewinne und Verluste sämtlicher Konten einmal jährlich direkt miteinander gegengerechnet werden. Dabei ist unerheblich, ob ihr für die Steuererklärung getrennt oder zusammen veranlagt seid. Apropos zusammen veranlagt: Kannst du oder dein*e Partner*in den Sparerpauschbetrag nicht komplett ausschöpfen, wird der Rest automatisch beim anderen um den nicht ausgeschöpften Betrag erhöht, sodass ihr zusammen immer auf 2000€ kommt.
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Freistellungsauftrag ändern oder kündigen
Freistellungsaufträge für Kapitalerträge bei deiner Bank kannst du jederzeit ändern oder kündigen. Dies kann beispielsweise notwendig werden, wenn du ein zweites Depotkonto bei einem anderen Anbieter eröffnest.
Änderungen kannst du jederzeit für das laufende Jahr vornehmen, wenn du dies innerhalb des Kalenderjahres machst. Dafür ausschlaggebend ist der letzte Bankarbeitstag eines Jahres. Aufgrund des formalen Aufwands solltest du die genaue Frist bei deiner Bank erfragen. Viele Kreditinstitute nennen hierfür den 15. Dezember als Datum.
Kündigen kannst du den Freistellungsauftrag jederzeit, allerdings immer nur zum 31. Dezember eines Jahres.
In beiden Fällen wendest du dich an das Kreditinstitut, bei dem dein Freistellungsauftrag hinterlegt ist und kündigst diesen auf beziehungsweise änderst die Summe. Im nächsten Schritt kannst du dann beim neuen Konto den Freistellungsauftrag in der gewünschten Summe hinterlegen. Beachte dabei, dass maximal 1.000€ als Single beziehungsweise 2.000€ als Paar zur Verfügung stehen. Dieser Betrag darf in keinem Fall überschritten werden. Ansonsten droht Ärger vom Fiskus. Bei Wiederholung können in der Summe überhöhte Freistellungsaufträge zu einer Ordnungsstrafe führen.
Was für den Freistellungsauftrag sonst noch wichtig ist
Bausparvertrag
Neben Kapitalerträgen aus realisierten Aktien- und Fondsgewinnen sowie Dividendenausschüttungen kann der Freistellungsauftrag auch für Zinsen nützlich sein. Beispielsweise bei einem Bausparvertrag ist der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ebenfalls anwendbar. Hierfür ist nur das Hinterlegen beim entsprechenden Kreditinstitut notwendig, die Höhe richtet sich ebenso am Sparerpauschbetrag und kann auf mehrere Konten aufgeteilt werden.
Steuern auf betriebliche Kapitalerträge
Wenn du betriebliche Kapitalerträge generierst, kannst du hier ebenfalls die vorzeitige Steuerzahlung vermeiden. Dafür musst du der Bank beweisen, dass du Gläubiger der Kapitaleinkünfte bist und dem Unternehmen angehörst. Dann sind die Voraussetzungen für die Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragssteuerabzug gegeben, die von deiner Bank hinterlegt wird. Anschließend muss sie die Steuern nicht ans Finanzamt abführen.
Nichtveranlagungsbescheinigung
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist ein Formular, dass du beim Finanzamt erfragen kannst. Einmal bei der Bank vorgelegt, ermöglicht es dir, dass du keine Steuern auf deine Kapitalerträge zu zahlen. Das Kreditinstitut führt die Abgeltungssteuer also nicht direkt ans Finanzamt ab, sondern überweist dir das Geld direkt aufs Konto.
Allerdings erhältst du diese Bescheinigung, die für drei Jahre gültig ist, nur dann, wenn deine voraussichtlichen Einkünfte den allgemeinen Steuerfreibetrag (9.984€ im Jahr 2022) nicht überschreiten. Besonders interessant kann dies für Rentner, Studenten oder Kinder sein, wenn der Großteil der Einkünfte aus Kapitalerträgen stammt.
Kontoauflösung
Den Freistellungsauftrag musst du bei einer Kontoschließung separat auflösen, da Kreditinstitute diesen in der Regel nicht automatisch löschen. Ansonsten bleibt er als ungenutzter Freistellungsauftrag bestehen.