Sparerpauschbetrag nutzen: So geht’s!
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- Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag, der für Kapitalerträge gilt.
- Singles erhalten einen Freibetrag von 1.000€, Verheiratete bekommen 2.000€.
- Den Sparerpauschbetrag machst du über einen Freistellungsauftrag oder die Steuererklärung geltend.
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- Erteile dem Geldinstitut, das deine Kapitalanlagen abwickelt, einen Freistellungsauftrag, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen.
- Hast du keinen Freistellungsauftrag erteilt, mache den Freibetrag über die Anlage KAP in der Einkommenssteuererklärung geltend.
- Hast du deine Kapitalanlagen bei mehreren Geldinstituten, splitte den Freistellungsauftrag bis zur maximalen Höhe auf die jeweiligen Geldinstitute auf.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Bis zum Jahr 2008 galten in Deutschland verschiedene Kapitalertragsteuersätze auf unterschiedliche Kapitalanlagen. Analog hierzu konnten private Anleger sowohl den Sparerfreibetrag als auch einen Werbungskosten-Pauschbetrag geltend machen. Die Ermittlung der richtigen Steuerhöhe sowie die Geltendmachung der Freibeträge waren aber komplex und mit viel Aufwand verbunden. Deshalb entschied sich der Gesetzgeber für eine Reform des Steuerrechts.
So wurde zum 01.01.2009 die Abgeltungssteuer eingeführt, die alle Kapitalertragsteuern zusammenzog. Analog dazu wurden der Sparerfreibetrag sowie der Werbungskosten-Pauschbetrag zum Sparerpauschbetrag zusammengezogen. Es handelt sich also um einen Freibetrag innerhalb der Abgeltungssteuer, der für Kapitalerträge geltend gemacht werden kann.
Wann? | Freibeträge | Steuer |
---|---|---|
bis 31.12.2008 | Sparerfreibetrag (7.500€), Werbungskosten-Pauschbetrag (51€) | Kapitalertragsteuer in unterschiedlichen Sätzen für Kapitalanlagen, Gewinnanteile sowie Tafelgeschäfte |
ab 01.01.2009 | Sparerpauschbetrag (801€/1.602€) | Abgeltungssteuer (25%) |
ab 01.01.2023 | Sparerpauschbetrag (1.000€/2.000€) | Abgeltungssteuer (25%) |
Für was kannst du den Sparerpauschbetrag geltend machen?
Den Sparerpauschbetrag kannst du für alle Kapitalerträge nutzen, die du auf unterschiedliche Art und Weise erwirtschaftest. Die Abgeltungssteuer fällt unter anderem auf folgende Kapitalanlagen an:
Zinsen aus Geldanlagen
Dividenden
Gewinne aus Verkäufen von Kapitalanlagen
Gewinne aus Termingeschäften
Ausschüttungen aus Depots
Das bedeutet in der Konsequenz, dass auch statische Geldanlagen wie Sparkonten, Tagesgeldkonten oder das Festgeld von der Abgeltungssteuer erfasst werden. Du musst also auch für diese Anlagen den Sparerpauschbetrag geltend machen, wenn du keine Gewinne verschenken möchtest. Für Depots macht es gegebenenfalls Sinn, die Ausschüttung abhängig davon vornehmen zu lassen, ob du deinen Sparerpauschbetrag für das Jahr schon ausgenutzt hast oder nicht.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag beträgt für Singles 1.000€ jährlich. Verheiratete, die sich gemeinsam veranlagen lassen, erhalten einen gemeinsamen Freibetrag von 2.000€. Damit handelt es sich um einen statischen Freibetrag zur Abgeltungssteuer, der nicht von der Höhe der erwirtschafteten Gewinne abhängt.
Eine Reform des Sparerpauschbetrags wurde erstmalig zum 01.01.2023 durchgesetzt. Die Beträge betrugen vor der Reform seit ihrer Einführung im Jahr 2009 801€ für Singles und 1.602€ für Verheiratete.
So kannst du den Sparerpauschbetrag nutzen
Um den Sparerpauschbetrag geltend zu machen, musst du dem Geldinstitut, bei dem du deine Kapitalanlagen verwalten lässt, einen Freistellungsauftrag erteilen. Diesen musst du schriftlich einreichen. In unserem Artikel zum Freistellungsauftrag erklären wir dir, wie das geht.
Hast du den Freistellungsauftrag vergessen oder gehörst du zu den sogenannten Niedrigverdienern, kannst du den Sparerpauschbetrag über die Steuererklärung geltend machen. Hierfür benötigst du die Anlage KAP. Gehe dabei folgendermaßen vor:
Liegt dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25%, kann es sinnvoll sein, eine Günstigerprüfung in Zeile 4 zu beantragen.
Trage in Zeile 7 der Anlage KAP deine erwirtschafteten Kapitalerträge ein.
Gewinne aus Aktienverkäufen musst du in Zeile 8 angeben.
In Zeile 37 gibst du die Höhe der einbehaltenen Abgeltungsteuer, des Solidaritätszuschlags sowie der Kirchensteuer ein.