10 Tipps zum Steuern sparen
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- Zwar ist die Steuerlast in Deutschland vergleichsweise hoch – der Spitzensteuersatz beispielsweise lag 2020 bei 42% und betrifft Einkommen ab ~57.000€. Allerdings bieten sich einige Wege an, um legal weniger Steuern zu entrichten.
- Das regelmäßige Einreichen einer Steuererklärung hilft in jedem Fall, da man hierdurch verschiedene Minderungen der Steuerlast der Einkommenssteuer geltend machen kann. Während dies durch die Digitalisierung der Steuererklärung mit der geeignete Steuersoftware für viele recht einfach geworden ist, hilft in komplexen Fällen ein Steuerberater.
- Bekannte Möglichkeiten zum Sparen von Steuern umfassen die Pendlerpauschale, Werbungskosten oder das Ehegattensplitting für Eheleute. Aber auch Kosten von Brillen oder Kuren oder Handwerkerkosten können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden.
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- Die Voraussetzung für jedes legale Sparen von Steuern ist die Anfertigung einer Steuererklärung. Diese kann im Falle einer freiwilligen Abgabe bis zu vier Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr eingereicht werden.
- Egal, ob es sich um Krankheitskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Spenden handelt: Es ist sehr wichtig, immer alle Belege und Rechnungen aufzubewahren, um hinterher dem Fiskus nachweisen zu können, dass die Ausgaben wirklich getätigt wurden.
- Für Anleger, die Kapitalertragsteuer sparen wollen, ist es notwendig, einen Freistellungsauftrag beim betreffenden Depotanbieter einzurichten. Mit diesem sind Kapitalerträge bis zu 1.000€ (bei Ehepaaren insgesamt 2.000€) steuerfrei. Man kann den Sparerpauschbetrag jedoch auch über mehrere Depots verteilen.
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Immer ratsam: Steuererklärung machen
Viele Menschen zahlen deutlich mehr Steuern als sie eigentlich müssten. Das liegt daran, dass die Einkommensteuer und andere Steuern meist etwas zu hoch angesetzt werden und erst nach dem Einreichen einer Steuererklärung vom zuständigen Finanzamt zurückerstattet werden. Deswegen ist es notwendig, eine Steuererklärung anzufertigen, auch wenn dieses freiwillig erfolgt, wenn man Steuern sparen möchte.
Wer nicht gesetzlich verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, sondern es auf freiwilliger Basis tut, hat ab dem Ende des betreffenden Steuerjahres vier Jahre Zeit. Bis vor kurzem war es sogar sehr attraktiv, eine solche Steuererklärung möglichst spät zu machen, da ab 15 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres, für das die Rückerstattung fällig wurde, stolze 0,5% Zinsen pro Monat oder 6% pro Jahr auf diese Rückerstattung gezahlt wurden. Allerdings mussten diese Zinsen dann als Kapitalerträge versteuert werden. Im August 2021 hat dann allerdings das Bundesverfassungsgericht diese Zinssätze als unverhältnismäßig hoch gekippt. Bis Juli 2022 hat der Gesetzgeber nun Zeit, ein neues Modell auszuarbeiten, eine flexiblere Bandbreite wird beispielsweise diskutiert. Wer seit 2019 von den hohen Zinsen profitiert hat, kann nun zur Nachzahlung aufgefordert werden.
Während manche der Steuerfreibeträge wie der Grundsteuerfreibetrag, die Werbungskostenpauschale oder der Sparerpauschbetrag (bei erfolgter Einrichtung eines Freistellungsauftrages) bereits automatisch berücksichtigt werden, kann man von anderen wie der Pendlerpauschale oder dem Ehrenamtsfreibetrag nur durch die Anfertigung einer Steuererklärung profitieren. Auch deswegen ist es meist ratsam, eine Steuererklärung freiwillig abzugeben.
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Heiraten zum Steuern sparen?
Als ein wichtiger Grund zum Heiraten wird – neben dem romantischen Aspekt – nicht selten auch Vorteile in steuerlichen Dingen angegeben. Und tatsächlich können Ehepaare einiges an Steuern sparen. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist das Ehegattensplitting, bei dem die beiden Einkommen fiktiv zu einem gemeinsamen berechnet werden und dann hälftig geteilt – als würden beide Ehepartner exakt das gleiche verdienen. Der sogenannte Splittingvorteil ist am größten bei hohen Einkommen und einer hohen Differenz zwischen den beiden Einzeleinkommen. Er entsteht dadurch, dass die Zunahme der Einkommensteuer bei zunehmendem Einkommen (Progression) gemindert wird. Der maximale Splittingvorteil liegt bei über 16.000€ pro Jahr bei einem Gesamteinkommen von über 250.000€.
Weitere Steuervorteile des Heiratens betreffen zum Beispiel die Wahl der Steuerklassen oder der Freibeträge. Bei einem ähnlichen Einkommen ist die automatische Einordnung in Steuerklasse IV/IV vorteilhaft, bei einer großen Differenz hingegen kann man in die Klassen III/V eingeordnet werden. Der Sparerpauschbetrag – der Freibetrag für die Kapitalertragsteuer – verdoppelt sich bei der Eheschließung auf 2.000€ für beide, was von Vorteil ist, wenn nur ein Ehepartner über Kapitaleinkünfte verfügt. Der Schenkungssteuerfreibetrag hingegen erhöht sich von 20.000€ auf 500.000€. Auch bei der Erbschaftssteuer gibt es einen Freibetrag für Ehepartner in Höhe von 500.000€, wenn einer der beiden verstirbt.
Insgesamt ist die Ehe in Deutschland mit verschiedenen steuerlichen Anreizen verbunden, was verdeutlicht, dass diese landläufig als das Übernehmen von gemeinsamer Verantwortung verstanden wird – auch in finanzieller Hinsicht.
Ob Brille oder Kur: Krankheitskosten absetzen
Mithilfe der Anlage Außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung können Krankheitskosten von der Steuer abgesetzt werden, die eine gewissen Höhe übersteigen (diese zumutbare Belastung wird je nach Einkommen gestaffelt berechnet) und damit bares Geld gespart.
Zu Krankheitskosten zählen beispielsweise
Brillen, Zahnersatz, Hörgeräte (und andere Hilfsmittel)
Arztkosten
rezeptpflichtige Medikamente
Impfungen vor Auslandsreisen
Bade- und Heilkuren
und viele weitere.
Voraussetzung ist in den meisten Fällen, dass die Maßnahmen ärztlich verordnet wurden und nicht präventiv stattfinden. Deswegen sollte man sich für alle Ausgaben, die als Krankheitskosten von der Steuer abgesetzt werden könnten, ein Rezept oder Attest vom Arzt ausgeben lassen und dieses sowie die angefallenen Rechnungen für die Ausgaben aufbewahren und in der Steuererklärung angeben. Allerdings werden nur Kosten übernommen, die nicht von der Krankenkasse übernommen worden wären, aber deren Erstattung versäumt wurde – die Krankheitskosten müssen komplett aus eigener Tasche bezahlt worden sein.
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Kirchensteuer geltend machen
Von wegen arm wie eine Kirchenmaus: Mitglieder einer kirchensteuerpflichtigen Vereinigung (dazu zählen etwa die katholische und evangelische Kirche, aber auch jüdische oder freikirchliche Gemeinden – nicht jedoch christlich-orthodoxe oder islamische Gemeinschaften), die Kirchensteuer zahlen, können diese über die Anlage Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung voll steuerlich geltend machen. Das ist durch die elektronische Übertragung der Daten von der Lohnabrechnung auch ganz einfach erledigt. Dieser Steuervorteil gilt allerdings nicht für die Kirchensteuer, die auf Kapitalerträge entrichtet wurde.
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Dienstleistungen im Haushalt und Handwerkerkosten
Eine weitere gute Möglichkeit, um Steuern sparen zu können, bietet das Absetzen von Teilen der sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen. Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten, die von einem Mitglied des betreffenden Haushalts ausgeführt werden würden, aber von einem professionellen Dienstleister übernommen werden. Beispielsweise fallen darunter die Beschäftigung von Haushaltshilfen oder Gärtnertätigkeiten. Wichtig zu beachten ist, dass die betreffenden Tätigkeiten im Haushalt selbst und nicht extern durchgeführt werden. Insgesamt kannst du 20% der haushaltsnahen Dienstleistungen, maximal aber 4.000€ pro Steuerjahr geltend machen.
Ähnlich klingend, aber doch unterschiedlich im steuerlichen Sinne, sind Handwerkerleistungen, die auch von der Steuer abgesetzt werden können. Wer Handwerker in der selbstgenutzten Wohnung beschäftigt, kann zusätzlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen noch einmal 20% dieser, maximal jedoch 1.200€ von der Steuer absetzen. Wichtig ist hierbei, sich unbedingt eine Rechnung ausstellen zu lassen, per Überweisung zu bezahlen und zu beachten, dass die Handwerkerleistungen keine Neubautätigkeiten, sondern nur Erhalt schon bestehender Baulichkeiten umfassen dürfen. Außerdem können nur die Arbeits- und Fahrtkosten angerechnet werden, weswegen es Sinn ergibt, die Handwerker darauf hinzuweisen, diese in der Rechnung separat anzugeben. Mieter können übrigens unter den selben Voraussetzungen durchgeführte Handwerkerleistungen ihrer Nebenkostenabrechnung von der Steuer absetzen.
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Kapitalerträge: Den Sparerpauschbetrag nutzen
Wenn es um Einkünfte aus Kapitalanlagen geht, also beispielsweise Investments in Aktien oder ETFs, lassen sich ganz einfach und unkompliziert Steuern sparen. Das liegt daran, dass die Kapitalertragsteuer eine Quellensteuer ist und demnach direkt an der Quelle (in diesem Fall bei der Bank oder beim Depotanbieter) abgeführt wird. Sie fällt auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne an. Derzeit liegt der Freibetrag auf die Kapitalertragsteuer, der sogenannte Sparerpauschbetrag, bei 1.000€ pro Steuerpflichtigem pro Steuerjahr. Für Ehepaare zusammen liegt er bei 2.000€. Erst auf Kapitalerträge, die über diesen Freibeträgen liegen, wird die Kapitalertragssteuer fällig.
Um vom Sparerpauschbetrag profitieren zu können, muss man lediglich einen sogenannten Freistellungsauftrag beim betreffenden Broker einrichten. Oftmals geht das ganz einfach durch Versenden einer E-Mail oder ein Online-Formular. Man kann außerdem den Sparerpauschbetrag über mehrere Depots verteilen – je nachdem, wie es für einen vorteilhaft ist.
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Spenden: Gutes tun und Steuern sparen
Es ist weithin bekannt, dass Spenden an eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Deutschland oder eine politische Partei, die an der letzten Wahl teilgenommen hat, unter bestimmten Umständen von der Steuer absetzbar ist. In der Anlage Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung werden Spenden geltend gemacht und insgesamt kannst du maximal 20% des Einkommens als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Die gespendete Summe wird nicht direkt von der Steuer abgerechnet, sondern verringert das zu versteuernde Einkommen – damit wird die Steuerlast des Spenders verringert.
Das Absetzen von Spenden ist in den vergangenen Jahren sehr viel einfacher geworden. Bei Spenden unter 300€ reicht ein sogenannter vereinfachter Nachweis, also ein Kontoauszug oder Zahlungsbeleg, der die Spende nachweist. Bei Spenden darüber hinaus muss eine Spendenbescheinigung vom Empfänger ausgestellt werden, auf der seine Adresse, Details zur Spende und zum Zweck dieser aufgeführt werden. Allerdings können diese Bescheinigungen seit 2017 direkt vom Spendenempfänger dem Finanzamt übermittelt werden, was viel Bürokratie spart. Auch Sachspenden können abgesetzt werden. Hierfür müssen aber die Kaufbelege und Spendenbescheinigungen aufgehoben werden. Generell gilt es, etwaige Quittungen und Belege im Falle von Spenden aufzubewahren – damit ist man auf der sicheren Seite.
Rentenversicherung und private Altersvorsorge
Auch Beiträge zur Rentenversicherung und bestimmte private altersbezogene Vorsorgeprodukte sind steuerbegünstigt, können abgesetzt und damit Steuern gespart werden. In der Ansparphase der gesetzlichen Rentenversicherung kann man beispielsweise 92% der Beiträge steuerlich geltend machen, im Jahre 2021 maximal jedoch 23.724€ (92% von 25.787€). Dieser Prozentsatz wird regelmäßig erhöht, so dass 2025 100% des Höchstbetrages absetzbar sein werden. Derselbe Höchstsatz gilt für Beiträge zur Rürup-Rente. Diese Beiträge führt man übrigens in der Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung an. Bei der Riester-Rente hingegen gilt ein vergleichsweise niedriger Maximalbeitrag von 2.100€ im Jahr 2021, sie kann in der Anlage AV der Steuererklärung geltend gemacht werden. Trotz der Steuervorteile bei der Ansparphase dieser verschiedenen Vorsorgen solltest du darauf achten, dass die Auszahlung wiederum normal besteuert wird.
Fahrten und Werbungskosten absetzen
Die bekannte Pendlerpauschale richtet sich an Arbeitnehmer, die regelmäßige Fahrten zum Arbeitsplatz vornehmen müssen – ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Um die Höhe deiner persönlichen Pendlerpauschale kalkulieren zu können, musst du exakt wissen, wie viele Tage du zur Arbeit gefahren bist und wie weit der Weg dorthin ist (Hauptwohnsitz–Arbeitsstätte). Bis 2020 gilt ein Satz von 0,30€ pro Kilometer, also Weg in km x 0,30€ x Fahrtage = Pendlerpauschale. Ab 2021 bis 2023 gilt ein Satz von 0,35€ ab dem 21. Fahrkilometer, von 2024 bis 2027 hingegen 0,38€ ab dem 21. Kilometer. Für Fußgänger und Fahrradfahrer gilt übrigens eine Höchstgrenze von 4.500€ im Jahr, die steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel können ihre Tickets entweder über die Kilometerpauschale oder – falls die Ticketpreise die Pauschale überschreiten – die Fahrkarten selber geltend machen. Wichtig: Hier unbedingt wieder alle Belege sammeln.
Werbungskosten hingegen ist ein weiter Begriff für Ausgaben, die zum Erlangen und Erhalt von Einkommen getätigt werden. Auch sie können die Einkommensteuer vermindern, indem sie die Summe der Einkünfte verringern, von denen ausgehend die Steuer berechnet wird. Unter Werbungskosten fallen so unterschiedliche Dinge wie Fortbildungen, Geräte und Arbeitsmittel, Bewerbungskosten oder die Beiträge zu Berufsverbänden. Auch die Kosten für Steuerberater fallen unter diese Kategorie. Generell werden für alle Steuerzahler 1.000€ pauschal für Werbungskosten angesetzt. Nur wer diese Summe nachweislich übersteigt, kann von Entlastungen über 1.000€ profitieren. Einige Posten werden zudem nur bedingt als Werbungskosten übernommen (für Verpflegung auf Dienstreisen gibt es etwa eine Verpflegungspauschale von 28€ je 24 Stunden Reisezeit etc.). Es gilt hier unbedingt wieder alle Belege von Kosten aufzubewahren, die man plant, von der Steuer abzusetzen.
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Steuern sparen wegen Corona: Besonderheiten 2020 und 2021
Steuerzahler, die die Werbungskostenpauschale überschreiten, können in den Jahren 2020 und 2021 von der Homeoffice-Pauschale in Höhe von 600€ profitieren – egal, ob sie vom eigenen Arbeitszimmer oder vom Esstisch gearbeitet haben. Dadurch sollen Steuerzahler für den Zeitraum der Coronapandemie und den damit verbundenen Einschränkungen entlastet werden.
Ein weiterer steuerlicher Vorteil besteht für die Arbeitnehmer, die ab März 2020 einen Bonus von maximal 1.500€ erhalten haben. Dieser ist für sie komplett steuerfrei. Allerdings muss ein erkennbarer Bezug zur Coronakrise erkennbar sein. Die Regelung gilt noch bis März 2022 und darf nur einmal pro Dienstverhältnis genutzt werden – es kann also nicht jährlich bis 2022 ein steuerfreier Coronabonus ausgezahlt werden.