Geldwerter Vorteil: Mehr Netto vom Brutto?

Finanzfluss Team
Finanzfluss Team
Stand: 25. Oktober 2021
Zu den “Perks”, den Vergünstigungen, mit denen viele Unternehmen attraktiv für ihre Arbeitnehmer sein wollen, gehören oftmals Sachleistungen. Ein Firmenwagen, Warengutscheine oder übernommene Umzugskosten zählen hierzu. Solche sogenannten geldwerten Vorteile sind in vielen Fällen steuerpflichtig. Was einen geldwerten Vorteil genau ausmacht, welche Vorteile ein solcher besitzt und wie es um die steuerlichen Gesichtspunkte bestellt ist, klären wir in diesem Ratgeber.

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Was du wissen solltest
  • Eine ganze Reihe von Vergünstigungen und Leistungen können (potentiellen) Arbeitnehmern zusätzlich zu ihrem Gehalt zugestanden werden – diese nennt man geldwerte Vorteile.
  • Vorteile von geldwerten Vorteilen sind eine höhere Mitarbeiterbindung und -motivation und ein gutes Argument bei der Neueinstellung. Für Mitarbeiter sind geldwerte Vorteile reizvolle Ergänzungen zum Lohn.
  • Je nach Art des geldwerten Vorteils gelten verschiedene Freigrenzen und -beträge. Im Ratgeber gehen wir detailliert auf diese ein.

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So gehst du vor
  • Wenn dir bei einer Gehaltsverhandlung oder einem neuen Job Sachleistungen oder Rabatte angeboten werden, lohnt es sich, auszurechnen, ob diese steuerlich wirklich Sinn ergeben und dir mehr "Netto" bringen.
  • Bei angebotenen Sach- und Dienstleistungen stellt sich natürlich überdies die Frage, ob diese von dir überhaupt gewünscht sind oder benötigt werden.
  • Die Berechnung des jeweiligen geldwerten Vorteils erfolgt mithilfe der Einbeziehung der jeweiligen Freigrenze oder des Freibetrags (Details dazu in diesem Ratgeber). Bei Freibeträgen stellt die Differenz zum tatsächlich erhaltenen Wert den zu versteuernden geldwerten Vorteil dar, bei Freigrenzen muss der gesamte Betrag versteuert werden, so er denn überschritten wird. Immer abgabenpflichtige Leistungen wie Firmenwägen solltest du vorher anhand der geschätzten Nutzung durchrechnen.
  • Mit diesen Berechnungen als Basis kannst du dann in die Verhandlungen gehen und eventuell nachjustieren oder einschätzen, wie attraktiv ein Jobangebot mit Zusatzleistungen wirklich ist.

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Von einem geldwerten Vorteil spricht man bei Leistungen (Waren und Dienstleistungen), die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zuzüglich zu seinem Gehalt zugesteht und das nicht in Geldform ausgezahlt wird – man spricht demnach auch von einer Sachleistung. Auch Verbilligungen können als geldwerter Vorteil gelten.

Der Wert eines geldwerten Vorteils wird immer daran gemessen, was der Arbeitnehmer selbst bezahlen müsste, würde er die Leistung selbst erwerben. Zu den klassischen Beispielen geldwerter Vorteile zählen etwa Firmenhandy, -wagen oder Rabatte. Weiter unten gehen wir auf diese verschiedenen Fälle noch etwas genauer ein.

Zwar sind geldwerte Vorteile kein Gehalt, aber sie werden dennoch als Teil des Einkommens verstanden und müssen dementsprechend versteuert werden. Allerdings gelten jeweils spezifische Freibeträge und -grenzen, die wir weiter unten im Ratgeber noch einmal konkreter vorstellen. Dadurch ist die Berechnung geldwerter Vorteile insgesamt ziemlich kompliziert.

Vorzüge des geldwerten Vorteils

Für Mitarbeiter eines Unternehmens, die von geldwerten Vorteilen profitieren, bestehen die Vorzüge vor allem darin, dass sie die erhaltenen Sachleistungen nicht mehr selbst erwerben müssen und damit bares Geld sparen. Sie erhalten also auf ihren Lohn noch zusätzliche Vorteile, die sozusagen “Geld wert” sind, daher auch der Name. Durch potentielle Steuerersparnisse können Arbeitnehmer oftmals auch mehr von geldwerten Vorteilen profitieren, als sie es von einer vergleichbaren (Brutto-)Lohnerhöhung würden.

Auf der Arbeitgeberseite hingegen steht oftmals an erster Stelle die Erhöhung der Attraktivität des Unternehmens für neue Mitarbeiter. Oftmals sind die geldwerten Vorteile, die eine Firma anbietet, in regelrechten Paketen zusammengefasst und sollen zusätzlich zum Lohn einen Anreiz schaffen, eine Stelle beim Unternehmen anzutreten. Auch bei bestehenden Mitarbeitern können solche Vergünstigungen oder Sachleistungen als Argument dienen, dem Unternehmen lange treu zu bleiben und mit einer höheren Motivation in den Job zu gehen.

Deswegen sind geldwerte Vorteile oftmals Verhandlungsmasse bei Gehaltsverhandlungen (von bestehenden oder neuen Mitarbeitern). Gerade Unternehmen, die keine signifikant höheren Löhne bezahlen können, können ihre Attraktivität durch die Zugabe von Sachleistungen und Vergünstigungen stark erhöhen. Allerdings sollte im Einzelfall vom Arbeitnehmer geprüft werden, ob der geldwerte Vorteil steuerlich wirklich mehr Sinn ergibt als der höhere Lohn.

Freibeträge und Freigrenzen bei geldwerten Vorteilen auf einen Blick

Für die je unterschiedlichen Arten geldwerter Vorteile gelten verschiedene Freibeträge und -grenzen. Der Unterschied besteht darin, dass bei einem Freibetrag lediglich die Differenz von Freibetrag und Gesamtbetrag der Leistung versteuert werden muss, während bei einer Freigrenze der gesamte Betrag – so er denn diese Grenze überschreitet – abgabepflichtig wird. Im weiteren Verlauf des Ratgebers gehen wir dann auf die konkreten Fälle genauer ein.

Geldwerter VorteilFreibetragFreigrenze
Bonusmeilen1.080€ pro Jahr/
Fortbildungen mit Bezug auf Tätigkeit//
Geschenke/60€ pro Monat
Gesundheitsfördernde Maßnahmen600€ pro Jahr/
Kinderbetreuung von nicht-schulpflichtigen Kindern//
Mitarbeiterrabatte1.080€ pro Jahr/
Parkplatz am Arbeitsort//
Sachbezüge/50€ pro Monat
Umzugskosten bei beruflich bedingten Umzügen//

Geldwerter Vorteil: Konkrete Fälle

Die jeweiligen Regeln und steuerlichen Gesichtspunkte sind im Falle des geldwerten Vorteils relativ komplex. Deswegen haben wir im Folgenden die wichtigsten und bekanntesten Beispiele aufgestellt, die mit Sachleistungen assoziiert werden. Fahrten, Firmenwagen und Mitarbeiterwohnungen sind immer steuerpflichtig, Sachleistungen, gesundheitsfördernde Maßnahmen oder Sachbezüge sind bis zu einer bestimmten Freigrenze oder einem Freibetrag steuerfrei und berufsbezogene Umzugskosten und Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kinder ist immer steuerfrei.

Fahrten und Firmenwagen als geldwerte Vorteile

Für Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Fahrtwegen eines Mitarbeiters gibt es verschiedene Möglichkeiten. Jobtickets fallen unter Sachbezüge, die wir weiter unten besprechen. Fahrtkostenzuschüsse hingegen können mit einer recht simplen Formel berechnet werden, allerdings sind sie damit immer steuerpflichtig. Ein Fahrtkostenzuschuss kann gewährt werden, wenn der Mitarbeiter mit dem eigenen Wagen zur Arbeit fährt. Pro Kilometer zwischen Wohnstätte und Arbeitsort können dann 0,30€ pro Arbeitstag erstattet werden. Damit lautet die Formel: km einfacher Arbeitsweg x 0,30€ x Arbeitstag = Fahrtkostenzuschuss. Die Besteuerung erfolgt pauschal über die Lohnsteuer (15%), hinzu kommen eventuell Solidaritätsbeitrag (5,5% auf die Lohnsteuer, gilt nur für manche Steuerzahler) und Kirchensteuer (8-9% auf die Lohnsteuer, je nach Kirchenmitgliedschaft). 

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Übrigens
Wer den geldwerten Vorteil korrekt steuerlich geltend gemacht hat, kann Arbeitswege mithilfe der Pendlerpauschale wiederum von der Steuer absetzen und damit Geld sparen. Geschäftsreisen oder beruflich bedingte Fahrten fallen natürlich nicht darunter. Weitere Tipps zum Steuern sparen findest du übrigens in unserem Ratgeber und unsere Rechner helfen bei der Berechnung. Falls du noch nach einem geeigneten Steuerprogramm für deine Steuererklärung suchst, findest du diese in unserem Steuer-Software-Vergleich.

Ein Firmenwagen als Zusatz zum Gehalt wird von vielen Arbeitnehmern gerne gesehen und hat fast schon eine Prestigefunktion. Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils muss hierbei zwischen der privaten und der beruflichen Nutzung getrennt werden – als ein solcher gilt nur erstere. Nur die private Verwendung des Firmenwagens muss folglich als geldwerter Vorteil versteuert werden. Dieser kann mithilfe von zwei Methoden bestimmt werden: die pauschale Ein-Prozent-Regelung oder das Führen eines Fahrtenbuchs.

Die Ein-Prozent-Regelung

Die Ein-Prozent-Regelung besagt, dass pro Monat pauschal 1% des Brutto-Inlandslistenpreises des Firmenwagens für die private Nutzung zur Bemessungsgrundlage der Steuer hinzu kommt. Zudem werden pro Monat 0,03% des Brutto-Inlandslistenpreises des Firmenwagens pro Kilometer Weg zwischen Wohnstätte und Arbeitsort kalkuliert. Der so ermittelte zusätzliche Betrag wird virtuell auf den Lohn aufgerechnet und dieser dann dementsprechend besteuert. 

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer bezieht 4.000€ Gehalt brutto und der Brutto-Inlandslistenpreis seines Firmenwagens beträgt 30.000€. 1% dieses Preises sind 300€. Die Strecke zwischen Wohnstätte und Arbeitsort beträgt 40 Kilometer. Listenpreis x Wegstrecke x 0,0003 = 360€. Dadurch beträgt das Einkommen nun zum Zwecke der Steuerberechnung 4.660€ und wird dementsprechend besteuert. Die zusätzlichen 660€ werden natürlich nicht tatsächlich ausbezahlt, sondern sollen den geldwerten Vorteil der privaten Nutzung des Firmenwagens auszeichnen.

Bereits in dieser Rechnung lässt sich erahnen, dass ein Firmenwagen unter Umständen durch die Besteuerung weniger attraktiv sein kann als ein tatsächlich höherer Lohn. Dies sollte deswegen vorher unbedingt überprüft werden – unter Umständen kann sich ein eigenes, älteres Fahrzeug durchaus mehr lohnen.

Fahrtenbuch

Die andere Möglichkeit zur Berechnung des Werts der privaten Nutzung eines Firmenwagens ist das Führen eines Fahrtenbuchs. Dies kann insbesondere von Vorteil sein, wenn der Firmenwagen überwiegend für dienstliche Zwecke genutzt wird. Allerdings ist der Mehraufwand eines Fahrtenbuchs nicht zu unterschätzen, muss dieses schließlich eine ganze Reihe an Angaben aufführen (beispielsweise genaue Kilometerstände, Zweck der Fahrt, Adressen, eventuelle Umwege, etc.) und darf nicht nachträglich veränderbar sein. Mittlerweile werden glücklicherweise aber auch viele digitale Fahrtenbücher/Fahrtenbuchapps angeboten, die das erleichtern.

Im Vergleich zur 1%-Regelung ist es aber steuerlich nicht selten vorteilhafter, weil bei dieser der Brutto-Neupreis virtuell zur Berechnung herangezogen wird und dies gerade bei langen Fahrtstrecken zu einem hohen geldwerten Vorteil werden kann, der besteuert werden muss. Im Zweifel ist es ratsam, die beiden Berechnungsarten durchzukalkulieren und sich für das Modell zu entscheiden, das steuerlich vorteilhafter und praktikabel ist.

Mitarbeiterwohnung

Auch bei einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Mitarbeiterwohnung oder Dienstunterkunft werden auf den geldwerten Vorteil Steuern fällig. Wie dieser sich genau berechnet, hängt in diesem Fall von der Art der Unterkunft ab. Bei einer Wohnung, die ein eigenes Bad und eine Küche beinhaltet und damit ermöglicht, dass ein unabhängiger Haushalt dort eingerichtet und geführt werden kann, zählt die Differenz zwischen der tatsächlich gezahlten Miete und dem Mietspiegel als geldwerter Vorteil. Dieser wird dann mit der Lohnsteuer besteuert. Bei einer Unterkunft, die diese Gegebenheiten nicht bietet und beispielsweise nur ein eigenes Zimmer, aber ein geteiltes Badezimmer oder Küche aufweist, wird der geldwerte Vorteil anhand des amtlichen Sachbezugswertes für eine Unterkunft berechnet. Dieser beträgt 2021 237€ monatlich bundeseinheitlich, verringert sich aber deutlich bei einer Mehrbelegung (zum Beispiel bei einer Mehrbelegung von drei Beschäftigten um 50%).

Bonusmeilen und Mitarbeiterrabatte

Berufliche Vielflieger dürfen Bonusmeilen bis zu einer Freibetragsgrenze von 1.080€ jährlich für private Zwecke verwenden. Allerdings können Arbeitgeber darauf bestehen, dass die beruflich erworbenen Bonusmeilen auch für rein dienstliche Zwecke eingelöst werden.

Dieselbe Freibetragsgrenze gilt auch für Mitarbeiterrabatte. Wer einen Personalrabatt über diesen 1.080€ erhält, hat somit einen geldwerten Vorteil und muss diesen dann mit der Lohnsteuer als Einkommen versteuern.

Sachbezüge

Zu Sachbezügen zählen etwa ein Jobticket für den Nahverkehr, Tankgutscheine oder andere Arten von Warengutscheinen. Diese bleiben bis zu einem Betrag von 50€ pro Monat grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei. Wenn Sachbezüge aber diesen Betrag überschreiten, wird der ganze Sachbezug als geldwerter Vorteil steuerpflichtig.  

Geschenke

Geschenke sind den Sachbezügen nicht unähnlich, nur dass sie nur anlassbezogen an den Arbeitnehmer ausgegeben werden können – beispielsweise zum Geburtstag oder zur Hochzeit. Hierbei gilt eine Freibetragsgrenze von 60€.

Gesundheitsfördernde Maßnahmen

Beliebter werden gesundheitsfördernde Maßnahmen als Zusätze zum eigentlichen Gehalt. So können etwa regelmäßige, prophylaktische Massagen, Physiotherapien oder Raucherentwöhnungsprogramme die Arbeitsproduktivität und das Wohlbefinden eines Mitarbeiters langfristig fördern und erhalten, was wiederum zu einer höheren Mitarbeiterbindung beitragen kann. Für solche gesundheitsfördernden Maßnahmen ist ein Freibetrag in Höhe von 600€ pro Jahr angesetzt, allerdings müssen diese einen Bezug zur beruflichen Belastung erkennen lassen können. 

Verpflegung

Eine gängige Praxis ist in vielen (größeren) Unternehmen, den Mitarbeitern Essensgutscheine auszugeben. Auch in diesem Fall liegt ein geldwerter Vorteil vor. Die steuerlichen Sachbezugswerte legen fest, dass beispielsweise ein Mittagessen mit 3,47€ steuerlich angerechnet wird (Stand 2021). Hinzu kommen allerdings noch einmal 3,10€, die der Arbeitgeber steuerfrei auf diesen Betrag drauflegen darf.

Kinderbetreuung

Um Eltern zu unterstützen, ist die Übernahme der Kosten für die Kinderbetreuung durch den Arbeitgeber in besonderer Weise vom Fiskus gefördert. Solange die betreuten Kinder nicht schulpflichtig sind, ist die Finanzierung der Betreuungskosten durch das Unternehmen komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Hierbei ist es egal, ob diese Betreuung in Form einer Kindertagesstätte oder mithilfe beispielsweiser einer Tagesmutter stattfindet. 

Umzugskosten

Wenn ein beruflich bedingter Umzug ansteht, übernehmen einige Arbeitgeber die Kosten für diesen. Hierbei gibt es keine Obergrenze – die Übernahme der Kosten für einen beruflich bedingten Umzug durch den Arbeitgeber ist nicht sozialabgaben- oder steuerpflichtig.

IT-Geräte

In Zeiten von Homeoffice und weiter fortschreitender Digitalisierung kriegen viele Mitarbeiter Computer, Tablets oder Smartphones von ihrem Arbeitgeber gestellt. Solange diese nur an den Arbeitnehmer verliehen und nicht geschenkt sind, sind auch diese Vorteile nicht steuerpflichtig.

Weitere nicht steuerpflichtige geldwerte Vorteile

Zu den genannten gibt es noch einige weitere geldwerte Vorteile, die nicht abgabepflichtig für den Arbeitnehmer sind. Hierzu zählen vor allem Ausgaben, die klar einen Nutzen für den Arbeitgeber haben. 

  • Fortbildungen mit Bezug zur ausgeführten Tätigkeit

  • Kaffee, Fruchtsäfte und Obst am Arbeitsplatz

  • Parkplatz am Arbeitsort

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Wie wird ein geldwerter Vorteil versteuert?

Wie berechnet man einen geldwerten Vorteil?

Wie wirkt sich ein geldwerter Vorteil aus?