Gewinne aus P2P Krediten richtig versteuern
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- Bist du in Deutschland steuerpflichtig, musst du die Zinserträge aus deinen P2P Kredit Investments auch versteuern.
- Die Kapitalertragssteuer liegt derzeit bei 25%, mit dem Soliaufschlag sind es 26,38%. Hinzu kommt eventuell noch die Kirchensteuer.
- Bei einem Einkommen unter 8.600€ kannst du eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung für max. 3 Jahre beantragen. Damit musst du die Kapitalerträge nicht versteuern.
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- Mit unserem Ratgeber und Schritt-für-Schritt-Video kannst du dich um die korrekte Versteuerung deiner Zinserträge aus Investitionen in P2P Kredite selbst kümmern. Geht es um komplexere Investmentstrukturen, ist es aber oftmals sinnvoll, einen Steuerberater zu beauftragen.
- Die beiden P2P Plattformen Bondora und Mintos sind empfehlenswert für Anfänger im P2P Bereich. Sie stellen auch selbst Informationen zur Versteuerung der Erträge bereit.
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Muss ich P2P Gewinne versteuern?
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind in Deutschland steuerpflichtig und somit unterliegen deine erwirtschafteten Zinszahlungen aus Investitionen in P2P Krediten genauso der Kapitalertragssteuer wie Kursgewinne aus Aktien oder Dividendenzahlungen.
Die Kapitalertragssteuer beträgt in Deutschland 25%. Darüber hinaus fällt noch der Solidaritätszuschlag an, was in Summe einen Steuersatz von 26,38% ergibt.
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Bist du kirchensteuerpflichtig, musst du auch diese auf deine Kapitalerträge zahlen. Die gesamte Steuerbelastung durch die Abgeltungssteuer inklusive Soli und Kirchensteuer beträgt dann 27,8% in Bayern und Baden-Württemberg und 27,9% in den anderen Bundesländern.
Günstigerprüfung
Ist dein persönlicher Steuersatz jedoch niedriger, so kannst du eine Günstigerprüfung beantragen. In diesem Fall werden die Kapitalerträge zu deinem persönlichen, niedrigeren Steuersatz versteuert.
Als Richtwert kann hier ein zu versteuerndes Einkommen von Einzelpersonen von unter 15.700€ pro Jahr herangezogen werden. Bei Ehepaaren, die eine gemeinsame Veranlagung durchführen, muss das zu versteuernde Jahreseinkommen unter 31.400€ liegen.
Um eine Günstigerprüfung zu beantragen, musst du alle Erträge aus Kapitalanlagen in der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) deiner Steuererklärung angeben und den entsprechenden Vermerk in Zeile 4 („Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge“) setzen.
Steuerfreie Kapitalgewinne
Kapitalgewinne bis 1.000€ pro Jahr sind in Deutschland steuerfrei. Das ist der sogenannte Sparer-Pauschbetrag.
Bei verheirateten Paaren erhöht sich dieser Betrag auf 2.000€ pro Jahr. Es stehen dir somit jedes Jahr 1.000 bzw. 2.000€ an steuerfreien Zinserträgen, Dividen und Kursgewinnen zu, bevor die Kapitalertragssteuer greift.
Freistellungsauftrag
Zinsen, die auf einem normalen Sparbuch oder Wertpapierdepot anfallen, werden von der Depotbank automatisch versteuert. Die Bank behält somit die Kapitalertragssteuer ein und überweist diese dann an das Finanzamt.
Bei Zinsgewinnen aus P2P Krediten musst du die Steuer selbst abführen.
Um den oben erwähnten Sparer-Pauschbetrag direkt zur Anwendung zu bringen, kann ein sogenannter Freistellungsauftrag bei deiner Depotbank bis zu 1.000€ bzw. 2.000€ durchgeführt werden.
Mit diesem Freistellungsauftrag kannst du deine Bank anweisen, die Kapitalertragssteuer nicht automatisch einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, sondern den Sparer-Pauschbetrag unmittelbar zu berücksichtigen.
Da dein P2P Anbieter die Kapitalertragssteuer aber nicht direkt einbehält, sondern du sie selbst abführen musst, brauchst du auch keinen Freistellungsauftrag zu stellen.
P2P Gewinne in der Steuererklärung eintragen
Da bei P2P Plattformen die Zins- und Tilgungszahlungen direkt ausgeschüttet werden, musst du diese, wie schon erwähnt, selbst versteuern.
Dies kann mittels der Anlage KAP der Steuererklärung gemacht werden. Es macht dabei einen Unterschied, ob du Zinseinkünfte aus deutschen oder ausländischen Plattformen erzielt hast. Worin die Unterschiede im Detail liegen, wird in den beiden nachstehenden Kapiteln beschrieben.
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Versteuerung inländischer P2P Kapitalerträge
Deutsche P2P Plattformen wie beispielsweise Lendico oder Crossland stellen dir einmal im Jahr eine sogenannte Ausweis der Zinseinnahmen zur Verfügung. In dieser Aufstellung wird ausgewiesen, wie hoch deine Zinseinkünfte im letzten Jahr waren.
Diese Daten können bei den einzelnen Plattenformen online abgefragt werden.
Dieser Betrag muss in der Anlage KAP der Steuererklärung im Bereich „Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“ in den Zeilen 7-11 eingetragen werden.
Erzielst du Einkünfte aus mehreren deutschen Plattformen, sind die Einzelbeträge zu addieren und die Gesamtsumme in das Feld einzutragen.
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Versteuerung ausländischer P2P Kapitalerträge
Ausländische P2P Plattformen stellen in der Regel keinen automatischen Ausweis der Zinsgewinne zur Verfügung. Die Zinsgewinne müssen daher selbst berechnet werden, was auf diesen Plattformen zumeist jedoch sehr einfach möglich ist.
Auf den meisten ausländischen P2P Plattformen findest du nach dem Log-in einen Menüpunkt wie „Kontoauszug“. Hier wählst du einfach das betreffende Jahr aus und setzt, sofern vorhanden, die notwendigen Filteroptionen.
Für die Zinserträge sind erstens die
- Zinszahlungen und die
- Verzugszinszahlungen relevant. Bei den Verzugszinsen handelt es sich um Strafzahlungen, die ein Kreditnehmer zahlen muss, wenn er seine Kreditrate nicht pünktlich bezahlt.
- Weiter sind anfallende Beträge aus „Interest Income on Rebuy“ steuerrechtlich relevant. Einnahmen aus „Interest Income on Rebuy“ sind Zinsen aus Krediten, die eine Rückkaufgarantie haben und bei denen der Kreditnehmer seit über 60 Tagen nicht bezahlt hat. Nach Ablauf dieser 60 Tage tritt die Rückkaufgarantie ein und dir wird der Tilgungsanteil plus Zinsen ausbezahlt.
- Abschließend unterliegen noch Einnahmen aus „Secondary Market und Discount / Premium“ der Kapitalertragssteuer. Hierbei handelt es sich um Gewinne beziehungsweise Verluste, die über den Sekundärmarkt gemacht wurden.
Hast du einen Secondary Market Premium gewonnen, also Gewinne auf dem Sekundärmarkt gemacht, so müssen diese in die Summe der Zinsgewinne mit aufgenommen werden.
Wurde ein Secondary Markt Discount, also ein Verlust, gemacht, so darf dieser nicht in die Zinseinnahmenberechnung mit aufgenommen werden, da du Verluste aus P2P Krediten nicht gegenüber dem Finanzamt geltend machen kannst.
Anders als bei Investments in Aktien können Zinsen, die nicht bezahlt werden, nicht als Werbungskosten, Verlust oder entgangene Einnahmen steuerlich abgesetzt werden.
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Für die Steuererklärung müssen alle oben genannten Posten nun aufsummiert werden. Werden Zinseinnahmen aus mehreren ausländischen P2P Plattformen erzielt, müssen diese addiert werden.
Diese Gesamtsumme trägst du wiederum im Anhang KAP der Steuererklärung ein. Hier sind die Zeilen 14-19 „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“ relevant.
Tipp für Studenten und Geringverdiener
Liegt dein jährliches Einkommen unter 8.600€, so kannst du beim zuständigen Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (kurz NV-Bescheinigung genannt) für maximal drei Jahre beantragen.
Mithilfe dieser NV-Bescheinigung musst du die Kapitalerträge nicht versteuern. Wenn du also Student oder Rentner bist oder wenn du nur einen kleinen Nebenjob hast und dennoch in P2P Kredite investieren kannst, lohnt es sich für dich, solch eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt zu beantragen.
Steuern selber meistern
Wie du siehst, ist die richtige Versteuerung von Zinseinkünften aus P2P Krediten sowohl für deutsche als auch für ausländische P2P Plattformen sehr einfach selbst zu meistern.
In unserem Video zu diesem Thema, das wir dir oben in diesem Artikel eingebettet haben, zeigen wir dir Schritt für Schritt, wo du die nötigen Informationen findest und wo du sie eintragen musst.
Wenn du noch auf der Suche nach der richtigen P2P Plattform bist, dann schau dir doch unseren großen P2P Test an, in dem wir fünf P2P Martplätze getestet haben.